Kosten, die Eltern behinderter Kinder steuerlich geltend machen

Kosten, die Eltern behinderter Kinder
steuerlich geltend machen können:
Pauschbetrag für Schwerbehinderte mit
GdB/MdE ab 50
Pauschbetrag für Behinderte mit
GdB/MdE ab 25
außerordentliche Krankheitskosten
Aufwendungen für eine Haushaltshilfe
Heimunterbringung
Pflegepersonen
Schulgeld
Kinderfreibetrag, Freibetrag für den
Betreuungs- und Erziehungs- oder
Ausbildungsbedarf u. Haus
Fahrten zwischen Wohnung und
Arbeitsstätte
Aufwendungen für Privatfahrten
Erbschafts-/Schenkungsteuerbefreiung