2015-08 - Deutscher Anwaltverein

DAV-Depesche
DeutscherAnwaltVerein
Nr. 8/15
26. Februar 2015
1. Mitglieder werben mit dem März-Heft des Anwaltsblatts
Das Anwaltsblatt ist eine exklusive Leistung für Mitglieder. Doch das gerade erschienene MärzHeft mit dem Anwaltstag-Programm zum Heraustrennen ist an alle Anwältinnen und Anwälte
gegangen, über deren Adresse der DAV verfügt. Wenn also Ihre Kollegin oder Ihr Kollege ein
Werbe-Heft bekommen hat, berichten Sie von den Vorteilen der Mitgliedschaft. Mitglied werden
ist ganz einfach: www.anwaltverein.de/leistungen/mitglied-werden. Auf jeden Fall ist das
Anwaltsblatt wieder prall gefüllt mit Informationen: Von der Zukunft der Verbraucherschlichtung,
über den Syndikusanwalt bis hin zum anwaltlichen Werberecht. Die Beiträge zum neuen
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz finden Sie auch unter www.anwaltsblatt.de.
2. DAV: Deutsches Institut für Menschenrechte auf sichere gesetzliche Grundlage stellen
Im März 2015 läuft die von den Vereinten Nationen gesetzte Frist zur Schaffung einer
gesetzlichen Grundlage für das Deutsche Institut für Menschenrechte aus. Der DAV fordert in
seiner Pressemitteilung vom 24. Februar 2015 die Regierungsparteien und den Bundestag auf,
diese zu schaffen, bevor dem Institut der A-Status entzogen wird. Mit diesem Status sind
Mitwirkungs- und Rederechte in den Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen
verbunden. Deutschland hat im Januar den Vorsitz im UN-Menschenrechtsrat übernommen,
dürfte hier dann aber nicht mehr mitreden. Dies wäre ein fatales Signal für andere Länder und
würde die Glaubwürdigkeit der Bundesrepublik im Menschenrechtsdiskurs auf internationaler
Ebene stark beschädigen.
3. DAV nimmt an Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf Frauenquote teil
An der gemeinsamen öffentlichen Anhörung des Familienausschusses und des
Rechtsausschusses des Bundestags zum Gesetzentwurf zur Schaffung einer Frauenquote bei
Führungspositionen hat Frau Dr. Barbara Mayer als Sachverständige des DAV teilgenommen.
Rechtsanwältin Dr. Mayer war als Berichterstatterin für den Genderausschuss an der
Erarbeitung der DAV-Stellungnahme beteiligt (DAV-Stellungnahme Nr. 52/2014).
4. Fortbildung im Selbststudium – neu auch im Steuer- und Insolvenzrecht
Neu auf der Selbststudiums-Plattform des DAV finden Sie auch Angebote für Mitglieder der
DAV-Arbeitsgemeinschaften Steuerrecht und Insolvenzrecht und Sanierung. Unter
www.faocampus.de können Fachanwälte nach dem neuen § 15 Abs. 4 FAO einen Teil ihrer
Fortbildungspflicht im Selbststudium mit den erforderlichen Lernerfolgskontrollen absolvieren.
Bereits vertreten sind die Arbeitsgemeinschaften Arbeitsrecht, Medizinrecht, Sozialrecht und
Verkehrsrecht sowie einzelne Beiträge aus dem Anwaltsblatt. Als Mitglied der
Arbeitsgemeinschaften können Sie sich auf der Plattform registrieren, die Lernerfolgskontrolle
bearbeiten und die Bescheinigung mit der Lernerfolgskontrolle als Fortbildungsnachweis
einreichen.
5. Baurecht: DAV nimmt Stellung zum Abschlussbericht der Arbeitsgruppe
„Bauvertragsrecht“ beim Bundesjustizministerium
Nach rund dreijähriger, intensiver Beratung hat die „Arbeitsgruppe Bauvertragsrecht beim
Bundesministerium der Justiz“ (ein im Januar 2010 aufgrund der seinerzeitigen
Koalitionsvereinbarung der 17. Legislaturperiode eingesetztes, etwa 30-köpfiges
Beratungsgremium) im Juni 2013 einen 61-seitigen Abschlussbericht vorgelegt.
In der Arbeitsgruppe waren die wichtigsten der mit Fragen des Baus und des Bauvertragsrechts
befassten Gruppen vertreten, darunter auch Repräsentanten des DAV. Aufgabe der
Arbeitsgruppe Bauvertragsrecht war es
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die Problembereiche im Bauvertragsrecht zu identifizieren,
einen sich daraus ergebenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf zu prüfen und
Vorschläge zu machen, wie die Probleme durch gesetzgeberische Maßnahmen gelöst
werden können (vgl. Abschlussbericht unter A.1 auf S. 4).
Mit der Stellungnahme Nr. 6/2015 bewertet der DAV den Abschlussbericht vom 18. Juni 2013
zu den Vorschlägen der Arbeitsgruppe beim Bundesjustizministerium zur Novellierung des
Bauvertragsrechts sowie des Architekt- und Ingenieurrechts. Die Stellungnahme ist unter
anderem dem BMJV übersandt worden.
6. Der 66. Deutsche Anwaltstag 2015 vom 11. bis 13. Juni 2015 in Hamburg
- Programmheft als Beilage im aktuellen Anwaltsblatt
Der Deutsche Anwaltstag (DAT) ist eine der abwechslungsreichsten Veranstaltungen für
Anwälte im Jahr. Das vollständige Programm des kommenden 66. DAT, der vom 11. bis
13. Juni 2015 in Hamburg stattfindet, finden Sie nun auch in gedruckter Form als Beilage im
aktuellen Anwaltsblatt. Auf 50 Seiten können Sie sich über alle Fachveranstaltungen,
Schwerpunktveranstaltungen, das Rahmenprogramm und die begleitende Fachausstellung, die
AdvoTec, informieren.
- Das Veranstaltungsangebot auf dem 66. DAT
Um Ihnen bei der Themenvielfalt einen besseren Überblick über das Veranstaltungsangebot zu
verschaffen, stellen wir Ihnen auch in diesem Jahr regelmäßig einzelne Veranstaltungen in der
DAV-Depesche vor. Im Folgenden finden Sie den ersten Veranstaltungshinweis.
Die Beschreibungen aller in der Depesche vorgestellten Veranstaltungen in alphabetischer
Reihenfolge finden Sie hier auch online, das komplette Programm und alle weiteren
Informationen rund um den DAT unter www.anwaltstag.de.
- Umweltrecht
DAT 2015: Veranstaltung des Umweltrechtsausschusses am 11. Juni 2015 von 13:30 bis
15:30 Uhr im CCH Saal18/19 „Mehr oder weniger Rechtsschutz im Umweltrecht?“
Die Veranstaltung behandelt ein umweltrechtlich wie umweltpolitisch hoch brisantes Thema und
verspricht somit auch eine interessante Diskussion. Aus zwei Blickrichtungen wird das
Verhalten mancher Umweltverbände näher beleuchtet, die – durch die europäische
Rechtsprechung gestärkt – Umweltbelange in Genehmigungsverfahren geltend machen und
auch Klage erheben können, sich dieses Recht dann aber abkaufen lassen.
Univ.-Prof. em. Dr. Eckhard Rehbinder, Universität Frankfurt am Main, wird zum Thema
„Der Verkauf von Klagerechten im Umweltschutz – legitimer oder sittenwidriger Ablasshandel?“
sprechen, Rechtsanwalt Dr. Remo Klinger, Berlin, Mitglied des DAV-Umweltrechtsausschusses,
die Sicht der Anwaltschaft zu diesem Thema darstellen.
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v.i.S.d.P.: Rechtsanwalt Swen Walentowski, Pressesprecher des DAV, Berlin
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