Merkblatt 2: Talentsuche und Talentförderung Die Fachverbände können die vom Landessportverband Baden-Württemberg (LSV) für Talentsuche und Talentförderung, D-Kader-Förderung, Physiotherapie, Dopingprävention und Reisekosten bewilligten Fördermittel nach ihren struktur- und sportspezifischen Vorgaben und Entscheidungen aufteilen. Ein angemessener Anteil der Sachkostenzuschüsse ist für Talentsuche und Talentförderung zu verwenden. Die Bewilligungsbedingungen sowie die Rahmenvorgaben in Tabelle 4 des Förderkonzepts (Abschnitt VI, Nr. 4) sind zu beachten. Bei Verwendung der Mittel für die Talentsuche und Talentförderung gelten zudem folgende Bestimmungen: 1. Die Fachverbände bestimmen über die Verteilung der Landeszuschüsse auf die verschiedenen Talentfördergruppen in Baden-Württemberg sowie auf zentrale Aufgaben (Talentzentrallehrgänge, Talentvergleichswettkämpfe, Schulung und Fortbildung der Fördergruppenleiter bzw. -Trainer, Honorierung des Fachverbandsbeauftragten für die Talentförderung) nach ihren Vergabekriterien. 2. Mit Landeszuschüssen können Honorare und Fahrtkosten von Fördergruppen-Trainern (mindestens B-Lizenz), zentrale Maßnahmen sowie die zentrale Leitung durch einen ehrenamtlichen Fachverbandsbeauftragten gefördert werden. a. Fördergruppen Der Höchstzuschuss für eine Fördergruppe (Stundenhonorar und Fahrtkosten des Trainers, Sichtungsmaßnahmen) beträgt Euro 1.500,00 pro Jahr. - Es kann ein Stundenhonorar (60 Minuten) von Euro 15,00 für C-LizenzInhaber, Euro 17,50 für B-Lizenz-Inhaber und Euro 20,00 für A-LizenzInhaber bezuschusst und abgerechnet werden. - Für Fahrtkosten können bis zu Euro 0,22 pro Kilometer erstattet werden. - Bei Sichtungsveranstaltungen und Vergleichskämpfen kann für den Fördergruppen-Trainer eine Aufwandsentschädigung von Euro 10,00 (unabhängig von der Lizenz) pro Stunde aus Landesmitteln bezuschusst und beim LSV abgerechnet werden. b. Zentrallehrgänge Pro Zentrallehrgang ist die Zuwendung auf Euro 1.500,00 begrenzt. Als Lehrgangskosten können Kosten für Übernachtung und Verpflegung, Fahrtkosten, Vergütung für Trainer / Lehrkräfte sowie Nebenkosten analog Punkt 4.d) im Merkblatt 1 aus Landesmitteln bezuschusst werden: c. Zentrale Leitung durch Fachverbandsbeauftragten Die Aufwendungen eines ehrenamtlichen Fachverbandsbeauftragten für die zentrale Leitung der Talentsuche und -förderung können mit bis zu Euro 500,00 pro Jahr bezuschusst werden. 3. Zur Abrechnung von Maßnahmen der Talentsuche und Talentförderung sind die Vordrucke des LSV oder analoge, selbst erstellte Vorlagen zu verwenden. Zudem sind für alle Maßnahmen Teilnehmer-listen zu führen und den Verwendungsnachweisen beizufügen. 4. Der LSV erwartet einen Nachweis von Eigen- bzw. Drittmitteln. Der Gesamtverwendungsnachweis für alle bewilligten Leistungssportmittel ist bis zum 31. Januar des Folgejahres beim LSV einzureichen. 5. Bei der Gewährung von Honoraren und Aufwandsentschädigungen ist auf die steuer- und sozialversicherungsrechtlich korrekte Abrechnung zu achten. Soweit der Übungsleiterfreibetrag nach §3 Nr. 26 EStG (Euro 2.400 jährlich) oder eine geringfügige Beschäftigung (bis max. Euro 450 monatlich) genutzt wird, sind vollständige Nachweise aktenkundig zu machen. Eine Abrechnung als selbständige Tätigkeit sollte sozialversicherungsrechtlich vorher geprüft sein. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Referat Leistungssport: Tel.: 0711 / 28 077 – 842, 845 oder – 865 Fax: 0711 / 28 077 - 879 Talentsuche und Talentförderung, 21.12.2016 2
© Copyright 2024 ExpyDoc