Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) / PDF, 350 KB

4/SN-198/ME XXV. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version)
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A-1010 Wien, Hohenstaufengasse 3
Tel.: ++43-1-53115 202493
Fax: ++43-1-53109 202690
E-Mail: [email protected]
DVR: 0000027
GZ: DSB-D054.549/0001-DSB/2016
Sachbearbeiter: Dr. Matthias SCHMIDL
An das
Präsidium des Nationalrates
Dr. Karl Renner Ring 3
1017 Wien
Stellungnahme der Datenschutzbehörde
per E-Mail: [email protected]
Betrifft: Stellungnahme der Datenschutzbehörde zum do. Gesetzesentwurf eines Bundesgesetzes,
mit dem das Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Verordnung (EU) 2015/2365 über
die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT-Vollzugsgesetz) erlassen
wird und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das
Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz und das Betriebliche Mitarbeiter- und
Selbständigenvorsorgegesetz geändert werden
Die Datenschutzbehörde nimmt in o.a. Angelegenheit aus Sicht Ihres Wirkungsbereiches wie folgt Stellung:
Zu Art. 1 § 6 (Veröffentlichung von Maßnahmen und Sanktionen):
Laut den Erläuterungen dient diese Bestimmung der Umsetzung von Art. 22 Abs. 4 und Art. 26 der
Verordnung (EU) Nr. 2015/2365 und ist § 10 des Zentralverwahrer-Vollzugsgesetzes – ZvVG nachgebildet.
Es stellen sich daher dazu im Wesentlichen dieselben datenschutzrechtlichen Fragen wie zu § 10 ZvVG,
weshalb die Datenschutzbehörde auf ihre diesbezügliche Stellungnahme zu § 10 ZvVG verweist
(GZ. DSB-D054.378/0001-DSB/2015).
In Bezug auf Abs. 7 wird angeregt, hinsichtlich der Veröffentlichungsdauer personenbezogener Daten eine
ähnliche Einschränkung zu wählen, wie sie der Entwurf für § 48j Abs. 2 BörseG (do.
GZ BMF-090101/0001-III/5/2016) vorsieht.
www.parlament.gv.at
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Eine Kopie dieser Erledigung ergeht an das Präsidium des Nationalrates.
12. Mai 2016
Für die Leiterin der Datenschutzbehörde:
SCHMIDL
Unterzeichner
serialNumber=1119505,CN=Datenschutzbehörde,C=AT
Datum/Zeit
2016-05-12T12:11:19+02:00
Prüfinformation
Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur finden Sie unter:
http://www.signaturpruefung.gv.at
Informationen zur Prüfung des Ausdrucks finden Sie unter:
http://www.bka.gv.at/verifizierung
Hinweis
Dieses Dokument wurde amtssigniert.
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