Merkblatt 2: Talentsuche und Talentförderung

Merkblatt 2:
Talentsuche und Talentförderung
Die Fachverbände können die vom Landessportverband Baden-Württemberg (LSV) für Talentsuche
und Talentförderung, D-Kader-Förderung, Physiotherapie, Dopingprävention und Reisekosten
bewilligten Fördermittel nach ihren struktur- und sportspezifischen Vorgaben und Entscheidungen
aufteilen.
Ein angemessener Anteil der Sachkostenzuschüsse ist für Talentsuche und Talentförderung zu
verwenden.
Die Bewilligungsbedingungen sowie die Rahmenvorgaben in Tabelle 4 des Förderkonzepts
(Abschnitt VI, Nr. 4) sind zu beachten.
Bei Verwendung der Mittel für die Talentsuche und Talentförderung gelten zudem folgende
Bestimmungen:
1. Die Fachverbände bestimmen über die Verteilung der Landeszuschüsse auf die
verschiedenen Talentfördergruppen in Baden-Württemberg sowie auf zentrale Aufgaben
(Talentzentrallehrgänge, Talentvergleichswettkämpfe, Schulung und Fortbildung der
Fördergruppenleiter bzw. -Trainer, Honorierung des Fachverbandsbeauftragten für die
Talentförderung) nach ihren Vergabekriterien.
2. Mit Landeszuschüssen können Honorare und Fahrtkosten von Fördergruppen-Trainern
(mindestens B-Lizenz), zentrale Maßnahmen sowie die zentrale Leitung durch einen
ehrenamtlichen Fachverbandsbeauftragten gefördert werden.
a. Fördergruppen
Der Höchstzuschuss für eine Fördergruppe (Stundenhonorar und Fahrtkosten des
Trainers, Sichtungsmaßnahmen) beträgt Euro 1.500,00 pro Jahr.
- Es kann ein Stundenhonorar (60 Minuten) von Euro 15,00 für C-LizenzInhaber, Euro 17,50 für B-Lizenz-Inhaber und Euro 20,00 für A-LizenzInhaber bezuschusst und abgerechnet werden.
- Für Fahrtkosten können bis zu Euro 0,22 pro Kilometer erstattet werden.
- Bei Sichtungsveranstaltungen und Vergleichskämpfen kann für den
Fördergruppen-Trainer eine Aufwandsentschädigung von Euro 10,00
(unabhängig von der Lizenz) pro Stunde aus Landesmitteln bezuschusst
und beim LSV abgerechnet werden.
b. Zentrallehrgänge
Pro Zentrallehrgang ist die Zuwendung auf Euro 1.500,00 begrenzt. Als
Lehrgangskosten können Kosten für Übernachtung und Verpflegung, Fahrtkosten,
Vergütung für Trainer / Lehrkräfte sowie Nebenkosten analog Punkt 4.d) im
Merkblatt 1 aus Landesmitteln bezuschusst werden:
c. Zentrale Leitung durch Fachverbandsbeauftragten
Die Aufwendungen eines ehrenamtlichen Fachverbandsbeauftragten für die
zentrale Leitung der Talentsuche und -förderung können mit bis zu Euro 500,00
pro Jahr bezuschusst werden.
3. Zur Abrechnung von Maßnahmen der Talentsuche und Talentförderung sind die Vordrucke
des LSV oder analoge, selbst erstellte Vorlagen zu verwenden. Zudem sind für alle
Maßnahmen Teilnehmer-listen zu führen und den Verwendungsnachweisen beizufügen.
4. Der LSV erwartet einen Nachweis von Eigen- bzw. Drittmitteln. Der
Gesamtverwendungsnachweis für alle bewilligten Leistungssportmittel ist bis zum 31.
Januar des Folgejahres beim LSV einzureichen.
5. Bei der Gewährung von Honoraren und Aufwandsentschädigungen ist auf die steuer- und
sozialversicherungsrechtlich korrekte Abrechnung zu achten. Soweit der
Übungsleiterfreibetrag nach §3 Nr. 26 EStG (Euro 2.400 jährlich) oder eine geringfügige
Beschäftigung (bis max. Euro 450 monatlich) genutzt wird, sind vollständige Nachweise
aktenkundig zu machen. Eine Abrechnung als selbständige Tätigkeit sollte
sozialversicherungsrechtlich vorher geprüft sein.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Referat Leistungssport:
Tel.: 0711 / 28 077 – 842, 845 oder – 865
Fax: 0711 / 28 077 - 879
Talentsuche und Talentförderung, 21.12.2016
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