Bei der Stadt Pulheim, Mittelzentrum nordwestlich von Köln mit rund 55.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle eines/ einer Beigeordneten zu besetzen. Zum Geschäftsbereich gehören das Amt für öffentliche Ordnung, das Standesamt, das Schulverwaltungs-, Kultur- und Sportamt, das Sozialamt und das Jugendamt. Eine Änderung der Geschäftsverteilung bleibt vorbehalten. Die Anstellung erfolgt im Beamtenverhältnis auf Zeit als kommunaler Wahlbeamter/ kommunale Wahlbeamtin für die Dauer von 8 Jahren. Die Besoldung richtet sich nach Besoldungsgruppe B 2 Besoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen. Daneben wird eine Aufwandsentschädigung nach den geltenden Vorschriften gezahlt. Die Stadt Pulheim sucht eine zielstrebige Führungspersönlichkeit mit ausgeprägter fachlicher und sozialer Kompetenz, die über entsprechende Berufserfahrung, Tatkraft und Durchsetzungsfähigkeit verfügt und aufgrund ihrer Fachkenntnisse und Erfahrungen die nach § 71 Abs. 3 Satz 1 Gemeindeordnung (GO NRW) erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. Wünschenswert, jedoch nicht Bedingung, ist die Befähigung zum höheren Verwaltungsdienst. Neben der Bereitschaft zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Bürgermeister und den politischen Gremien sollte der/ die Beigeordnete über sofort einsetzbare, einschlägige fachliche Kenntnisse verfügen, die sie/ ihn in die Lage versetzen, die Beschäftigten motiviert zu führen und die zugewiesenen Amtsbereiche leistungsorientiert, wirtschaftlich und bürgerfreundlich zu leiten. Der Hauptwohnsitz sollte im Stadtgebiet genommen werden. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise) elektronisch, möglichst in einer zusammengefassten pdf-Datei, bis zum 21.01.2017 an: [email protected] Falls Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in Papierform einreichen, senden Sie uns bitte ausschließlich Kopien zu, da keine Rücksendung erfolgt. Teilen Sie uns bitte außerdem Ihre E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer mit, unter der Sie erreichbar sind. Gemäß § 8 Abs. 4 Landesgleichstellungsgesetz wird auf folgendes hingewiesen: Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
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