Flugblatt vom 10.10.2016 für Eindruckvorlagen

Bekämpfung des Menschenhandels zum Zwecke der Arbeitsausbeutung
ist bedeutendes Thema für den Zoll
Hilden/Berlin, 10.10.2016
Im Koalitionsvertrag 2013 hat sich die Bundesregierung dazu verpflichtet,
Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung
entschieden zu bekämpfen. Dazu wurde eine Bund-Länder Arbeitsgruppe, an der sich die
GdP-Bezirksgruppe Zoll beteiligt hat, ins Leben gerufen.
Die Unterarbeitsgruppe zum Thema Strafrechtliche Verfolgung wurde von einem Vertreter
der GdP zusammen mit Vertretern der Staatsanwaltschaft Stuttgart geleitet. Im Ergebnis
wurde festgestellt, dass zur Bekämpfung der Arbeitsausbeutung strafrechtliche Normen
geschaffen werden müssen, die die Ausbeutung als solche strafbar stellen, unabhängig von
den Befindlichkeiten der Opfer und weiteren Tatbestandsmerkmalen, die die strafrechtliche
Praxis vor große Anwendungsprobleme stellt. Außerdem wurde die Bedeutung des Zolls mit
seinen speziellen Kontroll- und Ermittlungsdiensten (FKS) erkannt und in die
Strategiepapiere aufgenommen.
Beim Thema Bekämpfung des Menschenhandels zum Zweck der Arbeitsausbeutung agierte
das für den Zoll zuständige Bundesfinanzministerium (BMF) traditionell zurückhaltend. An
der maßgeblichen Arbeitsgruppe hat das BMF sich nicht beteiligt. Zu den Strategiepapieren
hat das BMF erst kurz vor dem Redaktionsschluss Stellung bezogen und dabei versucht die
Rolle des Zolls herunterzuspielen. Dazu sagte Frank Buckenhofer, Vorsitzender der
Bezirksgruppe Zoll: „Da ist das BMF natürlich wieder von der Sorge getrieben, der Zoll
könnte mit dem Thema Bekämpfung des Menschenhandels zu sehr in die Nähe polizeilicher
Aufgabenstellungen geraten. Da geht man lieber mal auf Tauchstation!“
Die GdP ist deutlich der Ansicht, dass die Bekämpfung des Menschenhandels zum Zwecke
der Arbeitsausbeutung ein Thema für den Zoll ist. Der Zoll ist mit seinen gesetzlichen
Kontrollaufgaben, z. B. im Bereich der Mindestlöhne bestens dazu geeignet Fälle von
Menschenhandel zum Zwecke der Arbeitsausbeutung zu erkennen und aufzudecken. Er ist
auch für die strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zuständig, da nahezu in allen Fällen von
Menschenhandel zum Zwecke der Arbeitsausbeutung ein Zusammenhang zu den Kontrollen
der FKS gegeben ist.