3. Nachtragshaushaltssatzung mit

3. Nachtragshaushaltssatzung
2016
mit
Nachtragshaushaltsplan
Mit dem vorliegenden Nachtragshaushaltsplan werden alle heute absehbaren finanziellen Änderungen
im Haushalt zusammengefasst.
Eine Nachtragshaushaltssatzung ist u.a. nach den §§ 82 und 86 der Gemeindeordnung zu erlassen,
wenn (bedeutende) Investitionsausgaben für bisher nicht veranschlagte Investitionen geleistet werden
sollen oder Verpflichtungen zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren für Investitionen
eingegangen werden sollen.
Wegen der teils hohen Abweichungen der Haushaltsplanansätze bei den Ausgaben im
Vermögenshaushalt ist wieder ein Nachtragshaushalt aufzustellen. Dies hat auch den Vorteil, dass bei
der Haushaltsberatung 2017 die Vorjahresansätze dem aktuellen Stand angepasst sind und – so auch
bei der Feststellung der Jahresrechnung – der Gemeinderat den Blick nur auf eventuell neu
eintretende Planabweichungen ab dem Nachtragshaushalt richten kann. Die bereits dem Gemeinderat
bekannten Abweichungen müssen somit nicht mehrmals im Gremium erläutert werden.
Im laufenden Jahr wird im Nachtragshaushalt mit Mehreinnahmen im Verwaltungshaushalt von
1,05 Mio. € gerechnet. Das geplante Volumen des Verwaltungshaushalt erhöht sich damit auf 32,45
Mio. €.
Einnahmen
Neuer
Planansatz
+/
-
Verän
derung
Grundsteuer B
1.545.000 €
+
15.000 €
Gewerbesteuer
4.200.000 €
+
200.000 €
Schlüsselzuweisu
ng
nach
der
mangelnden
Steuerkraft
3.719.000 €
+
35.000 €
Verwaltungsgebü
hren
381.100 €
+
50.000 €
Benutzungsgebüh
ren
4.094.300 €
+
283.000 €
Mieteinnahmen
Flüchtlingsunterbr
ingung
148.000 €
+
46.000 €
Sachkostenbeiträ
ge Schulen
1.291.000 €
+
126.000 €
Bußgelder
136.000 €
+
39.000 €
Erstattungen für
Versicherungs- +
Schadensfälle
101.500
+
93.000 €
Erstattungen für
Beschäftigungsverbote
von
Erzieherinnen
50.000 €
+
40.000 €
Auf der Ausgabenseite im Verwaltungshaushalt sind Mehrausgaben von 0,7 Mio. € eingeplant.
Ausgaben
Verwa
Neuer
Planansatz
+/
-
Verän
derung
Personalkosten
8.775.000 €
+
280.000 €
Gebäudeunterhalt
ung
1.060.000 €
+
55.000 €
Steuern,
Versicherungen,
303.300 €
+
130.000 €
Schadensfälle
Erstattungen an
private
Unternehmen
99.000 €
+
65.000 €
Gewerbesteuerumlage
804.000 €
+
37.000 €
Geräte,
Ausstattungs- und
Einrichtungsgegenstände
298.100 €
+
29.500 €
Geschäftsausgab
en
310.000 €
+
33.000 €
Weitere
Verwaltungs- und
Betriebsausgaben
1.668.900 €
+
22.500 €
Die höheren Ausgaben im Verwaltungshaushalt sind durch die Mehreinnahmen finanziert. Zum
Jahresende wird mit einer Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt
(Investitionsrate) von 3,0 Mio. € gerechnet (= + 0,35 Mio. €).
Hohe Veränderungen weist der Nachtragshaushaltsplan im Vermögenshaushalt aus. Die Einnahmen
werden sich voraussichtlich um 1,95 Mio. € auf 10,45 Mio. € erhöhen.
Einnahmen
Neuer
Planansatz
+
-
Veränderung
Grundstückserlös
e „Gewerbegebiet
am
Autobahnanschlu
ss Rutesheim“
1.874.000 €
+
1.874.000 €
Grundstückserlös
e
„Betreutes
Wohnen
Rathausplatz 311“
881.000 €
+
881.000 €
Grundstückserlös
e
„Haus
der
Kinder“
620.000 €
-
520.000 €
Zuweisungen
LSP- und ASPProgramm
„Ortskernsanierun
g Rutesheim III“
450.000 €
+
390.000 €
Kostenersatz
Bau des „P + M
Parkplatzes“
180.000 €
+
180.000 €
Die sehr guten Entwicklungen bei den Deckungsmitteln für Investitionen sind ein wichtiger Beitrag, um
die beträchtlichen Mehrausgaben im Vermögenshaushalt zu finanzieren. Die Nachtragsplanung
enthält Mehrausgaben von 1,95 Mio. €.
Ausgaben
Hochbaumaßnah
men
Soziale
Einrichtungen für
Flüchtlinge
Neuer
Planansatz
+
-
Veränderung
992.000 €
+
992.000 €
Hochbaumaßnah
men
„Kindergarten
Goethestraße“
900.000 €
400.000 €
Straßenraumgestaltung
Ortskernsanierung
Rutesheim,
Vorplatz Rathaus
Rutesheim
305.000 €
305.000 €
Straßenraumgestaltung
Ortskernsanierung
Rutesheim
Überdachungen
Bushaltestellen
145.000 €
+
145.000 €
Sanierung
Kunstrasenspielfe
ld
0€
-
525.000 €
Die erheblichen Mehreinnahmen im Vermögenshaushalt reduzieren die Rücklagenentnahme
erheblich. Musste zu Beginn des Jahres mit einer Rücklagenentnahme in Höhe von 1,85 Mio. €
gerechnet werden, kann diese nun um 1,47 Mio. € gekürzt werden. Die Entnahme aus der
Allgemeinen Rücklage verringert sich damit auf 0,38 Mio. €.
Zum 31.12.2016 ist mit einem Rücklagenbestand von 15,68 Mio. € zu rechnen.
Verpflichtungsermächtigungen sind Ermächtigungen des Gemeinderats zum Eingehen von
finanziellen Verbindlichkeiten, die künftige Haushalte mit Kosten belasten. Diese Ermächtigungen
erhöhen sich um 0,85 Mio. € auf ein Volumen von 7,69 Mio. €.
Entgegen der bisherigen Haushaltsplanung ergab die Bauträgerausschreibung für den Neubau der
Kindertageseinrichtung an der Robert-Bosch-Straße deutlich höhere Kosten als erwartet.
Mit einem Gesamtvolumen von 42,9 Mio. € liegt der Haushalt 2016 noch immer um 4,1 Mio. € (6,3 %)
unter dem Vorjahreswert 2015 in Höhe von 47,0 Mio. €. Bei der Haushaltsplanung für das Jahr 2016
gingen wir noch von einem Gesamtvolumen von 39,9 Mio. € aus. Gegenüber dem
Rechnungsergebnis 2015 ist das eine Differenz von 7,1 Mio. €.
Die allgemeine Wirtschaftslage ist nach wir vor stabil und Rutesheim erhält nach wie vor als
steuerschwache Gemeinde hohe Finanzzuweisungen.
StR Diehm dankt für die BWV-Fraktion dafür, dass trotz langer personeller Ausfälle in der
Stadtverwaltung alles so gut gemeistert wird. Der Nachtrag ist eine solide Grundlage. Er beinhaltet
einige Verschiebungen, die uns 2017 wieder begegnen werden. Er regt an, bei neuen Einrichtungen
besonders auf die Folgekosten zu achten.
StR Schaber erklärt für die UBR-Fraktion, dass sie sich über das positive Ergebnis sehr freuen. Den
deutlichen Mehrausgaben im Vermögenshaushalt stehen höhere Grundstückserlöse gegenüber. Auch
im Verwaltungshaushalt konnten die Mehrausgaben ausgeglichen werden. Somit resultiert daraus ein
insgesamt gutes Ergebnis. Zu hoffen ist auch auf einen positiven Haushalt im Jubiläumsjahr 2017.
StR’in Almert dankt für die CDU-Fraktion ebenfalls für das positive Ergebnis und für die Arbeit, die
dahinter steckt. Auf ihre Frage bestätigt Erster Beigeordneter Martin Killinger, dass die Kosten der
Unterkünfte für die Flüchtlinge der Stadt durch das Landratsamt Böblingen erstattet bzw. über den
Mietvertrag für das neu gebaute Gebäude refinanziert werden.
Einstimmig wird der Nachtrag 2016 beschlossen.