Betriebliche Altersvorsorge Experten halten Rechnungszins für verfassungswidrig Ist der Rechnungszins in der betrieblichen Altersversorgung verfassungswidrig? Ja, lautet das Ergebnis einer neuen Studie zum Thema. Der Gesetzgeber solle sich nun daran machen, eine Neuregelung zu finden, empfehlen die Studien-Autoren. Sonst könne das Bundesverfassungsgericht ihn dazu zwingen. Der steuerliche Rechnungszins für die Bewertung von Pensionsverpflichtungen ist nach Auffassung von Thomas Hagemann, Chefaktuar beim Beratungsunternehmen Mercer Deutschland, verfassungswidrig. Das erklärte er gegenüber dem Deutschen Institut für Altersvorsorge (DIA). Hagemann verweist dabei auf eine neue Studie, die sich ausführlich damit beschäftigt, ob der Rechnungszins in der betrieblichen Altersversorgung zulässig ist. Der Gesetzgeber hat im Frühjahr 2016 eine Entlastung beim Rechnungszins für die Handelsbilanz nach HGB-Recht geschaffen. Damit wollte er dem anhaltenden Nullzinsniveau Rechnung tragen. „Den konsequenten zweiten Schritt, den steuerlichen Rechnungszins an die Realität anzupassen, ist er (noch) nicht gegangen“, sagt Hagemann. Zum Jahresende werde der HGB-Rechnungszins voraussichtlich bei 4 Prozent liegen. Für die Steuerbilanz müssten Unternehmen aber nach wie vor 6 Prozent ansetzen. Macht eine Differenz von 2 Prozentpunkten. Damit würden durch die Vorschriften des Einkommensteuergesetzes die künftigen Pensionsverpflichtungen künstlich kleingerechnet. Die Unternehmen müssten also Gewinne versteuern, die es gar nicht gebe. >>> Die wesentlichen Aussagen der Studie finden Sie hier. „Wenn die Bundesregierung es mit der beabsichtigten Reform der betrieblichen Altersversorgung ehrlich meint, muss sie den steuerlichen Rechnungszins endlich der Realität anpassen. Er stammt von 1981. Mit dem inzwischen unrealistisch hohen Zinssatz werden Unternehmen, die betriebliche Altersversorgung anbieten, bestraft“, meint auch DIA-Sprecher Klaus Morgenstern. Dieser Artikel erschien am 20.10.2016 unter folgendem Link: http://www.pfefferminzia.de/betriebliche-altersvorsorge-experten-halten-rechnungszins-fuer-verfassungswidrig-1476957208/ Der Pfefferminzia Newsletter ‐ für Versicherungsprofis www.pfefferminzia.de Powered by TCPDF (www.tcpdf.org)
© Copyright 2024 ExpyDoc