Anmeldeverfahren schriftliche Prüfung Master (LABG 2009 Lehramt

Anmeldung zur schriftlichen Prüfung (4-stündig)
Modul SFE 4
Masterstudiengänge Lehramt für sonderpädagogische Förderung (LABG 2009) und Lehramt
an Berufskollegs (LABG 2009)
Prüfungszeitraum Wintersemester 16/17
Liebe Studierende,
die Organisation und Durchführung der schriftlichen Lehramtsprüfungen in den Masterstudiengängen
wird von der Fakultät Rehabilitationswissenschaften gemanagt.
Klären Sie bitte zuerst die Prüfungsbereitschaft mit Ihrer/Ihrem ausgewählten Prüferin/Prüfer ab. Das
Formular zur Anmeldung der Prüfung finden Sie auf der Internetseite der Prüfungskoordination unter
„Studium und Lehre“ https://www.fk-reha.tudortmund.de/fk13/de/Studium_und_Lehre/Studiengaenge/MA_LA_SF_LABG2009/index.html
Bitte füllen Sie dieses direkt im Internet aus (ausschließlich die am PC ausfüllbaren Felder!!!). Speichern
Sie das ausgefüllte Formular auf Ihrem PC ab und senden Sie die Anmeldung (PDF/JPEG o.ä.) per E-Mail
direkt an die Prüfungskoordination. Alternativ können Sie die Anmeldung auch ausdrucken und in den
Postkasten der Prüfungskoordination (EF 50/Gebäudeteil E) werfen. Das Formular muss der Prüferin/dem Prüfer nicht vorab vorgelegt werden. Eine Anmeldung ist vom
29.08.2016 – 22.09.2016
(parallel erfolgt die BOSS-Anmeldung 05.09.2016 – 23.09.2016)
möglich. Bitte beachten Sie, dass Anmeldungen, die nach diesem Zeitraum eingereicht werden, nicht berücksichtigt werden können.
Die Anmeldung ist verbindlich. Wenn die Kandidatin oder der Kandidat zu einem Prüfungstermin ohne
triftige Gründe nicht erscheint oder wenn sie bzw. er nach Beginn der Prüfung ohne triftige Gründe von
der Prüfung zurücktritt, gilt die Prüfungsleistung als „nicht ausreichend“. Die für den Rücktritt oder das
Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen dem Prüfungsausschuss unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit der Kandidatin oder des Kandidaten wird die Vorlage
eines ärztlichen Attestes verlangt, aus dem sich die Befundtatsachen ergeben, die in allgemeinverständlicher Form die Prüfungsunfähigkeit belegen. Erkennt der Prüfungsausschuss die Gründe nicht an, wird
dies der Kandidatin oder dem Kandidaten schriftlich mitgeteilt. (Vgl. MPO 2013 §18 Abs. 1+2).
Für die schriftlichen Prüfungen wurde folgender Termin festgelegt:
12.10.2016
08:00 – 12:00 Uhr
EF 50/HS 1