16. JANUAR 2017 Infobrief Grüne Nidwalden Grüne Nidwalden informieren regelmässig über ihre Politik. Eidgenössische Abstimmung SO 12. FEBRUAR 2017 Bundesbeschluss über die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration JA Bundesbeschluss über die Schaffung eines Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr (NAF) NEIN Unternehmenssteuerreformgesetz III (USR III) NEIN Zweimal Nein, einmal Ja. Der Vorstand der Grünen Nidwalden empfiehlt für die nationalen Abstimmungen vom 12. Februar 2017: JA zur erleichterten Einbürgerung der dritten Generation. Hier geborene Enkelkinder von ehemaligen Einwanderer/innen sind bereits Schweizerinnen und Schweizer. Nur das entsprechende Papier fehlt ihnen. Es ist richtig und wichtig, ihnen die Einbürgerung nicht unnötig zu erschweren und die Bürokratie endlich abzubauen. Wer seit drei Generationen in der Schweiz zuhause ist, soll nicht nur am gesellschaftlichen sondern auch am politischen Leben voll und ganz teilnehmen können. NEIN zum Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr (NAF). Der Vorstand ist überzeugt, dass der NAF nicht nur zum Erhalt und Betrieb der Nationalstrassen führt, sondern eine neue Strassenbauoffensive auslöst. Die Finanzierung der Agglomerationsprogramme kann auch sichergestellt werden, ohne der Bundeskasse 700 Millionen Franken zu entziehen. NEIN zum Unternehmenssteuerreformgesetz III. Für den Vorstand ist unbestritten, dass die Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III die Steuerlast von Unternehmen hin zu natürlichen Personen verschiebt, weil anderweitige Kompensationen für die hohen Ertragsausfälle fehlen. Für die KONTAKT Postfach 223, 6371 Stans > SEKRETARIAT GRÜNE NIDWALDEN > GRUENENIDWALDEN.CH Ausfälle müsste am Schluss die Bevölkerung aufkommen – sei es durch höhere Steuern und Gebühren oder durch Abbau von Dienstleistungen. VORSTAND GRÜNE NIDWALDEN Leo Amstutz, Präsident [email protected] EINHEIMISCHE EINBÜRGERN JA ZUR ERLEICHTERTEN EINBÜRGERUNG DER DRITTEN GENERATION Und wieder werden Menschen, die seit ihrer Bundesbeschluss über die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration. Junge Ausländerinnen Geburt in der Schweiz leben, mit bösartigen und Ausländer, deren Familien seit Generationen in der Schweiz leben und die hier gut integriert sind, sollen sich leichter einbürgern lassen Unterstellungen verunglimpft. können. Dieser Entscheid des Parlaments bedarf einer Änderung der Bundesverfassung. Die Integrationskriterien für die Einbürgerung bleiben unverändert. Vereinfacht wird nur das Verfahren. Das heisst: Wie bei den ordentlichen Einbürgerungen müssen die jungen Ausländerinnen und Ausländer vor allem gut integriert sein. Wer eingebürgert werden will, muss sich also an unsere Rechtsordnung halten und die Werte der Das Komitee gegen die erleichterte Einbürgerung Bundesverfassung respektieren – wie etwa die Gleichberechtigung von Mann und Frau oder die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Auch muss die Person eine Landessprache beherrschen, ihre finanziellen Verpflichtungen einhalten und die Steuern bezahlen. Wer Sozialhilfe suggeriert mit dem Bild, dass bezieht, kann sich nicht einbürgern lassen. in Zukunft unkontrolliert Mit der geplanten Verfassungsänderung gibt es auch in Zukunft eingebürgert wird. Mit falschen Argumenten – oder keine automatischen Einbürgerungen. Vielmehr muss jede deutlicher ausgedrückt – mit einbürgerungswillige Person die erleichterte Einbürgerung beantragen und die Voraussetzungen erfüllen, die im Gesetz stehen: Lügen, stemmen sich vor • Die Person darf nicht älter als 25 Jahre sein. allm Leute aus dem • Sie muss in der Schweiz geboren sein, hier mindestens fünf Jahre die Dunstkreis der SVP gegen junge Menschen, die seit ihrer Geburt in der Schweiz obligatorische Schule besucht haben und eine Niederlassungsbewilligung besitzen. leben und integriert sind. • Ein Elternteil muss sich mindestens zehn Jahre in der Schweiz aufgehalten, wenigstens fünf Jahre hier die obligatorische Schule besucht und eine Niederlassungsbewilligung erworben haben. • Ein Grosselternteil muss in der Schweiz ein Aufenthaltsrecht erworben haben oder schon hier geboren worden sein. Das Aufenthaltsrecht muss mit amtlichen Dokumenten glaubhaft gemacht werden. Der Vorstand der Grünen Nidwalden empfiehlt JA zur erleichterten Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration! WIR WOLLEN DIE MILCHKUH AUCH NICHT DURCH DIE HINTERTÜR NEIN ZUM STRASSENFONDS NAF Der Bundesbeschluss über Die Milchkuh-Initiative hat es deutlich gemacht. 71 Prozent der die Schaffung eines Fonds für die Nationalstrassen Schweizerinnen und Schweizer wollen nicht, dass einzelne Verkehrsträger bevorteilt werden. Aus dieser deutlichen Niederlage und den Agglomerationsverkehr (NAF) kommt als hat die bürgerliche Parlamentsmehrheit nichts gelernt und den NAF völlig überladen und machte aus einem ausgewogenen Verkehrsfonds harmlose Vorlage für den Unterhalt von Strassen ein einseitiges Strassenbauprogramm. und zur Förderung des Agglomerationsverkehrs daher. Nein zu einem weiteren Zubetonieren der Landschaft. Der NAF dient nicht nur dem Erhalt und dem Betrieb der Nationalstrassen, sondern zieht auch ein Ausbauprogramm nach sich. Die Landschaft wird weiter mit Strassen zubetoniert und zerschnitten. Mehr Strassen führen zu mehr Verkehr, worunter das Klima leidet. Mit dem Ausbau der Kapazitäten wird ausserdem die Rückverlagerung des Verkehrs vom öffentlichen Verkehr auf die Strasse gefördert. Keinen Raubzug auf die Bundeskasse. Mit dem NAF wird rund eine Milliarde Franken pro Jahr zusätzlich für die Strasse zur Verfügung Die Fakten sind anders. Der tiefe Griff in die Bundeskasse ist nicht zu verantworten. Mit den nunmehr 4.5 Milliarden Franken, die der Strassenkasse des Bundes mit dem NAF jährlich zur Verfügung stünden, würde gestellt. Rund 300 Millionen Franken tragen die NutzerInnen über die Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags um vier Rappen bei. Die übrigen rund 700 Millionen Franken stammen aus der allgemeinen Bundeskasse. Bei einer Annahme des NAF würde dieses Geld in der Bundeskasse fehlen. Das würde insbesondere Kürzungen im Bereich öffentlicher Verkehr, Bildung, Soziales und Landwirtschaft bedeuten. Das Verursacherprinzip wird so auf Kosten anderer Aufgaben der öffentlichen Hand geschwächt. Agglomerationsprogramme können auch ohne NAF die Schweiz auf Kosten anderer wichtiger weitergeführt werden. Für die Agglomerationsprogramme, mit denen auch der Fuss- und Veloverkehr und der öffentliche Verkehr Staatsbereiche mit luxuriösen gefördert werden, steht noch für zehn Jahre Geld zur Verfügung. Der NAF sieht zwar unter anderem vor, diese Befristung aufzuheben. Strassenprojekten verschandelt. Allerdings kann die Befristung der Beiträge für Agglomerationsprojekte auch ohne den NAF aufgehoben werden. Es gibt keinen sachlichen Grund, die Agglomerationsprogramme mit dem Bau, Unterhalt und Betrieb der Nationalstrassen zu verknüpfen. Der Vorstand der Grünen Nidwalden empfiehlt NEIN zum Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr (NAF) STEUEERPRIVILEGIEN NÜTZEN DER BEVÖLKERUNG NICHTS NEIN ZU EINEM ERNEUTEN UNTERNEHMENSSTEUER-BSCHISS Die Befürworter der USR Die bisher ermässigte Besteuerung von Holding-, Domizil- und III argumentierten wie immer mit der drohenden gemischten Gesellschaften stimmt nicht mit internationalen Standards überein und muss abgeschafft werden. Damit die Abwanderung von Firmen und dem Verlust von Steuern dieser Firmen nicht zu stark steigen, sollen neue steuerliche Entlastungsmassnahmen eingeführt werden. Arbeitsplätzen. Die Steuerausfälle durch die USR III werden sich auf mindestens 3 Milliarden belaufen. Bei Annahme der USR III müssen die dadurch entstandenen hohen Steuerausfälle durch Mehreinnahmen und Einsparungen kompensiert werden. Gespart würde bei Bildung, Gesundheit, Sicherheit, Kultur und der Hilfe für Schwächere. Die Steuern für Private müssten erhöht werden. Verschiedene Finanzdirektoren haben bereits angekündigt, dass es nicht ohne Mit der Steuerreform würden bis zu 24'000 Unternehmen ins Ausland verschwinden. Ohne die Steuerreform würden Milliardenbeträge verloren gehen. Fielen die Steuerbeiträge der höhere Steuern für Privatpersonen gehen wird. Von einer solchen Steuererhöhung wäre der Mittelstand besonders betroffen. Der Standort Schweiz ist nicht gefährdet. Unverhältnismässige Steuerprivilegien sind weltweit unter grossem Druck. Es ist nicht realistisch, dass grosse Unternehmen aus der Schweiz abwandern werden. Wohin auch? Die Schweiz bleibt auch mit einer ethisch verantwortbaren Steuerreform ein sehr attraktiver Wirtschaftsstandort. Steuern sind nicht alles: Stabilität, gute Infrastruktur und ein hohes Bildungsniveau sind gewichtige internationalen Firmen weg, Standortvorteile, welche die Schweiz zu bieten hat. müssten Privatpersonen und Die Ausgleichszahlungen des Bundes sind ungenügend. Mit den KMU für die Fehlbeträge Ausgleichszahlungen werden die Verluste der Kantone abgefedert. aufkommen. Nicht gebührend bedacht wurden dabei die politischen Gemeinden und die Kirchgemeinden, obwohl sie direkt und in sehr unterschiedlichem Masse betroffen sind. Im Falle der Kirche fehlen so auch Gelder für das grosse soziale Engagement in diversen Bereichen. Steuerprivilegien bringen der Bevölkerung nichts. Drei Viertel der Gewinne aus grossen Unternehmen fliessen an Privatpersonen im Ausland. Sie werden nur zu einem Bruchteil wieder in der Schweiz investiert. Zu Recht pocht die internationale Gemeinschaft darauf, dass Steuern dort bezahlt werden, wo sie erwirtschaftet wurden. Der Vorstand der Grünen Nidwalden empfiehlt NEIN zum Unternehmenssteuerreformgesetz III
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