kompakt Tarifautonomie - Bundesvereinigung der Deutschen

kompakt
Tarifautonomie
Die Tarifautonomie ist eine tragende Säule der Sozialen Marktwirtschaft. Sie hat sich in Deutschland bewährt. Die Tarifautonomie ist Garant für sozialen Frieden und Wohlstand. Der Wille der Tarifpartner zu
einvernehmlichen Lösungen hat maßgeblich zum wirtschaftlichen Erfolg hierzulande beigetragen. Die BDA
steht als Spitzenorganisation der deutschen Arbeitgeberverbände mit ihren Mitgliedsverbänden für die verfassungsrechtlich geschützte Tarifautonomie und setzt sich für ihre zeitgemäße Fortentwicklung ein.
Tarifautonomie unverzichtbar für die Soziale
Marktwirtschaft
Tarifautonomie bedeutet, dass Arbeitgeber oder Arbeitgeberverbände gemeinsam mit Gewerkschaften in Tarifverträgen
die Arbeitsbedingungen für eine Vielzahl von Arbeitsverhältnissen regeln, z. B. für die Arbeitnehmer in einem einzelnen
Betrieb oder einer ganzen Branche. Die Tarifpartner handeln
die Tarifverträge dabei autonom aus – also ohne Einfluss des
Staats. Die Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband oder
einer Gewerkschaft – und damit die Entscheidung für die Bindung an Tarifverträge – sind freiwillig. Die Tarifautonomie
entspricht damit der Eigenverantwortung als Grundsatz unserer Wirtschaftsordnung und fördert die Selbststeuerung
einer freiheitlichen Gesellschaft. Sie ist zugleich Ausdruck
der Privatautonomie und der damit verbundenen Vertragsfreiheit.
Tarifautonomie im Grundgesetz garantiert
Die Tarifautonomie ist als Teil der Koalitionsfreiheit durch
Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz (GG) verfassungsrechtlich geschützt. Die Koalitionsfreiheit garantiert das Recht der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sich in Arbeitgeberverbänden
und Gewerkschaften zusammenzuschließen und Tarifverträge zu vereinbaren: „Das Recht, zur Wahrung und Förderung
der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu
bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet.
Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern
suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind
rechtswidrig.“
Tarifautonomie – eine Erfolgsstory!
Mit rd. 72.000 aktuell gültigen Tarifverträgen gestalten
die Tarifpartner die Mehrheit der Arbeitsbeziehungen in
Deutschland. Branchen- bzw. Flächentarifverträge bestehen
für mehr als 300 verschiedene Wirtschaftsbereiche und wegen regionaler Untergliederungen für mehr als 1.100 Tarif­
Tarifautonomie leistet wichtigen Beitrag
für die Gestaltung der Arbeitsbeziehungen
in Deutschland
Für die meisten Arbeitgeber ist das kollektive Aushandeln mit
einer Gewerkschaft – ob selbst oder durch die Mitgliedschaft
in einem Arbeitgeberverband – nach wie vor die bevorzugte
Form der Regelung von Arbeitsbedingungen und hierbei insbesondere der Lohnfindung. Insgesamt arbeiten ca. 80 % der
Beschäftigten in Deutschland unmittelbar oder mittelbar auf
der Basis von Tarifverträgen (West: 80 %, Ost: 71 %).
Bedeutung der Tarifverträge ungebrochen
Für rd. 80 % aller Arbeitsverhältnisse sind die Arbeitsbedingungen direkt oder indirekt von tarifvertraglichen Regelungen
bestimmt.
80
20
Unmittelbarer und
mittelbarer Bezug
zu Tarifverträgen
Quelle: IAB, 2016
Keine Anwendung
von Tarifverträgen
kompakt Tarifautonomie 
bereiche. Über die „klassischen“ Tarifmaterien wie z. B. Entgelt und Arbeitszeit hinaus werden die Tarifpartner immer
wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Dabei haben sie
stets bewiesen, dass sie auf wichtige gesellschaftspolitische
Veränderungen gemeinsame Antworten geben können. So
entwickelten die Tarifpartner z. B. in zahlreichen Branchen
zukunftsfähige Modelle zum Umgang mit dem demografischen Wandel. Weitere Beispiele sind bestehende Vereinbarungen zur Qualifizierung, Beschäftigungssicherung oder
Altersvorsorge. Die staatsferne Vereinbarung tarifvertraglicher Arbeitsbedingungen durch die Tarifpartner verhindert zudem die Gefährdung von Arbeitsplätzen. Unter den
Gesichtspunkten Sicherung von Wettbewerbsfähigkeit und
Beschäftigung gestalten sie die kollektiven Arbeitsbedingungen. Der Maßstab der Tarifpartner ist immer die wirtschaftliche Situation in den einzelnen Branchen und deren Betrieben.
Gleichzeitig ist die angemessene Beteiligung der Arbeitnehmer am wirtschaftlichen Erfolg sichergestellt. Beides wird
durch ein Kräftegleichgewicht zwischen den Tarifpartnern
garantiert. Die Tarifpartnerschaft hat hierzulande zudem zu
einem hohen Maß an sozialem Frieden beigetragen. So fallen in Deutschland vergleichsweise wenige Arbeitsstunden
durch Streiks aus.
wägungen im Vordergrund stehen
und u. a. notwendige branchenspezifische Gesichtspunkte vernach- Gerade differenzierte,
lässigt werden. Zudem schwindet moderate Tarifabschlüsse
für Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben in den letzten Jahren
gleichermaßen die Motivation, Ar- zu einer Verbesserung der
beitsbedingungen in Tarifverträgen Wettbewerbsfähigkeit und
eigenverantwortlich zu regeln und zu einem Beschäftigungssich deshalb in Arbeitgeberverbän- zuwachs beigetragen.
den sowie Gewerkschaften zu organisieren. Das Tarifvertragssystem
und das Verhandlungsgleichgewicht
zwischen den Tarifpartnern darf daher nicht durch staatliche
Eingriffe in die Tarifautonomie gestört werden. Nur so können branchenspezifische und damit praxisgerechte kollektive
Arbeitsbedingungen weiterhin gewährleistet werden.
Tarifautonomie statt staatlicher Lohnfest­
setzung
Allein die Tarifpartner haben für die Regelung der Arbeitsbedingungen die notwendige Sachkunde und Problemnähe.
In den letzten Jahren haben gerade differenzierte, moderate
Tarifabschlüsse zu einer Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und zu einem Zuwachs an Beschäftigung beigetragen. Jede Form staatlicher Lohnfestsetzung greift in das
bewährte Tarifvertragssystem der Tarifpartner ein. Durch
den seit Anfang 2015 geltenden einheitlichen gesetzlichen
Mindestlohn wurden z. B. die tarifautonome Gestaltung durch
die Tarifpartner behindert und sogar bestehende Tarifverträge außer Kraft gesetzt. Bei staatlichen Lohnbestimmungen
besteht darüber hinaus stets die Gefahr, dass politische Er-
Publikationen und Ansprechpartner 
Tarifautonomie nicht beschädigen – Einstieg in den
Arbeitsmarkt erhalten
Stellungnahme der BDA im Rahmen des Branchendialogs
zum Mindestlohn des Bundesarbeitsministeriums,
März 2014
argumente:
ƒƒ Vorteile des Tarifvertrags erkennen und nutzen
Gesetzentwurf für Mindestlohn schwächt Tarifautonomie
und schafft Einstiegsbarrieren am Arbeitsmarkt
Stellungnahme der BDA zum Gesetzentwurf zur „Stärkung
der Tarifautonomie“, Juni 2014
Lohn- und Tarifpolitik
T +49 30 2033-1300
[email protected]
kompakt:
ƒƒ Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen
ƒƒ Arbeitszeitentwicklung
ƒƒ Gesetzlicher Mindestlohn
ƒƒ Lohnentwicklung
ƒƒ Soziale Marktwirtschaft
ƒƒ Tarifpolitik
BDA | DIE ARBEITGEBER
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
Die jeweils neueste Ausgabe und weitere Hinweise
zu diesem Thema finden Sie unter
www.arbeitgeber.de
 November 2016