Kosten, die Eltern behinderter Kinder steuerlich geltend machen können: Pauschbetrag für Schwerbehinderte mit GdB/MdE ab 50 Pauschbetrag für Behinderte mit GdB/MdE ab 25 außerordentliche Krankheitskosten Aufwendungen für eine Haushaltshilfe Heimunterbringung Pflegepersonen Schulgeld Kinderfreibetrag, Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf u. Haus Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Aufwendungen für Privatfahrten Erbschafts-/Schenkungsteuerbefreiung
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