JA 13 Grundschullehrer*innen machen mobil

Essen
für alle Grundschulen
JA 13 Grundschullehrer*innen
machen mobil
Bald ist es soweit!
Und damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, meinen wir nicht das
nahende Weihnachtsfest, sondern den Equal-Pay Day. Ab dem
23.11.2016 arbeiten alle Grundschullehrer*innen gemessen am
dem, was ein Studienrat am Gymnasium verdient, bis zum
Jahresende umsonst.
Inzwischen ist es belegt: Das ist nicht nur unfair angesichts der
ständig steigenden Anforderungen und einer inzwischen
gleichwertigen Ausbildung sondern auch verfassungswidrig.
Grundschullehrer*innen haben nicht nur die höchste
Unterrichtsverpflichtung aller Lehrkräfte, die wenigsten
Anrechnungsstunden und die schlechteste Schüler-LehrerRelation, sondern gerade in den Großstädten wie hier in Essen
stemmen sie in Zeiten akuten Lehrermangels sowohl die Inklusion
wie auch die Integration von Seiteneinsteigern.
Aktionen zur Aufwertung unseres Lehramtes
finden u.a. statt am:
23.11.16 ab 15 Uhr
vor der Bezirksregierung Düsseldorf
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
Kommt vorbei und schafft somit Öffentlichkeit für eine faire
Besoldung!
November 2016
Ihre
Personalratsmitglieder
der GEW
in Essen:
Ricarda Kranz
Sandra Holländer
Detlef Winnacker
Elke Borth
Dorothée Helbig
Ayfer Sorgun
Martina Albrecht
Detlev Meyer
Birgit Teigelake
GEWBildung.
Weiter
denken!
Darüber hinaus setzt sich die GEW für uns ein und führt ausgewählte
Musterklagen für eine faire Besoldung. Da unser Arbeitgeber uns auch
angesichts des Weihnachtsfestes nichts schenken wird, sollten auch wir
unsere Rechte mit einem Widerspruch geltend machen!
Musterschreiben:
GEW-Mitglieder können die Musterschreiben über die Geschäftsstelle GEWEssen erhalten. Macht Gebrauch davon und verdeutlicht unserem
Arbeitgeber, was Grundschullehrerinnen zusteht und was sie auch verdienen:
A13 Z für alle Grundschullehrerinnen und Sonderpädagoginnen
sowie die entsprechenden Steigerungen für die Schulleitungen,
um auch deren Arbeit angemessen zu honorieren und einen
Beförderungsanreiz zu bieten!
Musterschreiben 1
Dieses Muster gilt für diejenigen, die die Befähigung für die Lehrerinnen- oder
Lehrerlaufbahn des Lehramtes an Grundschulen oder an Haupt-, Real- und
Gesamtschulen oder für sonderpädagogische Förderung (§ 3 Abs. 1 LABG) nach den
Bestimmungen des LABG 2009 erworben haben und nur nach A 12 bzw. bei dem
Lehramt für sonderpädagogische Förderung nur nach A 13 ohne sog.
Studienratszulage besoldet werden.
Musterschreiben 2
Dieses Muster gilt für diejenigen, die ihre Lehrbefähigung nach altem Recht vor dem
Inkrafttreten des LABG 2009 erworben haben und ebenfalls nur nach A 12 bzw. bei
dem Lehramt für sonderpädagogische Förderung nur nach A 13 ohne sog.
Studienratszulage besoldet werden.
Musterschreiben 3
Dieses Muster gilt für diejenigen, die ihre Lehrbefähigung nach altem Recht
erworben haben, ursprünglich im Eingangsamt des gehobenen Dienstes nur nach A
12 bzw. bei dem Lehramt für sonderpädagogische Förderung nur nach A 13 ohne sog.
Studienratszulage besoldet wurden und zwischenzeitlich eine Beförderungsstelle des
gehobenen Dienstes erhalten haben.