Antrag - Kaiserslautern

(Name, Vorname)
(Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort)
Kaiserslautern,
Stadtverwaltung Kaiserslautern
Referat Recht und Ordnung
Straßenverkehrsbehörde
Benzinoring 1
67657 Kaiserslautern
Antrag
auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 der Straßenverkehrsordnung (StVO)
Ich bin schwerbehindert, zuletzt festgestellt durch Bescheid des Landesamtes für Soziales, Jugend
und Versorgung
vom
(Postleitzahl, Ort)
(Datum)
Aktenzeichen
Ich beantrage die Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 2 Satz 1 der Straßenverkehrsordnung
zur Bewilligung von Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen in
Rheinland-Pfalz wegen
1.
besonderer Gehbeeinträchtigung (mögliche Gehstrecke maximal 100 Meter,
das Merkzeichen aG wird knapp verfehlt)
Ausweis gelb, gültig nur für Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und MecklenburgVorpommern
Ich beantrage die Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 der Straßenverkehrsordnung
zur Bewilligung von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen wegen
2.
außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG)
3.
Blindheit (Merkzeichen Bl)
4.
beidseitiger Amelie (vollständiges Fehlen von Gliedmaßen)
5.
Phokomelie (Fehlbildung von Gliedmaßen durch verkürzte oder fehlende Röhrenknochen)
6.
vergleichbarer Funktionseinschränkungen (im Sinne von Ziffer 4 oder 5)
Ich kann mich wegen der Schwere des Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder mit
großer Anstrengung außerhalb des Kraftfahrzeuges bewegen.
EU-Ausweis blau ( für Ziffer 4 bis 6 mit Zusatzeintrag)
Stabsstelle I.2 Behinderte
Rathaus Nord, Gebäude C
Benzinoring 1
67657 Kaiserslautern
Telefon 0631 365-2259
Telefax 0631 365-2297
Auskunft erteilt:
Hans-Peter Wildt
Erdgeschoss / Zimmer C009
E-Mail [email protected]
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Ich beantrage die Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 der Straßenverkehrsordnung
zur Bewilligung von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen
7.
mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf
das Gehvermögen auswirken)
8.
mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf
das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für
Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane
9.
wegen Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa mit einem GdB von wenigstens 60
10.
wegen eines künstlichen Darmausgangs und zugleich künstlicher Harnableitung
(Stomaträger mit doppeltem Stoma) mit einem GdB von wenigstens 70
Ausweis orange, bundesweit gültig
Ich besitze ein eigenes Kraftfahrzeug und fahre selbst.
Ich fahre nicht selbst, bin aber auf die Benutzung eines Kraftfahrzeuges angewiesen.
Ich bin damit einverstanden, dass die Straßenverkehrsbehörde im Rahmen der Bearbeitung meines
Antrags die für die Entscheidung erforderlichen Auskünfte über Art und A usmaß der Behinderung
beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung einholt und stimme einer Übermittlung der
Auskünfte an die Straßenverkehrsbehörde zu. Die Daten werden bei der Straßenverkehrsbehörde
für den Zei traum der Bewilligung der Ausnahmegenehmigung gespeichert.
Ich nehme zur Kenntnis, dass ich dieser Datenübermittlung widersprechen kann.
Unterschrift
Anlagen:
Stabsstelle I.2 Behinderte
Rathaus Nord, Gebäude C
Benzinoring 1
67657 Kaiserslautern
Telefon 0631 365-2259
Telefax 0631 365-2297
ärztliches Attest
Auskunft erteilt:
Hans-Peter Wildt
Erdgeschoss / Zimmer C009
E-Mail [email protected]
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