Pressemitteilung ASR vom 18. Oktober 2016 Neues Ausstellungsreglement genehmigt. Die Arbeitsgemeinschaft Schweizer Rinderzüchter (ASR) hat an ihrer heutigen Vorstandsitzung nach detaillierter Vorarbeit und einem breiten Konsultationsverfahren das ASRAusstellungsreglement verabschiedet. Die wichtigsten Eckpunkte sind: der Wechsel von einem Ehrenkodex zu einem Ausstellungsreglement die klare Reglementierung der erlaubten sowie der verbotenen Hilfsmittel die Kontrolle der Euterfülle durch eine Kommission vor dem Betreten des Schaurings ein Sanktionsschema, mit klaren Vorgaben zum Ausschluss eines Tieres vor der Rangierung und bei schweren Vergehen einer Sperre des Ausstellers an sämtlichen Ausstellungen für die Dauer von 13 bis maximal 25 Monate. Rindviehausstellungen sind ein wichtiger Eckpunkt der Schweizer Viehzucht. Die ASR und Ihre Mitgliedorganisationen sind überzeugt, mit dem ausgearbeiteten Ausstellungsreglement das Tierwohl ins Zentrum zu stellen. Das Reglement ersetzt den bisherigen Ehrenkodex und tritt per 1. Januar 2017 in Kraft. Auskunft: Präsident ASR: Andres Aebi 079 814 25 73 Vorsitzender AG Ausstellungsreglement: Markus Gerber 079 612 81 04 ASR Geschäftsstelle Schützenstrasse 10, Postfach 691, 3052 Zollikofen Telefon 031 381 42 01 / Fax 031 382 08 80 E-Mail [email protected] / www.asrbern.ch
© Copyright 2024 ExpyDoc