184 Schwerbehindertengesetz (SchwbG) Schwerbehindertengesetz (SchwbG) Schwerbehindertenkartei Das frühere Schwerbehindertengesetz ist abgelöst durch das neue Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX). Grundlage einer Schwerbehindertenkartei kann das Verzeichnis der schwerbehinderten Menschen sein, das SCHWERBEHINDERTENKARTEI 1. Name, Vorname: Geburtsdatum: Familienstand: Anschrift: Telefon: Erlernter Beruf: Besondere Fachkenntnisse: Personal-Nr.: Eingestellt am: 2. Schwerbehindertenausweis ausgestellt durch das Versorgungsamt: am: Aktenzeichen: GdB: mit Merkzeichen: gültig bis: GdB: mit Merkzeichen: GdB: mit Merkzeichen: gültig bis: GdB: mit Merkzeichen: gültig bis: gültig bis: Arbeitsamt: Bescheid vom: Az: Antr. gest. bei Vers.amt / Arbeitsamt: am: Az: durch Arbeitsamt: Bescheid vom: auf ........................ Pflchtplätze vom: AZ: Gleichstellung: Kein gültiger Schwerbehindertenausweis / Gleichstellungsbescheid Mehrfachanrechnung Bergmannsversorgungsschein: Art der Behinderung: (laut Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes) Sonstige Behinderungen (noch nicht durch das Versorgungsamt anerkannt): Bei Arbeitseinsatz/Arbeitsplatzgestaltung generell zu beachtende Fähigkeitseinschränkungen: (z. B.: Keine Nachtschicht; keine Arbeiten im Stehen; usw.) 3.a) Beschäftigt in Betrieb / Dienststelle / Abteilung von: bis: Arbeitsplatz: Lohntarifgruppe: Tätig als: Kurze Beschreibung der ausgeübten Tätigkeit: Probleme am Arbeitsplatz (z. B.: „Ungeeigneter Arbeitsstuhl”) Maßnahmen (z. B.: „Beschaffung eines Arthrodesenstuhls”) 3.b) Beschäftigt in Betrieb / Dienststelle / Abteilung Tätig als: Kurze Beschreibung der ausgeübten Tätigkeit: Probleme am Arbeitsplatz (z. B.: Tragen schwerer Lasten) Maßnahmen (z. B.: Beschaffung eines Hebegerätes) von: bis: Arbeitsplatz: Lohntarifgruppe:
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