Kommission nimmt ersten Bericht über die Fortschritte

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Kommission nimmt ersten Bericht über die Fortschritte bei der Bekämpfung
des Menschenhandels an
Brüssel, 19. Mai 2016
Kommission nimmt ersten Bericht über die Fortschritte bei der Bekämpfung des
Menschenhandels an
Die Europäische Kommission erstattet heute Bericht über die Fortschritte bei der Bekämpfung des
Menschenhandels. Der Bericht bietet einen Überblick über Trends und Herausforderungen bei der
Bekämpfung des Menschenhandels, untersucht die erzielten Fortschritte und beschreibt die wichtigsten
Herausforderungen, die die EU und ihre Mitgliedstaaten vorrangig angehen müssen. Trotz der
Fortschritte müssen die EU-Mitgliedstaaten verstärkte Anstrengungen zur wirksamen Bekämpfung des
Menschenhandels unternehmen.
Der EU-Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, Dimitris Avramopoulos, äußerte sich
folgendermaßen zu dem Bericht: "Es ist sowohl moralisch als auch rechtlich inakzeptabel, dass in der
EU des 21. Jahrhunderts Menschen wie Waren gekauft, verkauft und ausgebeutet werden. Dies zu
stoppen, ist unsere persönliche, kollektive und gesetzliche Pflicht. Zu diesem Zweck haben wir einen
starken Rechtsrahmen geschaffen, der auf künftige Entwicklungen ausgerichtet ist. Unsere wichtigste
Aufgabe ist es, sicherzustellen, dass dieser Rechtsrahmen nun vollständig umgesetzt wird, damit die
Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen und die Opfer vollumfänglich geschützt und unterstützt
werden können. Auf der Grundlage des heute angenommenen zukunftsweisenden Berichts werden wir
unseren politischen Rahmen weiter ausbauen.“
Myria Vassiliadou, die EU-Koordinatorin für die Bekämpfung des Menschenhandels, fügte ergänzend
hinzu: "Die Annahme der Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels im Jahr 2011 hat das
Bewusstsein für das Ausmaß dieses Phänomens in der EU geschärft und uns die Notwendigkeit vor
Augen geführt, mit einer breiten Palette an Instrumenten zur Prävention, zum Schutz und zur
strafrechtlichen Verfolgung gegen den Menschenhandel vorzugehen. Die in diesem Bericht aufgezeigten
Trends und Herausforderungen zeigen ganz deutlich, dass es höchste Zeit für die Mitgliedstaaten ist,
ihre Anstrengungen für die effektive Umsetzung der Richtlinie zu verstärken und den sich daraus
ergebenden Verpflichtungen nachzukommen.“
In dem Bericht wird festgestellt, dass im Jahr 2013-2014 insgesamt 15 846 Frauen, Männer, Mädchen
und Jungen als Opfer von Menschenhandel in der EU registriert wurden. Angesichts der
Vielschichtigkeit der Berichterstattung über dieses Phänomen ist die tatsächliche Zahl der Opfer
wahrscheinlich wesentlich höher als die von den Behörden registrierte Zahl. Den Ergebnissen des
Berichts zufolge ist der Menschenhandel zu Zwecken der sexuellen Ausbeutung nach wie vor die am
weitesten verbreitete Form des Menschenhandels (67 % der registrierten Opfer), gefolgt von der
Arbeitsausbeutung (21 % der registrierten Opfer). Mehr als drei Viertel der registrierten Opfer waren
Frauen (76 %); bei mindestens 15 % handelte es sich um Kinder.
Insbesondere die Zahl der Kinder, die Opfer von Menschenhändlern geworden sind, hat erschreckend
stark zugenommen. Auch bei der Zahl der Opfer mit Behinderungen und der Opfer mit RomaHintergrund ist ein Anstieg festzustellen. Ferner werden in dem Bericht Verbindungen zwischen
Menschenhandel und anderen Formen der Kriminalität und der Ausnutzung der Schutzbedürftigsten vor
dem Hintergrund der derzeitigen Migrationskrise aufgezeigt sowie auf eine stärkere Nutzung des
Internets und der neuen Technologien zur Anwerbung von Opfern hingewiesen.
Um aktiv gegen die wichtigsten Herausforderungen im Kampf gegen den Menschenhandel vorzugehen,
müssen die Mitgliedstaaten der EU die EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels vollständig
und korrekt umsetzen. Ziel ist es, die Zahl der Ermittlungen und der strafrechtlichen Verfolgung von
Tätern zu erhöhen, geeignete Verfahren für die frühzeitige Identifizierung und den Schutz der Opfer
einzuführen und die Maßnahmen zur Verhinderung des Menschenhandels zu verstärken.
Die Kommission wird ihre Anstrengungen fortführen, um eine koordinierte und kohärente Reaktion zur
Bekämpfung des Menschenhandels sicherzustellen. So wird sie bis Ende 2016 einen Bericht über die
Einhaltung der Rechtsvorschriften zur Bekämpfung des Menschenhandels, einen Bericht über die
strafrechtliche Verfolgung von Menschenhändlern sowie die Strategie zur Bekämpfung des
Menschenhandels für den Zeitraum nach 2016 veröffentlichen. Der Schutz der Kinder auf dem
Migrationsweg hat oberste Priorität. In ihrer Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems
schenkt die Kommission unbegleiteten Minderjährigen besondere Beachtung, da diese besonders
gefährdet sind, Opfer von Menschenhändlern zu werden.
Hintergrund
Der Menschenhandel ist eine schwerwiegende Grundrechtsverletzung und in der Charta der
Grundrechte der Europäischen Union explizit verboten. Menschenhandel ist auch in Artikel 83 des
Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) als Verbrechen aufgeführt.
Die EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels von 2011 setzt bei den Opfern und der
Geschlechterproblematik an und sieht vielfältige Maßnahmen auf den verschiedensten Gebieten vor,
u.a. im Bereich der strafrechtlichen Bestimmungen, der strafrechtlichen Verfolgung der Täter, der
Unterstützung der Opfer und ihrer Rechte im Strafverfahren sowie im Bereich Prävention und
Überwachung der Umsetzung der einschlägigen Vorschriften.
Die EU-Strategie zur Bekämpfung des Menschenhandels 2012-2016 enthält 40 konkrete und praktische
Maßnahmen gegen Menschenhandel, wobei der Schutz und die Rechte der Opfer an erster Stelle
stehen.
Die Ergebnisse des ersten Berichts über die Fortschritte bei der Bekämpfung des Menschenhandels
werden in die Strategie zur Bekämpfung des Menschenhandels für die Zeit nach 2016 einfließen, die
2016 veröffentlicht werden soll.
Die EU-Koordinatorin für die Bekämpfung des Menschenhandels ist zuständig für die Verbesserung der
Koordinierung und der Kohärenz zwischen den EU-Organen- und -Agenturen, den Mitgliedstaaten und
internationalen Akteuren sowie für die Weiterentwicklung bestehender und die Entwicklung neuer EUMaßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels.
Weitere Informationen
Hintergrundinformationen: Erster Bericht der Kommission über die Fortschritte bei der Bekämpfung des
Menschenhandels
Bericht der Kommission über die Fortschritte bei der Bekämpfung des Menschenhandels (2016)
Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen
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