Allgemeine Information Personalsuche eServices Förderungen Stand: 12/2016 „COME BACK – Eingliederungsbeihilfe 50+ (Frauen)“ Wollen Sie Menschen ab 50 Jahren die Chance zur dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt ermöglichen? Als DienstgeberIn können Sie für die Einstellung von älteren Menschen einen Zuschuss zu den Lohnkosten erhalten! Was? Wie viel und wie lange? Gefördert wird die Neueinstellung von Frauen ab einem Alter von 50 Jahren, die mindestens 181 Tage beim AMS vorgemerkt sind. Der/Die ArbeitgeberIn erhält einen monatlichen Zuschuss zu den Lohnkosten ausbezahlt. Die Förderhöhe beträgt: Die Förderung ist für Frauen mit weniger als 181 Tagen AMS-Vormerkung möglich wenn: - 3 Monate 100% der Bemessungsgrundlage und - 3 Monate 50% der Bemessungsgrundlage - gesundheitliche Einschränkungen - Wiedereinsteigerinnen - Bemessungsgrundlage (BMG): Personen die in den letzten 12 Monaten nicht mehr als 2 Monate beschäftigt und 4 Monate arbeitslos vorgemerkt waren. (Zielgruppe: AMFP - arbeitsmarktferne Personen) mtl. Brutto (ohne Zulagen, Diäten, SZ) plus 50 % LNK Pauschale. Das für die Beihilfenberechnung herangezogene monatliche Bruttoentgelt im ersten voll entlohnten Monat darf auf Basis einer Vollzeitbeschäftigung die jeweils gültige ASVG-Höchstbeitragsgrundlage nicht überschreiten. Voraussetzung ist die Begründung eines vollversicherten Arbeitsverhältnisses mit mindestens 50 % der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Wochenstunden. Die Förderung wird für maximal 6 Monate gewährt. Wo? Die Förderung ist an ein Beratungsgespräch zwischen AMS Graz West und Umgebung und ArbeitgeberIn bezüglich der zu fördernden Person gebunden. Wer? Diese Förderung können alle ArbeitgeberInnen erhalten. Ausgenommen von der Förderung sind das Arbeitsmarktservice, politische Parteien, Clubs politischer Parteien, radikale Vereine und der Bund. Keine Förderung für Personen beim selben Dienstgeber innerhalb der letzten zwei Jahre. Dies erfordert, dass der/die Förderungswerberin und die zu fördernde Personen vor Beginn der Beschäftigung mit dem/der zuständigen BeraterIn der regionalen Geschäftsstelle des AMS Kontakt aufnimmt. Wir bestätigen, dass Frau Auf diese Förderungen besteht kein Rechtsanspruch! zum förderbaren Personenkreis zählt. Wir ersuchen Sie, zur Ermitt- lung der Höhe der Förderung und zur Festlegung der Förderungsvereinbarung mit dem AMS ____________________________________ Frau/Herrn Telefon / _____________ Diese Bestätigung ist bis gültig. _________ ____ vor Beginn des Arbeitsverhältnisses Kontakt aufzunehmen. Mit freundlichen Grüßen www.ams.at Allgemeine Information Personalsuche eServices Förderungen Stand: 12/2016 „COME BACK – Eingliederungsbeihilfe 50+ (Männer)“ Wollen Sie Menschen ab 50 Jahren die Chance zur dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt ermöglichen? Als DienstgeberIn können Sie für die Einstellung von älteren Menschen einen Zuschuss zu den Lohnkosten erhalten! Was? Wie viel und wie lange? Gefördert wird die Neueinstellung von Männern ab einem Alter von 50 Jahren, die mindestens 181 Tage beim AMS vorgemerkt sind. Der/Die ArbeitgeberIn erhält einen monatlichen Zuschuss zu den Lohnkosten ausbezahlt. Die Förderung ist für Männer mit weniger als 181 Tagen AMS-Vormerkung möglich wenn: Die Förderhöhe beträgt: - 4 Monate 50% der Bemessungsgrundlage - gesundheitliche Einschränkungen - Wiedereinsteiger - Bemessungsgrundlage (BMG): Personen die in den letzten 12 Monaten nicht mehr als 2 Monate beschäftigt und 4 Monate arbeitslos vorgemerkt waren. (Zielgruppe: AMFP - arbeitsmarktferne Personen) mtl. Brutto (ohne Zulagen, Diäten, SZ) plus 50 % LNK Pauschale. Das für die Beihilfenberechnung herangezogene monatliche Bruttoentgelt im ersten voll entlohnten Monat darf auf Basis einer Vollzeitbeschäftigung die jeweils gültige ASVG-Höchstbeitragsgrundlage nicht überschreiten. Voraussetzung ist die Begründung eines vollversicherten Arbeitsverhältnisses mit mindestens 50 % der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Wochenstunden. Die Förderung wird für maximal 4 Monate gewährt. Wo? Die Förderung ist an ein Beratungsgespräch zwischen AMS Graz West und Umgebung und ArbeitgeberIn bezüglich der zu fördernden Person gebunden. Wer? Diese Förderung können alle ArbeitgeberInnen erhalten. Ausgenommen von der Förderung sind das Arbeitsmarktservice, politische Parteien, Clubs politischer Parteien, radikale Vereine und der Bund. Keine Förderung für Personen beim selben Dienstgeber innerhalb der letzten zwei Jahre. Dies erfordert, dass der/die Förderungswerberin und die zu fördernde Personen vor Beginn der Beschäftigung mit dem/der zuständigen BeraterIn der regionalen Geschäftsstelle des AMS Kontakt aufnimmt. Wir bestätigen, dass Herr Auf diese Förderungen besteht kein Rechtsanspruch! zum förderbaren Personenkreis zählt. Wir ersuchen Sie, zur Ermitt- lung der Höhe der Förderung und zur Festlegung der Förderungsvereinbarung mit dem AMS ____________________________________ Frau/Herrn Telefon / _____________ Diese Bestätigung ist bis gültig. _________ ____ vor Beginn des Arbeitsverhältnisses Kontakt aufzunehmen. Mit freundlichen Grüßen www.ams.at Allgemeine Information Personalsuche eServices Förderungen Stand: 12/2016 Eingliederungsbeihilfe - LZAL (Frauen) Sie suchen neues Personal? Dann nützen Sie das Förderangebot des Arbeitsmarktservice. Sie können einen Zuschuss zu den Lohnkosten erhalten! Was? Wer? Gefördert werden kann das Arbeitsverhältnis von vorgemerkten arbeitslosen und arbeitsuchenden Frauen, die mindestens 365 Tage arbeitslos vorgemerkt sind. Diese Förderung können alle ArbeitgeberInnen erhalten. Ausgenommen von der Förderung sind das Arbeitsmarktservice, politische Parteien, Clubs politischer Parteien, radikale Vereine und der Bund. Wie viel und wie lange? Wo? Der/Die ArbeitgeberIn erhält einen monatlichen Zuschuss zu den Lohnkosten ausbezahlt. Die Förderung ist an ein Beratungsgespräch zwischen AMS Graz West und Umgebung und ArbeitgeberIn bezüglich der zu fördernden Person gebunden. Die Förderhöhe beträgt: - 3 Monate 100% der Bemessungsgrundlage und Keine Förderung für Personen beim selben Dienstgeber innerhalb der letzten zwei Jahre. - 3 Monate 50% der Bemessungsgrundlage Dies erfordert, dass der/die FörderungswerberIn und die zu fördernde Personen vor Beginn der Beschäftigung mit dem/der zuständigen BeraterIn der regionalen Geschäftsstelle des AMS Kontakt aufnimmt. Achtung: Förderbar sind nur Dienstverhältnisse mit einem Ausmaß von mind. 50% der kollektivvertraglichen Normalarbeitszeit. Bemessungsgrundlage (BMG): mtl. Brutto (ohne Zulagen, Diäten, SZ) plus 50 % LNK Pauschale. Das für die Beihilfenberechnung herangezogene monatliche Bruttoentgelt im ersten voll entlohnten Monat darf auf Basis einer Vollzeitbeschäftigung die jeweils gültige ASVG-Höchstbeitragsgrundlage nicht überschreiten. Auf diese Förderungen besteht kein Rechtsanspruch! Die Förderung wird für maximal 6 Monate gewährt. Wir bestätigen, dass Frau zum förderbaren Personenkreis zählt. Wir ersuchen Sie, zur Ermitt- lung der Höhe der Förderung und zur Festlegung der Förderungsvereinbarung mit dem AMS ____________________________________ Frau/Herrn Telefon / _____________ Diese Bestätigung ist bis gültig. _________ ____ vor Beginn des Arbeitsverhältnisses Kontakt aufzunehmen. Mit freundlichen Grüßen www.ams.at Allgemeine Information Personalsuche eServices Förderungen Stand: 12/2016 Eingliederungsbeihilfe - LZAL (Männer) Sie suchen neues Personal? Dann nützen Sie das Förderangebot des Arbeitsmarktservice. Sie können einen Zuschuss zu den Lohnkosten erhalten! Was? Wer? Gefördert werden kann das Arbeitsverhältnis von vorgemerkten arbeitslosen und arbeitsuchenden Männer, die mindestens 365 Tage arbeitslos vorgemerkt sind. Diese Förderung können alle ArbeitgeberInnen erhalten. Ausgenommen von der Förderung sind das Arbeitsmarktservice, politische Parteien, Clubs politischer Parteien, radikale Vereine und der Bund. Wie viel und wie lange? Wo? Der/Die ArbeitgeberIn erhält einen monatlichen Zuschuss zu den Lohnkosten ausbezahlt. Die Förderung ist an ein Beratungsgespräch zwischen AMS Graz West und Umgebung und ArbeitgeberIn bezüglich der zu fördernden Person gebunden. Die Förderhöhe beträgt: Keine Förderung für Personen beim selben Dienstgeber innerhalb der letzten zwei Jahre. - 4 Monate 50% der Bemessungsgrundlage Dies erfordert, dass der/die FörderungswerberIn und die zu fördernde Personen vor Beginn der Beschäftigung mit dem/der zuständigen BeraterIn der regionalen Geschäftsstelle des AMS Kontakt aufnimmt. Achtung: Förderbar sind nur Dienstverhältnisse mit einem Ausmaß von mind. 50% der kollektivvertraglichen Normalarbeitszeit. Bemessungsgrundlage (BMG): mtl. Brutto (ohne Zulagen, Diäten, SZ) plus 50 % LNK Pauschale. Das für die Beihilfenberechnung herangezogene monatliche Bruttoentgelt im ersten voll entlohnten Monat darf auf Basis einer Vollzeitbeschäftigung die jeweils gültige ASVG-Höchstbeitragsgrundlage nicht überschreiten. Auf diese Förderungen besteht kein Rechtsanspruch! Die Förderung wird für maximal 4 Monate gewährt. Wir bestätigen, dass Herr zum förderbaren Personenkreis zählt. Wir ersuchen Sie, zur Er- mittlung der Höhe der Förderung und zur Festlegung der Förderungsvereinbarung mit dem AMS ____________________________________ Frau/Herrn Telefon / _____________ Diese Bestätigung ist bis gültig. _________ ____ vor Beginn des Arbeitsverhältnisses Kontakt aufzunehmen. Mit freundlichen Grüßen www.ams.at
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