Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Millionenprogramm für nachhaltige Entwicklung kleinstädtisch geprägter Gemeinden und Deponienrekultivierung Glawe: Jetzt Anträge stellen – 42 Millionen Euro stehen bis 2020 zur Verfügung Schwerin, 24.06.2016 Nummer: 246/16 Wirtschafts- und Bauminister Harry Glawe hat ein neues Programm zur nachhaltigen ländlichen Entwicklung und Wiedernutzbarmachung devastierter Flächen und Rekultivierung von Deponien aufgelegt. „Die Förderung zielt darauf ab, die Lebensqualität ländlicher Räume durch die Aufwertung des Umfeldes zu verbessern. Im Rahmen der nachhaltigen Entwicklung steht daher die Sicherung der Daseinsvorsorge durch die Anpassung der sozialen Infrastrukturen im Vordergrund. Kommunen können Anträge ab sofort stellen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus am Freitag. 42 Millionen Euro für das Programm bis 2020 Das Wirtschaftsministerium hat die Antragstellung zur Förderung eröffnet. Antragsberechtigt sind 41 kleinstädtisch geprägte Gemeinden bis 10.000 Einwohner von Altentreptow bis Zarrentin. In der EU-Förderperiode bis 2020 stellt das Wirtschaftsministerium rd. 42 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zur Verfügung. „Die Unterstützung ländlicher Räume bildet einen wichtigen Baustein der Stadtentwicklungspolitik des Landes Mecklenburg-Vorpommern“, betonte Glawe weiter. Zwei Förderbereiche – nachhaltige ländliche Entwicklung und Wiedernutzbarmachung devastierter Flächen Das Programm sieht zwei Förderbereiche vor. Das ist zum einen die nachhaltige Entwicklung kleinstädtisch geprägter Gemeinden im ländlichen Raum. Hierzu zählen beispielsweise die Errichtung und Änderung von öffentlichen Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen, insbesondere Schulen, Kindertagesstätten, Begegnungszentren, Mehrgenerationshäuser, weitere Bildungs- und Kultureinrichtungen und soziale Einrichtungen im Bereich der Gesundheitswirtschaft. Unterstützt wird auch die Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Johannes-Stelling-Straße 14 19053 Schwerin Telefon: 0385 / 588-5065 Telefax: 0385 / 588-5067 E-Mail: [email protected] Internet: www.wm.mv-regierung.de V. i. S. d. P.: Gunnar Bauer 2 Inwertsetzung öffentlicher historisch wertvoller oder ortsbildprägender Gebäude und Ensembles zu deren Nachnutzung sowie die Gestaltung öffentlicher Bestandteile von historischen Ortskernen, die Neugestaltung von Straßen und Plätzen, das Anlegen von Stadtteilparks sowie die Sanierung und Entwicklung oder Revitalisierung von Industrie-, Gewerbe-, Verkehrsund Militärbrachen, wenn ein konkretes Konzept zur Nachnutzung vorliegt. Zum anderen wird die Wiedernutzbarmachung devastierter Flächen und Deponien gefördert. Hierzu zählen unter anderem Planungsleistungen, insbesondere Architekten- und Ingenieurleistungen sowie sonstige freiberufliche Leistungen zur Erstellung von Gutachten im Rahmen der Vorbereitung und Begleitung der Maßnahme, die Beräumung des Grundstückes und die Entsorgung der Abfälle. Anträge können beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin gestellt werden.
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