Betreuung von Qualifikationsarbeiten in der Abteilung Prof. Grabenwarter A. Allgemeines Die Grundlage für die Übernahme einer Betreuung bildet die Gliederung (bei Bachelorarbeiten) oder das Exposé (bei Masterarbeiten und Dissertationen), die in einem Betreuungs- und Auswahltermin (siehe unten) zu präsentieren sind. Auf dieser Basis wird entschieden, ob die Betreuung übernommen wird. Die einzelnen Betreuungskontakte werden in Betreuungs- und Auswahlterminen organisiert, die gleichermaßen der individuellen Betreuung wie auch der Behandlung allgemeiner Fragen in größerer Runde dienen. An jedem Betreuungs- und Auswahltermin können höchstens zwölf Studierende teilnehmen. Der jeweils aktuelle Termin wird auf der Homepage des Instituts bekannt gegeben. Beachte: Sämtliche mitbetreuende AssistentInnen der Abteilung Prof. Grabenwarter haben sich dazu bereit erklärt, Entwürfe von Bachelor- und Masterarbeiten vor der Einreichung durchzusehen und im Rahmen der Betreuungs- und Auswahltermine im Detail mit den KandidatInnen zu besprechen. Wenn davon Gebrauch gemacht wird, ist es ratsam, einen weit fortgeschrittenen Entwurf der jeweiligen Arbeit (möglichst bereits die aus eigener Sicht abgabereife Arbeit) zur Durchsicht zu übermitteln, um zu vermeiden, dass weitere Teile der Arbeit ohne Detailkorrektur – und insoweit „auf eigenes Risiko“ – geschrieben werden müssen. Bei Bachelor- und Masterarbeiten wird die Abgabe einer gebundenen Ausfertigung nicht verlangt. B. Themen Qualifikationsarbeiten (Bachelor- und Masterarbeiten sowie Dissertationen) werden in der Abteilung Prof. Grabenwarter zu folgenden Generalthemen betreut: • Neuere Entwicklungen des europäischen Grundrechtsschutzes • Grundrechte des Wirtschaftslebens • Verwaltungsverfahren und Verwaltungsgerichtsverfahren • Verfassungsgerichtsbarkeit • Europäische Gerichtshöfe und ihr Verfahrensrecht • Recht elektronischer Medien • Nationaler und internationaler Grundrechtsschutz für Kinder und Familien Bei Dissertationen ist ein eigenständiger Themenvorschlag erforderlich. Stand: Februar 2015 C. Besondere Voraussetzungen Besondere Voraussetzungen für die Übernahme einer Betreuung sind: 1. bei Bachelorarbeiten: − − Absolvierung der Fachprüfung öffentliches Recht vor der Übernahme einer Betreuung (Nachweis durch Übermittlung des Sammelzeugnisses) Auswahl eines der aktuell zur Vergabe stehenden Einzelthemen (bitte reservieren Sie vor Arbeitsbeginn das jeweilige Thema bei Frau Pfeffer unter [email protected]) und Erstellen einer vorläufigen Gliederung samt Literaturverzeichnis. Bachelorarbeiten sind längstens innerhalb eines Semesters abzuschließen. Die Reservierung von Themen ist für das Sommersemester bis zum 20. Februar eines jeden Jahres, für das Wintersemester bis zum 30. Juni eines jeden Jahres möglich. Daraufhin wird das jeweilige Thema für maximal sechs Monate reserviert. Daneben ist es auch möglich eigene Themenvorschläge zu unterbreiten und sich um eine individuelle Betreuung in den Lehrveranstaltungen der mitbetreuenden AssistentInnen zu bemühen. In jedem Betreuungs- und Auswahltermin kann die vorläufige Gliederung samt Literaturverzeichnis vorgestellt werden. Gliederung und Literaturverzeichnis müssen spätestens eine Woche vor dem Betreuungs- und Auswahltermin per E-Mail ([email protected]) ans Institut übermittelt werden. Wird das Thema daraufhin zur Betreuung angenommen, ist die Bachelorarbeit im laufenden Semester (samt Nachfrist, dh im Fall eines Sommersemesters bis zum 30. November, im Fall eines Wintersemesters bis zum 30. April) abzuschließen. Während dieses Zeitraumes stehen sämtliche Betreuungs- und Auswahltermine als Betreuungsforum zur Verfügung. 2. bei Masterarbeiten: − − − guter Studienerfolg im öffentlichen Recht (Fachprüfung) oder im Europarecht (abhängig vom Thema) (Nachweis durch Übermittlung des Sammelzeugnisses) Vorlage der bisher verfassten Qualifikationsarbeiten im Zuge der Betreuungsanfrage Erstellen eines Exposés von ca. 5 Seiten (beinhaltend eine Darstellung des Meinungsstandes und des Erkenntnisinteresses der Arbeit sowie eine grobe Gliederung samt Literaturverzeichnis) zu einem der aktuell zur Vergabe stehenden Themen (bitte reservieren Sie vor Arbeitsbeginn das jeweilige Thema bei Frau Pfeffer unter [email protected]). Masterarbeiten sind längstens innerhalb zweier Semester abzuschließen. Die Reservierung von Themen ist zwei Mal pro Studienjahr – bis zum 20. Februar eines jeden Jahres und bis zum 30. Juni eines jeden Jahres – möglich. Daraufhin wird das jeweilige Thema für maximal sechs Monate reserviert. Daneben ist es auch möglich eigene Themenvorschläge zu unterbreiten und sich um eine individuelle Betreuung in den Lehrveranstaltungen der mitbetreuenden AssistentInnen zu bemühen. Das Exposé kann in jedem Betreuungs- und Auswahltermin vorgestellt werden. Es muss spätestens eine Woche vor dem Betreuungs- und Auswahltermin per E-Mail ([email protected]) ans Institut übermittelt werden. Wird das Thema daraufhin zur Betreuung angenommen, ist die Masterarbeit in den darauffolgenden zwei Semestern abzuschließen. Während dieses Zeitraumes stehen sämtliche Betreuungs- und Auswahltermine als Betreuungsforum zur Verfügung. Stand: Februar 2015 3. bei Dissertationen: − − − sehr guter Studienerfolg im öffentlichen Recht oder im Europarecht (abhängig vom Thema) und Vorlage eines Lebenslaufes Vorlage der bisher verfassten Qualifikationsarbeiten im Zuge der Betreuungsanfrage Erstellen eines Exposés von ca. 5 bis 10 Seiten (beinhaltend eine Darstellung des Meinungsstandes und des Erkenntnisinteresses der Arbeit sowie eine grobe Gliederung samt Literaturverzeichnis) zum eigenen Themenvorschlag D. Laufende Dissertationen Gegenwärtig werden in der Abteilung Prof. Grabenwarter folgende Dissertationsprojekte betreut: • • • • • • • • • • Das Arbeitsrecht der Kirchen und Religionsgemeinschaften im Recht der EU Die mündliche Verhandlung vor dem VfGH Der EVTZ im österreichischen und europäischen Verfassungs- und Verwaltungsrecht Der nemo-tenetur-Grundsatz als Ausfluss des Art 6 EMRK Öffentlich-Rechtliche Finanzierung eines TV-Sportkanals im Lichte des EU-Beihilfenrechts Die innere Rundfunkfreiheit im mehrpoligen Grundrechtsverhältnis Das Kindeswohl in der Grundrechtsdogmatik nach dem BVG über die Rechte von Kindern Kollektive Meinungsäußerung und streitbare Demokratie aus der Perspektive der europäischen Grundrechte Das Verhältnis von Persönlichkeitsschutz und Pressefreiheit nach der EMRK unter besonderer Berücksichtigung des Rechts am eigenen Bild Grundrechtlicher Schutz des Erbrechts Stand: Februar 2015
© Copyright 2024 ExpyDoc