COME BACK – Eingliederungsbeihilfe 50+ (Frauen)

Allgemeine Information
Personalsuche
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Förderungen
Stand: 12/2016
„COME BACK – Eingliederungsbeihilfe 50+ (Frauen)“
Wollen Sie Menschen ab 50 Jahren die Chance zur dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt ermöglichen? Als DienstgeberIn können Sie für die Einstellung von älteren Menschen
einen Zuschuss zu den Lohnkosten erhalten!
Was?
Wie viel und wie lange?
Gefördert wird die Neueinstellung von Frauen ab einem
Alter von 50 Jahren, die mindestens 181 Tage beim AMS
vorgemerkt sind.
Der/Die ArbeitgeberIn erhält einen monatlichen Zuschuss
zu den Lohnkosten ausbezahlt.
Die Förderhöhe beträgt:
Die Förderung ist für Frauen mit weniger als 181 Tagen
AMS-Vormerkung möglich wenn:
- 3 Monate 100% der Bemessungsgrundlage und
- 3 Monate 50% der Bemessungsgrundlage
- gesundheitliche Einschränkungen
- Wiedereinsteigerinnen
-
Bemessungsgrundlage (BMG):
Personen die in den letzten 12 Monaten nicht mehr
als 2 Monate beschäftigt und 4 Monate arbeitslos vorgemerkt waren. (Zielgruppe: AMFP - arbeitsmarktferne Personen)
mtl. Brutto (ohne Zulagen, Diäten, SZ) plus 50 % LNK
Pauschale. Das für die Beihilfenberechnung herangezogene monatliche Bruttoentgelt im ersten voll entlohnten
Monat darf auf Basis einer Vollzeitbeschäftigung die
jeweils gültige ASVG-Höchstbeitragsgrundlage nicht
überschreiten.
Voraussetzung ist die Begründung eines vollversicherten
Arbeitsverhältnisses mit mindestens 50 % der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Wochenstunden.
Die Förderung wird für maximal 6 Monate gewährt.
Wo?
Die Förderung ist an ein Beratungsgespräch zwischen
AMS Graz West und Umgebung und ArbeitgeberIn bezüglich der zu fördernden Person gebunden.
Wer?
Diese Förderung können alle ArbeitgeberInnen erhalten.
Ausgenommen von der Förderung sind das Arbeitsmarktservice, politische Parteien, Clubs politischer
Parteien, radikale Vereine und der Bund.
Keine Förderung für Personen beim selben Dienstgeber
innerhalb der letzten zwei Jahre.
Dies erfordert, dass der/die Förderungswerberin und die
zu fördernde Personen vor Beginn der Beschäftigung mit
dem/der zuständigen BeraterIn der regionalen Geschäftsstelle des AMS Kontakt aufnimmt.
Wir bestätigen, dass Frau
Auf diese Förderungen besteht kein Rechtsanspruch!
zum förderbaren Personenkreis zählt. Wir ersuchen Sie, zur Ermitt-
lung der Höhe der Förderung und zur Festlegung der Förderungsvereinbarung mit dem
AMS ____________________________________ Frau/Herrn
Telefon
/
_____________
Diese Bestätigung ist bis
gültig.
_________
____
vor Beginn des Arbeitsverhältnisses Kontakt aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
www.ams.at
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Förderungen
Stand: 12/2016
„COME BACK – Eingliederungsbeihilfe 50+ (Männer)“
Wollen Sie Menschen ab 50 Jahren die Chance zur dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt ermöglichen? Als DienstgeberIn können Sie für die Einstellung von älteren Menschen
einen Zuschuss zu den Lohnkosten erhalten!
Was?
Wie viel und wie lange?
Gefördert wird die Neueinstellung von Männern ab einem
Alter von 50 Jahren, die mindestens 181 Tage beim AMS
vorgemerkt sind.
Der/Die ArbeitgeberIn erhält einen monatlichen Zuschuss
zu den Lohnkosten ausbezahlt.
Die Förderung ist für Männer mit weniger als 181 Tagen
AMS-Vormerkung möglich wenn:
Die Förderhöhe beträgt:
- 4 Monate 50% der Bemessungsgrundlage
- gesundheitliche Einschränkungen
- Wiedereinsteiger
-
Bemessungsgrundlage (BMG):
Personen die in den letzten 12 Monaten nicht mehr
als 2 Monate beschäftigt und 4 Monate arbeitslos vorgemerkt waren. (Zielgruppe: AMFP - arbeitsmarktferne Personen)
mtl. Brutto (ohne Zulagen, Diäten, SZ) plus 50 % LNK
Pauschale. Das für die Beihilfenberechnung herangezogene monatliche Bruttoentgelt im ersten voll entlohnten
Monat darf auf Basis einer Vollzeitbeschäftigung die
jeweils gültige ASVG-Höchstbeitragsgrundlage nicht
überschreiten.
Voraussetzung ist die Begründung eines vollversicherten
Arbeitsverhältnisses mit mindestens 50 % der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Wochenstunden.
Die Förderung wird für maximal 4 Monate gewährt.
Wo?
Die Förderung ist an ein Beratungsgespräch zwischen
AMS Graz West und Umgebung und ArbeitgeberIn bezüglich der zu fördernden Person gebunden.
Wer?
Diese Förderung können alle ArbeitgeberInnen erhalten.
Ausgenommen von der Förderung sind das Arbeitsmarktservice, politische Parteien, Clubs politischer
Parteien, radikale Vereine und der Bund.
Keine Förderung für Personen beim selben Dienstgeber
innerhalb der letzten zwei Jahre.
Dies erfordert, dass der/die Förderungswerberin und die
zu fördernde Personen vor Beginn der Beschäftigung mit
dem/der zuständigen BeraterIn der regionalen Geschäftsstelle des AMS Kontakt aufnimmt.
Wir bestätigen, dass Herr
Auf diese Förderungen besteht kein Rechtsanspruch!
zum förderbaren Personenkreis zählt. Wir ersuchen Sie, zur Ermitt-
lung der Höhe der Förderung und zur Festlegung der Förderungsvereinbarung mit dem
AMS ____________________________________ Frau/Herrn
Telefon
/
_____________
Diese Bestätigung ist bis
gültig.
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vor Beginn des Arbeitsverhältnisses Kontakt aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
www.ams.at
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Förderungen
Stand: 12/2016
Eingliederungsbeihilfe - LZAL (Frauen)
Sie suchen neues Personal?
Dann nützen Sie das Förderangebot des Arbeitsmarktservice.
Sie können einen Zuschuss zu den Lohnkosten erhalten!
Was?
Wer?
Gefördert werden kann das Arbeitsverhältnis von vorgemerkten arbeitslosen und arbeitsuchenden Frauen, die
mindestens 365 Tage arbeitslos vorgemerkt sind.
Diese Förderung können alle ArbeitgeberInnen erhalten.
Ausgenommen von der Förderung sind das Arbeitsmarktservice, politische Parteien, Clubs politischer
Parteien, radikale Vereine und der Bund.
Wie viel und wie lange?
Wo?
Der/Die ArbeitgeberIn erhält einen monatlichen Zuschuss
zu den Lohnkosten ausbezahlt.
Die Förderung ist an ein Beratungsgespräch zwischen
AMS Graz West und Umgebung und ArbeitgeberIn bezüglich der zu fördernden Person gebunden.
Die Förderhöhe beträgt:
- 3 Monate 100% der Bemessungsgrundlage und
Keine Förderung für Personen beim selben Dienstgeber
innerhalb der letzten zwei Jahre.
- 3 Monate 50% der Bemessungsgrundlage
Dies erfordert, dass der/die FörderungswerberIn und die
zu fördernde Personen vor Beginn der Beschäftigung mit
dem/der zuständigen BeraterIn der regionalen Geschäftsstelle des AMS Kontakt aufnimmt.
Achtung: Förderbar sind nur Dienstverhältnisse mit einem Ausmaß von mind. 50% der kollektivvertraglichen
Normalarbeitszeit.
Bemessungsgrundlage (BMG):
mtl. Brutto (ohne Zulagen, Diäten, SZ) plus 50 % LNK
Pauschale. Das für die Beihilfenberechnung herangezogene monatliche Bruttoentgelt im ersten voll entlohnten
Monat darf auf Basis einer Vollzeitbeschäftigung die
jeweils gültige ASVG-Höchstbeitragsgrundlage nicht
überschreiten.
Auf diese Förderungen besteht kein Rechtsanspruch!
Die Förderung wird für maximal 6 Monate gewährt.
Wir bestätigen, dass Frau
zum förderbaren Personenkreis zählt. Wir ersuchen Sie, zur Ermitt-
lung der Höhe der Förderung und zur Festlegung der Förderungsvereinbarung mit dem
AMS ____________________________________ Frau/Herrn
Telefon
/
_____________
Diese Bestätigung ist bis
gültig.
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____
vor Beginn des Arbeitsverhältnisses Kontakt aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
www.ams.at
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Förderungen
Stand: 12/2016
Eingliederungsbeihilfe - LZAL (Männer)
Sie suchen neues Personal?
Dann nützen Sie das Förderangebot des Arbeitsmarktservice. Sie können einen Zuschuss zu den Lohnkosten erhalten!
Was?
Wer?
Gefördert werden kann das Arbeitsverhältnis von vorgemerkten arbeitslosen und arbeitsuchenden Männer, die
mindestens 365 Tage arbeitslos vorgemerkt sind.
Diese Förderung können alle ArbeitgeberInnen erhalten.
Ausgenommen von der Förderung sind das Arbeitsmarktservice, politische Parteien, Clubs politischer
Parteien, radikale Vereine und der Bund.
Wie viel und wie lange?
Wo?
Der/Die ArbeitgeberIn erhält einen monatlichen Zuschuss
zu den Lohnkosten ausbezahlt.
Die Förderung ist an ein Beratungsgespräch zwischen
AMS Graz West und Umgebung und ArbeitgeberIn bezüglich der zu fördernden Person gebunden.
Die Förderhöhe beträgt:
Keine Förderung für Personen beim selben Dienstgeber
innerhalb der letzten zwei Jahre.
- 4 Monate 50% der Bemessungsgrundlage
Dies erfordert, dass der/die FörderungswerberIn und die
zu fördernde Personen vor Beginn der Beschäftigung mit
dem/der zuständigen BeraterIn der regionalen Geschäftsstelle des AMS Kontakt aufnimmt.
Achtung: Förderbar sind nur Dienstverhältnisse mit einem Ausmaß von mind. 50% der kollektivvertraglichen
Normalarbeitszeit.
Bemessungsgrundlage (BMG):
mtl. Brutto (ohne Zulagen, Diäten, SZ) plus 50 % LNK
Pauschale. Das für die Beihilfenberechnung herangezogene monatliche Bruttoentgelt im ersten voll entlohnten
Monat darf auf Basis einer Vollzeitbeschäftigung die
jeweils gültige ASVG-Höchstbeitragsgrundlage nicht
überschreiten.
Auf diese Förderungen besteht kein Rechtsanspruch!
Die Förderung wird für maximal 4 Monate gewährt.
Wir bestätigen, dass Herr
zum förderbaren Personenkreis zählt. Wir ersuchen Sie, zur Er-
mittlung der Höhe der Förderung und zur Festlegung der Förderungsvereinbarung mit dem
AMS ____________________________________ Frau/Herrn
Telefon
/
_____________
Diese Bestätigung ist bis
gültig.
_________
____
vor Beginn des Arbeitsverhältnisses Kontakt aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
www.ams.at