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Rede von Ralph Lenkert zu Protokoll gegeben
am 15.12.2016
Rede von Ralph Lenkert, 15. Dezember 2016
Fast 6 Millionen Tonnen sogenannte gemischt anfallende – sprich: unsortierte – Gewerbeabfälle
werden jedes Jahr einfach verbrannt, obwohl in ihnen jede Menge recycelbare Wertstoffe stecken.
Alles, was nicht recycelt wird, muss über den Primärrohstoffmarkt energie- und
ressourcenaufwendig neu geschaffen werden.
Zusätzlich zu den 6 Millionen Tonnen Gewerbeabfällen kommen jährlich etwa 200 Millionen Tonnen
Bau- und Abbruchabfälle. Ein Viertel davon, also rund 50 Millionen Tonnen, ist Bauschutt. Würde
man diesen vernünftig recyceln, könnte er fast komplett für neue Bauten verwendet werden.
Müll zu sortieren, ist die Grundlage für Recycling. Wir freuen uns, dass die Bundesregierung das
nun auch erkannt hat und nach 13 Jahren endlich die Gewerbeabfallverordnung überarbeitet. Leider
tut sie das nur halbherzig. Müllsortierung beginnt beim Müllerzeuger, dem nunmehr zwar
vorgeschrieben werden soll, dass er Müll zu trennen hat. Leider verpasst es die Bundesregierung,
konkrete Quoten festzulegen. Beim normalen Haushaltsmüll gibt es diese Quoten. Warum macht die
Bundesregierung beim Gewerbemüll wieder nur halbe Sachen?
Des Weiteren gibt es deutlich zu viele Ausnahmen von der Sortierpflicht. Die Erklärungen zu
genutzten Ausnahmen sind nicht einmal verpflichtend vorzulegen, sondern nur auf Nachfrage der
Behörde. Wir alle kennen die Defizite im Vollzug des Umweltrechts, wegen des Personalmangels.
Die vielgepriesene schwarze Haushaltsnull hat über die Jahre dafür gesorgt, dass Vollzugsbehörden
im Umweltrecht oft zu wenig Personal haben, um den Gesetzesvollzug gewährleisten zu können. Die
Linke fordert deshalb, dass zu jeder Änderung im Umweltrecht ein Konzept vorgelegt wird, wie dies
in der Praxis auch umgesetzt und kontrolliert wird. Sonst ist Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Wir
fordern: Wenn ein Unternehmen Abfallfraktionen nicht getrennt sammeln kann, sind die Unterlagen
der Behörde unaufgefordert vorzulegen.
Die Verordnung war eine Chance, das aktuelle Problem bei HBCD-haltigen Dämmstoffen
bundeseinheitlich zu lösen.
Seitdem die mit dem Brandhemmer Hexabromcyclododecan (HBCD) versehenen Dämmstoffplatten
als Sondermüll deklariert wurden, stapeln sie sich in Zwischenlagern bei den Abfallentsorgern oder
bei den Abbruchfirmen. Es gibt nur sehr wenige Verbrennungsanlagen, in denen die Platten als
reine Abfallfraktion verbrannt werden können. Die Sortierung ist aufwendig und der Transport
teuer. Anstatt die Platten sortenrein von den gemischten Bauabfällen zu trennen und dann einen
quasi nicht existierenden Entsorgungspfad zu wählen, sollten sie gemischten Bauabfällen einfach
wie bisher beigemischt werden. Denn als Beimischung ist die Verbrennung unproblematisch. So
würde einerseits das enthaltene HBCD unschädlich gemacht und außerdem weniger
Zusatzverbrennung nötig werden. Das thüringische Umweltministerium beispielsweise hat das
erkannt und deswegen vorgeschlagen, alles beim Alten zu lassen. Die Bundesregierung hätte hier
schleunigst Rechtssicherheit schaffen können. Mit einem Ausnahmetatbestand in der
Gewerbeabfallverordnung wäre das möglich gewesen. Diese Chance hat die Bundesregierung in
ihrem Entwurf leider verpasst.
Die Linke regt an, den vorliegenden Verordnungsentwurf weiter zu qualifizieren. Er geht zwar
grundsätzlich in die richtige Richtung, bleibt aber hinter seinen Möglichkeiten zurück. Das ist
schade, denn bei aller guten Intention zur Einhaltung der europäischen Abfallhierarchie erwarten
wir wesentlich mehr Konsequenz und vor allem mehr Kompetenz für die Vollzugsbehörden,
ansonsten wird sich in puncto Ressourcenschutz in der Praxis nicht viel verändern.
Zur Profilseite von
Ralph Lenkert
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