Schließen 1. Fraktion DIE LINKE. im Bundestag 2. Parlament 3. Reden Rede von Kirsten Tackmann zu Protokoll gegeben am 15.12.2016 Rede von Kirsten Tackmann, 15. Dezember 2016 In den Zentren deutscher Großstädte vergisst wohl der eine oder die andere, dass die Holzproduktion weder im Labor noch in Fabriken stattfindet, sondern immer noch im Wald, und der ist gleichzeitig Erholungs- und Lebensraum für Mensch und Tier sowie für den Klimaschutz mitverantwortlich. Deshalb ist Holzproduktion eben keine Schraubenproduktion, wie der Bund Deutscher Forstleute vollkommen richtig sagt. Das sehen auch breite Teile der Gesellschaft so. Gerade aus Sicht einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung macht die Auffassung des Bundeskartellamtes wenig Sinn, das Wettbewerbsrecht nicht nur auf die Vermarktung von Holz anzuwenden, sondern auch auf die waldbaulichen und pflegerischen Maßnahmen auszuweiten. Damit würde Besitzerinnen und Besitzern von Klein- und Kleinstwäldern gleichzeitig die Möglichkeit genommen, Betreuungsaufgaben auch staatlichen Forstämtern zu übertragen, weil dies dann als Wettbewerbsvorteil gegenüber den privaten Forstdienstleitern ausgelegt werden könnte. Der Sicht der Wettbewerbskontrolleure steht ein breites Bündnis gegenüber, dem die Sicherung des Gemeinwohls bei der Waldnutzung wichtig ist und das den gesellschaftlichen Konsens für eine nachhaltige Forstwirtschaft und den Erhalt einer breiten Eigentumsstreuung verteidigt. Viele Waldbesitzerinnen und -besitzer, Forstleute und deren Interessensvertretungen sowie alle Bundestagsfraktionen sind dabei. Und auch wenn die SPD-Fraktion sich weniger enthusiastisch einreiht, eint uns doch die Überzeugung, dass wir als Gesellschaft eine besondere Verantwortung für den Wald haben, die die staatlichen Forstbehörden umsetzen. Und weil die Holzproduktion im Ökosystem Wald stattfindet, ist sie von natürlichen Prozessen und Wachstumszyklen abhängig. Wettbewerbshüter sind aus Sicht der Linken deshalb frühestens dann gefragt, wenn das Holz den Wald verlassen hat. Und so wichtig die Kartellbehörde auch für uns im Grundsatz ist: In ihrer jetzigen Verfassung kann sie leider viele Erwartungen gar nicht erfüllen, weil wichtige gesellschaftliche Anforderungen wie Daseinsvorsorge oder Gemeinwohlorientierung bislang nicht zu ihren Prüfkriterien gehören. Wenn wir also das Kartellrecht stärken wollen – was die Linke seit Jahren fordert –, geht es um mehr als Kapazitätsaus- und Personalaufbau, sondern um eine Erweiterung der Kriterien, anhand derer „Wettbewerb“ geregelt wird. Hier müssen noch dicke Bretter gebohrt werden, bis reale Marktübermacht und unfaire Marktpraktiken wirklich wirksam verhindert werden können. Doch zurück zum Wald. Was nach den jahrelangen Diskussionen kaum mehr jemand für möglich gehalten hat, wird zumindest beim Bundeswaldgesetz doch noch wahr: Pünktlich zum Schmücken der Weihnachtsbäume kommt doch noch die lange angekündigte Bescherung. In der Novelle zum Bundeswaldgesetz wird nun unmissverständlich der gesetzgeberische Wille klargestellt, dass die Landesforstbetriebe auch weiterhin als Dienstleister für die Planung und Ausführung waldbaulicher Maßnahmen bis hin zur Bereitstellung des Rohholzes einschließlich seiner Registrierung vom Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen freigestellt werden. Falls es daran jemals ernsthaften Zweifel gegeben haben sollte, werden sie heute mit den Stimmen aller Fraktionen beantwortet. Ich denke, damit muss man nicht auf ein Urteil vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf warten. Das sind wir übrigens auch den Forstleuten schuldig, denn damit nehmen wir das Damoklesschwert weg, das nun einige Jahre über ihnen schwebte. Als Linke verweise ich aber auch auf ein besonders wichtiges Argument: Wir wollen, dass niemand seinen oder ihren Klein- oder Kleinstprivatwald verkaufen muss, weil eine forstliche Betreuung nicht verfüg- oder nicht bezahlbar ist. Und wir wollen eine Wahlfreiheit zwischen öffentlicher Betreuung und privaten Dienstleistern, die ja beide dazu beitragen, dass Holzreserven im Klein- und Kleinstprivatwald mobilisiert werden, was ja wichtig ist. Aber es geht nicht, die Kosten für hoheitliche Aufgaben der öffentlichen Hand zu übertragen und die Einnahmen aus Betreuungsaufgaben ausschließlich zu privatisieren. Deshalb stimmt die Linke dem Gesetzentwurf zu. 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