Bundesrat Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP, Oberösterreich): Hohes

Bundesrat
17. November 2016
860. Sitzung / 1
12.55
Bundesrat Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Sehr
geehrter Herr Minister! Noch ein kurzer Beitrag aus dem Bereich Justiz. Wenn wir
Wertgrenzen definieren, dann definieren wir Zuständigkeiten der Gerichte, aber auch
Zuständigkeiten innerhalb der Gerichte: ob ein Rechtspfleger den Akt allein bearbeiten
kann, ob der Richter mit dabei sein muss.
Diese Wertgrenzen-Thematik, ob ein Bezirksgericht zuständig ist, ob ein Landesgericht
zuständig ist, ist eine sehr vielschichtige. Die Wertgrenzen sind in den letzten Jahren
öfters angepasst worden, vor allem, was die Gerichtszuständigkeit betrifft. Sie sind
auch etwas volatiler geworden, flexibler geworden, und zwar insofern, dass wir
eigentlich in einem Controlling stets prüfen müssen und auch prüfen: Wo sind welche
Fallzahlen? Wie hoch sind sie?
Es ist ja nicht so, dass das automatisch geht. Wenn man heute sagt, Fälle bis 10 000 €
sind dort und solche über 10 000 € sind dort, und wenn man dann diese Wertgrenze
auf 15 000 € verschiebt, heißt das ja nicht automatisch, dass proportional gleich um so
viel mehr anfällt als bisher. Es ist daher auf Basis der jetzigen Fallzahlen geboten
gewesen, im Rechtspflegergesetz die Wertgrenzen zu verschieben.
Man wird das weiter beobachten müssen, und im Sinne des Controllings auch so, dass
es hier nicht an gewissen Stellen zu Überforderungen kommt und an gewissen Stellen,
auch im Hinblick auf den Personalstand und die Personalentwicklung innerhalb der
Justiz, zu Negativentwicklungen kommt. Dieser jetzige Ansatz ist eine Reaktion auf das
Monitoring und Controlling der Fallzahlen, und in diesem Fall bitte ich daher auch um
Annahme des Antrags. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
12.57
Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Kurz. –
Bitte.
Version v. 20. Dezember 2016, 11:17
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