Aufnahme in den Anglerverein Karlsruhe e.V. (Stand:14.12.2016) Beiträge / Gebühren / Kosten Aufnahmegebühr 150,00 € Bearbeitung / Ausweis 3,00 € plus Aufnahmegebühr 1 +Bearbeitung/Ausweis Passbild erforderlich +Bearbeitung/Ausweis Passbild erforderlich 75,00 € keine Aufnahmegebühr plus Aufnahmegebühr 1 40,00 € keine Aufnahmegebühr +Bearbeitung/Ausweis +Bearbeitung/Ausweis Passbild erforderlich Passbild erforderlich 55,00 € keine Aufnahmegebühr +Bearbeitung/Ausweis Passbild erforderlich Jahresbeitrag Erwachsene Zweitkarte / Partnerkarte 4 90,00 € 45,00 € ermäßigter Beitrag 2 Jahresbeitrag Jugend Student / Schüler über 18 Durchfahrtsgenehmigung PKW DFG Krad / Moped DFG Veränderung mit Ausweis pro Fahrzeug pro Fahrzeug pro Fahrzeug 1,00 € 0,50 € Aufkleber AVK 1,00 € Aufnäher AVK 4,00 € Anstecknadel AVK neuer Mitgliedsausweis 2,00 € 3,00 € Schlüssel f. AVK-Schranken 15,00 € Gewässerkarte Bootsschilder Bootsplakette Bootsplätze mit Haltepfosten jährlich 1 2 3 4 5 Passbild erforderlich (Benutzungsgebühr) 6,00 € einmalig einmalig Bootsplätze mit Haltepfosten Kfz-Kennzeichen erforderlich Kfz-Kennzeichen erforderlich Kfz-Kennzeichen erforderlich 3,00 € einmalig 20,00 € 6,00 € 35,00 € 150,00 € plus Bootsschilder 3 Bootspfand 3 plus Plakette 3 Rückzahlung 5 Entfällt für Schwerbehinderte mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 % Neumitglieder, die bei der Aufnahme in den AVK 5 Jahre oder länger Mitglied in einem anderen Anglerverein sind einmalige Zahlung bei Einrichtung des Bootsplatzes Ehe-oder Lebenspartner/in bei Vorliegen einer Vollmitgliedschaft Rückzahlung des Bootspfandes bei Auflösung des Vertrages und ordnungsgemäßem Bootsplatz Hinweise und Bedingungen : Die Aufnahme als Mitglied in den Anglervereins Karlsruhe e.V. erfolgt durch den geschäftsführenden Vorstand. Vor der Aufnahme wird die gültige staatliche Fischereierlaubnis / der Jugendfischereischein geprüft. Der Bewerber verpflichtet sich durch Unterschrift, die Satzungen und Richtlinien des Vereins einzuhalten. Kinder und Jugendliche benötigen die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters.
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