DAV-Depesche DeutscherAnwaltVerein Nr. 42/14 23. Oktober 2014 1. Datenschutz und Datensicherheit in der Rechtsanwaltskanzlei e-Broschüre zum kostenfreien download Die Normen des Bundesdatenschutzgesetzes enden nicht vor der Tür der Anwaltskanzlei. Neben der berufsrechtlichen Verschwiegenheit spielt das Datenschutzrecht für das anwaltliche Tagesgeschäft eine nicht zu unterschätzende Rolle. Der Deutsche Anwaltverlag hat die oben genannte Broschüre als e-book vorgestellt. Ab sofort steht das über 90seitige Dokument zum kostenfreien download für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte auf der Homepage des DAV zur Verfügung. Sie gibt einen Überblick über die wichtigsten Fragestellungen rund um den Datenschutz in der Anwaltskanzlei, zeigt Problemstellungen auf und stellt praxistaugliche Lösungen zur direkten Umsetzung im Kanzleialltag zur Verfügung. Ein Glossar rundet die Broschüre ab. Die Broschüre kann den Datenschutz in der Kanzlei verbessern. Erschienen ist die Broschüre im Deutschen Anwaltverlag. Auf unserer Website finden Sie auch eine Checkliste Datenschutz für die Kanzlei (vgl. Depesche 35/14). 2. Pressearbeit der Deutschen Anwaltauskunft erfolgreich Die Deutsche Anwaltauskunft ist das Rechtsinformationsportal des DAV im Internet. Sie bietet verlässliches Rechts-Know-how – umfassend und praxisnah aufbereitet. Mit tagesaktuellen Nachrichten und unterhaltsamen Formaten im Magazin, alltagsgerechten Tipps im Ratgeberbereich sowie der umfangreichsten Anwaltssuche Deutschlands bündelt die Deutsche Anwaltauskunft die Kompetenz der Anwaltschaft zu allen Rechtsgebieten. Das Portal wird von intensiver Pressearbeit begleitet. Die regelmäßigen Pressemitteilungen machen auch jenseits der Online-Welt auf die Deutsche Anwaltauskunft aufmerksam. Allein im vergangenen Monat wurden Meldungen des Portals in Publikationen mit einer Gesamtauflage von rund 2,5 Millionen Exemplaren veröffentlicht. Dies darf als voller Erfolg der bisherigen Anstrengungen gewertet werden. 3. Soldan Institut im Anwaltsblatt: Erfolgshonorar in Praxis nicht angekommen Seit 2008 ist die Vereinbarung eines Erfolgshonorars möglich. Doch in der Praxis spielt diese Vergütungsvariante keine besondere Rolle. Die fehlende Nachfrage von Rechtssuchenden ist der bedeutendste Grund für die geringe Verbreitung des Erfolgshonorars, wie eine empirische Untersuchung des Soldan Instituts gezeigt hat. Darüber gibt es eine Gemengelage verschiedener Gründe, die in der Summe dem Erfolgshonorar keinen Erfolg beschieden haben. Die Einzelheiten der Ergebnisse hat das Anwaltsblatt im Oktober-Heft veröffentlicht. Der Beitrag von Prof. Dr. Matthias Kilian (AnwBl 2014, 815) ist in der Anwaltsblatt-Datenbank unter www.anwaltsblatt.de abrufbar. Dort findet sich auch ein weiterer Beitrag von Kilian zu früheren Forschungsergebnissen des Soldan Instituts zum Erfolgshonorar (AnwBl 2012, 148). ____________________________________________________________________ v.i.S.d.P.: Rechtsanwalt Swen Walentowski, Pressesprecher des DAV, Berlin Für eine Abmeldung aus dem Verteiler senden Sie eine E-Mail an [email protected]. D E U T S C H E R A N W A L T V E R E I N – http://www.anwaltverein.de/leistungen/dav-depesche Littenstraße 11, 10179 Berlin, Tel.: 030 726152-0, Fax: 030 726152-190 Depesche Nr. 42/14 - Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit. 2014 DAV
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