Bundesrat 17. November 2016 860. Sitzung / 1 12.55 Bundesrat Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Noch ein kurzer Beitrag aus dem Bereich Justiz. Wenn wir Wertgrenzen definieren, dann definieren wir Zuständigkeiten der Gerichte, aber auch Zuständigkeiten innerhalb der Gerichte: ob ein Rechtspfleger den Akt allein bearbeiten kann, ob der Richter mit dabei sein muss. Diese Wertgrenzen-Thematik, ob ein Bezirksgericht zuständig ist, ob ein Landesgericht zuständig ist, ist eine sehr vielschichtige. Die Wertgrenzen sind in den letzten Jahren öfters angepasst worden, vor allem, was die Gerichtszuständigkeit betrifft. Sie sind auch etwas volatiler geworden, flexibler geworden, und zwar insofern, dass wir eigentlich in einem Controlling stets prüfen müssen und auch prüfen: Wo sind welche Fallzahlen? Wie hoch sind sie? Es ist ja nicht so, dass das automatisch geht. Wenn man heute sagt, Fälle bis 10 000 € sind dort und solche über 10 000 € sind dort, und wenn man dann diese Wertgrenze auf 15 000 € verschiebt, heißt das ja nicht automatisch, dass proportional gleich um so viel mehr anfällt als bisher. Es ist daher auf Basis der jetzigen Fallzahlen geboten gewesen, im Rechtspflegergesetz die Wertgrenzen zu verschieben. Man wird das weiter beobachten müssen, und im Sinne des Controllings auch so, dass es hier nicht an gewissen Stellen zu Überforderungen kommt und an gewissen Stellen, auch im Hinblick auf den Personalstand und die Personalentwicklung innerhalb der Justiz, zu Negativentwicklungen kommt. Dieser jetzige Ansatz ist eine Reaktion auf das Monitoring und Controlling der Fallzahlen, und in diesem Fall bitte ich daher auch um Annahme des Antrags. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.) 12.57 Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Kurz. – Bitte. Version v. 20. Dezember 2016, 11:17 nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert
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