Eigenverbrauch / Endverbraucher (NS EVE)

TA R I F E – N E T Z N U T Z U N G
Eigenverbrauch /
Endverbraucher (NS EVE)
Dieses Produkt gilt für Kunden mit Abgabe auf Niederspannung (NS), die den
selbst produzierten Strom am Ort der Produktion selbst verbrauchen.
Produktzuordnung
Der Eigenverbraucher erfüllt folgende
Voraussetzungen:
–– Die Produktionsanlage ist mit einem
Endverbraucher verbunden und die
Anschlussleistung der Produktionsanlage > 10 kVA.
–– Die Produktionsanlage und die Endverbraucher sind hinter dem gleichen
Netzanschluss angeschlossen.
–– Der jährliche Energiebezug ist am Einspeise- und Verbrauchszähler (EVZ)
≤ 20 000 kWh.
Für Produktionsanlagen mit einer Anschlussleistung ≤ 10 kVA wird das Netznutzungsprodukt für Privatkunden und
Kleingewerbe angewendet.
Bei Eigenverbrauch und einem jährlichen
Energiebezug am EVZ > 20 000 kWh wird
ein Netznutzungsprodukt für Geschäftskunden angewendet.
Anwendung der Netznutzungspreise
Grundpreis bzw. Messung
und Abrechnung
Der Grundpreis bzw. die Messung und
Abrechnung wird in Abhängigkeit von
Produktionsanlage mit einem
Endverbraucher
der Messeinrichtung in Rechnung
gestellt.
Arbeit
Die Arbeit wird basierend auf dem
Energiebezug aus dem öffentlichen Netz
am EVZ in Rechnung gestellt.
Leistung
Die Leistung wird am EVZ ermittelt.
Die Leistung wird basierend auf der
höchsten im Monat gemessenen ¼-h-­
Leistung in Rechnung gestellt.
Systemdienstleistungen und Abgaben
Die Systemdienstleistungen und Abgaben werden auf Basis der aus dem öffentlichen Netz am EVZ bezogenen
Energie in Rechnung gestellt.
Messung
Als Produktionszähler (PZ) ist bei Produktionsanlagen von über 30 kVA immer ein BKW
Lastgangzähler zur Meldung des Herkunftsnachweises an Swissgrid obligatorisch.
Der Einspeise- und Verbrauchszähler (EVZ)
ist ein BKW Zähler, welcher die Abgabe an
den Kunden und die Rücklieferung ins BKW
Netz misst.
PZ
Verbraucher
– Kochherd
– Waschmaschine
– PC
– Licht etc.
Energieproduktion
Energieverbrauch
EVZ
–– Die Mess-, Steuer- und Kommunika­
tionsapparate werden durch die BKW
eingebaut und bleiben in deren
Eigentum.
–– Die für die Energie- und Netz­
nutzungsabrechnung erforderlichen
Daten eines Zählers werden durch die
BKW abgelesen.
Preisinformationen
Ausrüstung der Messstellen
exkl. MWSt
inkl. MWSt
Netznutzung
Leistungspreis (CHF / kW / Mt.)
3.60
3.89
Arbeitspreis Hochtarif 7–21 Uhr (Rp. / kWh)
7.38
7.97
Arbeitspreis Niedertarif 21–7 Uhr (Rp. / kWh)
5.00
5.40
Systemdienstleistungen Swissgrid1 (Rp. / kWh)
0.40
0.43
Gesetzliche Förderabgabe2
1.50
1.62
Abgabe an die Gemeinde
1.50
1.62
Grundpreis
204.00
220.32
NS-Lastgangmessung (pro Messstelle)
888.00
959.04
NS-Lastgangmessung (direkt) (pro Messstelle)
792.00
855.36
Abgaben (Rp. / kWh)
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Grundpreis / Messung und Abrechnung für EVZ und PZ (CHF / a)
Eigenverbrauch mit einer Produktionsanlage mit Anschlussleistung > 30 kVA:
–– Die Messstellen für Produktionszähler
(PZ) sowie EVZ werden mit je einer
¼-h-Lastgangmessung (4 Quadranten)
mit Fernauslesung ausgerüstet.
Eigenverbrauch mit einer Produktionsanlage mit Anschlussleistung > 10–30 kVA:
–– Die Messstelle für EVZ wird mit einem
bidirektio­nalen Zähler mit einer ¼-h-­
Leistungsmessung ausgerüstet. Ein PZ ist
nicht erforderlich.
Die BKW erhebt bei den Kunden die von der Swissgrid in Rechnung gestellten Kosten der allgemeinen Systemdienst-
leistungen (SDL) für das Übertragungsnetz.
2Die gesetzliche Förderabgabe gilt unter Vorbehalt allfälliger Änderungen durch den Gesetzgeber. Sie beinhaltet zurzeit die gesetzliche Förderabgabe KEV (kostendeckende Einspeisevergütung) sowie die Abgabe zum Schutz der Gewässer und Fische.
3Ob und in welcher Höhe die Gemeindeabgabe erhoben wird, ist von der jeweiligen Gemeinde abhängig. Siehe Gemeindeabgabeliste unter www.bkw.ch/gemeindeabgabe
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N16D4095
Bei den Preisen inkl. 8 % MWSt handelt es sich um kaufmännisch gerundete Angaben.
BKW Energie AG
Viktoriaplatz 2
3013 Bern
www.bkw.ch
Gültigkeit
Preise gültig ab 1. Januar 2017
Ergänzende Bestimmungen
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BKW
Energie AG für den Netzanschluss und die Netznutzung.