Mindeststandards Privatkunden

MINDESTSTANDARD
PRIVATVERSICHERUNGEN
2016
INHALTSVERZEICHNIS
Inhalt
Pä amble____________________________________________________________________________________________________________1
Versicherungen ___________________________________________________________________________________________________ 1
KFZ-Versicherung _________________________________________________________________________________________________ 3
Private Haftpflichtversicherung _________________________________________________________________________________ 4
Rechtsschutzversicherung _______________________________________________________________________________________ 5
Unfallversicherung _______________________________________________________________________________________________ 6
Gebä udeversicherung ____________________________________________________________________________________________ 7
Krankenversicherung (Zusatzversicherung) ___________________________________________________________________ 8
Schlusswort _____________________________________________________________________________________________________ 10
Firmeninformationen __________________________________________________________________________________________ 10
PRIVATKUNDEN
Versicherungen
Versicherungen sollen Ihnen im privaten Bereich Schutz bei unvorhersehbaren und unkalkulierbaren
Risiken geben. Die treten vorsorglich und vorausschauend Ihre Risiken an ein oder mehrere
Versicherungsunternehmen ab. Der Umfang des erforderlichen Risikoschutz ist von ä ußeren Einflü ssen
und Ihrer individuellen Situation gesteuert.
Das Maklerbü ro Rainer Gellermann unterstü tzt als Fö rderer den Arbeitskreis Beratungsprozesse, hier
werden einzelne Mindeststandards erarbeitet, die sich aus ä ußeren Einflü ssen ergeben. Dazu zä hlen
unter anderen gesetzlichen Anderungen, Anderungen auf Grund aktualisierter Rechtsprechung und
auch Erfahrungen kritischer Schadenregulierungen.
Ihre Individuelle Situation kann fü r einen Servicemakler nur im Rahmen eines persö nlichen Gesprä chs
erö rtert werden. Die entsprechende Erfassung erfolgt grundsä tzlich schriftlich im Rahmen einer ersten
Beratungsdokumentation. Diese ist aus Vermittlerrecht zwingend und dient der langjä hrigen Betreuung
und internen Uberwachung Ihres Versicherungsschutzes.
Trotz des Mindeststandard bleibt die Wahl des richtigen Risikoträ gers die Aufgabe des Maklerbü ro
Rainer Gellermann. Ein reiner Preisvergleich entspricht dabei nicht dem Expertenstatus und entspricht
nicht den Leistungsanforderungen eines traditionellen Maklerbü ros. Daher werden bei der Auswahl des
richtigen Anbieters die Versicherungsbedingungen (das Kleingedruckte) mit den Preis der Versicherung
hinsichtlich der Marktverhä ltnisse geprü ft. Weiter lä sst das Maklerbü ro Rainer Gellermann Erfahrungen
zum Regulierungsverhalten der Gesellschaft in die Produktauswahl einfließen.
Entsprechend gefestigter Rechtsprechung mü ssen Versicherungsunternehmen dem
Versicherungsmakler, als Interessenvertreter des Versicherungsnehmers, Auskü nfte zu den bestehenden
Versicherungsträ gern erteilen und die Korrespondenz mit uns fü hren. Bei Vertragsvermittlung wird
daher auf die Servicequalitä t des Versicherungsunternehmens geachtet.
Im Ergebnis kö nnen Sie sicher sein, dass Sie Versicherungsschutz erhalten, der seinen Preis wert ist und
im Schadenfall eine zü gige und professionelle Abwicklung erfolgt.
Das Maklerbü ro Rainer Gellermann freut sich auf Ihr Ihr Mandat!
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PRIVATKUNDEN
Hausratversicherung
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Die vom Versicherer verwendeten Allgemeinen Versicherungsbedingungen, Besondere
Bedingungen und Klauseln für die Hausratversicherung dürfen in keinem einzigen Punkt
Regelungen enthalten, die aus Verbrauchersicht ungünstiger sind als die vom
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) veröffentlichten
Allgemeinen Hausrat-Versicherungsbedingungen VHB 2008 oder 2010 und Klauseln 2008
oder 2010 und den Besonderen Bedingungen für die Versicherung weiterer
Elementarschäden in der Hausratversicherung sowie jeweils neu herausgegebene
Musterbedingungen, Klauseln und Änderungsempfehlungen. Sofern derzeit noch
Abweichungen vorhanden sind, garantiert der Versicherer, dass Schäden mindestens nach
den vom GdV veröffentlichten Bedingungen reguliert werden. Im Falle von Abweichungen
wird der Versicherer seine Vertragsbedingungen innerhalb eines Jahres mindestens auf den
Deckungsumfang des Verbandsmodells umstellen. Abweichungen, die den
Versicherungsumfang unberührt lassen, sind zulässig.
o
Dabei gelten die folgenden Entschädigungsgrenzen/Regelungen:
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o
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Außenversicherung: mindestens 10 Prozent der Versicherungssumme.
Sofern eine Maximalsumme festgelegt wird, muss diese mindestens 10.000
€ betragen. Falls keine Versicherungssumme festgelegt ist, beträgt der
Außenversicherungsschutz mindestens 10.000 €.
Vorsorgebetrag: mindestens 10 Prozent der Versicherungssumme, sofern
eine solche festgelegt ist.
Kosten gemäß VHB (ausgenommen Schadenabwehr- und
Schadenminderungskosten): mindestens 10% über die
Versicherungssumme/Höchstentschädigungsgrenze hinaus
Außerhalb von anerkannten und verschlossenen Wertschutzschränken gelten
folgende Entschädigungsgrenzen/Regelungen:
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Bargeld etc.: mindestens 1.000 €
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Schmucksachen, Edelsteine etc.: mindestens 20.000 €
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Wertsachen: mindestens 20 Prozent der Versicherungssumme/der
Höchstentschädigungsgrenze
Urkunden, Sparbücher etc.: mindestens 2.500 €
Weicht ein Versicherer vom empfohlenen Versicherungsbeginn oder -ablauf gemäß § 10
VVG ab, wird er sich im Schadenfall nicht zum Nachteil des Kunden darauf berufen.
Lässt sich bei einer unmittelbaren Anschlussversicherung der Zeitpunkt des Eintritts des
Versicherungsfalls nicht genau feststellen, leistet der Anschlussversicherer.
Die Wohnfläche gilt als richtig ermittelt, wenn sie nach Miet- bzw. Kaufvertrag angegeben
oder durch sachverständige Dritte ermittelt wurde (z. B. auf Grundlage der
Wohnflächenverordnung).
Explosionsschäden durch Blindgänger sind explizit oder gemäß ehemaliger
Verbandsempfehlung mitversichert
Der Versicherer verzichtet auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit
Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit
PRIVATKUNDEN
KFZ-Versicherung
für die Kfz-Versicherung von privaten Personenkraftwagen:
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Die vom Versicherer verwendeten Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die
Kraftfahrtversicherung und Tarifbestimmungen für die Kraftfahrtversicherung dürfen in
keinem einzigen Punkt Regelungen enthalten, die aus Verbrauchersicht ungünstiger sind
als die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
veröffentlichten „Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB), die
Tarifbestimmungen für die Kraftfahrtversicherung (TB)“ Fassung 2008 sowie jeweils neu
herausgegebene Musterbedingungen, Muster-TB, Klauseln und Änderungsempfehlungen.
Sofern derzeit noch Abweichungen vorhanden sind, garantiert der Versicherer, dass
Schäden mindestens nach den vom GDV veröffentlichten Bedingungen reguliert werden. Im
Falle von Abweichungen wird der Versicherer seine Vertragsbedingungen innerhalb eines
Jahres mindestens auf den Deckungsumfang des Verbandsmodells umstellen.
Abweichungen, die den Versicherungsumfang unberührt lassen, sind zulässig.
Weicht ein Versicherer vom empfohlenen Versicherungsbeginn oder -ablauf gemäß § 10
VVG ab, wird er sich im Schadenfall nicht zum Nachteil des Kunden darauf berufen.
Lässt sich bei einer unmittelbaren Anschlussversicherung der Zeitpunkt des Eintritts des
Versicherungsfalls nicht genau feststellen, leistet der Anschlussversicherer.
Geltungsbereich Europa und außereuropäisches EU-Gebiet für Haftpflicht und Kasko (gem.
AKB, Einschränkungen dürfen nur individuell vereinbart werden).
Mallorca Police (Versicherungsschutz für VN und Lebenspartner im Rahmen des AKBGeltungsbereichs) in Höhe der Vertrags-Versicherungssumme. Eine Einschränkung auf
Urlaubsreisen und Anmietung eines Selbstfahrer-Vermietfahrzeugs von einem gewerblichen
Vermieter ist zulässig.
Marderbissschäden (unmittelbare) in der TK, ohne Folgeschäden.
Kein Abzug „Neu für Alt“ bei der Lackierung bis zum Schluss des vierten auf die
Erstzulassung des Fahrzeugs folgenden Kalenderjahres.
Sonderausstattung bis 2.500 Euro.
Mitversicherung von Schäden nach dem Umweltschadengesetz
Teilkasko: Zusammenprall mit Tieren jeder Art
PRIVATKUNDEN
Private Haftpflichtversicherung
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Die vom Versicherer verwendeten Allgemeinen Versicherungsbedingungen und Besondere
Bedingungen und Klauseln für die Privathaftpflichtversicherung dürfen in keinem einzigen
Punkt Regelungen enthalten, die aus Verbrauchersicht ungünstiger sind als die vom
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) veröffentlichten
„Allgemeine Haftpflicht Versicherungsbedingungen“ AHB 2008 / BBR 2007 oder jünger und
jeweils neu herausgegebene Musterbedingungen, BBR, Klauseln und
Änderungsempfehlungen. Sofern derzeit noch Abweichungen vorhanden sind, garantiert der
Versicherer, dass Schäden mindestens nach den vom GDV veröffentlichten Bedingungen
reguliert werden. Im Falle von Abweichungen wird der Versicherer seine
Vertragsbedingungen innerhalb eines Jahres mindestens auf den Deckungsumfang des
Verbandsmodells umstellen. Abweichungen, die den Versicherungsumfang unberührt
lassen, sind zulässig.
Weicht ein Versicherer vom empfohlenen Versicherungsbeginn oder -ablauf gemäß § 10
VVG ab, wird er sich im Schadenfall nicht zum Nachteil des Kunden darauf berufen.
Lässt sich bei einer unmittelbaren Anschlussversicherung der Zeitpunkt des Eintritts des
Versicherungsfalls nicht genau feststellen, leistet der Anschlussversicherer.
Mindestversicherungssumme 3 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden (zweifach
maximiert p.a.).
Versicherungssumme für Mietsachschäden an gemieteten Räumen in Gebäuden (gemäß
Muster BBR), mindestens 300.000 €.
Sofern über den Vertrag Kinder mitversichert sind: Betriebspraktika von Schülern und eine
Wartezeit bis zu einem Jahr bis zum Beginn einer Ausbildung oder eines Wehrdienstes sind
versichert.
Falls Haftpflichtansprüche des Partners und dessen Kinder gegen den
Versicherungsnehmer ausgeschlossen sind, sind jedoch etwaige übergangsfähige
Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, privaten
Krankenversicherungsträgern, öffentlichen und privaten Arbeitgebern wegen
Personenschäden mitversichert.
Vorsorgeversicherung von mindestens 3 Mio. € für Personen- und Sachschäden und
mindestens 50.000 € für Vermögensschäden.
Vermögensschäden sind bis mindestens 50.000 € versichert. Ausschlüsse nicht schlechter
als BBR 2007 oder jünger.
Schäden durch elektronischen Datenaustausch/Internetnutzung sind bis mindestens 50.000
€ versichert (Formulierung gemäß Muster BBR 2007 oder jünger).
Das Gewässerschaden-Risiko für im Haushalt übliche gewässerschädliche Stoffe wie
Farben, Lacke, Heizöl, etc. in Kleingebinden bis 50l/KG ist mitversichert, soweit das
Gesamtfassungsvermögen der vorhandenen Behälter 250 l/kg nicht übersteigt
(Formulierung gemäß Muster BBR 2007 oder jünger).
(Um-)Baumaßnahmen im Umfang von bis zu 50.000 € Bausumme sind versichert
(Formulierung gemäß Muster BBR 2007 oder jünger).
Besitz und Gebrauch von (Wind-)Surfbrettern ohne AnzahlbegrenzungWas mö chten Sie den Lesern
verdeutlichen? Fü gen Sie hier wichtige Schlussfolgerungen hinzu.
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Be- und Endladeschä den, Gefä lligkeitshandlungen und deliktunfä hige Personen
PRIVATKUNDEN
Rechtsschutzversicherung
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Die vom Versicherer verwendeten Allgemeine Versicherungsbedingungen und Klauseln für
die Rechtsschutzversicherung dürfen in keinem einzigen Punkt Regelungen enthalten, die
aus Verbrauchersicht ungünstiger sind als die vom Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) veröffentlichten „Allgemeine RechtsschutzVersicherungsbedingungen (ARB 2008 oder jünger)“ sowie jeweils neu herausgegebene
Musterbedingungen, Klauseln und Änderungsempfehlungen. Sofern derzeit noch
Abweichungen vorhanden sind, garantiert der Versicherer, dass Schäden mindestens nach
den vom GdV veröffentlichten Bedingungen reguliert werden. Im Falle von Abweichungen
wird der Versicherer seine Vertragsbedingungen innerhalb eines Jahres mindestens auf den
Deckungsumfang des Verbandsmodells umstellen. Abweichungen, die den
Versicherungsumfang unberührt lassen, sind zulässig.
Weicht ein Versicherer vom empfohlenen Versicherungsbeginn oder -ablauf gemäß § 10
VVG ab, wird er sich im Schadenfall nicht zum Nachteil des Kunden darauf berufen.
Deckungssumme 300.000 €, Strafkautionen mind. 100.000 €
Im Schadenersatz-RS gilt die Folgeereignistheorie vereinbart.
Eine Selbstbeteiligung fällt je Rechtsschutzfall nur einmal an, auch wenn mehrere
Leistungsarten betroffen sind.
Im Verkehrs-RS besteht Versicherungsschutz im Vertrags- und Sachenrecht.
Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten (Nebenklage im Strafverfahren)
PRIVATKUNDEN
Unfallversicherung
Bitte beachten Sie, dass Mindeststandards beim Deckungsumfang als gegeben vorausgesetzt sind,
die daher in der Regel nicht mehr erfragt werden müssen. Die Sublimits/Entschädigungsgrenzen
sind ein Vorschlag des Arbeitskreises und können im Individualfall nicht ausreichend sein.
Außerdem: Sofern ein von Ihnen angebotenes Versicherungsprodukt diesen unterstellten
Deckungsumfang unterschreitet, müssen Sie dies gesondert berücksichtigen.
Im Einzelnen lauten die Mindeststandards für die Unfall-Versicherung:
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Die vom Versicherer verwendeten allgemeine Versicherungsbedingungen, Besondere
Bedingungen und Klauseln für die Unfallversicherung dürfen in keinem einzigen Punkt
Regelungen enthalten, die aus Verbrauchersicht ungünstiger sind als die vom
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) veröffentlichten
Allgemeinen Unfall-Versicherungsbedingungen (AUB 2008, 2010 oder 2014) sowie jeweils
neu herausgegebene Musterbedingungen, Klauseln und Änderungsempfehlungen. Sofern
derzeit noch Abweichungen vorhanden sind, garantiert der Versicherer, dass Schäden
mindestens nach den vom GdV veröffentlichten Bedingungen reguliert werden. Im Falle von
Abweichungen wird der Versicherer seine Vertragsbedingungen innerhalb eines Jahres
mindestens auf den Deckungsumfang des Verbandsmodells umstellen. Abweichungen, die
den Versicherungsumfang unberührt lassen, sind zulässig.
Weicht ein Versicherer vom empfohlenen Versicherungsbeginn oder -ablauf gemäß § 10
VVG ab, wird er sich im Schadenfall nicht zum Nachteil des Kunden darauf berufen.
Vergiftungen durch Gase und Dämpfe sind versichert.
Bewusstseinsstörungen durch Trunkenheit sind mitversichert; bei der Teilnahme am
Straßenverkehr ist eine Einschränkung auf nicht unter 1,3 Promille zulässig.
Schäden durch Röntgen-, Laser- und künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen (außer bei
beruflichem Umgang1) sind mitversichert.
Tauchtypische Gesundheitsschäden sind mitversichert.
Körperschäden anlässlich der Rettung von Menschen, Tieren und Sachen sind
mitversichert.
In der Kinderunfall-Versicherung bei Kindern bis zu 14 Jahre ist zusätzlich die Vergiftung in
Folge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund mitversichert.
Bei entsprechenden Berufen Erweiterungsmöglichkeiten beachten
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PRIVATKUNDEN
Gebä udeversicherung
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Die vom Versicherer verwendeten Allgemeinen Versicherungsbedingungen, Besondere
Bedingungen und Klauseln für die allgemeine Wohngebäudeversicherung dürfen in keinem
einzigen Punkt Regelungen enthalten, die aus Verbrauchersicht ungünstiger sind als die
vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) veröffentlichten
Allgemeine Wohngebäude-Versicherungsbedingungen VGB 2008 oder 2010 und Klauseln
2008 oder 2010, den Besondere Bedingungen für die Versicherung weiterer
Elementarschäden in der Wohngebäudeversicherung (BEW) sowie jeweils neu
herausgegebene Musterbedingungen, Klauseln und Änderungsempfehlungen. Sofern
derzeit noch Abweichungen vorhanden sind, garantiert der Versicherer, dass Schäden
mindestens nach den vom GdV veröffentlichten Bedingungen reguliert werden. Im Falle von
Abweichungen wird der Versicherer seine Vertragsbedingungen innerhalb eines Jahres
mindestens auf den Deckungsumfang des Verbandsmodells umstellen. Abweichungen, die
den Versicherungsumfang unberührt lassen, sind zulässig.
Weicht ein Versicherer vom empfohlenen Versicherungsbeginn oder -ablauf gemäß § 10
VVG ab, wird er sich im Schadenfall nicht zum Nachteil des Kunden darauf berufen.
Lässt sich bei einer unmittelbaren Anschlussversicherung der Zeitpunkt des Eintritts des
Versicherungsfalls nicht genau feststellen, leistet der Anschlussversicherer.
Die Wohnfläche gilt als richtig ermittelt, wenn sie nach Miet- bzw. Kaufvertrag angegeben
oder durch sachverständige Dritte ermittelt wurde (z. B. auf Grundlage der
Wohnflächenverordnung).
Überspannungsschäden durch Blitz sind mindestens mit 10.000 Euro versichert.
Feuer-Nutzwärmeschäden sind versichert
Bei Explosionsschäden durch Blindgänger verzichtet der Versicherer auf den Einwand, dass
es sich um durch Krieg verursachte Schäden handelt.
Der Versicherer verzichtet auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit
Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit
PRIVATKUNDEN
Krankenversicherung (Zusatzversicherung)
Im Einzelnen lauten die Mindeststandards für die privaten Krankenzusatz-Versicherungen:
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Die vom Versicherer verwendeten allgemeinen Versicherungsbedingungen dürfen in keinem
einzigen Punkt Regelungen enthalten, die aus Verbrauchersicht ungünstiger sind als die
vom Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) veröffentlichten
Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung
(MB/KK 2009). Sofern derzeit noch Abweichungen vorhanden sind, garantiert der
Versicherer, dass Schäden mindestens nach den vom PKV-Verband veröffentlichten
Bedingungen reguliert werden. Im Falle von Abweichungen wird der Versicherer seine
Vertragsbedingungen innerhalb eines Jahres mindestens auf den Deckungsumfang des
Verbandsmodells umstellen. Abweichungen, die den Versicherungsumfang unberührt
lassen, sind zulässig.
Mindeststandards in der stationären Zusatzversicherung
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Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung. Bei Nichtinanspruchnahme von Wahlleistungen
wird ersatzweise ein Krankenhaustagegeld gezahlt.
Von der GKV nicht übernommene Restkosten durch die Wahl eines anderen als in der
Einweisung genannten Krankenhauses werden erstattet.
Keine Leistungsbeschränkungen auf Unfälle oder bestimmte Erkrankungen / keine
Ausschnittsdeckung.
Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht in den ersten 3 Jahren.
Ist bei Aufenthalten in gemischten Anstalten eine medizinische Notwendigkeit offenkundig,
beispielsweise bei Notfällen, wird sich der Versicherer auf den Einwand einer fehlenden
vorherigen Leistungszusage nicht berufen.
Mindeststandards in der Zahnzusatzversicherung
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Gesondertes Preis-/Leistungsverzeichnis darf nicht vorhanden sein.
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Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht in den ersten 3 Jahren.
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Keine Summenbegrenzungen bei Unfall.
Leistungen grundsätzlich über dem Niveau der GKV-Regelversorgung.
Veneers und Keramikverblendungen werden mindestens bis zum Fünferzahn erstattet.
Summenstaffel: Mindestens 500 € im ersten Versicherungsjahr (sofern das
Versicherungsjahr dem Kalenderjahr entspricht, ist auch eine anteilige Erstattung zulässig),
Danach weitere 500 € kumuliert für jedes Versicherungsjahr. Spätestens nach 5 Jahren
entfällt die Summenbegrenzung.
Keine Leistungsbeschränkungen auf Unfälle oder bestimmte Erkrankungen / keine
Ausschnittsdeckung
PRIVATKUNDEN
Mindeststandards in der Auslandsreisekrankenversicherung
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Anspruch auf Rücktransport besteht bereits, sobald eine stationäre Behandlung im Ausland
voraussichtlich länger als 14 Tage dauert. Anspruch auf Rücktransport besteht, sobald
dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist.
10.000 € Mindestleistung bei Tod für Überführung oder Bestattung vor Ort.
Keine Einschränkung der Leistungspflicht auf „akute“, „unvorhergesehene“ oder „nicht
absehbare“ Erkrankungen.
Kein genereller Ausschluss von psychischen Erkrankungen.
Kein Ausschluss für Verletzungen bei sportlichen Aktivitäten.
Erstattung auch für provisorischen Zahnersatz, nicht nur bei Unfall und ohne
Bagatellgrenze.
Erstattung von (leihweisen) Hilfsmitteln, die unfall- oder krankheitsbedingte verordnet
werden.
Keine Leistungseinschränkung bei akut auftretenden Schwangerschaftskomplikationen
einschließlich Fehl- und Frühgeburt.
Kein genereller Ausschluss von Pandemien.
Mindeststandards bei weiteren Krankenzusatzversicherungen
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Keine Leistungsbeschränkungen auf Unfälle oder bestimmte Erkrankungen / keine
Ausschnittsdeckung.
Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht in den ersten 3 Jahren.
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PRIVATKUNDEN
Schlusswort
Als Versicherungsmakler ist es meine Aufgabe Ihre Interessen gegenü ber der jeweiligen
Versicherungsgesellschaften zu vertreten. Ob im Rahmen der Versicherungsvermittlung,
Vertragsbetreuung oder Unterstü tzung im Schadenfall. Es geht darum das Wissensgefä lle zwischen
Ihnen als Verbraucher und dem großen Versicherungskonzernen auszugleichen. Dabei ist der
regelmä ßige Austausch mit Ihnen von ganz besonderer Bedeutung. Versicherungen kö nnen seriö s ein,
wenn die Beratung und die Betreuung lü ckenlos gestaltet wird – Lassen Sie uns Ihren Weg zur
Sicherheit gemeinsam finden!
Ihr Rainer Gellermann
RAINER GELLERMANN
VERSICHERUNGSKAUFMANN
Tel. 05241 99 88 653
Fax 05241 99 88 673
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Firmeninformationen
Maklerbü ro Rainer Gellermann
Franziskusweg 4
Tel.05241 – 99 88 653
Fax 05241 – 99 88673
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