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Rede von Kirsten Tackmann zu Protokoll
gegeben am 15.12.2016
Rede von Kirsten Tackmann, 15. Dezember 2016
In den Zentren deutscher Großstädte vergisst wohl der eine oder die andere, dass die
Holzproduktion weder im Labor noch in Fabriken stattfindet, sondern immer noch im Wald, und der
ist gleichzeitig Erholungs- und Lebensraum für Mensch und Tier sowie für den Klimaschutz
mitverantwortlich. Deshalb ist Holzproduktion eben keine Schraubenproduktion, wie der Bund
Deutscher Forstleute vollkommen richtig sagt. Das sehen auch breite Teile der Gesellschaft so.
Gerade aus Sicht einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung macht die Auffassung des
Bundeskartellamtes wenig Sinn, das Wettbewerbsrecht nicht nur auf die Vermarktung von Holz
anzuwenden, sondern auch auf die waldbaulichen und pflegerischen Maßnahmen auszuweiten.
Damit würde Besitzerinnen und Besitzern von Klein- und Kleinstwäldern gleichzeitig die Möglichkeit
genommen, Betreuungsaufgaben auch staatlichen Forstämtern zu übertragen, weil dies dann als
Wettbewerbsvorteil gegenüber den privaten Forstdienstleitern ausgelegt werden könnte.
Der Sicht der Wettbewerbskontrolleure steht ein breites Bündnis gegenüber, dem die Sicherung des
Gemeinwohls bei der Waldnutzung wichtig ist und das den gesellschaftlichen Konsens für eine
nachhaltige Forstwirtschaft und den Erhalt einer breiten Eigentumsstreuung verteidigt. Viele
Waldbesitzerinnen und -besitzer, Forstleute und deren Interessensvertretungen sowie alle
Bundestagsfraktionen sind dabei. Und auch wenn die SPD-Fraktion sich weniger enthusiastisch
einreiht, eint uns doch die Überzeugung, dass wir als Gesellschaft eine besondere Verantwortung
für den Wald haben, die die staatlichen Forstbehörden umsetzen.
Und weil die Holzproduktion im Ökosystem Wald stattfindet, ist sie von natürlichen Prozessen und
Wachstumszyklen abhängig. Wettbewerbshüter sind aus Sicht der Linken deshalb frühestens dann
gefragt, wenn das Holz den Wald verlassen hat. Und so wichtig die Kartellbehörde auch für uns im
Grundsatz ist: In ihrer jetzigen Verfassung kann sie leider viele Erwartungen gar nicht erfüllen, weil
wichtige gesellschaftliche Anforderungen wie Daseinsvorsorge oder Gemeinwohlorientierung
bislang nicht zu ihren Prüfkriterien gehören. Wenn wir also das Kartellrecht stärken wollen – was
die Linke seit Jahren fordert –, geht es um mehr als Kapazitätsaus- und Personalaufbau, sondern um
eine Erweiterung der Kriterien, anhand derer „Wettbewerb“ geregelt wird. Hier müssen noch dicke
Bretter gebohrt werden, bis reale Marktübermacht und unfaire Marktpraktiken wirklich wirksam
verhindert werden können.
Doch zurück zum Wald. Was nach den jahrelangen Diskussionen kaum mehr jemand für möglich
gehalten hat, wird zumindest beim Bundeswaldgesetz doch noch wahr: Pünktlich zum Schmücken
der Weihnachtsbäume kommt doch noch die lange angekündigte Bescherung. In der Novelle zum
Bundeswaldgesetz wird nun unmissverständlich der gesetzgeberische Wille klargestellt, dass die
Landesforstbetriebe auch weiterhin als Dienstleister für die Planung und Ausführung waldbaulicher
Maßnahmen bis hin zur Bereitstellung des Rohholzes einschließlich seiner Registrierung vom Gesetz
gegen Wettbewerbsbeschränkungen freigestellt werden. Falls es daran jemals ernsthaften Zweifel
gegeben haben sollte, werden sie heute mit den Stimmen aller Fraktionen beantwortet. Ich denke,
damit muss man nicht auf ein Urteil vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf warten. Das sind wir
übrigens auch den Forstleuten schuldig, denn damit nehmen wir das Damoklesschwert weg, das nun
einige Jahre über ihnen schwebte.
Als Linke verweise ich aber auch auf ein besonders wichtiges Argument: Wir wollen, dass niemand
seinen oder ihren Klein- oder Kleinstprivatwald verkaufen muss, weil eine forstliche Betreuung nicht
verfüg- oder nicht bezahlbar ist. Und wir wollen eine Wahlfreiheit zwischen öffentlicher Betreuung
und privaten Dienstleistern, die ja beide dazu beitragen, dass Holzreserven im Klein- und
Kleinstprivatwald mobilisiert werden, was ja wichtig ist.
Aber es geht nicht, die Kosten für hoheitliche Aufgaben der öffentlichen Hand zu übertragen und die
Einnahmen aus Betreuungsaufgaben ausschließlich zu privatisieren. Deshalb stimmt die Linke dem
Gesetzentwurf zu.
Zur Profilseite von
Kirsten Tackmann
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