Kurz informiert ASR ▶▶Sozialversicherung Alle Rechengrößen für die Lohnabrechnung 2016 auf einen Blick | Auch 2016 gelten zum Teil neue Rechengrößen in der Sozialversicherung bei der Lohnabrechnung für Ihre Mitarbeiter. Damit Sie den Überblick behalten, hat ASR alle Rechengrößen für das Jahr 2016 im Dokument „Sozialversicherungswerte 2016“ für Sie übersichtlich zusammengefasst. | DOWNLOAD ↘↘ WEITERFÜHRENDER HINWEIS Arbeitshilfe auf asr.iww.de •Sie finden die „Sozialversicherungswerte 2016“ auf asr.iww.de unter Downloads → Checklisten/Arbeitshilfen → Lohn und Gehalt. ▶▶Innergemeinschaftlicher Handel Lieferschwelle für Frankreich sinkt ab 2016 auf 35.000 Euro | Künftig müssen Sie beim Verkauf hochpreisiger gebrauchter Fahrzeuge an Private nach Frankreich noch mehr Vorsicht walten lassen, falls Sie das Fahrzeug ins Ausland befördern oder eine Spedition mit dem Transport beauftragen. Wenn Sie dabei die Lieferschwelle dieses Mitgliedstaats überschreiten, gilt die „Versandhandelsregelung“ nach § 3c UStG mit unangenehmen steuerlichen Folgen. Das kann bei Verkäufen nach Frankreich künftig schneller passieren. Zum 1. Januar 2016 sinkt die Lieferschwelle von 100.000 Euro auf 35.000 Euro. | Vorsicht beim Verkauf von GW an Private PRAXISHINWEIS | Erfahren Sie, welche Steuerfalle dann zuschnappt und was Sie tun müssen, um dies zu vermeiden. Lesen Sie dazu den Beitrag „Vorsicht beim Verkauf hochpreisiger gebrauchter Fahrzeuge an Private in die EU!“ (ASR 9/2015, Seite 6). Die dort beispielhaft für Belgien beschriebene Situation gilt ab dem 1. Januar 2016 eins zu eins für Exporte nach Frankreich. ↘↘ WEITERFÜHRENDE HINWEISE •Die Übersicht „Lieferschwellen beim Export in die EU-Mitgliedstaaten ab 1.1.2016“ finden Sie auf asr.iww.de unter Downloads → Checklisten/Arbeitshilfen → Im- und Export. IHR PLUS IM NETZ Übersicht und Beitrag auf asr.iww.de •Beitrag „Vorsicht beim Verkauf hochpreisiger gebrauchter Fahrzeuge an Private in die EU!“, ASR 9/2015, Seite 6 ▶▶Betriebsausgaben PDF erstellt für Gast am 23.04.2016 Firmenjubiläum: Betriebs- oder Werbeveranstaltung? | Unter welchen Umständen können die Kosten für eine Feier aus Anlass eines Firmenjubiläums auch unter Werbeaufwand verbucht werden, sodass bei den Mitarbeitern kein Arbeitslohn vorliegt? Mit dieser Frage muss sich der BFH befassen. | Der BFH ist jetzt am Zug Im konkreten Fall geht es um einen Automobilzulieferer. Der lud 2006 zu einer Jubiläumsfeier ein, die am Abend auf dem Firmengelände stattfand. Von den rund 1.000 Gästen waren 871 Arbeitnehmer, Ehegatten und ehemalige 01-2016AUTO • STEUERN • RECHT 1
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