Welche Beiträge müssen Arbeitnehmer entrichten? Arbeitnehmer entrichten zusammen mit ihrem Arbeitgeber Beiträge von 10,25 % (hälftig je 5,125 %) ihres Erwerbseinkommens bzw. auf dem massgebenden Lohn an die AHV, IV und EO. Hinzu kommen die Beiträge an die Arbeitslosenversicherung (ALV). Bis zu einer Grenze von 148'200 Franken beträgt der Beitragssatz 2,2 % des massgebenden Jahreslohnes. Für Lohnteile über 148'200 Franken beträgt der Beitragssatz an die ALV 1 % (2017). Die Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen werden vom Arbeitgeber bei jeder Lohnzahlung abgezogen und zusammen mit dem Beitrag des Arbeitgebers an die Ausgleichskasse überwiesen. Bundesamt für Sozialversicherungen
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