Dr.habil. Ralf E. Krupp Flachsfeld 5 31303 Burgdorf

Dr.habil. Ralf E. Krupp
Flachsfeld 5
31303 Burgdorf
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Landtag NRW
- Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk
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STELLUNGNAHME
16/4461
A18
Stellungnahme zum Antrag der Fraktion der PIRATEN, Drucksache 16/12842
„Unabhängiges Gutachten zur Kostenschätzung der gesamten Folgekosten der Braunkohle“
16.11.2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
im vergangenen Jahr hatte ich Gelegenheit im Auftrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag
von NRW ein Gutachten mit dem Titel „Auswirkungen der Grundwasserhaltung im Rheinischen
Braunkohlenrevier auf die Topographie und die Grundwasserstände, sowie daraus resultierende
Konsequenzen für Bebauung, landwirtschaftliche Flächen, Infrastruktur und Umwelt“ zu erstellen. Um
Wiederholungen zu vermeiden darf ich diese Stellungnahme, die als Anlage beigefügt ist, als
Hintergrund-Information zur Lektüre empfehlen1.
Die in dieser Studie angesprochenen Auswirkungen des Braunkohlenbergbaus beschränken sich auf
die Auswirkungen der Wasserhaltungsmaßnahmen (Tagebau-Sümpfungen; Wiederanstieg) auf den
Wasserhaushalt (Menge und Qualität), auf die dadurch verursachten Bodensenkungen, sowie die
daraus resultierenden Folgewirkungen auf Grundwasserstände und Flurabstände, die wiederum den
Baugrund, Bauwerke und Infrastruktur sowie die Qualität land- und forstwirtschaftlicher Nutzflächen
und naturnaher Ökosysteme beeinflussen. Die Auswirkungen sind also vielfältig und durch
Wechselwirkungen miteinander verknüpft und können weitere Folgen im Sinne eines „Ereignisbaums“
nach sich ziehen.
Eine Betrachtung der Gesamtkosten des Braunkohlenbergbaus (in NRW) ist daher mit dem Problem
der Monetarisierung vielfältiger Folgeerscheinungen konfrontiert, die teilweise kaum quantifizierbar
sind und/oder einen überwiegend ideellen Wert haben. Ein weiteres Problem wird darin bestehen,
dass sich viele Folgen erst in den nächsten Jahrzehnten und Jahrhunderten einstellen und spürbar
werden und ihr Ausmaß heute nur mit großen Unsicherheiten vorhersehbar ist.
Neben den regionalen Folgen für den natürlichen Wasserhaushalt und den Boden sind besonders die
unmittelbaren globalen Auswirkungen der Braunkohleverbrennung auf und über die Luft, auf das
1
Die
Studie
ist
auch
im
Internet
abrufbar:
http://gruene-fraktionnrw.de/fileadmin/user_upload/ltf/Publikationen/Sonstiges/Krupp_Gutachten_Braunkohle_NRW_ko
mplett_Web.pdf
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Klima, und mittelbar auf die Fließgewässer und die Ozeane (pH-Wert) und marinen Ökosysteme von
erheblicher Bedeutung und Tragweite.
Somit wird deutlich, dass eine umfangreiche Analyse des sehr komplexen Wirkungsgefüges der
Braunkohle-Gewinnung und -Nutzung einer wirtschaftlichen Bewertung voraus gehen müsste, und
dass der Betrachtungsrahmen klar definiert werden sollte. Es wäre auch darzulegen, ob und wie
überwiegend ideelle Verluste (intakte Umwelt, Artenvielfalt, Lebensqualität, etc.) im Sinne von
finanziellen Kosten bewertet werden können.
Weiterhin wird man auch nicht umhinkommen, vor dem Hintergrund der historischen Entwicklung des
Braunkohlenbergbaus dessen Rolle beim industriellen Wiederaufbau der Wirtschaft und ebenso für
die Energieversorgung der privaten Haushalte nach dem 2. Weltkrieg irgendwie zu würdigen. Insoweit
sollte man auf der Hut sein, die heute erkennbaren Folgen des Braunkohlenbergbaus und der
Braunkohlen-Verstromung nur einzig und allein wirtschaftlichem Profitstreben anzulasten.
Rückwirkend betrachtet wäre es natürlich besser gewesen die Energiewende und den Ausstieg aus
fossilen Energieträgern bereits vor Jahrzehnten zu beschließen und einzuleiten. Es fehlte in der
Wirtschaftswunder-Zeit der 1950er und 1960er Jahre aber offensichtlich die erforderliche Weitsicht,
und nachdem diese so langsam aufkam (Club of Rome seit 1968, Intergovernmental Panel on Climate
Change (IPCC) seit 1988), fehlte es am politischen Willen konsequent und auch gegen den Widerstand
der Energiekonzerne zu handeln.
Beispielhaft für diesen Widerstand der Energie-Lobby ist der Beschluss zum Bau der „GROWIAN“
(1978): Günther Klätte, Vorstandsmitglied von RWE, soll auf einer Hauptversammlung des
Unternehmens geäußert haben: „Wir brauchen Growian (große Windanlagen), um zu beweisen, dass
es nicht geht“ und erklärte, „dass Growian so etwas wie ein pädagogisches Modell sei, um
Kernkraftgegner zum wahren Glauben zu bekehren“. Vom früheren Finanzminister und ehemaligen
Forschungsminister Hans Matthöfer wurde eine ähnliche Äußerung überliefert: „Wir wissen, dass es
uns nichts bringt. Aber wir machen es, um den Befürwortern der Windenergie zu beweisen, dass es
nicht geht.“ (Quelle Wikipedia: „Growian“). Kennzeichnend ist auch, dass Teile der fossilen
Energiewirtschaft (z.B. auch durch Einflussnahme über den 1982 gegründeten "Hans-Joachim-MartiniFonds") bis heute den Klimawandel durch CO2-Emissionen leugnen, oder versuchen mit
Scheinlösungen wie „Carbon Capture and Storage“ (CCS) den Ausstieg aus fossilen Energieträgern zu
verhindern und zu verschleppen.
Vor diesem Hintergrund erscheint es notwendig und fair, den historischen Zeitpunkt zu bestimmen, ab
welchem Folgekosten des Braunkohlenbergbaus und der Braunkohlenverstromung hauptsächlich der
Blockadehaltung der Energiewirtschaft und ihrem Lobbyismus und nicht mehr der Allgemeinen
Daseinsvorsorge anzulasten sind, und daher keinesfalls aus Steuergeldern zu finanzieren sind. Ob die
Rückstellungen der Braunkohlenindustrie ausreichen werden ist derweil fraglich, zumal es noch
weitgehend unklar ist, welche Schäden zu begleichen sein werden.
Das Bundesberggesetz (BBergG), §4 besagt: „Wiedernutzbarmachung ist die ordnungsgemäße
Gestaltung der vom Bergbau in Anspruch genommenen Oberfläche unter Beachtung des öffentlichen
Interesses.“ Nach §39 ist es Ziel der Wiedernutzbarmachung „den früheren Zustand fremder
Grundstücke wiederherzustellen“, während nach §55 „die Wiedernutzbarmachung der Oberfläche in
der vom einzustellenden Betrieb in Anspruch genommenen Fläche … sichergestellt sein müssen“. Ferner
kann nach § 66 durch Rechtsverordnung (Bergverordnung) bestimmt werden, „welche Vorsorge- und
Durchführungsmaßnahmen zur Wiedernutzbarmachung der Oberfläche während und nach der
Aufsuchung, Gewinnung und Aufbereitung zu treffen und welche Anforderungen an diese Maßnahmen
zu stellen sind“. Man müsste sich daher im Vorfeld einer Kostenschätzung ein differenziertes Bild über
Art und Umfang von Maßnahmen zur Wiedernutzbarmachung machen. Jedenfalls müsste der Nutzen
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der Flächen (für die Natur, den Wasserhaushalt, wirtschaftlich, etc.) gleichwertig sein. Beinhaltet die
Wiedernutzbarmachung aber auch die betroffenen Grundwasserkörper und deren Qualität? Da die
Grundwasserneubildung einen Nutzen hat und über die Oberfläche erfolgt, ist ein kausaler
Zusammenhang gegeben.
Schließlich könnte auch die Meinung vertreten werden, dass bei Zahlungsausfall der Energiekonzerne
letztlich die Kosten sowieso von der Allgemeinheit getragen werden müssten, egal ob die Bürger als
Steuerzahler oder als Stromkunden über höhere Tarife belastet werden. Aus „erzieherischen Gründen“
und der Fairness wegen ist es jedoch richtiger die Bürger als Stromkunden zu belasten, und zwar
differenziert nach dem persönlich bezogenen Energiemix. Es wäre nicht einzusehen, dass sparsame
und umweltbewusste Energieverbraucher mit womöglich schon seit vielen Jahren laufenden, teureren
Ökostrom-Tarifen über ihr Steueraufkommen die Sünden von Kunden „billigen“ fossilen (und
nuklearen) Stroms mitfinanzieren.
Mit freundlichen Grüßen,
R. Krupp
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