MINDESTSTANDARD PRIVATVERSICHERUNGEN 2016 INHALTSVERZEICHNIS Inhalt Pä amble____________________________________________________________________________________________________________1 Versicherungen ___________________________________________________________________________________________________ 1 KFZ-Versicherung _________________________________________________________________________________________________ 3 Private Haftpflichtversicherung _________________________________________________________________________________ 4 Rechtsschutzversicherung _______________________________________________________________________________________ 5 Unfallversicherung _______________________________________________________________________________________________ 6 Gebä udeversicherung ____________________________________________________________________________________________ 7 Krankenversicherung (Zusatzversicherung) ___________________________________________________________________ 8 Schlusswort _____________________________________________________________________________________________________ 10 Firmeninformationen __________________________________________________________________________________________ 10 PRIVATKUNDEN Versicherungen Versicherungen sollen Ihnen im privaten Bereich Schutz bei unvorhersehbaren und unkalkulierbaren Risiken geben. Die treten vorsorglich und vorausschauend Ihre Risiken an ein oder mehrere Versicherungsunternehmen ab. Der Umfang des erforderlichen Risikoschutz ist von ä ußeren Einflü ssen und Ihrer individuellen Situation gesteuert. Das Maklerbü ro Rainer Gellermann unterstü tzt als Fö rderer den Arbeitskreis Beratungsprozesse, hier werden einzelne Mindeststandards erarbeitet, die sich aus ä ußeren Einflü ssen ergeben. Dazu zä hlen unter anderen gesetzlichen Anderungen, Anderungen auf Grund aktualisierter Rechtsprechung und auch Erfahrungen kritischer Schadenregulierungen. Ihre Individuelle Situation kann fü r einen Servicemakler nur im Rahmen eines persö nlichen Gesprä chs erö rtert werden. Die entsprechende Erfassung erfolgt grundsä tzlich schriftlich im Rahmen einer ersten Beratungsdokumentation. Diese ist aus Vermittlerrecht zwingend und dient der langjä hrigen Betreuung und internen Uberwachung Ihres Versicherungsschutzes. Trotz des Mindeststandard bleibt die Wahl des richtigen Risikoträ gers die Aufgabe des Maklerbü ro Rainer Gellermann. Ein reiner Preisvergleich entspricht dabei nicht dem Expertenstatus und entspricht nicht den Leistungsanforderungen eines traditionellen Maklerbü ros. Daher werden bei der Auswahl des richtigen Anbieters die Versicherungsbedingungen (das Kleingedruckte) mit den Preis der Versicherung hinsichtlich der Marktverhä ltnisse geprü ft. Weiter lä sst das Maklerbü ro Rainer Gellermann Erfahrungen zum Regulierungsverhalten der Gesellschaft in die Produktauswahl einfließen. Entsprechend gefestigter Rechtsprechung mü ssen Versicherungsunternehmen dem Versicherungsmakler, als Interessenvertreter des Versicherungsnehmers, Auskü nfte zu den bestehenden Versicherungsträ gern erteilen und die Korrespondenz mit uns fü hren. Bei Vertragsvermittlung wird daher auf die Servicequalitä t des Versicherungsunternehmens geachtet. Im Ergebnis kö nnen Sie sicher sein, dass Sie Versicherungsschutz erhalten, der seinen Preis wert ist und im Schadenfall eine zü gige und professionelle Abwicklung erfolgt. Das Maklerbü ro Rainer Gellermann freut sich auf Ihr Ihr Mandat! Seite 1 PRIVATKUNDEN Hausratversicherung Die vom Versicherer verwendeten Allgemeinen Versicherungsbedingungen, Besondere Bedingungen und Klauseln für die Hausratversicherung dürfen in keinem einzigen Punkt Regelungen enthalten, die aus Verbrauchersicht ungünstiger sind als die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) veröffentlichten Allgemeinen Hausrat-Versicherungsbedingungen VHB 2008 oder 2010 und Klauseln 2008 oder 2010 und den Besonderen Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden in der Hausratversicherung sowie jeweils neu herausgegebene Musterbedingungen, Klauseln und Änderungsempfehlungen. Sofern derzeit noch Abweichungen vorhanden sind, garantiert der Versicherer, dass Schäden mindestens nach den vom GdV veröffentlichten Bedingungen reguliert werden. Im Falle von Abweichungen wird der Versicherer seine Vertragsbedingungen innerhalb eines Jahres mindestens auf den Deckungsumfang des Verbandsmodells umstellen. Abweichungen, die den Versicherungsumfang unberührt lassen, sind zulässig. o Dabei gelten die folgenden Entschädigungsgrenzen/Regelungen: o Seite 2 Außenversicherung: mindestens 10 Prozent der Versicherungssumme. Sofern eine Maximalsumme festgelegt wird, muss diese mindestens 10.000 € betragen. Falls keine Versicherungssumme festgelegt ist, beträgt der Außenversicherungsschutz mindestens 10.000 €. Vorsorgebetrag: mindestens 10 Prozent der Versicherungssumme, sofern eine solche festgelegt ist. Kosten gemäß VHB (ausgenommen Schadenabwehr- und Schadenminderungskosten): mindestens 10% über die Versicherungssumme/Höchstentschädigungsgrenze hinaus Außerhalb von anerkannten und verschlossenen Wertschutzschränken gelten folgende Entschädigungsgrenzen/Regelungen: Bargeld etc.: mindestens 1.000 € Schmucksachen, Edelsteine etc.: mindestens 20.000 € Wertsachen: mindestens 20 Prozent der Versicherungssumme/der Höchstentschädigungsgrenze Urkunden, Sparbücher etc.: mindestens 2.500 € Weicht ein Versicherer vom empfohlenen Versicherungsbeginn oder -ablauf gemäß § 10 VVG ab, wird er sich im Schadenfall nicht zum Nachteil des Kunden darauf berufen. Lässt sich bei einer unmittelbaren Anschlussversicherung der Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls nicht genau feststellen, leistet der Anschlussversicherer. Die Wohnfläche gilt als richtig ermittelt, wenn sie nach Miet- bzw. Kaufvertrag angegeben oder durch sachverständige Dritte ermittelt wurde (z. B. auf Grundlage der Wohnflächenverordnung). Explosionsschäden durch Blindgänger sind explizit oder gemäß ehemaliger Verbandsempfehlung mitversichert Der Versicherer verzichtet auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit PRIVATKUNDEN KFZ-Versicherung für die Kfz-Versicherung von privaten Personenkraftwagen: Seite 3 Die vom Versicherer verwendeten Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kraftfahrtversicherung und Tarifbestimmungen für die Kraftfahrtversicherung dürfen in keinem einzigen Punkt Regelungen enthalten, die aus Verbrauchersicht ungünstiger sind als die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) veröffentlichten „Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB), die Tarifbestimmungen für die Kraftfahrtversicherung (TB)“ Fassung 2008 sowie jeweils neu herausgegebene Musterbedingungen, Muster-TB, Klauseln und Änderungsempfehlungen. Sofern derzeit noch Abweichungen vorhanden sind, garantiert der Versicherer, dass Schäden mindestens nach den vom GDV veröffentlichten Bedingungen reguliert werden. Im Falle von Abweichungen wird der Versicherer seine Vertragsbedingungen innerhalb eines Jahres mindestens auf den Deckungsumfang des Verbandsmodells umstellen. Abweichungen, die den Versicherungsumfang unberührt lassen, sind zulässig. Weicht ein Versicherer vom empfohlenen Versicherungsbeginn oder -ablauf gemäß § 10 VVG ab, wird er sich im Schadenfall nicht zum Nachteil des Kunden darauf berufen. Lässt sich bei einer unmittelbaren Anschlussversicherung der Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls nicht genau feststellen, leistet der Anschlussversicherer. Geltungsbereich Europa und außereuropäisches EU-Gebiet für Haftpflicht und Kasko (gem. AKB, Einschränkungen dürfen nur individuell vereinbart werden). Mallorca Police (Versicherungsschutz für VN und Lebenspartner im Rahmen des AKBGeltungsbereichs) in Höhe der Vertrags-Versicherungssumme. Eine Einschränkung auf Urlaubsreisen und Anmietung eines Selbstfahrer-Vermietfahrzeugs von einem gewerblichen Vermieter ist zulässig. Marderbissschäden (unmittelbare) in der TK, ohne Folgeschäden. Kein Abzug „Neu für Alt“ bei der Lackierung bis zum Schluss des vierten auf die Erstzulassung des Fahrzeugs folgenden Kalenderjahres. Sonderausstattung bis 2.500 Euro. Mitversicherung von Schäden nach dem Umweltschadengesetz Teilkasko: Zusammenprall mit Tieren jeder Art PRIVATKUNDEN Private Haftpflichtversicherung Die vom Versicherer verwendeten Allgemeinen Versicherungsbedingungen und Besondere Bedingungen und Klauseln für die Privathaftpflichtversicherung dürfen in keinem einzigen Punkt Regelungen enthalten, die aus Verbrauchersicht ungünstiger sind als die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) veröffentlichten „Allgemeine Haftpflicht Versicherungsbedingungen“ AHB 2008 / BBR 2007 oder jünger und jeweils neu herausgegebene Musterbedingungen, BBR, Klauseln und Änderungsempfehlungen. Sofern derzeit noch Abweichungen vorhanden sind, garantiert der Versicherer, dass Schäden mindestens nach den vom GDV veröffentlichten Bedingungen reguliert werden. Im Falle von Abweichungen wird der Versicherer seine Vertragsbedingungen innerhalb eines Jahres mindestens auf den Deckungsumfang des Verbandsmodells umstellen. Abweichungen, die den Versicherungsumfang unberührt lassen, sind zulässig. Weicht ein Versicherer vom empfohlenen Versicherungsbeginn oder -ablauf gemäß § 10 VVG ab, wird er sich im Schadenfall nicht zum Nachteil des Kunden darauf berufen. Lässt sich bei einer unmittelbaren Anschlussversicherung der Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls nicht genau feststellen, leistet der Anschlussversicherer. Mindestversicherungssumme 3 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden (zweifach maximiert p.a.). Versicherungssumme für Mietsachschäden an gemieteten Räumen in Gebäuden (gemäß Muster BBR), mindestens 300.000 €. Sofern über den Vertrag Kinder mitversichert sind: Betriebspraktika von Schülern und eine Wartezeit bis zu einem Jahr bis zum Beginn einer Ausbildung oder eines Wehrdienstes sind versichert. Falls Haftpflichtansprüche des Partners und dessen Kinder gegen den Versicherungsnehmer ausgeschlossen sind, sind jedoch etwaige übergangsfähige Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, privaten Krankenversicherungsträgern, öffentlichen und privaten Arbeitgebern wegen Personenschäden mitversichert. Vorsorgeversicherung von mindestens 3 Mio. € für Personen- und Sachschäden und mindestens 50.000 € für Vermögensschäden. Vermögensschäden sind bis mindestens 50.000 € versichert. Ausschlüsse nicht schlechter als BBR 2007 oder jünger. Schäden durch elektronischen Datenaustausch/Internetnutzung sind bis mindestens 50.000 € versichert (Formulierung gemäß Muster BBR 2007 oder jünger). Das Gewässerschaden-Risiko für im Haushalt übliche gewässerschädliche Stoffe wie Farben, Lacke, Heizöl, etc. in Kleingebinden bis 50l/KG ist mitversichert, soweit das Gesamtfassungsvermögen der vorhandenen Behälter 250 l/kg nicht übersteigt (Formulierung gemäß Muster BBR 2007 oder jünger). (Um-)Baumaßnahmen im Umfang von bis zu 50.000 € Bausumme sind versichert (Formulierung gemäß Muster BBR 2007 oder jünger). Besitz und Gebrauch von (Wind-)Surfbrettern ohne AnzahlbegrenzungWas mö chten Sie den Lesern verdeutlichen? Fü gen Sie hier wichtige Schlussfolgerungen hinzu. Seite 4 Be- und Endladeschä den, Gefä lligkeitshandlungen und deliktunfä hige Personen PRIVATKUNDEN Rechtsschutzversicherung Seite 5 Die vom Versicherer verwendeten Allgemeine Versicherungsbedingungen und Klauseln für die Rechtsschutzversicherung dürfen in keinem einzigen Punkt Regelungen enthalten, die aus Verbrauchersicht ungünstiger sind als die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) veröffentlichten „Allgemeine RechtsschutzVersicherungsbedingungen (ARB 2008 oder jünger)“ sowie jeweils neu herausgegebene Musterbedingungen, Klauseln und Änderungsempfehlungen. Sofern derzeit noch Abweichungen vorhanden sind, garantiert der Versicherer, dass Schäden mindestens nach den vom GdV veröffentlichten Bedingungen reguliert werden. Im Falle von Abweichungen wird der Versicherer seine Vertragsbedingungen innerhalb eines Jahres mindestens auf den Deckungsumfang des Verbandsmodells umstellen. Abweichungen, die den Versicherungsumfang unberührt lassen, sind zulässig. Weicht ein Versicherer vom empfohlenen Versicherungsbeginn oder -ablauf gemäß § 10 VVG ab, wird er sich im Schadenfall nicht zum Nachteil des Kunden darauf berufen. Deckungssumme 300.000 €, Strafkautionen mind. 100.000 € Im Schadenersatz-RS gilt die Folgeereignistheorie vereinbart. Eine Selbstbeteiligung fällt je Rechtsschutzfall nur einmal an, auch wenn mehrere Leistungsarten betroffen sind. Im Verkehrs-RS besteht Versicherungsschutz im Vertrags- und Sachenrecht. Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten (Nebenklage im Strafverfahren) PRIVATKUNDEN Unfallversicherung Bitte beachten Sie, dass Mindeststandards beim Deckungsumfang als gegeben vorausgesetzt sind, die daher in der Regel nicht mehr erfragt werden müssen. Die Sublimits/Entschädigungsgrenzen sind ein Vorschlag des Arbeitskreises und können im Individualfall nicht ausreichend sein. Außerdem: Sofern ein von Ihnen angebotenes Versicherungsprodukt diesen unterstellten Deckungsumfang unterschreitet, müssen Sie dies gesondert berücksichtigen. Im Einzelnen lauten die Mindeststandards für die Unfall-Versicherung: 1 Die vom Versicherer verwendeten allgemeine Versicherungsbedingungen, Besondere Bedingungen und Klauseln für die Unfallversicherung dürfen in keinem einzigen Punkt Regelungen enthalten, die aus Verbrauchersicht ungünstiger sind als die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) veröffentlichten Allgemeinen Unfall-Versicherungsbedingungen (AUB 2008, 2010 oder 2014) sowie jeweils neu herausgegebene Musterbedingungen, Klauseln und Änderungsempfehlungen. Sofern derzeit noch Abweichungen vorhanden sind, garantiert der Versicherer, dass Schäden mindestens nach den vom GdV veröffentlichten Bedingungen reguliert werden. Im Falle von Abweichungen wird der Versicherer seine Vertragsbedingungen innerhalb eines Jahres mindestens auf den Deckungsumfang des Verbandsmodells umstellen. Abweichungen, die den Versicherungsumfang unberührt lassen, sind zulässig. Weicht ein Versicherer vom empfohlenen Versicherungsbeginn oder -ablauf gemäß § 10 VVG ab, wird er sich im Schadenfall nicht zum Nachteil des Kunden darauf berufen. Vergiftungen durch Gase und Dämpfe sind versichert. Bewusstseinsstörungen durch Trunkenheit sind mitversichert; bei der Teilnahme am Straßenverkehr ist eine Einschränkung auf nicht unter 1,3 Promille zulässig. Schäden durch Röntgen-, Laser- und künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen (außer bei beruflichem Umgang1) sind mitversichert. Tauchtypische Gesundheitsschäden sind mitversichert. Körperschäden anlässlich der Rettung von Menschen, Tieren und Sachen sind mitversichert. In der Kinderunfall-Versicherung bei Kindern bis zu 14 Jahre ist zusätzlich die Vergiftung in Folge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund mitversichert. Bei entsprechenden Berufen Erweiterungsmöglichkeiten beachten Seite 6 PRIVATKUNDEN Gebä udeversicherung Seite 7 Die vom Versicherer verwendeten Allgemeinen Versicherungsbedingungen, Besondere Bedingungen und Klauseln für die allgemeine Wohngebäudeversicherung dürfen in keinem einzigen Punkt Regelungen enthalten, die aus Verbrauchersicht ungünstiger sind als die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) veröffentlichten Allgemeine Wohngebäude-Versicherungsbedingungen VGB 2008 oder 2010 und Klauseln 2008 oder 2010, den Besondere Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden in der Wohngebäudeversicherung (BEW) sowie jeweils neu herausgegebene Musterbedingungen, Klauseln und Änderungsempfehlungen. Sofern derzeit noch Abweichungen vorhanden sind, garantiert der Versicherer, dass Schäden mindestens nach den vom GdV veröffentlichten Bedingungen reguliert werden. Im Falle von Abweichungen wird der Versicherer seine Vertragsbedingungen innerhalb eines Jahres mindestens auf den Deckungsumfang des Verbandsmodells umstellen. Abweichungen, die den Versicherungsumfang unberührt lassen, sind zulässig. Weicht ein Versicherer vom empfohlenen Versicherungsbeginn oder -ablauf gemäß § 10 VVG ab, wird er sich im Schadenfall nicht zum Nachteil des Kunden darauf berufen. Lässt sich bei einer unmittelbaren Anschlussversicherung der Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls nicht genau feststellen, leistet der Anschlussversicherer. Die Wohnfläche gilt als richtig ermittelt, wenn sie nach Miet- bzw. Kaufvertrag angegeben oder durch sachverständige Dritte ermittelt wurde (z. B. auf Grundlage der Wohnflächenverordnung). Überspannungsschäden durch Blitz sind mindestens mit 10.000 Euro versichert. Feuer-Nutzwärmeschäden sind versichert Bei Explosionsschäden durch Blindgänger verzichtet der Versicherer auf den Einwand, dass es sich um durch Krieg verursachte Schäden handelt. Der Versicherer verzichtet auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit PRIVATKUNDEN Krankenversicherung (Zusatzversicherung) Im Einzelnen lauten die Mindeststandards für die privaten Krankenzusatz-Versicherungen: Die vom Versicherer verwendeten allgemeinen Versicherungsbedingungen dürfen in keinem einzigen Punkt Regelungen enthalten, die aus Verbrauchersicht ungünstiger sind als die vom Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) veröffentlichten Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK 2009). Sofern derzeit noch Abweichungen vorhanden sind, garantiert der Versicherer, dass Schäden mindestens nach den vom PKV-Verband veröffentlichten Bedingungen reguliert werden. Im Falle von Abweichungen wird der Versicherer seine Vertragsbedingungen innerhalb eines Jahres mindestens auf den Deckungsumfang des Verbandsmodells umstellen. Abweichungen, die den Versicherungsumfang unberührt lassen, sind zulässig. Mindeststandards in der stationären Zusatzversicherung Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung. Bei Nichtinanspruchnahme von Wahlleistungen wird ersatzweise ein Krankenhaustagegeld gezahlt. Von der GKV nicht übernommene Restkosten durch die Wahl eines anderen als in der Einweisung genannten Krankenhauses werden erstattet. Keine Leistungsbeschränkungen auf Unfälle oder bestimmte Erkrankungen / keine Ausschnittsdeckung. Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht in den ersten 3 Jahren. Ist bei Aufenthalten in gemischten Anstalten eine medizinische Notwendigkeit offenkundig, beispielsweise bei Notfällen, wird sich der Versicherer auf den Einwand einer fehlenden vorherigen Leistungszusage nicht berufen. Mindeststandards in der Zahnzusatzversicherung Gesondertes Preis-/Leistungsverzeichnis darf nicht vorhanden sein. Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht in den ersten 3 Jahren. Seite 8 Keine Summenbegrenzungen bei Unfall. Leistungen grundsätzlich über dem Niveau der GKV-Regelversorgung. Veneers und Keramikverblendungen werden mindestens bis zum Fünferzahn erstattet. Summenstaffel: Mindestens 500 € im ersten Versicherungsjahr (sofern das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr entspricht, ist auch eine anteilige Erstattung zulässig), Danach weitere 500 € kumuliert für jedes Versicherungsjahr. Spätestens nach 5 Jahren entfällt die Summenbegrenzung. Keine Leistungsbeschränkungen auf Unfälle oder bestimmte Erkrankungen / keine Ausschnittsdeckung PRIVATKUNDEN Mindeststandards in der Auslandsreisekrankenversicherung Anspruch auf Rücktransport besteht bereits, sobald eine stationäre Behandlung im Ausland voraussichtlich länger als 14 Tage dauert. Anspruch auf Rücktransport besteht, sobald dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. 10.000 € Mindestleistung bei Tod für Überführung oder Bestattung vor Ort. Keine Einschränkung der Leistungspflicht auf „akute“, „unvorhergesehene“ oder „nicht absehbare“ Erkrankungen. Kein genereller Ausschluss von psychischen Erkrankungen. Kein Ausschluss für Verletzungen bei sportlichen Aktivitäten. Erstattung auch für provisorischen Zahnersatz, nicht nur bei Unfall und ohne Bagatellgrenze. Erstattung von (leihweisen) Hilfsmitteln, die unfall- oder krankheitsbedingte verordnet werden. Keine Leistungseinschränkung bei akut auftretenden Schwangerschaftskomplikationen einschließlich Fehl- und Frühgeburt. Kein genereller Ausschluss von Pandemien. Mindeststandards bei weiteren Krankenzusatzversicherungen Keine Leistungsbeschränkungen auf Unfälle oder bestimmte Erkrankungen / keine Ausschnittsdeckung. Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht in den ersten 3 Jahren. Seite 9 PRIVATKUNDEN Schlusswort Als Versicherungsmakler ist es meine Aufgabe Ihre Interessen gegenü ber der jeweiligen Versicherungsgesellschaften zu vertreten. Ob im Rahmen der Versicherungsvermittlung, Vertragsbetreuung oder Unterstü tzung im Schadenfall. Es geht darum das Wissensgefä lle zwischen Ihnen als Verbraucher und dem großen Versicherungskonzernen auszugleichen. Dabei ist der regelmä ßige Austausch mit Ihnen von ganz besonderer Bedeutung. Versicherungen kö nnen seriö s ein, wenn die Beratung und die Betreuung lü ckenlos gestaltet wird – Lassen Sie uns Ihren Weg zur Sicherheit gemeinsam finden! Ihr Rainer Gellermann RAINER GELLERMANN VERSICHERUNGSKAUFMANN Tel. 05241 99 88 653 Fax 05241 99 88 673 [email protected] Firmeninformationen Maklerbü ro Rainer Gellermann Franziskusweg 4 Tel.05241 – 99 88 653 Fax 05241 – 99 88673 www.ihr-wegweiser-zur-sicherheit.de Seite 10
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