Drucken - Pfefferminzia

Wartezeiten, Leistungsdeckel & Co.
Was es bei Zahnzusatzversicherungen zu beachten gilt
Wer ein schönes Lächeln haben will, sollte über eine private Zahnzusatzversicherung nachdenken. Denn
die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nur das medizinisch Notwendige. Wie bei allen
Versicherungen gilt dabei aber: das Kleingedruckte lesen. Sonst erlebt der Versicherte im Ernstfall
vielleicht eine böse Überraschung.
Ganz wichtig ist es zu prüfen, wann die Police überhaupt zahlt. Verdoppelt der Versicherer nur den
Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse? Oder übernimmt er auch die Kosten für speziellere
Behandlungen?
In der Regel gibt es für die ersten fünf bis sechs Jahre einen Leistungsdeckel. Wer im ersten Jahr noch
keine Leistung beansprucht, dem steht im zweiten Jahr die Summe aus beiden Jahren zu, im fünften
Jahr die Summe der ersten fünf Jahre.
Auch wichtig ist es zu prüfen, was in der Police überhaupt unter Zahnersatz fällt. Sind beispielsweise
auch Kronen, Brücken, Prothesen, Inlays, Onlays und Implantate abgedeckt?
Kunden wissen oft auch nicht, dass es eine Wartezeit zwischen Vertragsabschluss und der ersten
Leistung gibt. In der Regel liegt sie bei sechs oder acht Monaten, außer bei Unfällen. Bereits
begonnene Behandlungen übernehmen die Versicherer in den allermeisten Fällen nicht.
Versicherte sollten sich auch informieren, welche Pflichten sie haben. So verlangen Versicherer
normalerweise ab einem bestimmten Betrag, dass Kunden einen Heil- und Kostenplan einreichen.
Verschläft der Kunde das, arbeitet der Zahnarzt sozusagen ohne Genehmigung des Versicherers. Dann
kann es sein, dass letzterer die Kosten nur zum Teil übernimmt, berichtet der Focus.
Dieser Artikel erschien am 06.05.2016 unter folgendem Link:
http://www.pfefferminzia.de/wartezeiten-leistungsdeckel--co-was-es-bei-zahnzusatzversicherungen-zu-beachten-gilt-1462524680/
Der Pfefferminzia Newsletter ‐ für Versicherungsprofis
www.pfefferminzia.de
Powered by TCPDF (www.tcpdf.org)