Europäische Kommission - Pressemitteilung Kommission nimmt ersten Bericht über die Fortschritte bei der Bekämpfung des Menschenhandels an Brüssel, 19. Mai 2016 Kommission nimmt ersten Bericht über die Fortschritte bei der Bekämpfung des Menschenhandels an Die Europäische Kommission erstattet heute Bericht über die Fortschritte bei der Bekämpfung des Menschenhandels. Der Bericht bietet einen Überblick über Trends und Herausforderungen bei der Bekämpfung des Menschenhandels, untersucht die erzielten Fortschritte und beschreibt die wichtigsten Herausforderungen, die die EU und ihre Mitgliedstaaten vorrangig angehen müssen. Trotz der Fortschritte müssen die EU-Mitgliedstaaten verstärkte Anstrengungen zur wirksamen Bekämpfung des Menschenhandels unternehmen. Der EU-Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, Dimitris Avramopoulos, äußerte sich folgendermaßen zu dem Bericht: "Es ist sowohl moralisch als auch rechtlich inakzeptabel, dass in der EU des 21. Jahrhunderts Menschen wie Waren gekauft, verkauft und ausgebeutet werden. Dies zu stoppen, ist unsere persönliche, kollektive und gesetzliche Pflicht. Zu diesem Zweck haben wir einen starken Rechtsrahmen geschaffen, der auf künftige Entwicklungen ausgerichtet ist. Unsere wichtigste Aufgabe ist es, sicherzustellen, dass dieser Rechtsrahmen nun vollständig umgesetzt wird, damit die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen und die Opfer vollumfänglich geschützt und unterstützt werden können. Auf der Grundlage des heute angenommenen zukunftsweisenden Berichts werden wir unseren politischen Rahmen weiter ausbauen.“ Myria Vassiliadou, die EU-Koordinatorin für die Bekämpfung des Menschenhandels, fügte ergänzend hinzu: "Die Annahme der Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels im Jahr 2011 hat das Bewusstsein für das Ausmaß dieses Phänomens in der EU geschärft und uns die Notwendigkeit vor Augen geführt, mit einer breiten Palette an Instrumenten zur Prävention, zum Schutz und zur strafrechtlichen Verfolgung gegen den Menschenhandel vorzugehen. Die in diesem Bericht aufgezeigten Trends und Herausforderungen zeigen ganz deutlich, dass es höchste Zeit für die Mitgliedstaaten ist, ihre Anstrengungen für die effektive Umsetzung der Richtlinie zu verstärken und den sich daraus ergebenden Verpflichtungen nachzukommen.“ In dem Bericht wird festgestellt, dass im Jahr 2013-2014 insgesamt 15 846 Frauen, Männer, Mädchen und Jungen als Opfer von Menschenhandel in der EU registriert wurden. Angesichts der Vielschichtigkeit der Berichterstattung über dieses Phänomen ist die tatsächliche Zahl der Opfer wahrscheinlich wesentlich höher als die von den Behörden registrierte Zahl. Den Ergebnissen des Berichts zufolge ist der Menschenhandel zu Zwecken der sexuellen Ausbeutung nach wie vor die am weitesten verbreitete Form des Menschenhandels (67 % der registrierten Opfer), gefolgt von der Arbeitsausbeutung (21 % der registrierten Opfer). Mehr als drei Viertel der registrierten Opfer waren Frauen (76 %); bei mindestens 15 % handelte es sich um Kinder. Insbesondere die Zahl der Kinder, die Opfer von Menschenhändlern geworden sind, hat erschreckend stark zugenommen. Auch bei der Zahl der Opfer mit Behinderungen und der Opfer mit RomaHintergrund ist ein Anstieg festzustellen. Ferner werden in dem Bericht Verbindungen zwischen Menschenhandel und anderen Formen der Kriminalität und der Ausnutzung der Schutzbedürftigsten vor dem Hintergrund der derzeitigen Migrationskrise aufgezeigt sowie auf eine stärkere Nutzung des Internets und der neuen Technologien zur Anwerbung von Opfern hingewiesen. Um aktiv gegen die wichtigsten Herausforderungen im Kampf gegen den Menschenhandel vorzugehen, müssen die Mitgliedstaaten der EU die EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels vollständig und korrekt umsetzen. Ziel ist es, die Zahl der Ermittlungen und der strafrechtlichen Verfolgung von Tätern zu erhöhen, geeignete Verfahren für die frühzeitige Identifizierung und den Schutz der Opfer einzuführen und die Maßnahmen zur Verhinderung des Menschenhandels zu verstärken. Die Kommission wird ihre Anstrengungen fortführen, um eine koordinierte und kohärente Reaktion zur Bekämpfung des Menschenhandels sicherzustellen. So wird sie bis Ende 2016 einen Bericht über die Einhaltung der Rechtsvorschriften zur Bekämpfung des Menschenhandels, einen Bericht über die strafrechtliche Verfolgung von Menschenhändlern sowie die Strategie zur Bekämpfung des Menschenhandels für den Zeitraum nach 2016 veröffentlichen. Der Schutz der Kinder auf dem Migrationsweg hat oberste Priorität. In ihrer Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems schenkt die Kommission unbegleiteten Minderjährigen besondere Beachtung, da diese besonders gefährdet sind, Opfer von Menschenhändlern zu werden. Hintergrund Der Menschenhandel ist eine schwerwiegende Grundrechtsverletzung und in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union explizit verboten. Menschenhandel ist auch in Artikel 83 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) als Verbrechen aufgeführt. Die EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels von 2011 setzt bei den Opfern und der Geschlechterproblematik an und sieht vielfältige Maßnahmen auf den verschiedensten Gebieten vor, u.a. im Bereich der strafrechtlichen Bestimmungen, der strafrechtlichen Verfolgung der Täter, der Unterstützung der Opfer und ihrer Rechte im Strafverfahren sowie im Bereich Prävention und Überwachung der Umsetzung der einschlägigen Vorschriften. Die EU-Strategie zur Bekämpfung des Menschenhandels 2012-2016 enthält 40 konkrete und praktische Maßnahmen gegen Menschenhandel, wobei der Schutz und die Rechte der Opfer an erster Stelle stehen. Die Ergebnisse des ersten Berichts über die Fortschritte bei der Bekämpfung des Menschenhandels werden in die Strategie zur Bekämpfung des Menschenhandels für die Zeit nach 2016 einfließen, die 2016 veröffentlicht werden soll. Die EU-Koordinatorin für die Bekämpfung des Menschenhandels ist zuständig für die Verbesserung der Koordinierung und der Kohärenz zwischen den EU-Organen- und -Agenturen, den Mitgliedstaaten und internationalen Akteuren sowie für die Weiterentwicklung bestehender und die Entwicklung neuer EUMaßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels. Weitere Informationen Hintergrundinformationen: Erster Bericht der Kommission über die Fortschritte bei der Bekämpfung des Menschenhandels Bericht der Kommission über die Fortschritte bei der Bekämpfung des Menschenhandels (2016) Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen Website der Kommission: Gemeinsam gegen Menschenhandel IP/16/1757 Kontakt für die Medien: Natasha BERTAUD (+32 2 296 74 56) Tove ERNST (+32 2 298 67 64) Markus LAMMERT (+ 32 2 298 04 23) Tim McPHIE (+ 32 2 295 86 02) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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