Infoblatt über Abschlussarbeiten bei Prof. Grabenwarter

Betreuung von Qualifikationsarbeiten in der Abteilung Prof. Grabenwarter
A. Allgemeines
Die Grundlage für die Übernahme einer Betreuung bildet die Gliederung (bei Bachelorarbeiten)
oder das Exposé (bei Masterarbeiten und Dissertationen), die in einem Betreuungs- und
Auswahltermin (siehe unten) zu präsentieren sind. Auf dieser Basis wird entschieden, ob die
Betreuung übernommen wird.
Die einzelnen Betreuungskontakte werden in Betreuungs- und Auswahlterminen organisiert, die
gleichermaßen der individuellen Betreuung wie auch der Behandlung allgemeiner Fragen in größerer
Runde dienen. An jedem Betreuungs- und Auswahltermin können höchstens zwölf Studierende
teilnehmen. Der jeweils aktuelle Termin wird auf der Homepage des Instituts bekannt gegeben.
Beachte: Sämtliche mitbetreuende AssistentInnen der Abteilung Prof. Grabenwarter haben sich dazu
bereit erklärt, Entwürfe von Bachelor- und Masterarbeiten vor der Einreichung durchzusehen und
im Rahmen der Betreuungs- und Auswahltermine im Detail mit den KandidatInnen zu besprechen.
Wenn davon Gebrauch gemacht wird, ist es ratsam, einen weit fortgeschrittenen Entwurf der
jeweiligen Arbeit (möglichst bereits die aus eigener Sicht abgabereife Arbeit) zur Durchsicht zu
übermitteln, um zu vermeiden, dass weitere Teile der Arbeit ohne Detailkorrektur – und insoweit „auf
eigenes Risiko“ – geschrieben werden müssen.
Bei Bachelor- und Masterarbeiten wird die Abgabe einer gebundenen Ausfertigung nicht verlangt.
B. Themen
Qualifikationsarbeiten (Bachelor- und Masterarbeiten sowie Dissertationen) werden in der Abteilung
Prof. Grabenwarter zu folgenden Generalthemen betreut:
•
Neuere Entwicklungen des europäischen Grundrechtsschutzes
•
Grundrechte des Wirtschaftslebens
•
Verwaltungsverfahren und Verwaltungsgerichtsverfahren
•
Verfassungsgerichtsbarkeit
•
Europäische Gerichtshöfe und ihr Verfahrensrecht
•
Recht elektronischer Medien
•
Nationaler und internationaler Grundrechtsschutz für Kinder und Familien
Bei Dissertationen ist ein eigenständiger Themenvorschlag erforderlich.
Stand: Februar 2015
C. Besondere Voraussetzungen
Besondere Voraussetzungen für die Übernahme einer Betreuung sind:
1. bei Bachelorarbeiten:
−
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Absolvierung der Fachprüfung öffentliches Recht vor der Übernahme einer Betreuung
(Nachweis durch Übermittlung des Sammelzeugnisses)
Auswahl eines der aktuell zur Vergabe stehenden Einzelthemen (bitte reservieren Sie vor
Arbeitsbeginn das jeweilige Thema bei Frau Pfeffer unter [email protected])
und Erstellen einer vorläufigen Gliederung samt Literaturverzeichnis.
Bachelorarbeiten sind längstens innerhalb eines Semesters abzuschließen. Die Reservierung von
Themen ist für das Sommersemester bis zum 20. Februar eines jeden Jahres, für das
Wintersemester bis zum 30. Juni eines jeden Jahres möglich. Daraufhin wird das jeweilige Thema
für maximal sechs Monate reserviert. Daneben ist es auch möglich eigene Themenvorschläge zu
unterbreiten und sich um eine individuelle Betreuung in den Lehrveranstaltungen der
mitbetreuenden AssistentInnen zu bemühen. In jedem Betreuungs- und Auswahltermin kann die
vorläufige Gliederung samt Literaturverzeichnis vorgestellt werden. Gliederung und
Literaturverzeichnis müssen spätestens eine Woche vor dem Betreuungs- und Auswahltermin per
E-Mail ([email protected]) ans Institut übermittelt werden. Wird das Thema
daraufhin zur Betreuung angenommen, ist die Bachelorarbeit im laufenden Semester (samt
Nachfrist, dh im Fall eines Sommersemesters bis zum 30. November, im Fall eines
Wintersemesters bis zum 30. April) abzuschließen. Während dieses Zeitraumes stehen sämtliche
Betreuungs- und Auswahltermine als Betreuungsforum zur Verfügung.
2. bei Masterarbeiten:
−
−
−
guter Studienerfolg im öffentlichen Recht (Fachprüfung) oder im Europarecht (abhängig
vom Thema) (Nachweis durch Übermittlung des Sammelzeugnisses)
Vorlage der bisher verfassten Qualifikationsarbeiten im Zuge der Betreuungsanfrage
Erstellen eines Exposés von ca. 5 Seiten (beinhaltend eine Darstellung des Meinungsstandes
und des Erkenntnisinteresses der Arbeit sowie eine grobe Gliederung samt Literaturverzeichnis) zu einem der aktuell zur Vergabe stehenden Themen (bitte reservieren Sie vor Arbeitsbeginn das jeweilige Thema bei Frau Pfeffer unter [email protected]).
Masterarbeiten sind längstens innerhalb zweier Semester abzuschließen. Die Reservierung von
Themen ist zwei Mal pro Studienjahr – bis zum 20. Februar eines jeden Jahres und bis zum 30. Juni
eines jeden Jahres – möglich. Daraufhin wird das jeweilige Thema für maximal sechs Monate
reserviert. Daneben ist es auch möglich eigene Themenvorschläge zu unterbreiten und sich um eine
individuelle Betreuung in den Lehrveranstaltungen der mitbetreuenden AssistentInnen zu bemühen.
Das Exposé kann in jedem Betreuungs- und Auswahltermin vorgestellt werden. Es muss
spätestens eine Woche vor dem Betreuungs- und Auswahltermin per E-Mail
([email protected]) ans Institut übermittelt werden. Wird das Thema daraufhin zur
Betreuung angenommen, ist die Masterarbeit in den darauffolgenden zwei Semestern
abzuschließen. Während dieses Zeitraumes stehen sämtliche Betreuungs- und Auswahltermine als
Betreuungsforum zur Verfügung.
Stand: Februar 2015
3. bei Dissertationen:
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sehr guter Studienerfolg im öffentlichen Recht oder im Europarecht (abhängig vom Thema)
und Vorlage eines Lebenslaufes
Vorlage der bisher verfassten Qualifikationsarbeiten im Zuge der Betreuungsanfrage
Erstellen eines Exposés von ca. 5 bis 10 Seiten (beinhaltend eine Darstellung des Meinungsstandes und des Erkenntnisinteresses der Arbeit sowie eine grobe Gliederung samt Literaturverzeichnis) zum eigenen Themenvorschlag
D. Laufende Dissertationen
Gegenwärtig werden in der Abteilung Prof. Grabenwarter folgende Dissertationsprojekte betreut:
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Das Arbeitsrecht der Kirchen und Religionsgemeinschaften im Recht der EU
Die mündliche Verhandlung vor dem VfGH
Der EVTZ im österreichischen und europäischen Verfassungs- und Verwaltungsrecht
Der nemo-tenetur-Grundsatz als Ausfluss des Art 6 EMRK
Öffentlich-Rechtliche Finanzierung eines TV-Sportkanals im Lichte des EU-Beihilfenrechts
Die innere Rundfunkfreiheit im mehrpoligen Grundrechtsverhältnis
Das Kindeswohl in der Grundrechtsdogmatik nach dem BVG über die Rechte von Kindern
Kollektive Meinungsäußerung und streitbare Demokratie aus der Perspektive der europäischen
Grundrechte
Das Verhältnis von Persönlichkeitsschutz und Pressefreiheit nach der EMRK unter besonderer
Berücksichtigung des Rechts am eigenen Bild
Grundrechtlicher Schutz des Erbrechts
Stand: Februar 2015