Infoblatt über Abschlussarbeiten bei Prof. Grabenwarter

Betreuung von Qualifikationsarbeiten in der Abteilung Prof. Grabenwarter
A. Allgemeines
Die Grundlage für die Übernahme einer Betreuung bildet die Gliederung (bei Bachelorarbeiten)
oder das Exposé (bei Masterarbeiten), die in einem Betreuungs- und Auswahltermin (siehe unten) zu
präsentieren sind. Auf dieser Basis wird entschieden, ob die Betreuung übernommen wird.
Die einzelnen Betreuungskontakte werden zunächst in den Betreuungs- und Auswahlterminen
organisiert, die gleichermaßen der individuellen Betreuung wie auch der Behandlung allgemeiner
Fragen in größerer Runde dienen. An jedem Betreuungs- und Auswahltermin können höchstens zwölf
Studierende teilnehmen. Der jeweils aktuelle Termin wird auf der Homepage des Instituts bekannt
gegeben. Je nach Fortschritt der Qualifikationsarbeit und nach Absprache kann die laufende Betreuung
auch außerhalb der Betreuungs- und Auswahltermine erfolgen.
Beachte: Sämtliche mitbetreuende AssistentInnen der Abteilung Prof. Grabenwarter haben sich dazu
bereit erklärt, Entwürfe von Bachelor- und Masterarbeiten vor der Einreichung durchzusehen und
im Detail mit den Kandidatinnen und Kandidaten zu besprechen. Wenn davon Gebrauch gemacht
wird, ist es ratsam, einen weit fortgeschrittenen Entwurf der jeweiligen Arbeit (möglichst bereits die
aus eigener Sicht abgabereife Arbeit) zur Durchsicht zu übermitteln, um zu vermeiden, dass weitere
Teile der Arbeit ohne Detailkorrektur – und insoweit „auf eigenes Risiko“ – geschrieben werden
müssen.
Bei Bachelor- und Masterarbeiten wird die Abgabe einer gebundenen Ausfertigung nicht verlangt.
B. Themen
Qualifikationsarbeiten (Bachelor- und Masterarbeiten sowie Dissertationen) werden in der Abteilung
Prof. Grabenwarter zu folgenden Generalthemen betreut:

Neuere Entwicklungen des europäischen Grundrechtsschutzes

Grundrechte des Wirtschaftslebens

Verwaltungsverfahren und Verwaltungsgerichtsverfahren

Verfassungsgerichtsbarkeit

Europäische Gerichtshöfe und ihr Verfahrensrecht

Recht elektronischer Medien

Nationaler und internationaler Grundrechtsschutz für Kinder und Familien
Bei Dissertationen ist ein eigenständiger Themenvorschlag erforderlich.
Stand: Dezember 2015
C. Besondere Voraussetzungen
Besondere Voraussetzungen für die Übernahme einer Betreuung sind:
1. bei Bachelorarbeiten:


Absolvierung der Fachprüfung öffentliches Recht vor der Übernahme einer Betreuung
(Nachweis durch Übermittlung des Sammelzeugnisses)
Auswahl eines der aktuell zur Vergabe stehenden Einzelthemen (bitte reservieren Sie vor
Arbeitsbeginn das jeweilige Thema bei Frau Pfeffer unter [email protected])
und Erstellen einer vorläufigen Gliederung samt Literaturverzeichnis.
Die Reservierung ist jederzeit möglich. Daraufhin wird das jeweilige Thema für maximal sechs
Monate reserviert. Daneben ist es auch möglich eigene Themenvorschläge zu unterbreiten und
sich um eine individuelle Betreuung in den Lehrveranstaltungen der mitbetreuenden
AssistentInnen zu bemühen. In jedem Betreuungs- und Auswahltermin kann die vorläufige
Gliederung samt Literaturverzeichnis vorgestellt werden. Gliederung und Literaturverzeichnis
müssen spätestens eine Woche vor dem Betreuungs- und Auswahltermin per E-Mail
([email protected]) ans Institut übermittelt werden. Wird das Thema daraufhin
zur Betreuung angenommen, ist die Bachelorarbeit innerhalb von sechs Monaten abzuschließen.
Während dieses Zeitraumes stehen sämtliche Betreuungs- und Auswahltermine sowie individuelle
Termine als Betreuungsforum zur Verfügung.
2. bei Masterarbeiten:



guter Studienerfolg im öffentlichen Recht (Fachprüfung) oder im Europarecht (abhängig
vom Thema) (Nachweis durch Übermittlung des Sammelzeugnisses)
Vorlage der bisher verfassten Qualifikationsarbeiten im Zuge der Betreuungsanfrage
Erstellen eines Exposés von ca. 5 Seiten (beinhaltend eine Darstellung des Meinungsstandes
und des Erkenntnisinteresses der Arbeit sowie eine grobe Gliederung samt Literaturverzeichnis) zu einem der aktuell zur Vergabe stehenden Themen (bitte reservieren Sie vor Arbeitsbeginn das jeweilige Thema bei Frau Pfeffer unter [email protected]).
Die Reservierung von Themen ist jederzeit möglich. Daraufhin wird das jeweilige Thema für
maximal sechs Monate reserviert. Daneben ist es auch möglich eigene Themenvorschläge zu
unterbreiten und sich um eine individuelle Betreuung in den Lehrveranstaltungen der
mitbetreuenden AssistentInnen zu bemühen. Das Exposé kann in jedem Betreuungs- und
Auswahltermin vorgestellt werden. Es muss spätestens eine Woche vor dem Betreuungs- und
Auswahltermin per E-Mail ([email protected]) ans Institut übermittelt werden.
Wird das Thema daraufhin zur Betreuung angenommen, ist die Masterarbeit innerhalb von zwölf
Monaten abzuschließen. Während dieses Zeitraumes stehen sämtliche Betreuungs- und
Auswahltermine sowie individuelle Termine als Betreuungsforum zur Verfügung.
3. bei Dissertationen:


sehr guter Studienerfolg im öffentlichen Recht oder im Europarecht (abhängig vom Thema)
und Vorlage eines Lebenslaufes
Vorlage der bisher verfassten Qualifikationsarbeiten im Zuge der Betreuungsanfrage
Stand: Dezember 2015

Erstellen eines Exposés von ca. 5 bis 10 Seiten (beinhaltend eine Darstellung des Meinungsstandes und des Erkenntnisinteresses der Arbeit sowie eine grobe Gliederung samt Literaturverzeichnis) zum eigenen Themenvorschlag
D. Laufende Dissertationen
Gegenwärtig werden in der Abteilung Prof. Grabenwarter folgende Dissertationsprojekte betreut:
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
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


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Das Arbeitsrecht der Kirchen und Religionsgemeinschaften im Recht der EU
Die mündliche Verhandlung vor dem VfGH
Der EVTZ im österreichischen und europäischen Verfassungs- und Verwaltungsrecht
Der nemo-tenetur-Grundsatz als Ausfluss des Art 6 EMRK
Öffentlich-Rechtliche Finanzierung eines TV-Sportkanals im Lichte des EU-Beihilfenrechts
Die innere Rundfunkfreiheit im mehrpoligen Grundrechtsverhältnis
Das Kindeswohl in der Grundrechtsdogmatik nach dem BVG über die Rechte von Kindern
Kollektive Meinungsäußerung und streitbare Demokratie aus der Perspektive der europäischen
Grundrechte
Das Verhältnis von Persönlichkeitsschutz und Pressefreiheit nach der EMRK unter besonderer
Berücksichtigung des Rechts am eigenen Bild
Grundrechtlicher Schutz des Erbrechts
Stand: Dezember 2015