1704 Zusatzübersichten - Juristisches Repetitorium Hemmer

Die Erledigungserklärung in der ZPO
A. Beiderseitige Erledigungserklärung, § 91a ZPO
I.
Auch vor LG kein Anwaltszwang nötig für die
Erledigungserklärung,
vgl.
§§ 91a I S.
1,
78 III ZPO
Erstes Examen, 2016-I, Aufgabe 2, Teil 2 (vgl.
Life and Law 5/2016, 347 (350 f.)
II. Beseitigung der Rechtshängigkeit
Entscheidung durch Beschluss über die
Kosten; maßgeblich sind Erfolgsaussichten
nach dem bisherigen Sach- und Streitstand
zu prüfen sind daher:
1. Zulässigkeit der Klage
2. Begründetheit der Klage
III. Achtung: Ob tatsächlich ein erledigendes Ereignis eingetreten ist, wird vom Gericht nicht
geprüft
Exkurs: Was ist unter einem erledigendes
Ereignis zu verstehen?
Wegfall von Zulässigkeit oder Begründetheit
der Klage
© RA Michael Tyroller
B. Einseitige Erledigungserklärung
Prüfungsaufbau, wenn in der Klausur nach den
Erfolgsaussichten der Klage gefragt wird
I.
Zulässigkeit der Klage
1. Wirkung der einseitigen Erledigterklärung
nach ganz h.M. Änderung der Klage in eine
Klage auf Feststellung, dass sich der Rechtsstreit erledigt hat
stets zulässig nach § 264 Nr. 2, Alt. 2 ZPO,
da Beschränkung des Antrages
im Übrigen sachdienlich, § 263 2. Alt. ZPO
2. Feststellungsinteresse, § 256 I ZPO
einzige Möglichkeit, die Kostentragung zu
vermeiden
3. Sonstige Zulässigkeitsvoraussetzungen
nur das, was problematisch ist
trotz Reduzierung des Streitwerts bleibt es
§ 261 III Nr. 2 ZPO bei sachlicher Zuständigkeit
des LG (auch wenn Streitwert nicht mehr über
5.000,- €)
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II. Zulässigkeit der Feststellungsklage
1. Zulässigkeit der ursprünglichen Klage
2. Begründetheit der ursprünglichen Klage
hier liegt in der Regel der Schwerpunkt der
Klausur
3. Erledigung der Klage
Wegfall von Zulässigkeit oder Begründetheit
der Klage nach Rechtshängigkeit
Problem: Erstmalige Verjährungseinrede oder
Aufrechnung im Prozess?
BGH, Life and Law 7/2010, 441 ff.
BGH, Life and Law 11/2003, 765 ff.
Exkurs: Wegfall von Zulässigkeit oder Begründetheit vor Rechtshängigkeit
1. Klagerücknahme gem. § 269 III S. 3 mit
Kostenentscheidung nach billigem Ermessen
Vorteil gegenüber § 269 III S. 2
2. Daneben aber auch Möglichkeit der Klage auf
Kostenerstattung
§ 269 III S. 3 ZPO ist nicht abschließend
(BGH, Life and Law 7/2013, 502 ff.)
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