DAV-Depesche DeutscherAnwaltVerein Nr. 8/15 26. Februar 2015 1. Mitglieder werben mit dem März-Heft des Anwaltsblatts Das Anwaltsblatt ist eine exklusive Leistung für Mitglieder. Doch das gerade erschienene MärzHeft mit dem Anwaltstag-Programm zum Heraustrennen ist an alle Anwältinnen und Anwälte gegangen, über deren Adresse der DAV verfügt. Wenn also Ihre Kollegin oder Ihr Kollege ein Werbe-Heft bekommen hat, berichten Sie von den Vorteilen der Mitgliedschaft. Mitglied werden ist ganz einfach: www.anwaltverein.de/leistungen/mitglied-werden. Auf jeden Fall ist das Anwaltsblatt wieder prall gefüllt mit Informationen: Von der Zukunft der Verbraucherschlichtung, über den Syndikusanwalt bis hin zum anwaltlichen Werberecht. Die Beiträge zum neuen Verbraucherstreitbeilegungsgesetz finden Sie auch unter www.anwaltsblatt.de. 2. DAV: Deutsches Institut für Menschenrechte auf sichere gesetzliche Grundlage stellen Im März 2015 läuft die von den Vereinten Nationen gesetzte Frist zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für das Deutsche Institut für Menschenrechte aus. Der DAV fordert in seiner Pressemitteilung vom 24. Februar 2015 die Regierungsparteien und den Bundestag auf, diese zu schaffen, bevor dem Institut der A-Status entzogen wird. Mit diesem Status sind Mitwirkungs- und Rederechte in den Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen verbunden. Deutschland hat im Januar den Vorsitz im UN-Menschenrechtsrat übernommen, dürfte hier dann aber nicht mehr mitreden. Dies wäre ein fatales Signal für andere Länder und würde die Glaubwürdigkeit der Bundesrepublik im Menschenrechtsdiskurs auf internationaler Ebene stark beschädigen. 3. DAV nimmt an Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf Frauenquote teil An der gemeinsamen öffentlichen Anhörung des Familienausschusses und des Rechtsausschusses des Bundestags zum Gesetzentwurf zur Schaffung einer Frauenquote bei Führungspositionen hat Frau Dr. Barbara Mayer als Sachverständige des DAV teilgenommen. Rechtsanwältin Dr. Mayer war als Berichterstatterin für den Genderausschuss an der Erarbeitung der DAV-Stellungnahme beteiligt (DAV-Stellungnahme Nr. 52/2014). 4. Fortbildung im Selbststudium – neu auch im Steuer- und Insolvenzrecht Neu auf der Selbststudiums-Plattform des DAV finden Sie auch Angebote für Mitglieder der DAV-Arbeitsgemeinschaften Steuerrecht und Insolvenzrecht und Sanierung. Unter www.faocampus.de können Fachanwälte nach dem neuen § 15 Abs. 4 FAO einen Teil ihrer Fortbildungspflicht im Selbststudium mit den erforderlichen Lernerfolgskontrollen absolvieren. Bereits vertreten sind die Arbeitsgemeinschaften Arbeitsrecht, Medizinrecht, Sozialrecht und Verkehrsrecht sowie einzelne Beiträge aus dem Anwaltsblatt. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaften können Sie sich auf der Plattform registrieren, die Lernerfolgskontrolle bearbeiten und die Bescheinigung mit der Lernerfolgskontrolle als Fortbildungsnachweis einreichen. 5. Baurecht: DAV nimmt Stellung zum Abschlussbericht der Arbeitsgruppe „Bauvertragsrecht“ beim Bundesjustizministerium Nach rund dreijähriger, intensiver Beratung hat die „Arbeitsgruppe Bauvertragsrecht beim Bundesministerium der Justiz“ (ein im Januar 2010 aufgrund der seinerzeitigen Koalitionsvereinbarung der 17. Legislaturperiode eingesetztes, etwa 30-köpfiges Beratungsgremium) im Juni 2013 einen 61-seitigen Abschlussbericht vorgelegt. In der Arbeitsgruppe waren die wichtigsten der mit Fragen des Baus und des Bauvertragsrechts befassten Gruppen vertreten, darunter auch Repräsentanten des DAV. Aufgabe der Arbeitsgruppe Bauvertragsrecht war es - die Problembereiche im Bauvertragsrecht zu identifizieren, einen sich daraus ergebenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf zu prüfen und Vorschläge zu machen, wie die Probleme durch gesetzgeberische Maßnahmen gelöst werden können (vgl. Abschlussbericht unter A.1 auf S. 4). Mit der Stellungnahme Nr. 6/2015 bewertet der DAV den Abschlussbericht vom 18. Juni 2013 zu den Vorschlägen der Arbeitsgruppe beim Bundesjustizministerium zur Novellierung des Bauvertragsrechts sowie des Architekt- und Ingenieurrechts. Die Stellungnahme ist unter anderem dem BMJV übersandt worden. 6. Der 66. Deutsche Anwaltstag 2015 vom 11. bis 13. Juni 2015 in Hamburg - Programmheft als Beilage im aktuellen Anwaltsblatt Der Deutsche Anwaltstag (DAT) ist eine der abwechslungsreichsten Veranstaltungen für Anwälte im Jahr. Das vollständige Programm des kommenden 66. DAT, der vom 11. bis 13. Juni 2015 in Hamburg stattfindet, finden Sie nun auch in gedruckter Form als Beilage im aktuellen Anwaltsblatt. Auf 50 Seiten können Sie sich über alle Fachveranstaltungen, Schwerpunktveranstaltungen, das Rahmenprogramm und die begleitende Fachausstellung, die AdvoTec, informieren. - Das Veranstaltungsangebot auf dem 66. DAT Um Ihnen bei der Themenvielfalt einen besseren Überblick über das Veranstaltungsangebot zu verschaffen, stellen wir Ihnen auch in diesem Jahr regelmäßig einzelne Veranstaltungen in der DAV-Depesche vor. Im Folgenden finden Sie den ersten Veranstaltungshinweis. Die Beschreibungen aller in der Depesche vorgestellten Veranstaltungen in alphabetischer Reihenfolge finden Sie hier auch online, das komplette Programm und alle weiteren Informationen rund um den DAT unter www.anwaltstag.de. - Umweltrecht DAT 2015: Veranstaltung des Umweltrechtsausschusses am 11. Juni 2015 von 13:30 bis 15:30 Uhr im CCH Saal18/19 „Mehr oder weniger Rechtsschutz im Umweltrecht?“ Die Veranstaltung behandelt ein umweltrechtlich wie umweltpolitisch hoch brisantes Thema und verspricht somit auch eine interessante Diskussion. Aus zwei Blickrichtungen wird das Verhalten mancher Umweltverbände näher beleuchtet, die – durch die europäische Rechtsprechung gestärkt – Umweltbelange in Genehmigungsverfahren geltend machen und auch Klage erheben können, sich dieses Recht dann aber abkaufen lassen. Univ.-Prof. em. Dr. Eckhard Rehbinder, Universität Frankfurt am Main, wird zum Thema „Der Verkauf von Klagerechten im Umweltschutz – legitimer oder sittenwidriger Ablasshandel?“ sprechen, Rechtsanwalt Dr. Remo Klinger, Berlin, Mitglied des DAV-Umweltrechtsausschusses, die Sicht der Anwaltschaft zu diesem Thema darstellen. ____________________________________________________________________ v.i.S.d.P.: Rechtsanwalt Swen Walentowski, Pressesprecher des DAV, Berlin Für eine Abmeldung aus dem Verteiler senden Sie eine E-Mail an [email protected]. D E U T S C H E R A N W A L T V E R E I N – http://www.anwaltverein.de/leistungen/dav-depesche Littenstraße 11, 10179 Berlin, Tel.: 030 726152-0, Fax: 030 726152-190 Depesche Nr. 8/15 - Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit. 2015 DAV
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