Eigenverbrauch / Eigenverbrauchs - gemeinschaft (NS EVG)

TA R I F E – N E T Z N U T Z U N G
Eigenverbrauch /
Eigenverbrauchs­gemeinschaft (NS EVG)
Dieses Produkt gilt für Kunden mit Abgabe auf Niederspannung (NS), die
sich mit anderen Endverbrauchern zu einer Eigenverbrauchsgemeinschaft
zusammenschliessen, um den selbst produzierten Strom am Ort der Produktion selbst zu verbrauchen.
Produktzuordnung
Die Eigenverbrauchsgemeinschaft erfüllt
folgende Voraussetzungen:
–– Die Produktionsanlage und die Endverbraucher sind hinter dem gleichen
Netzanschluss angeschlossen.
–– Der jährliche Energiebezug am Ein­
speise- und Verbrauchszähler (EVZ) ist
≤ 20 000 kWh.
Bei Eigenverbrauch und einem jährlichen
Energiebezug am EVZ > 20 000 kWh wird
ein Netznutzungsprodukt für Geschäftskunden angewendet.
Anwendung der Netznutzungspreise
und Abrechnungsmodalitäten
Grundpreis bzw. Messung und
Abrechnung
–– Endverbraucher (A bis n): Jedem Endverbraucher wird der Grundpreis gemäss individueller Messeinrichtung
separat in Rechnung gestellt.
–– Produktionszähler (PZ) sowie EVZ: Die
Messung und Abrechnung bzw. der
Grundpreis der beiden Zähler werden
der Eigenverbrauchsgemeinschaft gesondert in Rechnung gestellt.
Produktionsanlage und
Eigenverbrauchs­gemeinschaft
Als Produktionszähler (PZ) ist bei Produktionsanlagen von über 30 kVA immer ein BKW
Lastgangzähler zur Meldung des Herkunftsnachweises an Swissgrid obliga­torisch.
Als Einspeise- und Verbrauchszähler (EVZ)
ist ein BKW Zähler, welcher die Abgabe an
den Kunden und die Rücklieferung ins BKW
Netz misst.
PZ
A
B
Arbeit
Die Arbeit wird basierend auf dem Energiebezug aus dem öffentlichen Netz am
EVZ der Eigenverbrauchsgemeinschaft in
Rechnung gestellt.
Leistung
Die Leistung wird am EVZ ermittelt. Die
Leistung wird basierend auf der höchsten im Monat gemessenen ¼-h-­
Leistung der Eigenverbrauchsgemeinschaft in Rechnung gestellt.
Systemdienstleistungen und Abgaben
Die Systemdienstleistungen und Abgaben werden auf Basis der aus dem öffentlichen Netz am EVZ bezogenen
Energie der Eigenverbrauchsgemeinschaft in Rechnung gestellt.
Rechnungsempfänger
Der Rechnungsempfänger ist eine von
der Eigenverbrauchsgemeinschaft bestimmte Ansprechperson. Die Aufteilung
der Netznutzungskosten auf die einzelnen Endverbraucher obliegt der Eigenverbrauchsgemeinschaft.
Ansprechpartner
Die Eigenverbrauchsgemeinschaft
schliesst mit der BKW einen Vertrag, in
welchem unter anderem die Ansprechperson bestimmt und die Abrechnungsmodalitäten im Detail geregelt werden.
n
Energieproduktion
Energieverbrauch
EVZ
Eigenverbrauchsgemeinschaft
Messung
Preisinformationen
exkl. MWSt inkl. MWSt
Netznutzung
Leistungspreis (CHF / kW / Mt.)
3.60
3.89
Arbeitspreis Hochtarif 7–21 Uhr (Rp. / kWh)
7.38
7.97
Arbeitspreis Niedertarif 21–7 Uhr (Rp. / kWh)
5.00
5.40
Systemdienstleistungen Swissgrid1 (Rp. / kWh)
0.40
0.43
Gesetzliche Förderabgabe2
1.50
1.62
Abgabe an Gemeinde3
1.50
1.62
Grundpreis
204.00
220.32
NS-Lastgangmessung (pro Messstelle)
888.00
959.04
NS-Lastgangmessung (direkt) (pro Messstelle)
792.00
855.36
Grundpreis NS ET
96.00
103.68
Grundpreis NS DT
114.00
123.12
Abgaben (Rp. / kWh)
Grundpreis / Messung und Abrechnung für EVZ und PZ (CHF / a)
Grundpreis für Endverbraucher (A bis n) (pro Messstelle) (CHF / a)
Die BKW erhebt bei den Kunden die von der Swissgrid in Rechnung gestellten Kosten der allgemeinen Systemdienst-
leistungen (SDL) für das Übertragungsnetz.
2Die gesetzliche Förderabgabe gilt unter Vorbehalt allfälliger Änderungen durch den Gesetzgeber. Sie beinhaltet zurzeit die gesetzliche Förderabgabe KEV (kostendeckende Einspeisevergütung) sowie die Abgabe zum Schutz der Gewässer und Fische.
3Ob und in welcher Höhe die Gemeindeabgabe erhoben wird, ist von der jeweiligen Gemeinde abhängig. Siehe Gemeindeabgabeliste unter www.bkw.ch/gemeindeabgabe
1
Bei den Preisen inkl. 8 % MWSt handelt es sich um kaufmännisch gerundete Angaben.
–– Die Mess-, Steuer- und Kommuni­
kationsapparate werden durch die
BKW eingebaut und bleiben in deren
Eigentum.
–– Die für die Energie- und Netz­
nutzungsabrechnung erforderlichen
Daten eines Zählers werden durch die
BKW abgelesen.
Ausrüstung der Messstellen
Einspeise- und Verbrauchszähler (EVZ)
und Produktionszähler (PZ)
Eigenverbrauch mit einer Produktionsanlage mit Anschlussleistung > 30 kVA:
–– Die Messstellen für PZ sowie EVZ
werden mit je einer ¼-h-Lastgang­
messung (4 Quadranten) mit Fernauslesung ausgerüstet.
Eigenverbrauch mit einer Produktionsanlage mit Anschlussleistung ≤ 30 kVA:
–– Die Messstelle für EVZ wird mit
einem bidirektionalen Zähler mit
einer ¼-h-Leistungsmessung ausgerüstet. Ein PZ ist nicht erforderlich.
N16D4094
Endverbraucher (A bis n)
Jeder Endverbraucher in der Eigenverbrauchergemeinschaft wird mit einer
dem Verbrauchsverhalten entsprechenden Messeinrichtung ausgerüstet.
BKW Energie AG
Viktoriaplatz 2
3013 Bern
www.bkw.ch
Gültigkeit
Preise gültig ab 1. Januar 2017
Ergänzende Bestimmungen
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BKW
Energie AG für den Netzanschluss und die Netznutzung.