Allgemeine Information Personalsuche eServices Oberösterreich Förderungen Stand 01/2016 GZ: 072210286 „COME BACK“ Eingliederungsbeihilfe Sie suchen neues Personal? Dann nützen Sie das Förderungsangebot des Arbeitsmarktservice. Sie können einen Zuschuss zu den Lohnkosten erhalten! Wie viel und wie lange? Wer? Diese Förderung können alle ArbeitgeberInnen erhalten. Ausgenommen von der Förderung sind das Arbeitsmarktservice, politische Parteien, Clubs politischer Parteien, radikale Vereine sowie der Bund. Die Förderungshöhe und die Förderungsdauer werden im Einzelfall je nach arbeitsmarktpolitischen Erfordernissen zwischen AMS und ArbeitgeberIn vereinbart. Wo? Was? Das AMS fördert in arbeitsmarktpolitisch begründeten Fällen das Arbeitsverhältnis von • Langzeitarbeitslosen • Personen mit drohender Langzeitarbeitslosigkeit • Personen mit Betreuungspflichten • Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen • Älteren ab 50 Jahre Wir bestätigen, dass Frau/Herr Die Förderung wird vom Arbeitgeber bei der Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice, bei der die/der Arbeitsuchende vorgemerkt ist, beantragt. Die Beihilfe kann nur zuerkannt werden, wenn sie zwischen dem Arbeitgeber bzw. dem/der Arbeitsuchenden und dem AMS vor Beginn des Arbeitsverhältnisses in einem Beratungsgespräch vereinbart wurde (unabhängig vom Gültigkeitsdatum der Bestätigung). Bitte berücksichtigen Sie, dass auf die Zuerkennung einer Beihilfe im Einzelfall kein Rechtsanspruch besteht. zum förderbaren Personenkreis zählt. Voraussetzung für die Zuerkennung der Förderung ist, dass Sie vor Beginn des Dienstverhältnisses mit dem AMS Frau/Herrn Telefon Diese Bestätigung ist bis gültig. / Kontakt aufnehmen. Mit freundlichen Grüßen www.ams.at
© Copyright 2024 ExpyDoc