„COME BACK“ Eingliederungsbeihilfe

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Oberösterreich
Förderungen
Stand 01/2016 GZ: 072210286
„COME BACK“ Eingliederungsbeihilfe
Sie suchen neues Personal? Dann nützen Sie das Förderungsangebot des Arbeitsmarktservice.
Sie können einen Zuschuss zu den Lohnkosten erhalten!
Wie viel und wie lange?
Wer?
Diese Förderung können alle ArbeitgeberInnen
erhalten. Ausgenommen von der Förderung sind
das Arbeitsmarktservice, politische Parteien, Clubs
politischer Parteien, radikale Vereine sowie der
Bund.
Die Förderungshöhe und die Förderungsdauer
werden im Einzelfall je nach arbeitsmarktpolitischen Erfordernissen zwischen AMS und ArbeitgeberIn vereinbart.
Wo?
Was?
Das AMS fördert in arbeitsmarktpolitisch begründeten Fällen das Arbeitsverhältnis von
• Langzeitarbeitslosen
• Personen mit drohender Langzeitarbeitslosigkeit
• Personen mit Betreuungspflichten
• Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen
• Älteren ab 50 Jahre
Wir bestätigen, dass Frau/Herr
Die Förderung wird vom Arbeitgeber bei der Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice, bei der
die/der Arbeitsuchende vorgemerkt ist, beantragt.
Die Beihilfe kann nur zuerkannt werden, wenn
sie zwischen dem Arbeitgeber bzw. dem/der Arbeitsuchenden und dem AMS vor Beginn des
Arbeitsverhältnisses in einem Beratungsgespräch vereinbart wurde (unabhängig vom Gültigkeitsdatum der Bestätigung).
Bitte berücksichtigen Sie, dass auf die Zuerkennung einer Beihilfe im Einzelfall kein Rechtsanspruch besteht.
zum förderbaren Personenkreis zählt.
Voraussetzung für die Zuerkennung der Förderung ist, dass Sie vor Beginn des Dienstverhältnisses mit
dem AMS
Frau/Herrn
Telefon
Diese Bestätigung ist bis
gültig.
/
Kontakt aufnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
www.ams.at