Bekämpfung des Menschenhandels zum Zwecke der Arbeitsausbeutung ist bedeutendes Thema für den Zoll Hilden/Berlin, 10.10.2016 Im Koalitionsvertrag 2013 hat sich die Bundesregierung dazu verpflichtet, Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung entschieden zu bekämpfen. Dazu wurde eine Bund-Länder Arbeitsgruppe, an der sich die GdP-Bezirksgruppe Zoll beteiligt hat, ins Leben gerufen. Die Unterarbeitsgruppe zum Thema Strafrechtliche Verfolgung wurde von einem Vertreter der GdP zusammen mit Vertretern der Staatsanwaltschaft Stuttgart geleitet. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass zur Bekämpfung der Arbeitsausbeutung strafrechtliche Normen geschaffen werden müssen, die die Ausbeutung als solche strafbar stellen, unabhängig von den Befindlichkeiten der Opfer und weiteren Tatbestandsmerkmalen, die die strafrechtliche Praxis vor große Anwendungsprobleme stellt. Außerdem wurde die Bedeutung des Zolls mit seinen speziellen Kontroll- und Ermittlungsdiensten (FKS) erkannt und in die Strategiepapiere aufgenommen. Beim Thema Bekämpfung des Menschenhandels zum Zweck der Arbeitsausbeutung agierte das für den Zoll zuständige Bundesfinanzministerium (BMF) traditionell zurückhaltend. An der maßgeblichen Arbeitsgruppe hat das BMF sich nicht beteiligt. Zu den Strategiepapieren hat das BMF erst kurz vor dem Redaktionsschluss Stellung bezogen und dabei versucht die Rolle des Zolls herunterzuspielen. Dazu sagte Frank Buckenhofer, Vorsitzender der Bezirksgruppe Zoll: „Da ist das BMF natürlich wieder von der Sorge getrieben, der Zoll könnte mit dem Thema Bekämpfung des Menschenhandels zu sehr in die Nähe polizeilicher Aufgabenstellungen geraten. Da geht man lieber mal auf Tauchstation!“ Die GdP ist deutlich der Ansicht, dass die Bekämpfung des Menschenhandels zum Zwecke der Arbeitsausbeutung ein Thema für den Zoll ist. Der Zoll ist mit seinen gesetzlichen Kontrollaufgaben, z. B. im Bereich der Mindestlöhne bestens dazu geeignet Fälle von Menschenhandel zum Zwecke der Arbeitsausbeutung zu erkennen und aufzudecken. Er ist auch für die strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zuständig, da nahezu in allen Fällen von Menschenhandel zum Zwecke der Arbeitsausbeutung ein Zusammenhang zu den Kontrollen der FKS gegeben ist.
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