Europäische Kommission - Pressemitteilung 10. EU-Tag gegen den Menschenhandel: Kommission fordert mehr Anstrengungen zur Bewältigung neuer Herausforderungen Brüssel, 17. Oktober 2016 Die Europäische Kommission hat heute anlässlich des 10. EU-Tags zur Bekämpfung des Menschenhandels gefordert, die gemeinsamen Anstrengungen der Union zur Bekämpfung des Menschenhandels neu zu beleben. Der Menschenhandel ist eine schwerwiegende Verletzung der Menschenrechte und eine schwere Form des organisierten Verbrechens. Mit der Annahme der Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels und der EU-Strategie zur Bekämpfung des Menschenhandels wurden wichtige politische Impulse gegeben, und die Mitgliedstaaten haben ihre Bemühungen um Prävention, um Bekämpfung dieses Verbrechens, um einen angemessenen Schutz und eine angemessene Unterstützung der Opfer weiter gesteigert. Anlässlich des 10. EU-Tags zur Bekämpfung des Menschenhandels präsentiert die Europäische Kommission heute eine umfassende Überprüfung von Projekten, die diesem Thema gewidmet sind und von ihr im Zeitraum von 2004 bis 2015 finanziert wurden; Behörden, Zivilgesellschaft sowie Bürgerinnen und Bürger nehmen in ganz Europa aktiv und passiv an Veranstaltungen zur Mobilisierung des sozialen Bewusstseins teil. Die Überprüfung ist eine der letzten von 40 vorrangigen Maßnahmen der EU-Strategie zur Bekämpfung des Menschenhandels, die 2016 ausläuft. Der EU-Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, Dimitris Avramopoulos, äußerte sich folgendermaßen: „Ein Jahrzehnt nach dem ersten EU-Tag zur Bekämpfung des Menschenhandels fordern wir heute, dass diesem entsetzlichen Verbrechen wieder mehr Beachtung zuteil wird. Menschenhandel muss aufhören. Neue Entwicklungen fordern heute mehr Anstrengungen von uns allen: Migranten und Flüchtlinge, insbesondere schutzbedürftige Personen wie Frauen oder unbegleitete Kinder, machen in den Händen von Menschenhändlern furchtbare Erfahrungen. Die Gewinne aus der Ausbeutung dieser Personen fließen in dieselben Netze der organisierten Kriminalität, die wir mit unserer Sicherheitspolitik tagtäglich bekämpfen. Wir werden unsere Anstrengungen fortsetzen und die Mitgliedstaaten in diesem Kampf rechtlich, organisatorisch und finanziell unterstützen. Dies sind wir jedem einzelnen Opfer schuldig.“ Myria Vassiliadou, die EU-Koordinatorin für die Bekämpfung des Menschenhandels, fügte dem hinzu: „Diese Studie befasst sich mit von der Kommission finanzierten Projekten zur Bekämpfung des Menschenhandels und ihrem Beitrag zu den Zielen der EU-Strategie zur Bekämpfung des Menschenhandels. Ihre Ergebnisse werden uns als Grundlage für künftige Maßnahmen dienen. Unsere Prioritäten sollten darin liegen zu erkennen, wer Opfer von Menschenhandel ist, und diesen Menschen frühzeitig und wirksam zu helfen; wir müssen Menschenhändler und die Ketten, deren Teil sie sind, bekämpfen und wir müssen unsere Kenntnisse und unser Verständnis des Menschenhandels durch Datenerhebung auf nationaler und auf EU-Ebene vertiefen. Wir werden die Finanzierungsinitiativen der EU weiter verbessern, um die Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung des Menschenhandels noch besser zu unterstützen, und wir erwarten von ihnen, dass sie unsere rechtlichen und politischen Verpflichtungen zur Bekämpfung des Menschenhandels in der EU und der ganzen Welt wirksam umsetzen.“ Gegenstand der Überprüfung sind 321 Projekte mit Maßnahmen in mehr als 100 Ländern weltweit. Diese Projekte haben finanzielle Unterstützung in Höhe von insgesamt 158,5 Mio. EUR erhalten und wurden nach Umfang und geografischer Verteilung der Interventionen, nach Zielgruppe, Finanzierungshöhe sowie Art der Ergebnisse und politischen Empfehlungen analysiert. Durch diese Analyse soll eine zuverlässige Grundlage für eine kohärente, kosteneffiziente, strategische Planung und Weiterentwicklung der Politik zur Bekämpfung des Menschenhandels auf EU-Ebene geliefert werden. Bei den von der Kommission finanzierten Projekten lag der Schwerpunkt auf dem Menschenhandel mit Kindern und zu Zwecken der Ausbeutung der Arbeitskraft, der sexuellen Ausbeutung, der Zwangsbettelei und der Organentnahme; etwa die Hälfte der Projekte befasste sich mit mehrfachen Formen der Ausbeutung. In der Studie wurden die nächsten Schritte ermittelt, die zur Unterstützung künftiger politischer Maßnahmen erforderlich sind. Im Vorfeld des morgigen EU-Tags zur Bekämpfung des Menschenhandels nimmt die EU heute an der 8. Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (UNTOC) in Wien teil. Hintergrund Der Menschenhandel ist eine schwerwiegende Grundrechtsverletzung und in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union explizit verboten. Er ist auch in Artikel 83 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union als Verbrechen aufgeführt. Die EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels von 2011 rückt die Opfer in den Mittelpunkt, berücksichtigt die Geschlechterproblematik und sieht Maßnahmen auf den verschiedensten Gebieten vor, u.a. strafrechtliche Bestimmungen, die strafrechtliche Verfolgung der Täter, die Unterstützung der Opfer und ihrer Rechte in Strafverfahren sowie Prävention und Überwachung der Umsetzung der einschlägigen Vorschriften. In der EU-Strategie zur Bekämpfung des Menschenhandels 2012-2016 sind 40 konkrete, praktische Maßnahmen gegen den Menschenhandel aufgeführt, wobei der Schutz und die Rechte der Opfer an erster Stelle stehen. Die EU-Koordinatorin für die Bekämpfung des Menschenhandels ist zuständig für die Verbesserung der Koordinierung und der Kohärenz zwischen EU-Organen, EU-Agenturen, Mitgliedstaaten und internationalen Akteuren sowie für die Weiterentwicklung bestehender und die Entwicklung neuer EUMaßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels. Der EU-Tag zur Bekämpfung des Menschenhandels wurde im Jahr 2007 im Anschluss an eine Empfehlung des Europäischen Parlaments auf Vorschlag der Kommission geschaffen. Seitdem finden am 18. Oktober in der gesamten EU Veranstaltungen mit allen Akteuren, die sich für eine Beendigung des Menschenhandels engagieren, statt. Weitere Informationen Studie: Umfassende Überprüfung von Projekten zur Bekämpfung des Menschenhandels (nur auf Englisch) Achte Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität EU-Website – Bekämpfung des Menschenhandels IP/16/3440 Kontakt für die Medien: Natasha BERTAUD (+32 2 296 74 56) Tove ERNST (+32 2 298 67 64) Markus LAMMERT (+ 32 2 298 04 23) Kasia KOLANKO (+ 32 2 296 34 44) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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