Medienmitteilung Ausstellungsreglement

Pressemitteilung ASR vom 18. Oktober 2016
Neues Ausstellungsreglement genehmigt.
Die Arbeitsgemeinschaft Schweizer Rinderzüchter (ASR) hat an
ihrer heutigen Vorstandsitzung nach detaillierter Vorarbeit und
einem breiten Konsultationsverfahren das ASRAusstellungsreglement verabschiedet.
Die wichtigsten Eckpunkte sind:
 der Wechsel von einem Ehrenkodex zu einem
Ausstellungsreglement
 die klare Reglementierung der erlaubten sowie der verbotenen
Hilfsmittel
 die Kontrolle der Euterfülle durch eine Kommission vor dem
Betreten des Schaurings
 ein Sanktionsschema, mit klaren Vorgaben zum Ausschluss eines
Tieres vor der Rangierung und bei schweren Vergehen einer
Sperre des Ausstellers an sämtlichen Ausstellungen für die Dauer
von 13 bis maximal 25 Monate.
Rindviehausstellungen sind ein wichtiger Eckpunkt der Schweizer
Viehzucht. Die ASR und Ihre Mitgliedorganisationen sind überzeugt, mit
dem ausgearbeiteten Ausstellungsreglement das Tierwohl ins Zentrum
zu stellen. Das Reglement ersetzt den bisherigen Ehrenkodex und tritt
per 1. Januar 2017 in Kraft.
Auskunft:
Präsident ASR: Andres Aebi 079 814 25 73
Vorsitzender AG Ausstellungsreglement: Markus Gerber 079 612 81 04
ASR Geschäftsstelle
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