kompakt Tarifautonomie Die Tarifautonomie ist eine tragende Säule der Sozialen Marktwirtschaft. Sie hat sich in Deutschland bewährt. Die Tarifautonomie ist Garant für sozialen Frieden und Wohlstand. Der Wille der Tarifpartner zu einvernehmlichen Lösungen hat maßgeblich zum wirtschaftlichen Erfolg hierzulande beigetragen. Die BDA steht als Spitzenorganisation der deutschen Arbeitgeberverbände mit ihren Mitgliedsverbänden für die verfassungsrechtlich geschützte Tarifautonomie und setzt sich für ihre zeitgemäße Fortentwicklung ein. Tarifautonomie unverzichtbar für die Soziale Marktwirtschaft Tarifautonomie bedeutet, dass Arbeitgeber oder Arbeitgeberverbände gemeinsam mit Gewerkschaften in Tarifverträgen die Arbeitsbedingungen für eine Vielzahl von Arbeitsverhältnissen regeln, z. B. für die Arbeitnehmer in einem einzelnen Betrieb oder einer ganzen Branche. Die Tarifpartner handeln die Tarifverträge dabei autonom aus – also ohne Einfluss des Staats. Die Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband oder einer Gewerkschaft – und damit die Entscheidung für die Bindung an Tarifverträge – sind freiwillig. Die Tarifautonomie entspricht damit der Eigenverantwortung als Grundsatz unserer Wirtschaftsordnung und fördert die Selbststeuerung einer freiheitlichen Gesellschaft. Sie ist zugleich Ausdruck der Privatautonomie und der damit verbundenen Vertragsfreiheit. Tarifautonomie im Grundgesetz garantiert Die Tarifautonomie ist als Teil der Koalitionsfreiheit durch Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz (GG) verfassungsrechtlich geschützt. Die Koalitionsfreiheit garantiert das Recht der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sich in Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften zusammenzuschließen und Tarifverträge zu vereinbaren: „Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig.“ Tarifautonomie – eine Erfolgsstory! Mit rd. 72.000 aktuell gültigen Tarifverträgen gestalten die Tarifpartner die Mehrheit der Arbeitsbeziehungen in Deutschland. Branchen- bzw. Flächentarifverträge bestehen für mehr als 300 verschiedene Wirtschaftsbereiche und wegen regionaler Untergliederungen für mehr als 1.100 Tarif Tarifautonomie leistet wichtigen Beitrag für die Gestaltung der Arbeitsbeziehungen in Deutschland Für die meisten Arbeitgeber ist das kollektive Aushandeln mit einer Gewerkschaft – ob selbst oder durch die Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband – nach wie vor die bevorzugte Form der Regelung von Arbeitsbedingungen und hierbei insbesondere der Lohnfindung. Insgesamt arbeiten ca. 80 % der Beschäftigten in Deutschland unmittelbar oder mittelbar auf der Basis von Tarifverträgen (West: 80 %, Ost: 71 %). Bedeutung der Tarifverträge ungebrochen Für rd. 80 % aller Arbeitsverhältnisse sind die Arbeitsbedingungen direkt oder indirekt von tarifvertraglichen Regelungen bestimmt. 80 20 Unmittelbarer und mittelbarer Bezug zu Tarifverträgen Quelle: IAB, 2016 Keine Anwendung von Tarifverträgen kompakt Tarifautonomie bereiche. Über die „klassischen“ Tarifmaterien wie z. B. Entgelt und Arbeitszeit hinaus werden die Tarifpartner immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Dabei haben sie stets bewiesen, dass sie auf wichtige gesellschaftspolitische Veränderungen gemeinsame Antworten geben können. So entwickelten die Tarifpartner z. B. in zahlreichen Branchen zukunftsfähige Modelle zum Umgang mit dem demografischen Wandel. Weitere Beispiele sind bestehende Vereinbarungen zur Qualifizierung, Beschäftigungssicherung oder Altersvorsorge. Die staatsferne Vereinbarung tarifvertraglicher Arbeitsbedingungen durch die Tarifpartner verhindert zudem die Gefährdung von Arbeitsplätzen. Unter den Gesichtspunkten Sicherung von Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung gestalten sie die kollektiven Arbeitsbedingungen. Der Maßstab der Tarifpartner ist immer die wirtschaftliche Situation in den einzelnen Branchen und deren Betrieben. Gleichzeitig ist die angemessene Beteiligung der Arbeitnehmer am wirtschaftlichen Erfolg sichergestellt. Beides wird durch ein Kräftegleichgewicht zwischen den Tarifpartnern garantiert. Die Tarifpartnerschaft hat hierzulande zudem zu einem hohen Maß an sozialem Frieden beigetragen. So fallen in Deutschland vergleichsweise wenige Arbeitsstunden durch Streiks aus. wägungen im Vordergrund stehen und u. a. notwendige branchenspezifische Gesichtspunkte vernach- Gerade differenzierte, lässigt werden. Zudem schwindet moderate Tarifabschlüsse für Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben in den letzten Jahren gleichermaßen die Motivation, Ar- zu einer Verbesserung der beitsbedingungen in Tarifverträgen Wettbewerbsfähigkeit und eigenverantwortlich zu regeln und zu einem Beschäftigungssich deshalb in Arbeitgeberverbän- zuwachs beigetragen. den sowie Gewerkschaften zu organisieren. Das Tarifvertragssystem und das Verhandlungsgleichgewicht zwischen den Tarifpartnern darf daher nicht durch staatliche Eingriffe in die Tarifautonomie gestört werden. Nur so können branchenspezifische und damit praxisgerechte kollektive Arbeitsbedingungen weiterhin gewährleistet werden. Tarifautonomie statt staatlicher Lohnfest setzung Allein die Tarifpartner haben für die Regelung der Arbeitsbedingungen die notwendige Sachkunde und Problemnähe. In den letzten Jahren haben gerade differenzierte, moderate Tarifabschlüsse zu einer Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und zu einem Zuwachs an Beschäftigung beigetragen. Jede Form staatlicher Lohnfestsetzung greift in das bewährte Tarifvertragssystem der Tarifpartner ein. Durch den seit Anfang 2015 geltenden einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn wurden z. B. die tarifautonome Gestaltung durch die Tarifpartner behindert und sogar bestehende Tarifverträge außer Kraft gesetzt. Bei staatlichen Lohnbestimmungen besteht darüber hinaus stets die Gefahr, dass politische Er- Publikationen und Ansprechpartner Tarifautonomie nicht beschädigen – Einstieg in den Arbeitsmarkt erhalten Stellungnahme der BDA im Rahmen des Branchendialogs zum Mindestlohn des Bundesarbeitsministeriums, März 2014 argumente: Vorteile des Tarifvertrags erkennen und nutzen Gesetzentwurf für Mindestlohn schwächt Tarifautonomie und schafft Einstiegsbarrieren am Arbeitsmarkt Stellungnahme der BDA zum Gesetzentwurf zur „Stärkung der Tarifautonomie“, Juni 2014 Lohn- und Tarifpolitik T +49 30 2033-1300 [email protected] kompakt: Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen Arbeitszeitentwicklung Gesetzlicher Mindestlohn Lohnentwicklung Soziale Marktwirtschaft Tarifpolitik BDA | DIE ARBEITGEBER Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Die jeweils neueste Ausgabe und weitere Hinweise zu diesem Thema finden Sie unter www.arbeitgeber.de November 2016
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