Schwinganlässe TKSV Nachwuchsschwinger 2015

DAV-Depesche
DeutscherAnwaltVerein
Nr. 42/14
23. Oktober 2014
1. Datenschutz und Datensicherheit in der Rechtsanwaltskanzlei
e-Broschüre zum kostenfreien download
Die Normen des Bundesdatenschutzgesetzes enden nicht vor der Tür der Anwaltskanzlei.
Neben der berufsrechtlichen Verschwiegenheit spielt das Datenschutzrecht für das
anwaltliche Tagesgeschäft eine nicht zu unterschätzende Rolle. Der Deutsche Anwaltverlag
hat die oben genannte Broschüre als e-book vorgestellt. Ab sofort steht das über 90seitige
Dokument zum kostenfreien download für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte auf der
Homepage des DAV zur Verfügung. Sie gibt einen Überblick über die wichtigsten
Fragestellungen rund um den Datenschutz in der Anwaltskanzlei, zeigt Problemstellungen
auf und stellt praxistaugliche Lösungen zur direkten Umsetzung im Kanzleialltag zur
Verfügung. Ein Glossar rundet die Broschüre ab. Die Broschüre kann den Datenschutz in der
Kanzlei verbessern. Erschienen ist die Broschüre im Deutschen Anwaltverlag.
Auf unserer Website finden Sie auch eine Checkliste Datenschutz für die Kanzlei (vgl.
Depesche 35/14).
2. Pressearbeit der Deutschen Anwaltauskunft erfolgreich
Die Deutsche Anwaltauskunft ist das Rechtsinformationsportal des DAV im Internet. Sie
bietet verlässliches Rechts-Know-how – umfassend und praxisnah aufbereitet. Mit
tagesaktuellen Nachrichten und unterhaltsamen Formaten im Magazin, alltagsgerechten
Tipps im Ratgeberbereich sowie der umfangreichsten Anwaltssuche Deutschlands bündelt
die Deutsche Anwaltauskunft die Kompetenz der Anwaltschaft zu allen Rechtsgebieten. Das
Portal wird von intensiver Pressearbeit begleitet. Die regelmäßigen Pressemitteilungen
machen auch jenseits der Online-Welt auf die Deutsche Anwaltauskunft aufmerksam. Allein
im vergangenen Monat wurden Meldungen des Portals in Publikationen mit einer
Gesamtauflage von rund 2,5 Millionen Exemplaren veröffentlicht. Dies darf als voller Erfolg
der bisherigen Anstrengungen gewertet werden.
3. Soldan Institut im Anwaltsblatt: Erfolgshonorar in Praxis nicht angekommen
Seit 2008 ist die Vereinbarung eines Erfolgshonorars möglich. Doch in der Praxis spielt diese
Vergütungsvariante keine besondere Rolle. Die fehlende Nachfrage von Rechtssuchenden
ist der bedeutendste Grund für die geringe Verbreitung des Erfolgshonorars, wie eine
empirische Untersuchung des Soldan Instituts gezeigt hat. Darüber gibt es eine
Gemengelage verschiedener Gründe, die in der Summe dem Erfolgshonorar keinen Erfolg
beschieden haben. Die Einzelheiten der Ergebnisse hat das Anwaltsblatt im Oktober-Heft
veröffentlicht. Der Beitrag von Prof. Dr. Matthias Kilian (AnwBl 2014, 815) ist in der
Anwaltsblatt-Datenbank unter www.anwaltsblatt.de abrufbar. Dort findet sich auch ein
weiterer Beitrag von Kilian zu früheren Forschungsergebnissen des Soldan Instituts zum
Erfolgshonorar (AnwBl 2012, 148).
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v.i.S.d.P.: Rechtsanwalt Swen Walentowski, Pressesprecher des DAV, Berlin
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