Schließen 1. Fraktion DIE LINKE. im Bundestag 2. Parlament 3. Reden Rede von Ralph Lenkert zu Protokoll gegeben am 15.12.2016 Rede von Ralph Lenkert, 15. Dezember 2016 Fast 6 Millionen Tonnen sogenannte gemischt anfallende – sprich: unsortierte – Gewerbeabfälle werden jedes Jahr einfach verbrannt, obwohl in ihnen jede Menge recycelbare Wertstoffe stecken. Alles, was nicht recycelt wird, muss über den Primärrohstoffmarkt energie- und ressourcenaufwendig neu geschaffen werden. Zusätzlich zu den 6 Millionen Tonnen Gewerbeabfällen kommen jährlich etwa 200 Millionen Tonnen Bau- und Abbruchabfälle. Ein Viertel davon, also rund 50 Millionen Tonnen, ist Bauschutt. Würde man diesen vernünftig recyceln, könnte er fast komplett für neue Bauten verwendet werden. Müll zu sortieren, ist die Grundlage für Recycling. Wir freuen uns, dass die Bundesregierung das nun auch erkannt hat und nach 13 Jahren endlich die Gewerbeabfallverordnung überarbeitet. Leider tut sie das nur halbherzig. Müllsortierung beginnt beim Müllerzeuger, dem nunmehr zwar vorgeschrieben werden soll, dass er Müll zu trennen hat. Leider verpasst es die Bundesregierung, konkrete Quoten festzulegen. Beim normalen Haushaltsmüll gibt es diese Quoten. Warum macht die Bundesregierung beim Gewerbemüll wieder nur halbe Sachen? Des Weiteren gibt es deutlich zu viele Ausnahmen von der Sortierpflicht. Die Erklärungen zu genutzten Ausnahmen sind nicht einmal verpflichtend vorzulegen, sondern nur auf Nachfrage der Behörde. Wir alle kennen die Defizite im Vollzug des Umweltrechts, wegen des Personalmangels. Die vielgepriesene schwarze Haushaltsnull hat über die Jahre dafür gesorgt, dass Vollzugsbehörden im Umweltrecht oft zu wenig Personal haben, um den Gesetzesvollzug gewährleisten zu können. Die Linke fordert deshalb, dass zu jeder Änderung im Umweltrecht ein Konzept vorgelegt wird, wie dies in der Praxis auch umgesetzt und kontrolliert wird. Sonst ist Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Wir fordern: Wenn ein Unternehmen Abfallfraktionen nicht getrennt sammeln kann, sind die Unterlagen der Behörde unaufgefordert vorzulegen. Die Verordnung war eine Chance, das aktuelle Problem bei HBCD-haltigen Dämmstoffen bundeseinheitlich zu lösen. Seitdem die mit dem Brandhemmer Hexabromcyclododecan (HBCD) versehenen Dämmstoffplatten als Sondermüll deklariert wurden, stapeln sie sich in Zwischenlagern bei den Abfallentsorgern oder bei den Abbruchfirmen. Es gibt nur sehr wenige Verbrennungsanlagen, in denen die Platten als reine Abfallfraktion verbrannt werden können. Die Sortierung ist aufwendig und der Transport teuer. Anstatt die Platten sortenrein von den gemischten Bauabfällen zu trennen und dann einen quasi nicht existierenden Entsorgungspfad zu wählen, sollten sie gemischten Bauabfällen einfach wie bisher beigemischt werden. Denn als Beimischung ist die Verbrennung unproblematisch. So würde einerseits das enthaltene HBCD unschädlich gemacht und außerdem weniger Zusatzverbrennung nötig werden. Das thüringische Umweltministerium beispielsweise hat das erkannt und deswegen vorgeschlagen, alles beim Alten zu lassen. Die Bundesregierung hätte hier schleunigst Rechtssicherheit schaffen können. Mit einem Ausnahmetatbestand in der Gewerbeabfallverordnung wäre das möglich gewesen. Diese Chance hat die Bundesregierung in ihrem Entwurf leider verpasst. Die Linke regt an, den vorliegenden Verordnungsentwurf weiter zu qualifizieren. Er geht zwar grundsätzlich in die richtige Richtung, bleibt aber hinter seinen Möglichkeiten zurück. Das ist schade, denn bei aller guten Intention zur Einhaltung der europäischen Abfallhierarchie erwarten wir wesentlich mehr Konsequenz und vor allem mehr Kompetenz für die Vollzugsbehörden, ansonsten wird sich in puncto Ressourcenschutz in der Praxis nicht viel verändern. 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