3. Nachtragshaushaltssatzung 2016 mit Nachtragshaushaltsplan Mit dem vorliegenden Nachtragshaushaltsplan werden alle heute absehbaren finanziellen Änderungen im Haushalt zusammengefasst. Eine Nachtragshaushaltssatzung ist u.a. nach den §§ 82 und 86 der Gemeindeordnung zu erlassen, wenn (bedeutende) Investitionsausgaben für bisher nicht veranschlagte Investitionen geleistet werden sollen oder Verpflichtungen zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren für Investitionen eingegangen werden sollen. Wegen der teils hohen Abweichungen der Haushaltsplanansätze bei den Ausgaben im Vermögenshaushalt ist wieder ein Nachtragshaushalt aufzustellen. Dies hat auch den Vorteil, dass bei der Haushaltsberatung 2017 die Vorjahresansätze dem aktuellen Stand angepasst sind und – so auch bei der Feststellung der Jahresrechnung – der Gemeinderat den Blick nur auf eventuell neu eintretende Planabweichungen ab dem Nachtragshaushalt richten kann. Die bereits dem Gemeinderat bekannten Abweichungen müssen somit nicht mehrmals im Gremium erläutert werden. Im laufenden Jahr wird im Nachtragshaushalt mit Mehreinnahmen im Verwaltungshaushalt von 1,05 Mio. € gerechnet. Das geplante Volumen des Verwaltungshaushalt erhöht sich damit auf 32,45 Mio. €. Einnahmen Neuer Planansatz +/ - Verän derung Grundsteuer B 1.545.000 € + 15.000 € Gewerbesteuer 4.200.000 € + 200.000 € Schlüsselzuweisu ng nach der mangelnden Steuerkraft 3.719.000 € + 35.000 € Verwaltungsgebü hren 381.100 € + 50.000 € Benutzungsgebüh ren 4.094.300 € + 283.000 € Mieteinnahmen Flüchtlingsunterbr ingung 148.000 € + 46.000 € Sachkostenbeiträ ge Schulen 1.291.000 € + 126.000 € Bußgelder 136.000 € + 39.000 € Erstattungen für Versicherungs- + Schadensfälle 101.500 + 93.000 € Erstattungen für Beschäftigungsverbote von Erzieherinnen 50.000 € + 40.000 € Auf der Ausgabenseite im Verwaltungshaushalt sind Mehrausgaben von 0,7 Mio. € eingeplant. Ausgaben Verwa Neuer Planansatz +/ - Verän derung Personalkosten 8.775.000 € + 280.000 € Gebäudeunterhalt ung 1.060.000 € + 55.000 € Steuern, Versicherungen, 303.300 € + 130.000 € Schadensfälle Erstattungen an private Unternehmen 99.000 € + 65.000 € Gewerbesteuerumlage 804.000 € + 37.000 € Geräte, Ausstattungs- und Einrichtungsgegenstände 298.100 € + 29.500 € Geschäftsausgab en 310.000 € + 33.000 € Weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben 1.668.900 € + 22.500 € Die höheren Ausgaben im Verwaltungshaushalt sind durch die Mehreinnahmen finanziert. Zum Jahresende wird mit einer Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt (Investitionsrate) von 3,0 Mio. € gerechnet (= + 0,35 Mio. €). Hohe Veränderungen weist der Nachtragshaushaltsplan im Vermögenshaushalt aus. Die Einnahmen werden sich voraussichtlich um 1,95 Mio. € auf 10,45 Mio. € erhöhen. Einnahmen Neuer Planansatz + - Veränderung Grundstückserlös e „Gewerbegebiet am Autobahnanschlu ss Rutesheim“ 1.874.000 € + 1.874.000 € Grundstückserlös e „Betreutes Wohnen Rathausplatz 311“ 881.000 € + 881.000 € Grundstückserlös e „Haus der Kinder“ 620.000 € - 520.000 € Zuweisungen LSP- und ASPProgramm „Ortskernsanierun g Rutesheim III“ 450.000 € + 390.000 € Kostenersatz Bau des „P + M Parkplatzes“ 180.000 € + 180.000 € Die sehr guten Entwicklungen bei den Deckungsmitteln für Investitionen sind ein wichtiger Beitrag, um die beträchtlichen Mehrausgaben im Vermögenshaushalt zu finanzieren. Die Nachtragsplanung enthält Mehrausgaben von 1,95 Mio. €. Ausgaben Hochbaumaßnah men Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge Neuer Planansatz + - Veränderung 992.000 € + 992.000 € Hochbaumaßnah men „Kindergarten Goethestraße“ 900.000 € 400.000 € Straßenraumgestaltung Ortskernsanierung Rutesheim, Vorplatz Rathaus Rutesheim 305.000 € 305.000 € Straßenraumgestaltung Ortskernsanierung Rutesheim Überdachungen Bushaltestellen 145.000 € + 145.000 € Sanierung Kunstrasenspielfe ld 0€ - 525.000 € Die erheblichen Mehreinnahmen im Vermögenshaushalt reduzieren die Rücklagenentnahme erheblich. Musste zu Beginn des Jahres mit einer Rücklagenentnahme in Höhe von 1,85 Mio. € gerechnet werden, kann diese nun um 1,47 Mio. € gekürzt werden. Die Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage verringert sich damit auf 0,38 Mio. €. Zum 31.12.2016 ist mit einem Rücklagenbestand von 15,68 Mio. € zu rechnen. Verpflichtungsermächtigungen sind Ermächtigungen des Gemeinderats zum Eingehen von finanziellen Verbindlichkeiten, die künftige Haushalte mit Kosten belasten. Diese Ermächtigungen erhöhen sich um 0,85 Mio. € auf ein Volumen von 7,69 Mio. €. Entgegen der bisherigen Haushaltsplanung ergab die Bauträgerausschreibung für den Neubau der Kindertageseinrichtung an der Robert-Bosch-Straße deutlich höhere Kosten als erwartet. Mit einem Gesamtvolumen von 42,9 Mio. € liegt der Haushalt 2016 noch immer um 4,1 Mio. € (6,3 %) unter dem Vorjahreswert 2015 in Höhe von 47,0 Mio. €. Bei der Haushaltsplanung für das Jahr 2016 gingen wir noch von einem Gesamtvolumen von 39,9 Mio. € aus. Gegenüber dem Rechnungsergebnis 2015 ist das eine Differenz von 7,1 Mio. €. Die allgemeine Wirtschaftslage ist nach wir vor stabil und Rutesheim erhält nach wie vor als steuerschwache Gemeinde hohe Finanzzuweisungen. StR Diehm dankt für die BWV-Fraktion dafür, dass trotz langer personeller Ausfälle in der Stadtverwaltung alles so gut gemeistert wird. Der Nachtrag ist eine solide Grundlage. Er beinhaltet einige Verschiebungen, die uns 2017 wieder begegnen werden. Er regt an, bei neuen Einrichtungen besonders auf die Folgekosten zu achten. StR Schaber erklärt für die UBR-Fraktion, dass sie sich über das positive Ergebnis sehr freuen. Den deutlichen Mehrausgaben im Vermögenshaushalt stehen höhere Grundstückserlöse gegenüber. Auch im Verwaltungshaushalt konnten die Mehrausgaben ausgeglichen werden. Somit resultiert daraus ein insgesamt gutes Ergebnis. Zu hoffen ist auch auf einen positiven Haushalt im Jubiläumsjahr 2017. StR’in Almert dankt für die CDU-Fraktion ebenfalls für das positive Ergebnis und für die Arbeit, die dahinter steckt. Auf ihre Frage bestätigt Erster Beigeordneter Martin Killinger, dass die Kosten der Unterkünfte für die Flüchtlinge der Stadt durch das Landratsamt Böblingen erstattet bzw. über den Mietvertrag für das neu gebaute Gebäude refinanziert werden. Einstimmig wird der Nachtrag 2016 beschlossen.
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