This page was exported from - mm-news.online - Nachrichten aus Memmingen, dem Allgäu, Deutschland und der Welt Export date: Wed Dec 28 14:16:17 2016 / +0000 GMT Keine Feuerwerkskörper in der Memminger Altstadt! Zum Schutz der historischen Gebäude ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 wie beispielsweise Raketen, Knaller, Batteriefeuerwerke, Schwärmer in der Memminger Altstadt (siehe Grafik) an Silvester, 31.12.2016, und Neujahr, 01.01.2017, verboten. Hierzu hat die Stadt Memmingen eine Allgemeinverfügung erlassen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis zu einer Höhe von 50.000 Euro. Die Polizei wird die Einhaltung des Verbotes überwachen. Außerhalb der Altstadtgrenze dürfen Feuerwerkskörper an Silvester und Neujahr wie gewohnt abgeschossen werden. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Kirchen, des Klinikums, von Kinder- und Altenheimen sowie Fachwerkhäusern ist gesetzlich verboten. Das Feuerwerksverbot in der Altstadt wurde erstmals zum Jahreswechsel 2012/2013 erlassen und hat sich seit dem sehr bewährt. Stadt Memmingen Output as PDF file has been powered by [ Universal Post Manager ] plugin from www.ProfProjects.com | Page 1/1 |
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