4/SN-198/ME XXV. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) 1 von 2 A-1010 Wien, Hohenstaufengasse 3 Tel.: ++43-1-53115 202493 Fax: ++43-1-53109 202690 E-Mail: [email protected] DVR: 0000027 GZ: DSB-D054.549/0001-DSB/2016 Sachbearbeiter: Dr. Matthias SCHMIDL An das Präsidium des Nationalrates Dr. Karl Renner Ring 3 1017 Wien Stellungnahme der Datenschutzbehörde per E-Mail: [email protected] Betrifft: Stellungnahme der Datenschutzbehörde zum do. Gesetzesentwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Verordnung (EU) 2015/2365 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT-Vollzugsgesetz) erlassen wird und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz und das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz geändert werden Die Datenschutzbehörde nimmt in o.a. Angelegenheit aus Sicht Ihres Wirkungsbereiches wie folgt Stellung: Zu Art. 1 § 6 (Veröffentlichung von Maßnahmen und Sanktionen): Laut den Erläuterungen dient diese Bestimmung der Umsetzung von Art. 22 Abs. 4 und Art. 26 der Verordnung (EU) Nr. 2015/2365 und ist § 10 des Zentralverwahrer-Vollzugsgesetzes – ZvVG nachgebildet. Es stellen sich daher dazu im Wesentlichen dieselben datenschutzrechtlichen Fragen wie zu § 10 ZvVG, weshalb die Datenschutzbehörde auf ihre diesbezügliche Stellungnahme zu § 10 ZvVG verweist (GZ. DSB-D054.378/0001-DSB/2015). In Bezug auf Abs. 7 wird angeregt, hinsichtlich der Veröffentlichungsdauer personenbezogener Daten eine ähnliche Einschränkung zu wählen, wie sie der Entwurf für § 48j Abs. 2 BörseG (do. GZ BMF-090101/0001-III/5/2016) vorsieht. www.parlament.gv.at 2 von 2 4/SN-198/ME XXV. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) -2– Eine Kopie dieser Erledigung ergeht an das Präsidium des Nationalrates. 12. Mai 2016 Für die Leiterin der Datenschutzbehörde: SCHMIDL Unterzeichner serialNumber=1119505,CN=Datenschutzbehörde,C=AT Datum/Zeit 2016-05-12T12:11:19+02:00 Prüfinformation Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur finden Sie unter: http://www.signaturpruefung.gv.at Informationen zur Prüfung des Ausdrucks finden Sie unter: http://www.bka.gv.at/verifizierung Hinweis Dieses Dokument wurde amtssigniert. www.parlament.gv.at
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