Kostenübersicht - Anglerverein Karlsruhe

Aufnahme in den Anglerverein Karlsruhe e.V.
(Stand:14.12.2016) Beiträge / Gebühren / Kosten
Aufnahmegebühr
150,00 €
Bearbeitung / Ausweis
3,00 €
plus Aufnahmegebühr 1
+Bearbeitung/Ausweis
Passbild erforderlich
+Bearbeitung/Ausweis
Passbild erforderlich
75,00 €
keine Aufnahmegebühr
plus Aufnahmegebühr 1
40,00 €
keine Aufnahmegebühr
+Bearbeitung/Ausweis
+Bearbeitung/Ausweis
Passbild erforderlich
Passbild erforderlich
55,00 €
keine Aufnahmegebühr
+Bearbeitung/Ausweis
Passbild erforderlich
Jahresbeitrag Erwachsene
Zweitkarte / Partnerkarte 4
90,00 €
45,00 €
ermäßigter Beitrag 2
Jahresbeitrag Jugend
Student / Schüler über 18
Durchfahrtsgenehmigung PKW
DFG Krad / Moped
DFG Veränderung
mit
Ausweis
pro
Fahrzeug
pro
Fahrzeug
pro
Fahrzeug
1,00 €
0,50 €
Aufkleber AVK
1,00 €
Aufnäher AVK
4,00 €
Anstecknadel AVK
neuer Mitgliedsausweis
2,00 €
3,00 €
Schlüssel f. AVK-Schranken
15,00 €
Gewässerkarte
Bootsschilder
Bootsplakette
Bootsplätze mit Haltepfosten
jährlich
1
2
3
4
5
Passbild erforderlich
(Benutzungsgebühr)
6,00 €
einmalig
einmalig
Bootsplätze mit Haltepfosten
Kfz-Kennzeichen
erforderlich
Kfz-Kennzeichen
erforderlich
Kfz-Kennzeichen
erforderlich
3,00 €
einmalig
20,00 €
6,00 €
35,00 €
150,00 €
plus Bootsschilder 3
Bootspfand
3
plus Plakette 3
Rückzahlung 5
Entfällt für Schwerbehinderte mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 %
Neumitglieder, die bei der Aufnahme in den AVK 5 Jahre oder länger Mitglied in einem anderen Anglerverein sind
einmalige Zahlung bei Einrichtung des Bootsplatzes
Ehe-oder Lebenspartner/in bei Vorliegen einer Vollmitgliedschaft
Rückzahlung des Bootspfandes bei Auflösung des Vertrages und ordnungsgemäßem Bootsplatz
Hinweise und Bedingungen : Die Aufnahme als Mitglied in den Anglervereins Karlsruhe e.V. erfolgt durch den geschäftsführenden Vorstand. Vor der Aufnahme wird die gültige staatliche
Fischereierlaubnis / der Jugendfischereischein geprüft. Der Bewerber verpflichtet sich durch Unterschrift, die Satzungen und Richtlinien des Vereins einzuhalten. Kinder und Jugendliche benötigen die
Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters.