Information Thema: Wiederholte Ausgabe der

ElsterLohn II – Information
Version:
1.0
Information für Arbeitgeber und Softwarehersteller
Stand: 17.02.2015
Thema: Wiederholte Ausgabe der Verfahrenshinweise
Seite:
552020101 und 552020100 in der Monatsliste Januar 2015
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Wiederholte Ausgabe des Verfahrenshinweises 552020101 in der Monatsliste
Januar 2015
Der Verfahrenshinweis 552020101 „Keine Abrufberechtigung, da der Abruf der ELStAM für den
Arbeitgeber bereits anderweitig erfolgt ist.“ wird ausgegeben, wenn für ein Arbeitsverhältnis die
Abrufberechtigung im Wege der Ummeldung auf einen anderen Datenübermittler gewechselt hat.
Der Verfahrenshinweis wird an den alten Datenübermittler des Arbeitgebers versendet.
Durch eine fehlerhafte Implementierung im ELStAM Release 1.12.2 kommt es derzeit zu Ausgaben
dieses Verfahrenshinweises an die Arbeitgeber, obwohl die Ummeldung bereits vor längerer Zeit
stattgefunden hat.
Die nochmalige Auslieferung ist nur in den Fällen erfolgt, bei denen für die betroffene ArbeitgeberDatenübermittler-Kombination wenigstens ein aktives Arbeitsverhältnis zum Monatsende vorhanden
war. Die Ausprägung des Arbeitsverhältnisses ist nicht relevant.
Der Verfahrenshinweis wurde immer an die alte Arbeitgeber-Datenübermittler-Zuordnung
übermittelt, d.h. in aller Regel hat der Arbeitgeber mindestens zwei Datenübermittler und über
beide Datenübermittler werden noch Arbeitsverhältnisse (zumindest aus Sicht ELStAM) verwaltet.
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Wiederholte Ausgabe Verfahrenshinweis 552020100 - "Keine Abrufberechtigung"
in der Monatsliste Januar 2015
Durch die fehlerhafte Implementierung im ELStAM Release 1.12.2 kommt es aktuell ebenfalls zur
wiederholten Ausgabe des Verfahrenshinweises – „Keine Abrufberechtigung“.
Betroffen sind derzeit nur rund 64 Arbeitgeber-Datenübermittler-Zuordnungen. Wir gehen derzeit
davon aus, dass die Ausgabe zu Recht erfolgt ist, d.h. dass sich zwischen der erstmaligen Ausgabe des
Verfahrenshinweises und der jetzigen Wiederholung keine Änderung, in Bezug auf die
Abrufberechtigung, ergeben hat.
Da diese Fälle jedoch mit einer höheren Kritikalität verbunden sind, laufen noch weitere Analysen, ob
die getroffenen Annahmen zutreffend sind.