Deutschlands und dem Deutschen Reich

Studium zur Herstellung der Handlungsfähigkeit Deutschlands und dem Deutschen Reich in drei Ausbildungsblöcke aufgeteilt Block 1 ‐ Grundwissen zum Staat und was müssen WIR TUN
Staatenlehre nach dem Prinzip der Drei Elementen Lehre Staatsgebiet Staatsvolk Staatsgewalt Verfassung Staatsangehörigkeitsgesetz Bundesrath‐Reichstag
Wie werde ich Souverän ‐ Die einzig wahre Verfassung ‐ Menschen‐ und Völkerrecht ‐ Die Souveränitätserklärung ‐ Umgang mit Behörden ‐ Musterschreiben. Grundlagenstudium 1 Block 2 ‐ Internationale Gesetze in Bezug zu Deutschland Genfer Abkommen 1864 Haager Landkriegsordnung 1907 Versailler Diktat 1919 SHAEF‐Kontrollrat‐Gesetze 1945 Deutschlandvertrag 1952 2 plus 4 Vertrag 1990 Wirkung auf die Deutsche Rechtsprechung Notwendige Maßnahmen zur Bereinigung und zum Abschluß der Fremdverwaltung Das Versailler Friedensdiktat ‐ UN‐Charta und die darin versteckte Botschaft ‐ Die derzeitigen gültigen Gesetze ‐ Umgang mit Behörden ‐ Musterschreiben. Grundlagenstudium 2+3 Block 3 ‐ Fachstudium für Führungskräfte der zukünftigen staatlichen Verwaltung des Deutschen Reiches Bürgerliches Gesetzbuch Freiwillige Gerichtsbarkeit Strafprozeßordnung (Z) Civilprozeßordnung Gerichtsverfassungsgesetz Strafgesetzbuch Rechtsmittel ‐ Offenkundige Tatsachen ‐ Gesetze des Deutschen Reiches 1918 und heute Reichsgericht ‐ Unabhängige Staatsgerichtsbarkeit „Das Deutsche Reich ist rechtsfähig“ ‐ Den Mangel der institutionalisierten Organe endlich beheben. Fachstudium für Führungskräfte Für das Fachstudium ist das Grundlagenstudium Voraussetzung. Die Tätigkeit als Deutscher Recht‐Konsulent kann aufgenommen werden, wenn der Beitritt zum Reichsverband der Deutschen Recht‐Konsulenten erfolgte.