Bundesrat Arnd Meißl (FPÖ, Steiermark)

Bundesrat
17. November 2016
860. Sitzung / 1
12.59
Bundesrat Arnd Meißl (FPÖ, Steiermark): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr
Minister! Hohes Haus! Das Rechtspflegermodell ist ja an sich schon ein Erfolgsmodell
der österreichischen Justiz. Das kann man, glaube ich, so sagen, und da sind wir alle
in diesem Haus uns auch einig. Es ist auch die vorliegende Novelle in allen Bereichen
nur begrüßenswert und zu unterstützen.
Kollege Fürlinger hat es gesagt, Anpassungen sind immer wieder durchgeführt worden,
in manchen Bereichen, glaube ich, sind die letzten Anpassungen schon länger her.
Wenn man sich die Zahlen anschaut, sieht man Zahlensprünge von 50, 75 Prozent, die
einen im ersten Moment schrecken, aber wenn man genau hinschaut, dann sieht man,
dass Zahlen oder Wertgrenzen seit 2001 nicht mehr erhöht wurden. Es wurde auch ein
Vorgriff auf die kommenden Jahre gemacht, was durchaus gescheit ist.
Als Anregung: Man könnte durchaus alle Bereiche so abdecken, dass bei
Überschreiten bestimmter Geldentwertungsgrenzen – das kann im Bereich von
10 000 € liegen – automatisch die Zuteilung vom Richter weg hin zu den
Rechtspflegern geht. So könnten wir uns in Zukunft diese Beschlüsse sogar ersparen.
Grundsätzlich stimmen wir dieser Novelle inhaltlich natürlich zu. Eine Gefahr ist
allerdings schon gegeben, das zeigen Stellungnahmen verschiedener Landesgerichte
oder der Diplomrechtspfleger sehr wohl: Es gibt eine Stellungnahme des
Oberlandesgerichtes Graz, das darauf hinweist, dass bereits jetzt ein Fehlbestand von
58 Diplomrechtspflegern gegeben ist. Aufgrund der Erweiterung des
Zuständigkeitsbereiches, der sich durch die massive Erhöhung der Wertgrenzen ergibt,
meint das Oberlandesgericht Graz, dass zwangsläufig ein weiterer Bedarf an
Rechtspflegern gegeben ist. Die Auslastung beträgt dort teilweise schon 125 Prozent,
da muss man aufpassen, dass man die Mitarbeiter, die man zur Verfügung hat, nicht
ausbrennen lässt und somit vielleicht aus dem Arbeitsprozess drängt.
Es schlägt übrigens auch das Oberlandesgericht Innsbruck in dieselbe Kerbe, ebenso
die Diplomrechtspfleger aus Salzburg oder auch die Vereinigung der
Diplomrechtspflegerinnen und Diplomrechtspfleger Österreichs, die sagt: „Es muss
jedoch (vor allem im Außerstreitbereich) auch in personalpolitischer Hinsicht der
quantitativen Kompetenzerweiterung Rechnung getragen werden.“ – Das ist doch recht
eindeutig und das sind doch zahlreiche Einwände, die in diesem Bereich gekommen
sind.
Version v. 20. Dezember 2016, 11:21
nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert
Bundesrat
17. November 2016
860. Sitzung / 2
Wenn ich mich recht entsinne, haben Sie, Herr Bundesminister, auch in der großen
Kammer dieses Hauses Ihre Sympathie für die Rechtspfleger erkennen lassen und
gesagt, dass Sie in dieser Hinsicht gerne etwas unternehmen würden. Sie haben das
Hohe Haus gebeten, Sie dabei zu unterstützen. Unsere Unterstützung haben Sie
natürlich, wir sind gerne bei Ihnen, aber ich ersuche dich, lieber Edgar Mayer, als
Fraktionsvorsitzenden: Vielleicht kannst du deinem Finanzminister den einen oder
anderen Euro abringen, den zusätzliche Planstellen erfordern (Zwischenruf des
Bundesrates Mayer), die dann allerdings das Bundeskanzleramt schaffen muss.
Man muss aufpassen, dass man durch diese Verschiebungen nicht eine bestimmte
Gruppe entlastet, aber eine andere Gruppe überfordert und dann vor einem neuen
Problem steht.
Das Gesetz findet grundsätzlich unsere Zustimmung. Ich möchte Ihnen, Herr Minister,
noch dafür danken – das ist in allen Rückmeldungen erwähnt worden –, dass Sie – im
Unterschied zur Vorgehensweise bei einem Tagesordnungspunkt, den wir zuvor
behandelt haben – auf die Leute zugehen und mit allen Interessengruppen das
Gespräch suchen. Dann kommt eben heraus, dass es in bestimmten Materien
Einstimmigkeit gibt, und so soll es sein. Mein persönlicher Dank dafür an Sie, Herr
Minister. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ sowie des Bundesrates Mayer.)
13.03
Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin
Mag. Dr. Dziedzic. – Bitte, Frau Kollegin.
Version v. 20. Dezember 2016, 11:21
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