Erster Bericht über die geschlechter

Erster Bericht über die geschlechterparitätische Besetzung von Gremien
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-21.
EINLEITUNG
3
2.
UMSETZUNG DER BESCHLÜSSE
4
2.a
Aufhebung der Koppelung von Gremienmandaten an bestimmte Hierarchiestufen und Änderung von entsprechenden rechtlichen Besetzungsgrundlagen bis zum 31. Dezember 2015
4
2.b
Benennung von evaluierbaren Zielgrößen zur Sicherstellung der paritätischen Besetzung in
Gremien im jeweiligen Geschäftsbereich
4
2.c
Einführung des Erfordernisses der vorherigen Einholung einer Zustimmung des Gleichstellungsministeriums bei allen erstmaligen Berufungen in Aufsichtsorgane beziehungsweise
erstmaligen Besetzungen von Geschäftsleitungen in Unternehmen mit Landesbeteiligung
5
2.d
Datenerhebung zur Eignung von Beschäftigten für Aufsichtsmandate in öffentlichen
Unternehmen
5
Durchführung von Genderschulungen für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger in
öffentlichen Unternehmen
6
Aktive Förderung der Gleichstellung durch Mandatsträgerinnen und -träger in öffentlichen
Unternehmen
7
Wirkungscontrolling in zweijährigen Abständen über die Umsetzung der geschlechterparitätischen Besetzung in sämtlichen Gremien
8
2.e
2.f
2.g
3.
FAZIT UND EMPFEHLUNGEN
10
4.
TABELLENANHANG
11
4.a
Gremien im Zuständigkeitsbereich der StK
11
4.b
Gremien im Zuständigkeitsbereich des MJKE
18
4.c
Gremien im Zuständigkeitsbereich des MSB
21
4.d
Gremien im Zuständigkeitsbereich des MIB
23
4.e
Gremien im Zuständigkeitsbereich des MELUR
26
4.f
Gremien im Zuständigkeitsbereich des FM
29
4.g
Gremien im Zuständigkeitsbereich des MWAVT
32
4.h
Gremien im Zuständigkeitsbereich des MSGWG
38
ANLAGEN

Beschluss des Kabinetts Nr. 116/2014 vom 01.07.2014

Erlass des Finanzministeriums vom 15.07.2014
-31.
Einleitung
Die Mitwirkung in Gremien bedeutet die Möglichkeit, Entscheidungen zu beeinflussen und
Politik- und/ oder Fachinhalte zu steuern. Häufig nutzen paritätisch besetzte Gremien vielfältigere Kompetenzen, da unterschiedliche soziale Rollen und andere Lebensweltperspektiven verschiedene Sichtweisen mit sich bringen. Fließen heterogene Kompetenzen in
Entscheidungen von Gremien ein, führt dies häufig zu einer differenzierten Problembetrachtung und breiten Konsensfähigkeit. Die paritätische Einbindung von Frauen und Männern ist Ausdruck einer chancengerechten Beteiligung, bezieht den geschlechterspezifischen Blickwinkel mit ein und kann perspektivisch auch deren jeweiliges berufliches Fortkommen positiv beeinflussen.
Gemäß Artikel 9 der Landesverfassung ist die Förderung der rechtlichen und tatsächlichen
Gleichstellung von Frauen und Männern Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der anderen Träger der öffentlichen Verwaltung. Insbesondere ist
darauf hinzuwirken, dass Frauen und Männer in kollegialen öffentlich-rechtlichen Beschluss- und Beratungsorganen zu gleichen Anteilen vertreten sind. Paragraf 15 Absatz 1
Satz 1 des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz - GstG) vom 13. Dezember 1994 konkretisiert diese Vorgabe: Bei Benennungen und Entsendungen von Vertreterinnen und Vertretern für Kommissionen, Beiräte,
Ausschüsse, Vorstände, Verwaltungs- und Aufsichtsräte sowie für vergleichbare Gremien,
deren Zusammensetzung nicht durch besondere gesetzliche Vorschriften geregelt ist, sollen Frauen und Männer jeweils hälftig berücksichtigt werden.
Diese gesetzlichen Vorgaben sind bereits 20 Jahre in Kraft. Dennoch war deren Umsetzung in Schleswig-Holstein bis zum Zeitpunkt des von Finanz-, Gleichstellungsministerium
und Staatskanzlei initiierten Kabinettsbeschlusses zur geschlechterparitätischen Gremienbesetzung nicht vollends gelungen. In seiner Befassung vom 1. Juli 2014 stellte das Kabinett unter anderem fest, dass die geschlechterparitätische Besetzung bisher nicht erreicht
wurde. Exemplarisch betrug bei den diversen privatrechtlich und öffentlich-rechtlich verfassten Unternehmen mit wesentlicher Landesbeteiligung1 der durchschnittliche Frauenanteil an den Geschäftsführungen circa 10 Prozent, bei den Aufsichts- und Verwaltungsratsmitgliedern in etwa 20 Prozent und bei den dem Land zustehenden Aufsichts- beziehungsweise Landesmandaten ungefähr 30 Prozent.
Es ist und war erklärter Wille der Landesregierung, in sämtlichen Gremien im Einflussbereich des Landes die Geschlechterparität zu verwirklichen. Deshalb beschloss das Kabinett am 01. Juli 20142 zur Unterstützung einer wirkungsvollen Umsetzung des in der Landesverfassung (Artikel 9) in Verbindung mit dem Gleichstellungsgesetz (Paragraf 15) vorgegebenen Ziels einen Maßnahmenkatalog:



1
2
Aufhebung der Koppelung von Gremienmandaten an bestimmte Hierarchiestufen
und Änderung von entsprechenden rechtlichen Besetzungsgrundlagen bis zum
31. Dezember 2015;
Benennung von evaluierbaren Zielgrößen zur Sicherstellung der paritätischen Besetzung in Gremien im jeweiligen Geschäftsbereich;
Einführung des Erfordernisses der vorherigen Einholung einer Zustimmung des
Gleichstellungsministeriums bei allen erstmaligen Berufungen in Aufsichtsorgane
Wesentlich ist eine Beteiligung bei mehr als 10%.
Der Beschluss des Kabinetts Nr. 116/2014 vom 01.07.2014 ist als Anlage 1 diesem Bericht beigefügt.
-4-





2.
beziehungsweise erstmaligen Besetzungen von Geschäftsleitungen in Unternehmen mit Landesbeteiligung;
Datenerhebung zur Eignung von Beschäftigten für Aufsichtsmandate in öffentlichen
Unternehmen;
Benennung von evaluierbaren Zielgrößen;
Durchführung von Genderschulungen für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger in
öffentlichen Unternehmen,
Aktive Förderung der Gleichstellung durch Mandatsträgerinnen und -träger in öffentlichen Unternehmen;
Zusätzlich wurde ein Wirkungscontrolling festgelegt, dass das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung in zweijährigen Abständen
über die Umsetzung der geschlechterparitätischen Besetzung in sämtlichen Gremien berichtet.
Umsetzung der Beschlüsse
Die sieben konkreten Beschlüsse des Kabinettsbeschlusses 116/2014 werden im Folgenden einzeln aufgelistet und ihr jeweiliger Umsetzungsstand analysiert.
2.a
Aufhebung der Koppelung von Gremienmandaten an bestimmte Hierarchiestufen und Änderung von entsprechenden rechtlichen Besetzungsgrundlagen
bis zum 31. Dezember 2015
Das Kabinett fasste zur Frage der Aufhebung der Koppelung von Mandaten an bestimmte
Hierarchiestufen unter a) folgenden Beschluss:
a) Die Landesregierung bittet die fachlich zuständigen Ressorts darauf hinzuwirken,
dass Gesellschaftsverträge, Satzungen und etwaige gesetzliche Grundlagen so gefasst werden, dass die Übernahme von Mandaten nicht an bestimmte Hierarchiestufen der Verwaltung gebunden ist. Bereits bestehende Regularien sollen in diesem Sinne bis zum 31.12.2015 geändert werden.
Die Umsetzung dieser Vorgabe befindet sich noch im Prozess. Im Rahmen der Bestandsaufnahme wurde zum Teil deutlich, dass sie noch nicht vollumfänglich gelungen ist. Beispielsweise haben einige Ressorts im Rahmen der Abfrage nach evaluierbaren Zielgrößen
zur paritätischen Gremienbesetzung (vgl. Ziffer 2.d) von deren Festlegung mit Verweis auf
„funktionsgebundene Gremien“ abgesehen. Eine Nachsteuerung erscheint hierzu notwendig.
2.b
Benennung von evaluierbaren Zielgrößen zur Sicherstellung der paritätischen
Besetzung in Gremien im jeweiligen Geschäftsbereich
Bezogen auf die Benennung von evaluierbaren Zielgrößen zur paritätischen Gremienbesetzung hat sich das Kabinett unter d) wie folgt festgelegt:
d) Die Landesregierung bittet die Ressorts, dem Ministerium für Soziales, Gesundheit,
Familie und Gleichstellung erstmals bis zum 31.12.2014 Maßnahmen mit evaluierbaren Zielgrößen zu benennen, mit denen zukünftig die paritätische Besetzung in
Gremien sichergestellt werden kann.
-5Wie den Angaben im Tabellenanhang jeweils unter den Untergliederungsnummern 4.*.3
und 4.*.4 zu entnehmen ist, sollten für das jeweilige Gremium konkrete Maßnahmen und
selbst zu bestimmende Geschlechterquoten entwickelt und aufgezeigt werden. Diese Anforderung wurde bisher für etwa 40 Prozent der Gremien erfüllt. Eine Nachsteuerung erscheint sinnvoll.
2.c
Einführung des Erfordernisses der vorherigen Einholung einer Zustimmung
des Gleichstellungsministeriums bei allen erstmaligen Berufungen in Aufsichtsorgane beziehungsweise erstmaligen Besetzungen von Geschäftsleitungen in Unternehmen mit Landesbeteiligung
Hinsichtlich des Erlasses zur Berufung in die Geschäftsleitungen und Aufsichtsorgane von
juristischen Personen und Gesellschaften des Finanzministeriums hat das Kabinett unter
b) Folgendes beschlossen:
b) Der Erlass zur Berufung in die Geschäftsleitungen und Aufsichtsorgane von juristischen Personen und Gesellschaften vom 10.12.2008 ist an die geltende Geschäftsordnung der Landesregierung anzupassen und das Berufungsverfahren zwischen den beteiligten Ressorts (Fachressort, MSGFG und FM) zu optimieren: Nach
Abstimmung des Besetzungsvorschlags des vorschlagsberechtigten Ressorts mit
der zuständigen Gleichstellungsbeauftragten ist der Vorgang dem Ministerium für
Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung zur Zustimmung zuzuleiten. Erst
wenn zwischen den Beteiligten Konsens besteht, ist durch das zuständige Ressort
das Einvernehmen mit dem Finanzministerium herzustellen.
Der Erlass des Finanzministeriums ist im Sinne des Beschlusses am 15.07.2014 geändert
worden und wird seit diesem Zeitpunkt entsprechend umgesetzt.
2.d
Datenerhebung zur Eignung von Beschäftigten für Aufsichtsmandate in öffentlichen Unternehmen
Unter c) hat das Kabinett folgende Entscheidung zur Erhebung von Daten über die Eignung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Aufsichtsmandate getroffen:
c) Die Landesregierung bittet die Ressorts, in Abstimmung mit dem Finanzministerium
bis zum 31.12.2014 Daten zur Eignung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für
Aufsichtsmandate zu erheben. Zum Aktualisierungsmodus und dem Dokumentationsverfahren ist unter Federführung des Finanzministeriums i. R. der Personalreferentenkonferenz zu beraten und bis Ende des 1. Quartals 2015 eine Entscheidung
herbeizuführen.
Die Konferenz der Personalreferentinnen und -referenten der obersten Landesbehörden
(PRK) hat sich am 13. Januar und am 01. April 2015 mit dem Thema befasst und hierzu
folgenden Beschluss gefasst:
 Jedes Ressort führt entsprechende Listen in eigener Verantwortung.
 Die Ressorts erheben entsprechende Daten zum Stichtag 31.03.2015 und leiten diese
an das MSGWG bis spätestens 30.04.2015 weiter.
-6 Eine Aktualisierung erfolgt kontinuierlich: Beschäftigte sind nach Eintritt in den Ruhestand von der Liste zu streichen, Neueingestellte sind zur Aufnahme in die Liste zu befragen - gleichzeitig werden die Informationen ins jeweilige Intranet eingestellt und
 die Aktualisierungen gegenüber dem MSGWG erfolgen alle 2 Jahre, erstmals im Jahr
2017, da die meisten Gremien für einen mehrjährigen Zeitraum besetzt werden.
Diesen Beschluss haben die Ressorts jeweils umgesetzt. Zum Stichtag Ende März 2016
haben sich 105 potenzielle Mandatsträgerinnen und 92 mögliche Mandatsträger in den
Ressorts zur Übernahme von Mandaten bereit erklärt:
Ressort
StK
MJKE
MSB (inkl. Schulbereich)
MIB
MELUR
FM
MWAVT
MSGWG
Gesamt
2.e
Potenzielle Mandatsträgerinnen
2
2
62
0
5
7
22
5
105
Potenzielle Mandatsträger
0
5
70
2
2
7
03
6
92
Durchführung von Genderschulungen für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger in öffentlichen Unternehmen
Um Mandatsträgerinnen und -träger zum Thema Gleichstellung zu schulen, traf das Kabinett unter e) folgende Entscheidung:
e) Die Landesregierung bittet das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und
Gleichstellung und das Finanzministerium, Informationsveranstaltungen zum Thema „Gleichstellung“ für Mandatsträgerinnen und -träger des Landes in Aufsichtsorganen durchzuführen.
Dem Kabinettsauftrag entsprechend haben das Referat „Gleichstellung der Geschlechter,
Schutz von Frauen vor häuslicher und sonstiger Gewalt“ des Ministeriums für Soziales,
Gesundheit, Familie und Gleichstellung und das Referat „Beteiligungsverwaltung, Bürgschaften, Bank-, Kredit- und Wertpapierwesen“ des Finanzministeriums eine Informationsveranstaltung zum Thema „Gleichstellung“ für Mandatsträgerinnen und -träger des Landes
durchgeführt. Diese fand am 23. November 2015 in der Zeit vom 12:30 Uhr bis 16:30 Uhr
in den Räumen des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie statt. An
dieser Veranstaltung nahmen - neben den Referentinnen - 13 Personen teil.
Für die Veranstaltung konnten Frau Prof. Dr. Victoria Koch-Rust von der Hochschule für
Wirtschaft und Recht, Berlin, sowie Frau Dr. Sandra Lewalter aus dem Referat für Grundsatz- und Rechtsangelegenheiten der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen
Berlins, zuvor wissenschaftliche Mitarbeiterin am Harriet Taylor Mill-Institut für Ökonomie
und Geschlechterforschung der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR), Berlin, gewonnen werden.
3
Das MWAVT hat ausschließlich Mitarbeiterinnen befragt. Die Zahl der potenziellen Mandatsträger ist daher
nicht bekannt. Ausschließlich aus mathematischen Gründen wurde der Wert auf Null gesetzt.
-7Nach der Begrüßung und einer Vorstellungsrunde wurde die Relevanz des Themas durch
einen Vortrag zum Stand der Gleichstellung in privaten und öffentlichen Unternehmen mit
Landesbeteiligungen dargestellt und Informationen zu gleichstellungsrelevanten rechtlichen Vorgaben für Unternehmen des privaten und des öffentlichen Rechts mit Landesbeteiligung4 vermittelt. An Hand zweier Praxisbeispiele wurden darüber hinaus Möglichkeiten
zur Förderung des im Unternehmen unterrepräsentierten Geschlechts in Gruppenarbeit
vertiefend bearbeitet und im Anschluss allen Teilnehmenden vorgestellt und gemeinsam
diskutiert. Die Veranstaltung stieß auf positive Resonanz.
Eine weitere Schulung für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger ist für den 23.09.2016
im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes
Schleswig-Holstein geplant.
2.f
Aktive Förderung der Gleichstellung durch Mandatsträgerinnen und -träger in
öffentlichen Unternehmen
Die Landesregierung formulierte unter f) ihre Erwartung, dass Mandatsträgerinnen und
-träger die Gleichstellung der Geschlechter aktiv im Rahmen der Ausübung ihres Mandates befördern:
f) Die Landesregierung erwartet von Personen, die Landesmandate in Aufsichtsorganen wahrnehmen, dass sie sich dort für die Förderung des im jeweiligen Unternehmen unterrepräsentierten Geschlechts einsetzen, so dass nicht nur die zweite
Führungsebene geschlechterparitätisch besetzt, sondern perspektivisch auch die
Unterrepräsentanz von Frauen/ Männern in Geschäftsleitungen beseitigt wird. Hierzu dienen insbesondere entsprechende Zielvereinbarungen mit den Geschäftsleitungen sowie die gezielte Ansprache von Frauen/ Männern i. R. von Ausschreibungsverfahren.
Ob Mandatsträgerinnen und Mandatsträger des Landes aktiv die Gleichstellung der Geschlechter im Rahmen der Ausübung ihres Mandates befördern, ist vor allem eine Frage
deren Einstellung zu Gleichstellungspolitik, aber auch eine von Kenntnissen über entsprechende Techniken.
Informationen über die innere Haltung der Trägerinnen und Träger von Landesmandaten
sind nicht quantifizierbar und können daher in diesem Bericht nicht dargestellt werden. Ein
Qualifizierungsangebot wurde unterbreitet: Im Rahmen der Informationsveranstaltung zum
Thema „Gleichstellung“ für Mandatsträgerinnen und -träger des Landes am 23. November
2015 wurden unter anderem auch Möglichkeiten zur Förderung des im Unternehmen unterrepräsentierten Geschlechts vertiefend erörtert. Hierzu gehörte beispielsweise auch die
Frage nach Ausschreibungen für vakante (Geschäftsführungs-) Stellen, die nicht unter
Paragraf 7 des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz - GstG) vom 13. Dezember 1994 fallen. Thematisiert und praktisch erprobt
wurde beispielsweise, inwieweit Ausschreibungen derart gestaltet werden können, dass
Frauen zu einer Bewerbung motiviert werden, inwieweit die Erstellung eines Anforde4
Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz, Art. 9 Landesverfassung Schleswig-Holstein, Gesetz für die gleichberechtigte
Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
(= “Quotengesetz“ des Bundes), Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Gesetz zur Gleichstellung
von Frauen im öffentlichen Dienst des Landes Schleswig-Holstein (GStG), Corporate Governance Kodex
Schleswig-Holstein (CGK S-H) sowie der Kabinettsbeschluss 116/2014 vom 01.07.2014
-8rungsprofils an eine Stelle die Eignung von Frauen verdeutlichen oder die Besetzung eines Auswahlgremiums Auswirkungen auf deren Entscheidung haben kann. Auch der Hinweis auf eine gezielte Suche nach geeigneten Bewerberinnen im Rahmen der Beauftragung von (vorzugsweise paritätisch besetzten) Personalagenturen wurde im Rahmen der
Schulung als mögliches Instrument benannt.
2.g
Wirkungscontrolling in zweijährigen Abständen über die Umsetzung der geschlechterparitätischen Besetzung in sämtlichen Gremien
Zur Überprüfung der Fortschritte bei der paritätischen Gremienbesetzung legte das Kabinett zudem eine Berichtspflicht fest:
g) Der Landesregierung ist alle zwei Jahre, erstmals Ende 2015, durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung über die Zielerreichung zu
berichten. Hierzu meldet das Finanzministerium dem MSGFG die Geschlechterverteilung der Landesmandate in den von der Beteiligungsverwaltung betreuten Gremien. Die übrigen Ressorts melden dem MSGFG die Geschlechterverteilung in den
öffentlich-rechtlichen Gremien und die Geschlechterverteilung der Landesmandate
in privatrechtlichen Gremien.
Mit dem vorliegenden Bericht kommt das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein dem Berichtsauftrag nach.
Die qualifizierte Datenaufbereitung hat mehr Zeit erfordert als ursprünglich geplant war.
Nach Darlegung der Gründe entschieden die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre am
18. Januar 2016 eine Berichtsvorlage vor der Sommerpause 2016.
Bestandsaufnahme und Auswertung
Im Rahmen einer Bestandsaufnahme führte das Ministerium für Soziales, Gesundheit,
Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein Anfang 2015 Erhebungen bei den Ministerien und der Staatskanzlei zum Stichtag 31.12.2014 durch. Neben Angaben zur Anzahl der privat-rechtlichen und öffentlich-rechtlichen Gremien5, in denen
Frauen und Männer entsendet werden, wurden die Gesamtzahl der vom Land entsendeten Mitglieder und die des Gesamtgremiums - jeweils differenziert nach Geschlecht - erhoben. Darüber hinaus wurden die Ressorts gebeten, Maßnahmen und Zielquoten zur
Erreichung einer paritätischen Besetzung bei diesen Entsendungen zu benennen. Die Ergebnisse dieser Abfrage sind - soweit erfolgt - diesem Bericht umfänglich angefügt (vgl.
Tabellenanhang Ziffer 4).
Bei der Auswertung der von den Ressorts übermittelten Zahlen der Besetzung von Gesamtgremien und der Entsendung in Gremien zum Stichtag 31.12.2014 wurde nicht ausschließlich auf eine Geschlechterparität6 abgehoben, sondern parallel auch die absoluten
Frauenanteile7 betrachtet und ausgewertet.
Die Auswertung ergibt insgesamt ein unterschiedliches Bild. So unterscheiden sich Anzahl
der Gremien, die Erreichung einer Frauenquote von mindestens 50 Prozent beziehungsweise einer Parität und Anzahl der Gremien mit erreichter Frauenquote oder ausgegliche5
Öffentlich-rechtliche Gremien fallen in den Anwendbarkeitsbereich des Gesetzes zur Gleichstellung der
Frauen im öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz - GstG)
6
Eine Parität liegt vor, wenn ein gleichmäßiges Verhältnis von Stimmen in einem Gremium besteht. Im Falle
der Geschlechterparität muss das Gremium daher jeweils hälftig mit Frauen und Männern besetzt sein.
7
Auf Grund der Unterrepräsentanz von Frauen wurde die Auswertung im Hinblick auf Art. 3 Abs.2 GG auf
die Darstellung deren Anteile begrenzt.
-9nem Geschlechterverhältnis bei den vom Land entsendeten Mitgliedern pro Ressort zum
Teil deutlich.
Ergebnisse bei der Auswertung der Frauenanteile:
Die meisten Gremien gibt es im Bereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein, die wenigsten im Bereich
des Bildungsministeriums.
Nur bei etwa einem Viertel der Gesamtgremien ist ein Frauenanteil in Höhe von mindestens 50 Prozent festzustellen.
Da die Landesregierung häufig kaum oder allenfalls geringen Einfluss auf die Besetzung
des Gesamtgremiums hat, wurden insbesondere die vom Land in diese Gremien entsendeten Personen betrachtet: Bei etwas mehr als der Hälfte aller Entsendungen in Gremien
konnte ein Frauenanteil in Höhe von 50 Prozent erreicht werden. Insgesamt variiert der
Anteil der Gremien, bei denen eine Frauenquote von 50 Prozent erreicht wurde, je nach
Ressort: Die Bandbreite erstreckt sich von unter 30 Prozent bis zu über 90 Prozent. Es ist
also kein einheitliches Ergebnis festzustellen, sondern die Ergebnisse der Ressorts unterscheiden sich zum Teil sehr deutlich.
Ressort
StK
MJKE
MSB
MIB
MELUR
FM
MWAVT
MSGWG
insgesamt
Anzahl der
Gremien
davon mit einer
Frauenquote von
mind. 50%
32
24
2
15
11
7
40
51
182
4
8
0
6
1
2
7
14
42
Davon mit erreichter
Frauenquote von 50%
bei den vom Land entsendeten Mitgliedern
13
22
1
7
5
4
11
33
96
Anteil der Gremien mit
erreichter Frauenquote
von 50% bei den vom
Land entsendeten
Mitgliedern
40,63%
91,67%
50,00%
46,67%
45,45%
57,14%
27,50%
64,71%
52,75%
Ergebnisse bei der Auswertung zur Parität:
Insgesamt ist festzustellen, dass es in noch keinem Ressort gelungen ist, eine durchgängige geschlechterparitätische Besetzung von Gesamtgremien zu erreichen. Nicht mal jedes fünfte der 182 Gesamtgremien, in die das Land Personen entsendet, ist paritätisch
oder annähernd paritätisch besetzt.
Da die Landesregierung - wie oben ausgeführt - häufig kaum oder allenfalls geringen Einfluss auf die Besetzung des Gesamtgremiums hat, wurden auch unter dem Aspekt der
Geschlechterparität die vom Land in diese Gremien entsendeten Personen betrachtet:
Bei Entsendungen, bei denen auf Grund der Anzahl der zu entsendenden Personen eine
paritätische Entsendung möglich gewesen wäre, ist dies in knapp jedem zweiten Fall8 gelungen. Vorbildliche Ergebnisse wurden hierzu im Ministerium für Justiz, Kultur und Europa erzielt. Dort wurde die verfassungsrechtliche Vorgabe der paritätischen Gremienbesetzung eingehalten und bei allen Entsendungen mit gerader Personenzahl ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis erzielt.
8
Bei 31 der 64 in Frage kommenden Entsendungen erfolgte diese paritätisch.
- 10 Anzahl der
Gremien
Ressort
StK
MJKE
MSB
MIB
MELUR
FM
MWAVT
MSGWG
insgesamt
3.
Davon mit einer
geraden Anzahl
entsendeter Personen
32
24
2
15
11
7
40
51
182
14
6
0
7
7
5
10
11
60
Darunter paritätische Entsendungen
Anteil paritätischer Entsendungen (im Verhältnis zu
den Entsendungen mit
gerader Anzahl)
1
6
0
4
4
3
5
6
29
7,14%
100,00%
0,00%
57,14%
57,14%
60,00%
50,00%
54,55%
48,33%
Fazit und Empfehlungen
Da es nach über 20 Jahren nicht gelungen ist, Artikel 9 der Landesverfassung SchleswigHolstein und Paragraf 15 des Gleichstellungsgesetzes Schleswig-Holstein zufriedenstellend umzusetzen, hat das Kabinett - auf Initiative des Finanz- und des Gleichstellungsministeriums zusammen mit der Staatskanzlei - im Sommer 2014 die jeweiligen Hürden der
Realisierung geprüft und konkrete Einzelmaßnahmen ergriffen, um eine geschlechterparitätische Besetzung in einem länger andauernden Prozess zu erreichen.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass alle Ressorts mit der Umsetzung der vom Kabinett beschlossenen Maßnahmen begonnen haben. Der Berufungserlass für Geschäftsleitungen und Aufsichtsorgane in Unternehmen mit Landesbeteiligung wurde vom Finanzministerium aktualisiert, in allen Ressorts wurden potenziell geeignete Mandatsträgerinnen
und -träger identifiziert, die ersten Mandatsträgerinnen und -träger für Aufsichtsorgane in
Unternehmen wurden zum Thema Gleichstellung geschult und damit in die Lage versetzt,
die Gleichstellung der Geschlechter im Rahmen ihrer Mandatsausübung aktiv zu befördern. Erste Erfolge gibt es bei der Entkoppelung von Mandaten an bestimmte Hierarchiestufen und der Festlegung selbst zu bestimmender Geschlechterquoten, intensivere Anstrengungen sind noch notwendig.
Eine paritätische Gremienbesetzung konnte bislang noch nicht realisiert werden. Die vom
Kabinett am 01.07.2014 beschlossenen Maßnahmen sind allerdings zum Zeitpunkt der
Abfrage (Jahresende 2014) erst ein halbes Jahr in Umsetzung begriffen. Bei diesem ersten Bericht über die geschlechterparitätische Besetzung von Gremien kann es sich deshalb nur um eine mit Zahlen unterlegte Beschreibung der Ausgangslage handeln. Dies gilt
umso mehr, als Gremien für mehrjährige Zeiträume besetzt werden. Die Ergebnisse untermauern das Erfordernis der von der Landesregierung beschlossenen Maßnahmen.
Gleichwohl sind seit Sommer 2014 bei allen an den Prozessen der Gremienbesetzung
maßgeblich beteiligten Personen in den Ressorts deutliche Anstrengungen zu erkennen,
eine paritätische Besetzung zu erwirken. Ein Prozess des Umdenkens hat begonnen und
trägt erste Früchte. Wenngleich bislang noch nicht alle Beschlüsse eins zu eins umgesetzt
werden konnten, geht der Trend eindeutig in die richtige Richtung. Das gewählte Verfahren hat sich als praktikabel erwiesen, um eine paritätische Gremienbesetzung zu erreichen. Der begonnene Prozess ist fortzuführen.
- 11 4.
Tabellenanhang
4.a
Gremien im Zuständigkeitsbereich der StK
4.a.1 Privatrechtliche Gremien im Zuständigkeitsbereich der StK
Anzahl der Mitglieder
des Gesamtgremiums
Frauenges.
M
W
quote
Anzahl der vom Land
entsendeten Mitglieder
Frauenges.
M
W
quote
Ende der
Frauenquote
Amtszeit bzw.
in Bezug auf
des befristeten Gesamtgremium
Vertrages
erreicht
Frauenquote
in Bezug auf
entsandte MG
erreicht
Bezeichnung
des Gremiums *
Besondere Rechtsgrundlage **
Vorstand
Satzung
12
8
4
33,33%
2
0
2
100,00%
0
1
Förderkommission
(nur SH-Mitglieder)
Vereinbarung
14
10
4
28,57%
7
5
2
28,57%
0
0
Schleswig-Holstein Musik Festival
Stiftungsrat (CdS
Mitglied)
Satzung SHMF
Verein
9
6
3
33,33%
1
1
0
0,00%
0
0
Schleswig-Holstein Musik Festival
Kuratorium (MP
Vorsitzender)
Satzung SHMF
Verein
70
66
4
5,71%
2
1
1
50,00%
0
1
Schleswig-Holstein Musik Festival
Vorstand
Satzung SHMF
Verein
9
7
2
22,22%
1
1
0
0,00%
0
0
114
97
17
14,91%
13
8
5
38,46%
0
2
Unternehmen / Institution
European Centre for Minority
Issues
Förderkommission
Schleswig-Holstein / Zhejiang
Gesamt
Anzahl der Mitglieder gesamt:
Anzahl der vom Land entstendeten Mitglieder
Diverse,
StK (FF)
Anzahl privat-rechtlicher Gremien
5
100,00%
97
davon männlich
8
davon Gremien mit erreichter Frauenquote
0
0,00%
davon weiblich
17
davon weiblich
5
davon Gremien mit erreichter Frauenquote
bei den entsendeten Mitgliedern
2
40,00%
14,91% Frauenanteil an den entsendeten Mitgliedern
* z.B. Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Beirat, Ausschuss, Kommission, Geschäftsleitung, Vorstand
** z.B. Satzungen, Gesellschaftverträge
13
(FF kennzeichnen)
davon männlich
Frauenanteil am Gesamtgremium
114
Entsendende
Ressorts
38,46%
- 12 4.a.2 Öffentlich-rechtliche Gremien im Zuständigkeitsbereich der StK
Unternehmen / Institution
Ministerpräsident-Staatskanzlei
Ministerpräsident-Staatskanzlei
Ministerpräsident-Staatskanzlei
Bundesministerium des Innern
Bundesministerium des Innern
Bundesministerium des Innern
Bundesministerium des Innern
Bundesministerium des Innern,
alle Landesregierungen
Staatskanzlei, ZIT; Zentrales IT
Management & dezentrale IT
Managements der obersten
Landesbehörden
Bezeichnung des
Gremiums *
Besondere Rechtsgrundlage **
Arb.schutz-A (ASA)
§ 11 ASiG
Landesbeamtenausschuss
Landesbeamtenausschuss in Angelegenheiten der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen u. Staatsanwälte
Beratender Ausschuss für Fragen
der friesischen
Volksgruppe
Beratender Ausschuss für Fragen
der dänischen Minderheit
Beratender Ausschuss für Fragen
der niederdeutschen
Sprachgruppe
Implementierungskonferenzen f. Europäische Sprachencharta u. Rahmenübereinkommen zum
Schutz nationaler
Minderheiten
Anzahl der vom Land
entsendeten Mitglieder
Frauenges.
M
W
quote
10
4
6
60,00%
Ende der
Frauenquote
Frauenquote
Amtszeit bzw.
in Bezug auf
in Bezug auf
des befristeten Gesamtgremium entsendete MG
Vertrages
erreicht
erreicht
1
1
0
0
§§ 94 ff LBG
9
5
4
44,44%
4
3
1
unterschiedlich,
25,00% z.T. an Funktion
gebunden
§ 6 Abs. 2 LRiG i. V.
m. § 95 Abs. 3 LBG
10
4
6
60,00%
10
4
6
unterschiedlich,
60,00% z.T. an Funktion
gebunden
1
1
13
7
6
46,15%
2
0
2
100,00%
zum Ende der
Legislaturperiode
0
1
15
11
4
26,67%
2
0
2
100,00%
zum Ende der
Legislaturperiode
0
1
20
14
6
30,00%
2
0
2
100,00%
zum Ende der
Legislaturperiode
0
1
2
0
2
100,00%
1
2
0
2
100,00%
1
2
Besetzung folgt
dem Hauptamt.
16,67% StK CIO und ITBeauftragte der
Häuser
2 Sitzungen jährlich
unter Vorsitz BMI,
Teilnahme MB und
Minderheitenreferentin; Zusammensetzung jährlich
wechselnd
Besetzung u. Vorsitz
wechseln jährlich, da
Länder-Bund-Refe- Koordinierung alterrentenbesprechung
nierend v. Ländern
Niederdeutsch
mit niederdeutscher
Sprechergruppe
übernommen wird
IT-Beauftragten
Konferenz
Anzahl der Mitglieder
des Gesamtgremiums
Frauenges.
M
W
quote
10
4
6
60,00%
Einrichtung gemäß
St-Vorlage vom
14.07.2010
20
12
10
2
16,67%
12
10
0
0
Entsendende
Ressorts
(FF kennzeichnen)
- 13 -
Unternehmen / Institution
Staatskanzlei, ZIT; Zentrales IT
Management & dezentrale IT
Managements der obersten
Landesbehörden & kommunale
Spitzenverbände + Gäste
Staatskanzlei, ZIT; Entsendung
StK B als Vertreter des Landes
SH
Dataport
Dataport
Land SH - Mitglied (und Stellvertretung) im Verwaltungsrat
Staatskanzlei, ZIT; Entsendungen
als Vertretung des Landes SH
Anzahl der Mitglieder
des Gesamtgremiums
Frauenges.
M
W
quote
Anzahl der vom Land
entsendeten Mitglieder
Frauenges.
M
W
quote
Bezeichnung des
Gremiums *
Besondere Rechtsgrundlage **
Landes-IT-Rat
Einrichtung gemäß
St-Vorlage vom
14.07.2011
24
21
3
12,50%
21
19
2
9,52%
IT-Planungsrat als
Bund-LänderGremium
Art. 91 c GG, ITStaatsvertrag
zwischen Bund und
Ländern zur Ausführung von Artikel 91c
GG und zur Errichtung des IT-Planungsrats
17
15
2
11,76%
1
1
0
0,00%
Verwaltungsrat
Laut DataportStaatsvertrag
fachliche Unterstützung des Verwaltungsrats (s.o.). Trägerländer übergreifend (SH, HH, HB,
Kooperationsvertrag
MV, NI, ST) laut
"Grundsätzen der Zusammenarbeit", davon durchschnittl.
3 Mitglieder aus SH
Errichtungsgesetz
Verwaltungsrat EAEinheitlicher
SH
Ansprechpartner § 10
S-IT-Har
Unterausschuss Allgem. VerwaltungsStaatskanzlei, ZOD; Entsendung
organisation des Arderzeit StK ZOD als Vertreter des
beitskreises VI der
Landes SH, da StK OE unbesetzt
Innenministerkonfeist
renz (UAAV des AK VI
der IMK)
Zielvereinbarung ITHarmonisierung vom
31.05.2012
Ende der
Frauenquote
Frauenquote
Amtszeit bzw.
in Bezug auf
in Bezug auf
des befristeten Gesamtgremium entsendete MG
Vertrages
erreicht
erreicht
Besetzung folgt
dem Hauptamt.
StK CIO und IT0
0
Beauftragte der
Häuser
Besetzung folgt
dem Hauptamt.
Gegenwärtige
Vertretung von
SH durch StK B
und VI St
Entsendende
Ressorts
(FF kennzeichnen)
0
0
0
0
StK (FF), MIB
0
0
StK ZIT SH
8
8
0
0,00%
1
1
0
0,00%
27
21
6
22,22%
5
4
1
20,00%
7
7
0
0,00%
2
2
0
0,00%
Ernennung für
5 Jahre
0
0
10
7
3
30,00%
6
4
2
33,33%
Besetzung folgt
dem Hauptamt
0
0
20
13
7
35,00%
1
1
0
0,00%
Besetzung folgt
dem Hauptamt
0
0
StK ZIT SH
- 14 -
Unternehmen / Institution
Bezeichnung des
Gremiums *
Besondere Rechtsgrundlage **
Anzahl der Mitglieder
des Gesamtgremiums
Frauenges.
M
W
quote
Anzahl der vom Land
entsendeten Mitglieder
Frauenges.
M
W
quote
Staatskanzlei, ZIT; Entsendungen
als Vertretung des Landes SH
IT-Planungsrat
(ITPLR) - diverse
Beschlüsse d. ITPLR
Koordinierungs- und
Arbeitsgruppen
15
15
0
0,00%
1
1
0
0,00%
StK, ZIT; Informationssicherheitsmanagerin (CISO); IT-SIBE der
Ressorts; Landtag, ULD, LRH,
KomFIT
Integriertes Sicherheitsmanagementsystem (ISMS)
30
27
3
10,00%
30
27
3
10,00%
Sicherheitsverantwortliche der
Dataport-Trägerländer (CISOs)
Jour Fixe der ITSicherheitsverantwortlichen der
DataportTrägerländer
8
6
2
25,00%
1
0
1
100,00%
Staatskanzlei, ZIT;CISO; Entsendungen als Vertretung des Landes
SH
AG InfoSic des ITPLR; ständige
Arbeitsgruppe des
IT-PLR
25
21
4
16,00%
1
0
1
100,00%
21
16
5
23,81%
1
1
0
20
16
4
20,00%
1
1
7
4
3
42,86%
3
2
Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer
Deutsches Forschungsinstitut für
öffentliche Verwaltung
Kooperation Personaldienste
(KoPers)
Org-Erlass; KV "ITSicherheitsleitlinie"
v. 07.09.2013; GO
Beschluss d. IT-PLR
§ 62 des Landesgesetzes über die
Deutsche Hochschule für VerwalVerwaltungsrat
tungswissenschaften
Speyer vom 2.3.2004
i.d.F.d.G. vom
20.12.2011 (DHVG)
§ 6 der Landesverordnung über das
Deutsche ForInstitutsverwaltungs- schungsinstitut für
rat
öffentliche
Verwaltung vom
15.6.2012 i.V.m. § 69
des DHVG
Abkommen zwischen
HH und SH über die
Einsetzung eines
gemeinsamen ProLenkungsgruppe
jekts Kooperation zur
KoPers
Neuausrichtung der
IT-Unterstützung von
Personamanagementaufgaben in HH
und SH
Ende der
Frauenquote
Frauenquote
Amtszeit bzw.
in Bezug auf
in Bezug auf
des befristeten Gesamtgremium entsendete MG
Vertrages
erreicht
erreicht
für die Dauer
des Bestehens
der Gruppen;
0
0
Besetzung folgt
dem Hauptamt
0
0
Besetzung folgt
dem Hauptamt
0
1
Besetzung folgt
dem Hauptamt
0
1
0,00%
0
0
0
0,00%
0
0
1
33,33%
0
0
Entsendende
Ressorts
(FF kennzeichnen)
StK ZIT SH
- 15 Bezeichnung des
Gremiums *
Unternehmen / Institution
Kooperation Personaldienste
(KoPers)
Steuerungsgruppe
KoPers
Medienstiftung Hamburg/SH GbR
(MSHSH)
Offener Kanal Schleswig-Holstein
Beirat
Deutschlandradio
Hörfunkrat
GbR
Besondere Rechtsgrundlage **
Abkommen zwischen
HH und SH über die
Einsetzung eines
gemeinsamen Projekts Kooperation zur
Neuausrichtung der
IT-Unterstützung von
Personamanagementaufgaben in HH
und SH
Medienstaatsvertrag
2007
Gesamt
Anzahl der Mitglieder
des Gesamtgremiums
Frauenges.
M
W
quote
Anzahl der vom Land
entsendeten Mitglieder
Frauenges.
M
W
quote
Ende der
Frauenquote
Frauenquote
Amtszeit bzw.
in Bezug auf
in Bezug auf
des befristeten Gesamtgremium entsendete MG
Vertrages
erreicht
erreicht
7
5
2
28,57%
3
3
0
0,00%
0
0
4
4
0
0,00%
1
1
0
0,00%
0
0
5
1
4
80,00%
1
0
1
100,00% Ende Okt. 2016
1
1
40
19
21
52,50%
1
0
1
100,00%
404
281
103
25,50%
127
89
38
29,92%
1
1
4
11
Anzahl öffentlich-rechtlicher Gremien
(FF kennzeichnen)
StK
Anzahl der Mitglieder gesamt:
404
Anzahl der vom Land entsendeten Mitglieder
27
100,00%
davon männlich
281
davon männlich
89
davon Gremien mit erreichter Frauenquote
4
14,81%
davon weiblich
103
davon weiblich
38
davon Gremien mit erreichter Frauenquote
bei den entsendeten Mitgliedern
11
40,74%
Frauenanteil am Gesamtgremium
25,50% Frauenanteil an den entsendeten Mitgliedern
127
27.03.2018
Entsendende
Ressorts
29,92%
* z.B. Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Beirat, Ausschuss, Kommission, Geschäftsleitung, Vorstand
** z.B. Satzungen, Gesellschaftverträge
4.a.3 Zielplanungen zur paritätischen Besetzung im Bereich der privatrechtlichen Gremien im Zuständigkeitsbereich der StK
Unternehmen / Institution
Bezeichnung des
Gremiums
European Centre for Minority Issues
Vorstand
Förderkommission
Schleswig-Holstein/Zhejiang
Förderkommission
(nur SH-Mitglieder)
Schleswig-Holstein Musik Festival
Schleswig-Holstein Musik Festival
Schleswig-Holstein Musik Festival
ZIEL (angestrebte Frauenquote)
IST
Frauenquote Ende 2015 Ende 2017 Ende 2019 Ende 2021
Gesamt
Landes-MG
Gesamt
Landes MG
Stiftungsrat (CdS Mit- Gesamt
glied)
Landes-MG
Kuratorium (MP Vor- Gesamt
sitzender
Landes-MG
Gesamt
Vorstand
Landes-MG
33,33%
100,00%
28,57%
28,57%
33,33%
0,00%
5,71%
50,00%
22,22%
0,00%
Maßnahmen (wer, bis wann, was)
- 16 4.a.4 Zielplanungen zur paritätischen Besetzung im Bereich der öffentlich-rechtlichen Gremien im Zuständigkeitsbereich der StK
Unternehmen / Institution
Bezeichnung des
Gremiums
Ministerpräsident-Staatskanzlei
Arb.schutz-A (ASA)
Ministerpräsident-Staatskanzlei
Landesbeamtenausschuss
Ministerpräsident-Staatskanzlei
Bundesministerium des Innern
Bundesministerium des Innern
Bundesministerium des Innern
Bundesministerium des Innern
Bundesministerium des Innern, alle
Landesregierungen
StK ZIT; Zentrales IT Management & dez. ITManagements der ob. Landesbeh.
Staatskanzlei, ZIT; Zentrales IT Management &
dezentrale IT Managements der obersten
Landesbehörden & kommunale
Spitzenverbände + Gäste
Staatskanzlei, ZIT; Entsendung StK B als
Vertreter des Landes SH
Dataport
Dataport
Land SH - Mitglied und (Stellvertretung) im
Verwaltungsrat
ZIEL (angestrebte Frauenquote)
IST
Frauenquote Ende 2015 Ende 2017 Ende 2019 Ende 2021
Gesamt
Landes-MG
60,00%
60,00%
Gesamt
44,44%
44,00%
25,00%
25,00%
60,00%
60,00%
60,00%
60,00%
Landes-MG
Landesbeamtenausschuss in Angelegen- Gesamt
heiten der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältin- Landes-MG
nen u. Staatsanwälte
Beratender Ausschuss
für Fragen der friesischen Volksgruppe
Beratender Ausschuss
für Fragen der dänischen Minderheit
Beratender Ausschuss
für Fragen der niederdt. Sprachgruppe
Implementierungskonferenzen für EU
Sprachencharta und
Rahmenübereink. zum
Schutz nat. Minderh.
Länder-Bund-Referentenbesprechung Niederdeutsch
IT-Beauftragten Konferenz
Gesamt
Landes-MG
Gesamt
Landes-MG
Gesamt
Landes-MG
46,15%
100,00%
26,67%
100,00%
30,00%
100,00%
Gesamt
Landes-MG
100,00%
Gesamt
Landes-MG
100,00%
Gesamt
Landes-MG
16,67%
16,67%
Gesamt
12,50%
Landes-IT-Rat
Landes-MG
9,52%
IT-Planungsrat als
Gesamt
Bund-Länder-Gremium Landes-MG
Gesamt
Verwaltungsrat
Landes-MG
Gesamt
Kooperationsvertrag
Landes-MG
Gesamt
Verwaltungsrat EA-SH
Landes-MG
11,76%
0,00%
0,00%
0,00%
22,22%
20,00%
0,00%
0,00%
Maßnahmen (wer, bis wann, was)
StK, Herbst 2015, Änderung § 95 LGB; Amtszeit der Mitglieder des LBA:
17.02.2013 bis 16.02.2017
für Änderungen des § 6 LRiG ist das MJKE zuständig
- 17 -
Unternehmen / Institution
Bezeichnung des
Gremiums
Staatskanzlei, ZIT; Entsendungen als Vertretung
des Landes SH
S-IT-Har
ZIEL (angestrebte Frauenquote)
IST
Frauenquote Ende 2015 Ende 2017 Ende 2019 Ende 2021
Gesamt
Landes-MG
Staatskanzlei, ZOD; Entsendung derzeit StK
ZOD als Vertreter des Landes SH, da StK OE
unbesetzt ist
Unterausschuss Allg.
Verwaltungsorganisa- Gesamt
tion des Arbeitskreises
VI der InnenministerKonferenz (UAAV des Landes-MG
AK VI der IMK)
Staatskanzlei, ZIT;
Entsendungen als Vertretung des Landes SH
IT-Planungsrat (ITPLR) Gesamt
- div. Koordinierungsund Arbeitsgruppen Landes-MG
StK, ZIT; Informationssicherheitsmanagerin
(CISO); IT-SIBE der Ressorts; Landtag, ULD,
LRH, KomFIT
Integriertes Sicherheitsmanagementsystem (ISMS)
30,00%
33,33%
35,00%
0,00%
0,00%
0,00%
Gesamt
10,00%
Landes-MG
10,00%
Sicherheitsverantwortliche der DataportTrägerländer (CISOs)
Jour Fixe der IT-Sicher- Gesamt
heitsverantwortl. der
Dataport-Trägerländer Landes-MG
25,00%
Staatskanzlei, ZIT;CISO; Entsendungen als
Vertretung des Landes SH
AG InfoSic des IT-PLR; Gesamt
ständige Arbeitsgruppe
Landes-MG
des IT-PLR
Deutsche Hochschule für
Verwaltungswissenschaften Speyer
Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche
Verwaltung
Kooperation Personaldienste (KoPers)
Kooperation Personaldienste (KoPers)
Medienstiftung Hamburg/SH GbR (MSHSH)
Offener Kanal Schleswig-Holstein
Deutschlandradio
Gesamt
Landes-MG
Gesamt
Institutsverwaltungsrat
Landes-MG
Gesamt
Lenkungsgruppe
Landes-MG
KoPers
Steuerungsgruppe Gesamt
Landes-MG
KoPers
Gesamt
GbR
Landes-MG
Gesamt
Beirat
Landes-MG
Gesamt
Hörfunkrat
Landes-MG
Verwaltungsrat
Maßnahmen (wer, bis wann, was)
100,00%
16,00%
100,00%
23,81%
0,00%
20,00%
0,00%
42,86%
33,33%
28,57%
0,00%
0,00%
0,00%
80,00%
100,00%
52,50%
100,00%
Keine Änderung geplant, da an Besetzung Hauptamt gebunden und i.d.R. nur
eine Vertretung je Land.
Für SH abhängig von der Besetzung StK OE
- 18 4.b
Gremien im Zuständigkeitsbereich des MJKE
4.b.1 Privatrechtliche Gremien im Zuständigkeitsbereich des MJKE
Bezeichnung des
Gremiums *
Besondere Rechtsgrundlage**
Bürgerstiftung SH Gedenkstätten
Stiftungsrat
§ 6 Satzung
Bürgerstiftung SH
Gedenkstätten
Bürgerstiftung SH Gedenkstätten
Vorstand
Kulturstiftung der Länder
Stiftungsrat
Kunststiftung HSH Nordbank
Kuratorium
Satzung
Landesstiftung Opferschutz SH
Unternehmen / Institution
Anzahl der Mitglieder
des Gesamtgremiums
Frauenges.
männl.
weibl.
quote
Anzahl der vom Land
entsendeten Mitglieder
Frauenges.
männl.
weibl.
quote
Ende der
Amtszeit bzw.
des befristeten
Vertrages
Frauenquote
erfüllt in Bezug
auf Gesamtgremium
Frauenquote
in Bezug auf
entsendete MG
erreicht
13
9
4
30,77%
1
0
1
100,00%
0
1
5
4
1
20,00%
1
0
1
100,00%
0
1
18
8
10
55,56%
1
0
1
100,00%
1
1
7
5
2
28,57%
1
1
0
0,00%
0
0
Kuratorium
Satzung
vom 09.03.2009
9
5
4
44,44%
3
2
1
33,33% § 6 Satzung
0
0
Stiftung Straffälligenhilfe SH
Kuratorium
Stiftung nach BGB
6
3
3
50,00%
3
1
2
66,67%
1
1
Filmförderung HH/ SH GmbH
Aufsichtsrat
MStV HSH 2007/11
Gesamt:
9
5
4
44,44%
1
0
1
100,00% unbefristet
0
1
67
39
28
41,79%
11
4
7
63,64%
2
5
Anzahl der Mitglieder gesamt
67
Anzahl der vom Land entsendeten Mitglieder
davon männlich
39
davon männlich
28
davon weiblich
davon weiblich
Frauenanteil am Gesamtgremium
3 Jahre
indiv. Fristablauf
41,79% Frauenanteil an den entsendeten Mitgliedern
* z.B. Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Beirat, Ausschuss, Kommission, Geschäftsleitung, Vorstand
** z.B. Satzungen, Gesellschaftverträge
11
entsendende
Ressorts
(FF kennzeichnen)
Anzahl privat-rechtlicher Gremien
7
100,00%
4
davon Gremien mit erreichter Frauenquote
2
28,57%
7
davon Gremien mit erreichter Frauenquote
bei den entsendeten Mitgliedern
5
71,43%
63,64%
- 19 4.b.2 Öffentlich-rechtliche Gremien im Zuständigkeitsbereich des MJKE
Unternehmen / Institution
Deutsches Museum München
Deutsches Nationalkomitee für
Denkmalschutz (DNK)
Bezeichnung des
Gremiums *
Besondere Rechtsgrundlage **
Kuratorium
Satzung
§ 3 Geschäftsordnung
Errichtungsgesetz v.
30.05.1995 und Satzung vom 22.12.1998
(zuletzt geändert
01.02.2013)
Komitee
Kulturstiftung des Landes
Stiftungsrat
Kulturstiftung des Landes
Stipendienkommission
Stiftung Schleswig-Holsteinische
Landesmuseen Schloss Gottorf
Stiftung Schleswig-Holsteinisches
Musikfestival (SHMF)
Stiftung Schleswig-Holsteinisches
Musikfestival (SHMF)
Stiftungsrat
Vorstand
Stiftungsrat
Stiftung Schloss Glücksburg
Stiftungsrat
Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Stiftungsrat
§ 6 Errichtungsgesetz v. 03.05.2012
§ 10 Satzung der
Stiftung SHMF
§ 8 Satzung der
Stiftung SHMF
Eutiner Landesbibliothek
Beirat
Satzung
§ 6 Errichtungsgesetz "Stiftung Preussischer Kulturbesitz"
Satzung
Hans-Kock-Stiftung
Vorstand
Satzung
Kunstpreis des Landes
Schleswig-Holstein
Arbeitsgruppe "Bestandserhaltung
in Archiven und Bibliotheken"
Kulturkommission (Fachgruppe
Bildende Kunst, Kunsthandwerk u.
Kunst im öffentl. Raum)
Büchereiverein SH
Beratender Ausschuss für die
Bestellung der Vorsitzenden der
Arbeitsgerichte
Beratender Ausschuss für die
Ernennung von Berufsrichtern in
der Sozialgerichtsbarkeit
Anzahl der Mitglieder
des Gesamtgremiums
Frauengesamt männl.
weibl.
quote
211
175
36
17,06%
45
35
10
22,22%
Anzahl der vom Land
entsendeten Mitglieder
Frauenges.
m
w
quote
2
1
1
50,00%
1
0
Ende der
Amtszeit bzw.
des befr.
Vertrages
Frauenquote
Frauenquote
in Bezug auf
in Bezug auf
Gesamtgremium entsendete MG
erreicht
erreicht
0
1
1
100,00%
0
1
1
1
7
3
4
57,14%
4
2
2
MG 4 Jahre
(Ende 2015)
50,00%
Vorsitz Ende
Legislatur
10
6
4
40,00%
1
0
1
100,00%
0
1
7
4
3
42,86%
4
2
2
50,00%
0
1
3
2
1
33,33%
2
1
1
50,00%
0
1
9
6
3
33,33%
2
1
1
50,00%
0
1
6
4
2
33,33%
1
0
1
100,00%
0
1
18
12
6
33,33%
1
0
1
100,00% alle 3 Jahre
0
1
6
3
3
50,00%
1
0
1
100,00%
1
1
5
2
3
60,00%
1
0
1
100,00%
1
1
1
1
1
1
1
1
Beirat
Richtlinie
7
2
5
71,43%
1
0
1
auf 5 Jahre
100,00%
berufen
AG
Richtlinie
11
3
8
72,73%
1
0
1
100,00%
8
2
6
75,00%
1
0
1
100,00%
12
8
4
33,33%
1
0
1
100,00%
0
1
9
6
3
33,33%
3
1
2
66,67% 31.12.2013
0
1
8
5
3
37,50%
2
1
1
50,00% 31.05.2014
0
1
382
278
104
27,23%
29
9
20
68,97%
6
17
Anzahl öffentlich-rechtlicher Gremien
Fachgruppe
Vorstand
Ausschuss
Ausschuss
§ 18 ArbGG i.V.m. AV
d MJKE vom
23.10.2013
§ 11 SGG i.V.m.
Bek d JM vom
20.06.1957
Gesamt:
(FF. kennzeichnen)
Anzahl der Mitglieder gesamt
382
Anzahl der vom Land entsendete Mitglieder
17
100,00%
davon männlich
278
davon männlich
9
davon Gremien mit erreichter Frauenquote
6
35,29%
davon weiblich
104
davon weiblich
20
davon Gremien mit erreichter Frauenquote
bei den entsendeten Mitgliedern
17
100,00%
Frauenanteil am Gesamtgremium
27,23% Frauenanteil an den entsendeten Mitgliedern
* z.B. Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Beirat, Ausschuss, Kommission, Geschäftsleitung, Vorstand
** z.B. Satzungen, Gesellschaftverträge
29
auf 5 Jahre
berufen
entsendende
Ressorts
68,97%
- 20 4.b.3 Zielplanungen zur paritätischen Besetzung im Bereich der privatrechtlichen Gremien im Zuständigkeitsbereich des MJKE
Unternehmen / Institution
Bezeichnung des
Gremiums
Bürgerstiftung S-H Gedenkstätten
Stiftungsrat
Bürgerstiftung S-H Gedenkstätten
Vorstand
Kulturstiftung der Länder
Stiftungsrat
Kunsstiftung HSH Nordbank
Kuratorium
Landesstiftung Opferschutz SH
Kuratorium
Stiftung Straffälligenhilfe SH
Kuratorium
Filmförderung HH/ SH GmbH
Aufsichtsrat
IST
ZIEL (angestrebte Frauenquote)
Frauenquote Ende 2015 Ende 2017 Ende 2019 Ende 2021
Gesamt
Landes MG
Gesamt
Landes MG
Gesamt
Landes MG
Gesamt
Landes MG
Gesamt
Landes MG
Gesamt
Landes MG
Gesamt
Landes MG
Maßnahmen (wer, bis wann, was)
30,77%
100,00%
20,00%
100,00%
55,56%
100,00%
28,57%
0,00%
44,44%
33,33%
50,00%
66,67%
44,44%
100,00%
4.b.4 Zielplanungen zur paritätischen Besetzung im Bereich der öffentlich-rechtlichen Gremien im Zuständigkeitsbereich des MJKE
Unternehmen / Institution
Bezeichnung des
Gremiums
Deutsches Museum München
Kuratorium
Deutsches Nationalkomitee für
Denkmalschutz (DNK)
Komitee
Kulturstiftung des Landes
Stiftungsrat
Kulturstiftung des Landes
Stipendienkommission
Stiftung Schleswig-Holsteinische
Landesmuseen Schloss Gottorf
Stiftungsrat
Stiftung Schleswig-Holsteinisches
Musikfestival (SHMF)
Vorstand
Stiftung Schleswig-Holsteinisches
Musikfestival (SHMF)
Stiftung Schloss Glücksburg
Stiftungsrat
Stiftungsrat
IST
ZIEL (angestrebte Frauenquote)
Frauenquote Ende 2015 Ende 2017 Ende 2019 Ende 2021
Gesamt
17,06%
Landes MG
50,00%
Gesamt
Landes MG
22,22%
100,00%
Gesamt
57,14%
Landes MG
50,00%
Gesamt
Landes MG
40,00%
100,00%
Gesamt
42,86%
Landes MG
50,00%
Gesamt
33,33%
Landes MG
50,00%
gesamt
33,33%
Landes MG
50,00%
Gesamt
Landes MG
33,33%
100,00%
Maßnahmen (wer, bis wann, was)
- 21 Unternehmen / Institution
Bezeichnung des
Gremiums
Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Stiftungsrat
Eutiner Landesbibliothek
Beirat
Hans-Kock-Stiftung
Vorstand
Kunstpreis des Landes
Schleswig-Holstein
Beirat
Arbeitsgruppe "Bestandserhaltung in Archiven
und Bibliotheken"
AG
Kulturkommission (Fachgruppe Bildende Kunst,
Kunsthandwerk u. Kunst im öffentl. Raum)
Fachgruppe
Büchereiverein SH
Vorstand
Beratender Ausschuss für die Bestellung der
Vorsitzenden der Arbeitsgerichte
Ausschuss
Beratender Ausschuss für die Ernennung von
Berufsrichtern in der Sozialgerichtsbarkeit
4.c
IST
ZIEL (angestrebte Frauenquote)
Frauenquote Ende 2015 Ende 2017 Ende 2019 Ende 2021
Gesamt
33,33%
Landes MG
Gesamt
100,00%
50,00%
Landes MG
Gesamt
100,00%
60,00%
Landes MG
Gesamt
100,00%
71,43%
Landes MG
Gesamt
100,00%
72,73%
Landes MG
Ausschuss
Maßnahmen (wer, bis wann, was)
Gesamt
100,00%
75,00%
Landes MG
Gesamt
100,00%
33,33%
Landes MG
100,00%
Gesamt
33,33%
Landes MG
66,67%
Gesamt
37,50%
Landes MG
50,00%
Gremien im Zuständigkeitsbereich des MSB
4.c.1 Privatrechtliche Gremien im Zuständigkeitsbereich des MSB
Bezeichnung
des Gremiums *
Besondere Rechtsgrundlage **
Bündnis für Bildung
Beirat
Vereinssatzung
Deutsche Schulsportstiftung
Kuratorium
Satzung
Unternehmen / Institution
Gesamt
Anzahl der Mitglieder
des Gesamtgremiums
Frauenges.
M
W
quote
5
5
0
0,00%
Anzahl der vom Land
Ende der
Frauenquote
Frauenquote
entsendende
entsendeten Mitglieder
Amtszeit bzw.
in Bezug auf
in Bezug auf
Ressorts
des befr.
Gesamtgremium entsendete MG
Frauen(FF. kennzeichnen)
ges.
M
W
Vertrages
erreicht
erreicht
quote
1
1
0
0,00%
0
0
48
34
14
29,17%
1
0
1
100,00%
0
1
53
39
14
26,42%
2
1
1
50,00%
0
1
Anzahl der Mitglieder gesamt
53
Anzahl der vom Land entsendeten Mitglieder
2
Anzahl privat-rechtlicher Gremien
2
100,00%
davon männlich
39
davon männlich
1
davon Gremien mit erreichter Frauenquote
0
0,00%
davon weiblich
14
davon weiblich
1
davon Gremien mit erreichter Frauenquote
bei den entsendeten Mitgliedern
1
50,00%
Frauenanteil am Gesamtgremium
26,42% Frauenanteil an den entsendeten Mitgliedern
* z.B. Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Beirat, Ausschuss, Kommission, Geschäftsleitung, Vorstand
** z.B. Satzungen, Gesellschaftverträge
50,00%
- 22 4.b.2 Öffentlich-rechtliche Gremien im Zuständigkeitsbereich des MSB
Unternehmen / Institution
Bezeichnung
des Gremiums *
Besondere Rechtsgrundlage **
Gesamt
Anzahl der Mitglieder
des Gesamtgremiums
Frauenges.
M
W
quote
0
0
0
0,00%
Anzahl der vom Land
entsendeten Mitglieder
Frauenges.
M
W
quote
0
0
0
0,00%
Ende der
Frauenquote
Frauenquote
Amtszeit bzw.
in Bezug auf
in Bezug auf
des befr.
Gesamtgremium entsendete MG
Vertrages
erreicht
erreicht
0
entsendende
Ressorts
(FF. kennzeichnen)
0
Anzahl der Mitglieder gesamt
0
Anzahl der vom Land entsendeten Mitglieder
0
Anzahl öffentlich-rechtlicher Gremien
0
0,00%
davon männlich
0
davon männlich
0
davon Gremien mit erreichter Frauenquote
0
0,00%
davon weiblich
0
davon weiblich
0
davon Gremien mit erreichter Frauenquote
bei den entsendeten Mitgliedern
0
0,00%
Frauenanteil am Gesamtgremium
*
0,00% Frauenanteil an den entsendeten Mitgliedern
0,00%
z.B. Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Beirat, Ausschuss, Kommission, Geschäftsleitung, Vorstand
** z.B. Satzungen, Gesellschaftverträge
4.c.3 Zielplanungen zur paritätischen Besetzung im Bereich der privatrechtlichen Gremien im Zuständigkeitsbereich des MSB
Unternehmen / Institution
Bezeichnung des
Gremiums
Bündnis für Bildung
Beirat
Deutsche Schulsportstiftung
Kuratorium
ZIEL (angestrebte Frauenquote)
IST
Frauenquote Ende 2015 Ende 2017 Ende 2019 Ende 2021
Gesamt
Landes MG
Gesamt
Landes MG
Maßnahmen (wer, bis wann, was)
0,00%
0,00%
29,17%
100,00%
4.c.4 Zielplanungen zur paritätischen Besetzung im Bereich der öffentlich-rechtlichen Gremien im Zuständigkeitsbereich des MSB
- entfällt -
- 23 4.d
Gremien im Zuständigkeitsbereich des MIB
4.d.1 Privatrechtliche Gremien im Zuständigkeitsbereich des MIB
Unternehmen / Institution
Kommission des Rates für
Kriminalitätsverhütung
Begleitausschuss
Aktionsplan Integration
Bezeichnung
des Gremium *
Besondere Rechtsgrundlage **
Beirat
Gesamt
Anzahl der Mitglieder
des Gesamtgremiums
Frauenges.
M
W
quote
4
1
3
75,00%
4
1
3
24
11
13
54,17%
10
5
5
28
12
16
57,14%
14
6
8
Anzahl der Mitglieder gesamt
28
Anzahl der vom Land entsendeten Mitglieder
davon männlich
12
davon männlich
16
davon weiblich
davon weiblich
Frauenanteil am Gesamtgremium
Anzahl der vom Land
entsendeten Mitglieder
Frauenges.
M
W
quote
14
57,14% Frauenanteil an den entstendeten Mitgliedern
Ende der
Frauenquote
Frauenquote
entsendende
Amtszeit bzw.
in Bezug auf
in Bezug auf
Ressorts
des befr.
Gesamtgremium entsendete MG
(FF. kennzeichnen)
Vertrages
erreicht
erreicht
Legislatur75,00%
1
1
periode
Überarbeitung
50,00%
1
1
Aktionsplan
57,14%
2
2
Anzahl privat-rechtlicher Gremien
2
100,00%
6
davon Gremien mit erreichter Frauenquote
2
100,00%
8
davon Gremien mit erreichter Frauenquote
bei den entsendeten Mitgliedern
2
100,00%
57,14%
* z.B. Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Beirat, Ausschuss, Kommission, Geschäftsleitung, Vorstand
** z.B. Satzungen, Gesellschaftverträge
4.d.2 Öffentlich-rechtliche Gremien im Zuständigkeitsbereich des MIB
Unternehmen / Institution
Bezeichnung
des Gremium *
Ausbildungszentrum für Verwaltung
Kuratorium
Fachbereichsrat
Ausbildungszentrum für Verwaltung
Allgem. Verwaltung
Ausbildungszentrum für Verwaltung
Fachbereichsrat
Polizei
Ausbildungszentrum für Verwaltung
Fachbereichsrat
Steuer
Besondere Rechtsgrundlage **
§ 12 Abs. 1 AZG
(keine Quotenvorgabe)
§ 14 AZG, § 11
Abs 3 Satzung AZ:
Quote: 1/4 (Mussquote)
§ 14 AZG, § 11
Abs 3 S. 3 Satzung
AZ: Quote: 1/4
(Mussquote)
§ 14 AZG, § 11
Abs 3 S. 3 Satzung
AZ: Quote: 1/4
(Mussquote)
Anzahl der Mitglieder
des Gesamtgremiums
Frauenges.
M
W
quote
Anzahl der vom Land
entsendeten Mitglieder
Frauenges.
M
W
quote
Ende der
Frauenquote
Frauenquote
entsendende
Amtszeit bzw.
in Bezug auf
in Bezug auf
Ressorts
des befr.
Gesamtgremium entsendete MG
(FF. kennzeichnen)
Vertrages
erreicht
erreicht
12
7
5
41,67%
5
3
2
40,00%
31.07.2017
0
0
8
6
2
25,00%
2
2
0
0,00%
31.03.2019
0
0
6
3
3
50,00%
3
2
1
33,33%
31.03.2019
1
0
6
3
3
50,00%
3
1
2
66,67%
31.03.2019
1
1
- 24 -
Unternehmen / Institution
Ausbildungszentrum für Verwaltung
Anzahl der Mitglieder
des Gesamtgremiums
Frauenges.
M
W
quote
Anzahl der vom Land
entsendeten Mitglieder
Frauenges.
M
W
quote
Ende der
Amtszeit bzw.
des befr.
Vertrages
Frauenquote
Frauenquote
in Bezug auf
in Bezug auf
Gesamtgremium entsendete MG
erreicht
erreicht
Bezeichnung
des Gremium *
Besondere Rechtsgrundlage **
Ausbildungsausschuss
§ 15 i.V.m. 14 AZG,
§ 14 Abs. 3 S. 3
Satzung AZ:
Quote: 1/4
4
2
2
50,00%
2
1
1
50,00%
30.11.2018
1
1
§ 32 Satz 3 AZG
4
3
1
25,00%
1
1
0
0,00%
31.12.2014
0
0
0
1
Prüfungsausschuss/
Ausbildunszentrum für Verwaltung
Abnahme von Ab- Verwaltungsakademie
schlussprüfungen für
StandesbeamtInnen
Stat. Amt für HH und SH AöR, HH
Verwaltungsrat
Staatsvertrag, Besetzungsrecht SH: 2
Mitglieder
5
4
1
20,00%
2
1
1
50,00%
Härtefallkommission beim Innenministerium SH
Kommission auf
Grundlage des Aufenthaltsgesetzes
(AufenthG)
§ 23a AufenthG;
§§ 10 - 17 der Schleswig-Holsteinischen
Ausländer- und Aufnahmeverordnung
20
10
10
50,00%
10
5
5
50,00%
31.12.2014
1
1
Beirat für schießsportliche Fragen
beim BMI
Fachbeirat
§ 15 b WaffG
27
25
2
7,41%
1
1
0
0,00%
31.10.2016
0
0
Landesfeuerwehrschule SH
Kuratorium
Schulordnung für die
Landesfeuerwehrschule i.V.m. § 36
Abs. 5 BrSchG
13
10
3
23,08%
3
3
0
0
0
Landesfeuerwehrschule SH
Ausbildungsausschuss Freiwillige
Feuerwehr
Schulordnung für die
Landesfeuerwehrschule i.V.m. § 36
Abs. 5 BrSchG
14
13
1
7,14%
3
3
0
0
0
Landesfeuerwehrschule SH
Ausbildungsausschuss Berufsfeuerwehr
Schulordnung für die
Landesfeuerwehrschule i.V.m. § 36
Abs. 5 BrSchG
9
9
0
0,00%
2
2
0
0
0
Beirat zum kommunalen
Investitionsfonds
Fachbeirat
§ 22 FAG
8
6
2
25,00%
2
0
2
100,00%
0
1
136
101
35
25,74%
39
25
14
35,90%
4
5
Gesamt
2019 Vorsitzender männlich;
0,00% alle Mitgl. sind in
ihrem Bereich
Führungskräfte
2019 Vorsitzender männlich;
0,00% alle Mitgl. sind in
ihrem Bereich
Führungskräfte
2019 Vorsitzender männlich;
0,00% 7 Mitglieder sind
in ihrem Bereich
Führungskräfte
entsendende
Ressorts
(FF. kennzeichnen)
FM
Anzahl der Mitglieder gesamt
136
Anzahl der vom Land entsendeten Mitglieder
39
Anzahl öffentlich-rechtlicher Gremien
13
100,00%
davon männlich
101
davon männlich
25
davon Gremien mit erreichter Frauenquote
4
30,77%
35
davon weiblich
14
davon Gremien mit erreichter Frauenquote
bei den entsendeten Mitgliedern
5
38,46%
davon weiblich
Frauenanteil am Gesamtgremium
25,74% Frauenanteil an den entsendeten Mitgliedern
* z.B. Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Beirat, Ausschuss, Kommission, Geschäftsleitung, Vorstand
** z.B. Satzungen, Gesellschaftverträge
35,90%
- 25 4.d.3 Zielplanungen zur paritätischen Besetzung im Bereich der privatrechtlichen Gremien im Zuständigkeitsbereich des MIB
Unternehmen / Institution
Bezeichnung des
Gremiums
Kommission des Rates für Kriminalitätsverhütung
Begleitausschuss Aktionsplan Integration
Beirat
ZIEL (angestrebte Frauenquote)
IST
Frauenquote Ende 2015 Ende 2017 Ende 2019 Ende 2021
gesamt
Landes MG
gesamt
Landes MG
Maßnahmen (wer, bis wann, was)
75,00%
75,00%
54,17%
50,00%
4.d.4 Zielplanungen zur paritätischen Besetzung im Bereich der öffentlich-rechtlichen Gremien im Zuständigkeitsbereich des MIB
Unternehmen / Institution
Ausbildungszentrum für Verwaltung
Ausbildungszentrum für Verwaltung
Ausbildungszentrum für Verwaltung
Ausbildungszentrum für Verwaltung
Ausbildungszentrum für Verwaltung
Ausbildungszentrum für Verwaltung
- Verwaltungsakademie
Stat. Amt für HH und SH AöR, HH
Härtefallkommission beim Innenministerium SH
Beirat für schießsportlichen Fragen beim BMI
Landesfeuerwehrschule SH
Landesfeuerwehrschule SH
Landesfeuerwehrschule SH
Beirat zum kommunalen Investitionsfonds
Bezeichnung des
Gremiums
ZIEL (angestrebte Frauenquote)
IST
Frauenquote Ende 2015 Ende 2017 Ende 2019 Ende 2021
gesamt
Landes-MG
Fachbereichsrat
gesamt
Allgem. Verwaltung Landes-MG
Fachbereichsrat
gesamt
Polizei
Landes-MG
Fachbereichsrat
gesamt
Steuer
Landes-MG
gesamt
Ausbildungsausschuss
Landes-MG
Prüfungsausschuss/
gesamt
Abnahme von Abschlussprüfungen für
Landes-MG
StandesbeamtInnen
gesamt
Verwaltungsrat
Landes-MG
Kuratorium
Kommission auf
Grundlage des Aufenthaltsgesetzes
41,67%
40,00%
25,00%
0,00%
50,00%
33,33%
50,00%
66,67%
50,00%
50,00%
noch keine konkreten Absichten
noch keine konkreten Absichten
noch keine konkreten Absichten
noch keine konkreten Absichten
noch keine konkreten Absichten
25,00%
0,00%
noch keine konkreten Absichten
20,00%
50,00%
gesamt
50,00%
Landes-MG
50,00%
gesamt
7,41%
Landes-MG
0,00%
gesamt
Landes-MG
Ausbildungsausschuss gesamt
Freiw. Feuerwehr
Landes-MG
Ausbildungsausschuss gesamt
Berufsfeuerwehr
Landes-MG
gesamt
Fachbeirat
Landes-MG
23,08%
0,00%
7,14%
0,00%
0,00%
0,00%
25,00%
100,00%
Fachbeirat
Kuratorium
Maßnahmen (wer, bis wann, was)
Keine Änderungen vorgesehen. Wie bereits mehrfach hingewiesen: Das Amt
unterliegt Hamburger Recht.
Berufung der Mitglieder erfolgt auf Vorschlag der Länder und der Verbände
durch das BMI.
Da SH nur ein Mitglied entsendet, ist eine paritätische Besetzung der Vertretung
des Landes nicht möglich.
Hinweis: Besetzung erfolgt kraft Amtes.
- 26 4.e
Gremien im Zuständigkeitsbereich des MELUR
4.e.1 Privatrechtliche Gremien im Zuständigkeitsbereich des MELUR
Anzahl der Mitglieder
des Gesamtgremiums
Frauengesamt
M
W
quote
Anzahl der vom Land
entsendeten Mitglieder
Frauenges
M
W
quote
Ende der
Frauenquote
Frauenquote
Amtszeit bzw.
in Bezug auf
in Bezug auf
des befristeten Gesamtgremium entsendete MG
Vertrages
erreicht
erreicht
Entsendende
Ressorts
Bezeichnung des
Gremiums *
Besondere Rechtsgrundlage **
Gesellschaft zur Beseitigung von
Sonderabfällen mbH, KI
Aufsichtsrat
Gesellschaftsvertrag
6
5
1
16,67%
3
3
0
0,00%
2015
0
0
FM, MELUR (FF)
GOES Gesellschaft für die Organisation der Entsorgung von Sonderabfällen mbH, NMS
Aufsichtsrat
Gesellschaftsvertrag
8
5
3
37,50%
2
1
1
50,00%
2017
0
1
FM, MELUR (FF)
Stiftung Küstenschutz Sylt
Aufsichtsrat
Gründungssatzung
vom 16.08.2007
10
7
3
30,00%
2
2
0
0,00%
gem. Kabinettsbeschluss kraft
Amtes
0
0
20
19
1
5,00%
3
2
1
33,33%
0
0
44
36
8
18,18%
10
8
2
20,00%
0
1
Unternehmen / Institution
HK Hamburg für Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern,
Niedersachsen und SchleswigHolstein
Fachgremium "Bodenschutz und AltLandesverordnung
lasten zur Überprüzur Anerkennung von
fung der erforderl.
Sachverst. Für BoSachkunde nach
denschutz und Alt§ 18 BBodSchG
lasten nach § 18
und der besonderen
BBodSchG
Sachkunde nach
§ 36 GewO"
Gesamt
Anzahl der Mitglieder gesamt:
44
Anzahl der vom Land entsendeten Mitglieder
davon männlich
36
davon männlich
davon weiblich
8
Frauenanteil am Gesamtgremium
davon weiblich
18,18% Frauenanteil an den entsendeten Mitgliedern
* z.B. Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Beirat, Ausschuss, Kommission, Geschäftsleitung, Vorstand
** z.B. Satzungen, Gesellschaftverträge
10
(FF kennzeichnen)
Anzahl privat-rechtlicher Gremien
4
100,00%
8
davon Gremien mit erreichter Frauenquote
0
0,00%
2
davon Gremien mit erreichter Frauenquote
bei den entsendeten Mitgliedern
1
25,00%
20,00%
- 27 4.e.2 Öffentlich-rechtliche Gremien im Zuständigkeitsbereich des MELUR
Unternehmen / Institution
Bezeichnung des
Gremiums *
Bildungszentrum für Natur, Umwelt
und ländliche Räume
Vorstand
Bingo! Die Umweltlotterie
Vergaberat
Naturschutz Schleswig-Holstein
(Stiftung)
Schleswig-Holsteinische Landesdesforsten AöR, Neumünster
Fischereiabgabeausschuss
Bund und Küstenländer
Bundesnetzagentur
Besondere Rechtsgrundlage **
Organisationserlass
des Ministeriums
vom 06.12.2010
Geschäftsordnung
§ 47 Abs. 8
LNatSchG i.V.m.
§ 6 Satzung der
Stiftung Naturschutz
Stiftungsrat
Verwaltungsrat
Ausschuss
§ 29 LFischG
Koordinierungsaus- Havariekommandoschuss Schadstoff- Vereinbarung (HKV,
unfallbekämpfung
Anlage 2) vom
(KOA-SUB)
12.12.2002
Beirat für Elektrizität,
§ 3 Abs. 3 Gesetz
Gas, Telekommuni- Bundesnetzagentur,
kation, Post und
§ 120 TKG und § 60
Eisenbahnen
EnWG
Gesamt
Anzahl der Mitglieder
des Gesamtgremiums
Frauengesamt
M
W
quote
6
3
3
50,00%
2
1
1
50,00%
17
9
8
47,06%
2
2
0
0,00%
15
12
3
20,00%
2
1
1
7
4
3
42,86%
3
1
11
8
3
27,27%
2
7
7
0
0,00%
16
79
43
Anzahl der Mitglieder gesamt:
79
Anzahl der vom Land entsendeten Mitglieder
davon männlich
43
davon männlich
20
davon weiblich
davon weiblich
Frauenanteil am Gesamtgremium
Anzahl der vom Land
entsendeten Mitglieder
Frauenges
M
W
quote
31,75% Frauenanteil an den entsendeten Mitgliedern
* z.B. Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Beirat, Ausschuss, Kommission, Geschäftsleitung, Vorstand
** z.B. Satzungen, Gesellschaftverträge
20
31,75%
14
Ende der
Frauenquote
Frauenquote
Entsendende
Amtszeit bzw.
in Bezug auf
in Bezug auf
Ressorts
des befristeten Gesamtgremium entsendete MG
(FF kennzeichnen)
Vertrages
erreicht
erreicht
1
1
2014
0
0
50,00%
01.04.2019
0
1
FM, MELUR (FF)
2
66,67%
2017
0
1
FM, MELUR (FF)
2
0
0,00%
Mitte 2017
0
0
1
1
0
0,00%
0
0
2
1
1
50,00%
14
9
5
35,71%
4 Jahre
1
1
4
Anzahl öffentlich-rechtlicher Gremien
7
100,00%
9
davon Gremien mit erreichter Frauenquote
1
14,29%
5
davon Gremien mit erreichter Frauenquote
bei den entsendeten Mitgliedern
4
57,14%
35,71%
- 28 4.e.3 Zielplanungen zur paritätischen Besetzung im Bereich der privatrechtlichen Gremien im Zuständigkeitsbereich des MELUR
Unternehmen / Institution
Bezeichnung des
Gremiums
Gesellschaft zur Beseitigung von Sonderabfällen mbH, KI
Aufsichtsrat
GOES Gesellschaft für die Organisation der
Entsorgung von Sonderabfällen mbH, NMS
Aufsichtsrat
Stiftung Küstenschutz Sylt
Aufsichtsrat
HK Hamburg für Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und
Schleswig-Holstein
ZIEL (angestrebte Frauenquote)
IST
Frauenquote Ende 2015 Ende 2017 Ende 2019 Ende 2021
Gesamt
16,67%
33,33%
0,00%
50,00%
Gesamt
37,50%
37,50%
Landes-MG
Gesamt
50,00%
30,00%
Landes-MG
0,00%
Landes-MG
Fachgremium "Bodenschutz und Altlasten
Gesamt
zur Überprüfung der
erforderl. Sachkunde
nach § 18 BBodSchG
und der besonderen
Landes-MG
Sachkunde nach
§ 36 GewO"
50,00%
Empfehlung durch AR-Vorsitzenden
Empfehlung durch AR-Vorsitzenden
50,00%
entfällt
Empfehlung durch AR-Vorsitzenden
keine Maßnahmen erforderlich
50,00% Empfehlung durch AR-Mitglieder
2 Landesmitglieder; gem. Kabinettsbeschluss (168/2012) kraft Amtes bestellt:
V M sowie Direktor des LKN, keine Änderung beabsichtigt.
5,00%
33,33%
Maßnahmen (wer, bis wann, was)
50,00% Empfehlung durch Fachgremiumsmitglieder
33,33%
33,33%
33,33%
50,00% 3 Landesmitglieder. Aus heutiger Sicht könnte ab 2021 eine Änderung erfolgen.
4.e.4 Zielplanungen zur paritätischen Besetzung im Bereich der öffentlich-rechtlichen Gremien im Zuständigkeitsbereich des MELUR
Unternehmen / Institution
Bezeichnung des
Gremiums
Bildungszentr. für Natur, Umwelt und ländliche
Räume
Vorstand
Bingo! Die Umweltlotterie
Vergaberat
Naturschutz Schleswig-Holstein (Stiftung)
Stiftungsrat
Schleswig-Holsteinische Landesforsten AöR,
Neumünster
Maßnahmen (wer, bis wann, was)
Gesamt
50,00%
entfällt
Landes-MG
Gesamt
Landes-MG
50,00%
47,06%
0,00%
entfällt
entfällt
entfällt
Gesamt
20,00%
Landes-MG
50,00%
entfällt
Die Satzung des BNUR wurde im Dezember 2014 geändert. Die paritätische
Besetzung des Vorstandes ist nun verbindlich vorgegeben.
keine Maßnahmen erforderlich
keine Maßnahmen erforderlich
keine Maßnahmen erforderlich
Die Amtszeit der Mitglieder des Stiftungsrates endet in 2019. Es wird geprüft,
ob die paritätische Besetzung des Rates mit einer Satzungsänderung verbindlich vorgegeben werden sollte.
keine Maßnahmen erforderlich
Gesamt
42,86%
entfällt
keine Maßnahmen erforderlich
Landes-MG
66,67%
entfällt
keine Maßnahmen erforderlich
Gesamt
27,27%
20,00%
20,00%
50,00%
50,00%
Verwaltungsrat
Fischereiabgabeausschuss
Ausschuss
Bund und Küstenländer
Koordinierungsausschuss Schadstoffunfallbekämpfung
(KOA-SUB)
Bundesnetzagentur
ZIEL (angestrebte Frauenquote)
IST
Frauenquote Ende 2015 Ende 2017 Ende 2019 Ende 2021
Beirat für Elektrizität,
Gas, Telekommunikation, Post und
Eisenbahnen
keine Maßnahmen möglich, da Mitglieder durch Verbände bestimmt werden.
keine Maßnahmen möglich, da alle Fischereimitarbeiter Männer sind und die
Landesmitglieder bis Ende 2021 im Dienst sein werden.
Landes-MG
0,00%
Gesamt
0,00%
entfällt, da vom Bund und den Ländern jeweils
nur eine Person bestellt wird
Landes-MG
0,00%
entfällt, da nur eine Person
Gesamt
0,00%
entfällt
Die Gremien der BNetzA werden, wie bei allen Bundesbehörden, durch Bundesrecht geregelt, so dass eine Parität durch Änd. der Satzung oder des Gesellschaftervertrages o.ä. oder auf der Basis von Landesrecht nicht möglich ist.
50,00%
entfällt
keine Maßnahmen erforderlich
Landes-MG
keine Maßnahmen möglich
- 29 4.f
Gremien im Zuständigkeitsbereich des FM
4.f.1 Privatrechtliche Gremien im Zuständigkeitsbereich des FM
Unternehmen / Institution
Bezeichnung des
Gremiums *
Besondere Rechtsgrundlage **
Gesellschaft zur Verwaltung und
Finanzierung von Beteiligungen
des Landes mbH (GVB)
HSH Nordbank AG, Hamburg
Aufsichtsrat***
Satzung der HSH
Nordbank AG
vom 08.02.2012
Gesamt:
Anzahl der Mitglieder gesamt:
davon männlich
davon weiblich
Frauenanteil am Gesamtgremium
Anzahl der Mitglieder
Anzahl der vom Land
des Gesamtgremiums
entsendeten Mitglieder
FrauenFrauengesamt
M
W
ges
M
W
quote
quote
Die Landesrechte in der Gesellschaftsversammlung werden durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beteiligungsverwaltung, die paritätisch besetzt
ist, per Einzelvollmacht wahrgenommen. Demnach erfolgt die Rechtewahrnehmung ebenfalls paritätisch.
20
15
5
25,00%
1
1
0
0,00%
20
15
5
25,00%
1
1
0
0,00%
Ende der
Frauenquote
Frauenquote
Amtszeit bzw.
in Bezug auf
in Bezug auf
des befristeten Gesamtgremium entsendete MG
Vertrages
erreicht
erreicht
Voraussichtlich
Mai 2014
(Termin Hauptversammlung)
1
1
0
0
1
1
Entsendende
Ressorts
(FF kennzeichnen)
20
Anzahl der vom Land entsendeten Mitglieder
1
Anzahl privat-rechtlicher Gremien
2
100,00%
15
davon männlich
1
davon Gremien mit erreichter Frauenquote
1
50,00%
5
davon weiblich
0
davon Gremien mit erreichter Frauenquote
bei den entsendeten Mitgliedern
1
50,00%
25,00% Frauenanteil an den entsendeten Mitgliedern
* z.B. Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Beirat, Ausschuss, Kommission, Geschäftsleitung, Vorstand
** z.B. Satzungen, Gesellschaftverträge
*** Alle Angaben beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2012 (Stand: 31.12.2012)
0,00%
- 30 4.f.2 Öffentlich-rechtliche Gremien im Zuständigkeitsbereich des FM
Anzahl der Mitglieder
des Gesamtgremiums
Frauengesamt
M
W
quote
Anzahl der vom Land
entsendeten Mitglieder
Frauenges
M
W
quote
Bezeichnung des
Gremiums *
Besondere Rechtsgrundlage **
Verwaltungsrat
§10 Abs. 1 GMSHG
HSH Finanzfonds AöR
Anstaltsträgerversammlung***
Staatsvertrag zw. HH
und SH über die Errichtung der "HSH
Finanzfonds AöR"
als rechtsf. Anstalt
des öffentl. Rechts
Deutsche Bundesbank
Beirat
Hauptverwaltung
§ 9 BundesbankG
14
8
6
42,86%
4
2
2
Beirat
§ 11 Landesversorgungsrücklagegesetz
6
3
3
50,00%
3
1
Verwaltungsrat
§ 11 Abs. 3 IBG
12
9
3
25,00%
12
41
26
15
36,59%
25
Unternehmen / Institution
GMSH
Sondervermögen „Versorgungsrücklage des Landes SchleswigHolstein“
Investitionsbank
Schleswig-Holstein AöR (IB)
Gesamt
5
4
3
3
2
1
40,00%
25,00%
4
2
3
Ende der
Frauenquote
Frauenquote
Amtszeit bzw.
in Bezug auf
in Bezug auf
des befristeten Gesamtgremium entsendete MG
Vertrages
erreicht
erreicht
1
25,00% GMSH-Gremium
0
0
1
Aufhebung der
Anstalt durch
50,00%
Kündigung des
Staatsvertrages
0
1
50,00%
28.20.2017,
31.07.2016,
31.12.2015,
31.01.2017
0
1
2
66,67%
15.07.2019
1
1
9
3
25,00%
30.06.2015
0
0
16
9
36,00%
1
3
1
Entsendende
Ressorts
(FF kennzeichnen)
FM
FM (FF), MIB,
MSGWG
Anzahl der Mitglieder gesamt:
41
Anzahl der vom Land entsendeten Mitglieder
25
Anzahl öffentlich-rechtlicher Gremien
5
100,00%
davon männlich
26
davon männlich
16
davon Gremien mit erreichter Frauenquote
1
20,00%
davon weiblich
15
davon weiblich
9
davon Gremien mit erreichter Frauenquote
bei den entsendeten Mitgliedern
3
60,00%
Frauenanteil am Gesamtgremium
36,59% Frauenanteil an den entsendeten Mitgliedern
* z.B. Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Beirat, Ausschuss, Kommission, Geschäftsleitung, Vorstand
** z.B. Satzungen, Gesellschaftverträge
*** Alle Angaben beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2012 (Stand: 31.12.2012)
36,00%
- 31 4.f.3 Zielplanungen zur paritätischen Besetzung im Bereich der privatrechtlichen Gremien im Zuständigkeitsbereich des FM
Unternehmen / Institution
Bezeichnung des
Gremiums
Gesellschaft zur Verwaltung und Finanzierung
von Beteiligungen des Landes mbH (GVB)
HSH Nordbank AG, Hamburg*
Aufsichtsrat
ZIEL (angestrebte Frauenquote)
IST
Frauenquote Ende 2015 Ende 2017 Ende 2019 Ende 2021
Gesamt
Landes-MG
Gesamt
Landes-MG
50,00%
50,00%
25,00%
0,00%
Maßnahmen (wer, bis wann, was)
keine Maßnahmen erforderlich
keine Maßnahmen erforderlich
* Alle Angaben beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2012 (Stand: 31.12.2012)
4.f.4 Zielplanungen zur paritätischen Besetzung im Bereich der öffentlich-rechtlichen Gremien im Zuständigkeitsbereich des FM
Unternehmen / Institution
Bezeichnung des
Gremiums
GMSH
Verwaltungsrat
HSH Finanzfonds AöR
Anstaltsträgerversammlung
Deutsche Bundesbank
Beirat
Hauptverwaltung
Sondervermögen „Versorgungsrücklage des
Landes Schleswig-Holstein“
Beirat
Investitionsbank Schleswig-Holstein AöR (IB)
Verwaltungsrat
ZIEL (angestrebte Frauenquote)
IST
Frauenquote Ende 2015 Ende 2017 Ende 2019 Ende 2021
gesamt
40,00%
Landes-MG
Gesamt
Landes-MG
25,00%
25,00%
50,00%
Gesamt
42,86%
Landes-MG
Gesamt
Landes-MG
Gesamt
Landes-MG
50,00%
50,00%
66,67%
25,00%
25,00%
Das MJKE plant im 1. HJ 2015 das männl. Erw.-R-Mitglied durch eine weibliche
Person zu ersetzen
60,00%
50,00%
50,00%
66,67%
50,00%
Maßnahmen (wer, bis wann, was)
50,00%
50,00%
50,00%
50,00%
66,67%
50,00%
50,00%
50,00%
66,67%
50,00%
Hinwirken auf BB und andere Länder bei Nachbesetzungen geeignete Frauen
zu benennen, um gesamtparitätische Besetzung zu erreichen.
50,00% paritätische Besetzung der Landesmandate erhalten.
50,00% Aufgrund bestehender paritätischer Besetzung keine Maßnahmen erforderlich.
66,67%
50,00%
50,00%
- 32 4.g
Gremien im Zuständigkeitsbereich des MWAVT
4.g.1 Privatrechtliche Gremien im Zuständigkeitsbereich des MWAVT
Anzahl der Mitglieder
des Gesamtgremiums
Frauengesamt
M
W
quote
Anzahl der vom Land
entsendeten Mitglieder
Frauenges
M
W
quote
Ende der
Frauenquote
Frauenquote
Amtszeit bzw.
in Bezug auf
in Bezug auf
des befristeten Gesamtgremium entsendete MG
Vertrages
erreicht
erreicht
Bezeichnung des
Gremiums *
Besondere Rechtsgrundlage **
AKN Eisenbahn AG, Kaltenkirchen
Aufsichtsrat
AG bzw. Satzung
der AKN
9
6
3
33,33%
3
1
2
66,67% Fristvertrag
0
1
Bürgschaftsbank SchleswigHolstein GmbH, Kiel
Aufsichtsrat
Satzung
14
13
1
7,14%
3
2
1
33,33% Mai 2018
0
0
Bürgschaftsbank SchleswigHolstein GmbH, Kiel
Kreditausschuss
Satzung
7
7
0
0,00%
3
3
0
0,00% Mai 2018
0
0
Bürgschaftsbank SchleswigHolstein GmbH, Kiel
Treuhandausschuss
Satzung
3
3
0
0,00%
3
3
0
0,00% Mai 2016
0
0
14
0
0,00%
1
1
0
Amtszeit an MGschaft in BT/BR
0,00% geknüpft, Bestellung durch BReg
erforderlich
0
0
24
8
25,00%
1
0
1
je nach
Hauptamt
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
Unternehmen / Institution
Bundesnetzagentur für Elektrizität,
Gas, Telekommunikation, Post
und Eisenbahn
Eisenbahninfrastrukturbeirat
§ 4 BEVVG
18, zzt.
sind
nicht alle
Plätze
besetzt
Bundesnetzagentur für Elektrizität,
Gas, Telekommunikation, Post
und Eisenbahn
Beirat
§ 5 Abs. 1 des Gesetzes über die
Bundesnetzagentur
32
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und bau GmbH,
Berlin
Aufsichtsrat
Konsortialvertrag
07.10.1991 Gesellschaftsvertrag i.d.F.
vom 29.04.2014
17
17
0
0,00%
1
1
0
Deutsche Zentrale für Tourismus
Verwaltungsrat
Satzung
20
17
3
15,00%
0
0
0
Entwicklungsgesellschaft Brunsbüttel (egeb)
Aufsichtsrat
§ 11 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages
12
11
1
8,33%
3
2
1
Aufsichtsrat
VII M sitzt auf
"Hamburger Ticket“
im AR, d.h. HH gewährt SH freiwillig
einen seiner Sitze
im AR.
15
12
3
20,00%
1
1
0
Flughafen Hamburg GmbH
100,00%
Vertretung im
AR ist die jewei0,00% lige für Straßenbau zuständige
Abteilungsleitung
bis Nov. 2014
0,00%
gewählt
Jew. 2 Jahre,
33,33% bzw. Amtsverlust
0,00%
Das AR-Mandat
ist an den Ministerposten geknüpft
Entsendende
Ressorts
(FF kennzeichnen)
FM (Vorsitz),
MWAVT, MELUR
MWAVT (Vorsitz), FM,
MELUR
MWAVT (Vorsitz), FM,
MELUR
FM (Vorsitz),
MWAVT, MELUR
MELUR, MWAVT
MELUR,
MWAVT (FF)
- 33 -
Unternehmen / Institution
Fraunhofer Gesellschaft
Fraunhofer Institut für
Siliziumtechnologie (ISIT)
Fraunhofer Institut MEVIS
Fraunhofereinrichtung für Marine
Biotechnologie (EMB)
Gesellschaft für Marine Aquakultur
mbH (GMA)
Gesellschaft für Maritime Technik
(GMT)
Anzahl der Mitglieder
des Gesamtgremiums
Frauengesamt
M
W
quote
Anzahl der vom Land
entsendeten Mitglieder
Frauenges
M
W
quote
Bezeichnung des
Gremiums *
Besondere Rechtsgrundlage **
Ausschuss
Ausführungsvereinb.
zum GWK-Abkommen über die gem.
Förderung der
Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung
der angewandten
Forschung e.V. §5
31
22
9
29,03%
1
1
0
0,00%
Kuratorium
FhG-Satzung § 23
12
12
0
0,00%
1
1
0
0,00%
Kuratorium
FhG-Satzung § 23
19
18
1
5,26%
1
1
0
0,00%
Beirat
analog Kuratorium
gem. §23 FhGSatzung
6
6
0
0,00%
1
1
0
0,00%
6
5
1
16,67%
2
2
0
0,00%
26
25
1
3,85%
1
1
0
0,00%
Aufsichtsrat
Beirat
Gesellschaftsvertrag
GMA
Satzung der GMT
§9
Ende der
Frauenquote
Frauenquote
Amtszeit bzw.
in Bezug auf
in Bezug auf
des befristeten Gesamtgremium entsendete MG
Vertrages
erreicht
erreicht
funktionsgeb.,
ohne Befristung
funktionsgeb.,
ohne Befristung
30.06.2015
Beirat wird derzeit von einem
Beirat in ein
Kuratorium umgewandelt, zukünftige Struktur
und Zusammensetzung noch
offen, Berufung
erfolgt über FhG
funktionsgeb.,
ohne Befristung
Berufung erfolgt
durch GMT
Hamburgische Wirtschaftsförderungsgesellschaft (HWF)
Aufsichtsrat
Satzung der HWF
9
7
2
22,22%
1
1
0
Entsendung
durch HH gem.
Abstimmung zw.
0,00%
HH und SH,
2 weibl. AR-Mitglieder ab 1.1.15
HVV Hamburger Verkehrsverbund
GmbH, Hamburg
Aufsichtsrat
§ 15 Gesellschaftsvertrag
19
15
4
21,05%
1
1
0
0,00% im Jahr 2016
Landesverkehrswacht SchleswigHolstein e.V.
Beirat
Satzung
15
zzgl. 1
(unbesetzt)
14
1
6,67%
1 zzgl. 1
(unbesetzt)
1
0
im Jahr 2017
0,00% (Amtsperiode:
4 Jahre)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Entsendende
Ressorts
(FF kennzeichnen)
FM
MELUR
Neben dem
MWAVT (FF) ist
auch das MBW
im LVW-Beirat
vertreten. Im
MBW ist die
Position derzeit
jedoch vakant.
- 34 Anzahl der Mitglieder
des Gesamtgremiums
Frauengesamt
M
W
quote
Anzahl der vom Land
entsendeten Mitglieder
Frauenges
M
W
quote
Ende der
Frauenquote
Frauenquote
Amtszeit bzw.
in Bezug auf
in Bezug auf
des befristeten Gesamtgremium entsendete MG
Vertrages
erreicht
erreicht
Bezeichnung des
Gremiums *
Besondere Rechtsgrundlage **
Nahverkehrsbund SchleswigHolstein GmbH (NAH-SH)
Aufsichtsrat
§ 8 Gesellschaftsvertrag
4
1
3
75,00%
2
1
1
50,00% im Jahr 2015
1
1
Maritimes Cluster Norddeutschland (MCN)
Lenkungskreis
§ 4 Verwaltungsvereinbarung
5
4
1
20,00%
1
1
0
funktionsgebun0,00% den durch AL 3,
31.12.2016
0
0
Mittelständische Beteiligungsgesellschaft S-H mbH
Aufsichtsrat
Gesellschaftsvertrag
11
10
1
9,09%
1
1
0
0,00% Juni 2018
0
0
Mittelständische Beteiligungsgesellschaft S-H mbH
Beteiligungsausschuss
Gesellschaftsvertrag
12
12
0
0,00%
3
3
0
0,00% Juni 2018
0
0
Unternehmen / Institution
Life Science Nord Management
GmbH (LSN GmbH), Hamburg
ehemals Norgenta
PVA Patent- und Verwertungsagentur für wissenschaftliche Einrichtungen Schleswig-Holstein
GmbH, Kiel
Tourismusagentur SchleswigHolstein (TASH)
Verbraucherzentrale SchleswigHolstein
Verbraucherzentrale SchleswigHolstein
Versorgungsbetriebe Helgoland
GmbH
Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein
(WTSH), Kiel
Anzahl der Mitglieder gesamt ***
davon männlich
davon weiblich
Frauenanteil am Gesamtgremium
2
2
0
01.04.2017 AR
soll neu definiert
werden, Landesvertretung durch
0,00%
GmbH-Vertrag
funktionsgebunden über III StW
und VII StA
25,00%
2
1
1
50,00% ohne Befristung
2
22,22%
1
0
1
100,00%
6
6
50,00%
1
0
1
15
10
5
33,33%
3
3
0
5
5
0
0,00%
Aufsichtsrat
Gesellschaftsvertrag
6
Aufsichtsrat
§ 8 Gesellschaftsvertrag
8
6
2
Aufsichtsrat
Satzung
9
7
erweiterter
Vorstand
Satzung
12
Beirat
Satzung
Aufsichtsrat
Gesellschaftsvertrag
Aufsichtsrat
Berufung der ARMitglieder gem.
Satzung WTSH
374
305
58
15,98%
Frühjahr 2016
8
7
1
12,50%
3
2
1
374
305
58
15,98%
49
38
10
Anzahl der vom Land entsendeten Mitglieder
davon männlich
davon weiblich
Frauenanteil an den entsendeten Migtliedern
* z.B. Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Beirat, Ausschuss, Kommission, Geschäftsleitung, Vorstand
** z.B. Satzungen, Gesellschaftverträge
*** Hinzu kommen unbesetzte Plätze und solche in denen noch Angaben zum Geschlecht fehlen
49
38
10
20,83%
bis Ende Mai
2014 gewählt
Amtsperiode
100,00%
4 Jahre
Amtsperiode
0,00%
4 Jahre
AR-Mitglieder
werden vom
33,33% Land bestimmt;
GF: Vertrag bis
Ende 2017
20,83%
Entsendende
Ressorts
(FF kennzeichnen)
nur MWAVT
(Vorsitz)
MWAVT (Vorsitz), FM,
MELUR
0
MBW
0
1
MSGWG (FF)
0
1
1
1
0
0
MWAVT (FF),
MJKE
0
0
FM, Wirtschaftsbehörde HH
2
6
0
Anzahl privat-rechtlicher Gremien
davon Gremien mit erreichter Frauenquote
30
2
100,00%
6,67%
davon Gremien mit erreichter Frauenquote
bei den entsendeten Mitgliedern
6
20,00%
- 35 4.g.2 Öffentlich-rechtliche Gremien im Zuständigkeitsbereich des MWAVT
Unternehmen / Institution
Bundesagentur für Arbeit
(Regionaldirektion Nord)
Bundesministerium für Arbeit und
Soziales (BMAS)
Bundesministerium für Arbeit und
Soziales (BMAS)
Bezeichnung des
Gremiums *
Besondere Rechtsgrundlage **
Beirat der Regionaldirektion Nord für das
Beschluss BA-VWR
Land SchleswigHolstein
Kooperationsaus§ 18b SGB II
schuss SGB II
Bund-Länder-Aus§ 18c SGB II
schuss SGB II
Anzahl der Mitglieder
des Gesamtgremiums
Frauengesamt
M
W
quote
Anzahl der vom Land
entsendeten Mitglieder
Frauenges
M
W
quote
Ende der
Frauenquote
Frauenquote
Amtszeit bzw.
in Bezug auf
in Bezug auf
des befristeten Gesamtgremium entsendete MG
Vertrages
erreicht
erreicht
1
10,00%
3
3
0
0,00%
0
0
6
2
4
66,67%
3
2
1
33,33%
1
0
2
1
1
50,00%
1
1
1
1
1
1
0
0
MSGWG, MSB,
MELUR, StK
0
1
MWAVT (FF),
alle anderen
Ressorts sind
Mitglieder
0
0
MJKE. MBW,
MSGWG.
MWAVT (FF)
0
0
1
1
5
5
Bleibt auch für
Förderperiode
2014 - 2020 bestehen
Amtszeit 4
Jahre, rotierender Vorsitz
aktuelle Amtszeit: 2010-14
Die Tätigkeit
des BGA endet
mit der Schlusszahlung durch
die EU-Kommission voraussichtlich 3./4.
Quartal 2024
Art. 10 VO (EG) Nr.
1828/2006
46***
18***
28***
65,12%
2
0
2
100,00%
Eichdirektion Nord AöR, Kiel
Verwaltungsrat
Staatsvertrag
7
3
4
57,14%
2
1
1
50,00%
Landesausschuss für Berufsbildung (LABB)
Ausschuss
§ 82 Abs. 1 BBiG
18
16
2
11,11%
6
4
2
33,33%
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit
Verkehr und Technologie
Begleitausschuss
für das OP EFRE
Schleswig-Holstein
2014-2020
Art. 47 VO (EU)
Nr. 1303/2013 des
Rates
58
38
20
34,48%
10
5
5
50,00%
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit,
Verkehr und Technologie
ESF-Begleitausschuss
Art. 63 VO (EG)
Nr. 1083/2006
20
15
5
25,00%
7
4
3
42,86% 31.12.2015
§ 4 BEVVG
16
zzgl. 2
unbesetzt
14
2
12,50%
1
1
0
19
9
10
52,63%
2
0
2
204
125
77
38,12%
38
21
17
Regionale Ausbildungsbetreuung
in Schleswig-Holstein
Arbeitskreis
Anzahl der Mitglieder gesamt
davon männlich
davon weiblich
Frauenanteil am Gesamtgremium
204
125
77
38,12%
ergänzende Förderkriterien v. 19.10.10
Gesamt:
MELUR, MBW
(FF)
9
Netzwerk Inform
Eisenbahninfrastrukturbeirat
(FF kennzeichnen)
10
Bund-Länder AG der Publizitätsbeauftragten
Bundesnetzagentur für Elektrizität,
Gas, Telekommunikation, Post
und Eisenbahn
Entsendende
Ressorts
Anzahl der vom Land entsendeten Mitglieder
davon männlich
davon weiblich
Fraueanteil an den entsendeten Mitgliedern
* z.B. Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Beirat, Ausschuss, Kommission, Geschäftsleitung, Vorstand
** z.B. Satzungen, Gesellschaftverträge
*** Exakte Mitgliederzahlen liegen nicht vor (ca.-Angaben)
38
21
17
44,74%
Amtszeit an
MGschaft in BT/
0,00% BR geknüpft,
Bestellung durch
BReg erforderl.
aktuelle Amts100,00%
zeit: 2011-13
44,74%
BMWI
Anzahl öffentl-rechtlichen Gremien
davon Gremien mit erreichter Frauenquote
10
5
100,00%
50,00%
davon Gremien mit erreichter Frauenquote
bei den entsendeten Mitgliedern
5
50,00%
- 36 4.g.3 Zielplanungen zur paritätischen Besetzung im Bereich der privatrechtlichen Gremien im Zuständigkeitsbereich des MWAVT
Unternehmen / Institution
Bezeichnung des
Gremiums
AKN Eisenbahn AG, Kaltenkirchen
Aufsichtsrat
Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH, Kiel
Aufsichtsrat
Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH, Kiel
Kreditausschuss
Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH, Kiel
Treuhandausschuss
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn
Eisenbahninfrastrukturbeirat
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn
Beirat
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und
bau GmbH, Berlin
Aufsichtsrat
Deutsche Zentrale für Tourismus
Verwaltungsrat
Entwicklungsgesellschaft Brunsbüttel (egeb)
Aufsichtsrat
Flughafen Hamburg GmbH
Aufsichtsrat
Fraunhofer Gesellschaft
Ausschuss
Fraunhofer Institut für Siliziumtechnologie (ISIT)
Kuratorium
Fraunhofer Institut MEVIS
Kuratorium
Fraunhofereinrichtung für Marine Biotechnologier
(EMB)
Beirat
Gesellschaft für Marine Aquakultur mbH (GMA)
Aufsichtsrat
Gesellschaft für Maritime Technik (GMT)
Beirat
Hamburgische Wirtschaftsförderungsgesellschaft
(HWF)
Aufsichtsrat
HVV Hamburger Verkehrsverbund GmbH,
Hamburg
Aufsichtsrat
Landesverkehrswacht Schleswig-Holstein e.V.
Beirat
Nahverkehrsbund Schleswig-Holstein GmbH
(NAH-SH)
Aufsichtsrat
Maritimes Cluster Norddeutschland (MCN)
Lenkungskreis
ZIEL (angestrebte Frauenquote)
IST
Frauenquote Ende 2015 Ende 2017 Ende 2019 Ende 2021
Gesamt
Landes-MG
Gesamt
Landes-MG
Gesamt
Landes-MG
Gesamt
Landes-MG
Gesamt
Landes-MG
Gesamt
Landes-MG
Gesamt
Landes-MG
Gesamt
Landes-MG
Gesamt
Landes-MG
Gesamt
Landes-MG
Gesamt
Landes-MG
Gesamt
Landes-MG
Gesamt
Landes-MG
Gesamt
Landes-MG
Gesamt
Landes-MG
Gesamt
Landes-MG
Gesamt
Landes-MG
Gesamt
Landes-MG
Gesamt
Landes-MG
Gesamt
Landes-MG
Gesamt
Landes-MG
33,33%
66,67%
7,14%
33,33%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
25,00%
100,00%
0,00%
0,00%
15,00%
0,00%
8,33%
33,33%
20,00%
0,00%
29,03%
0,00%
0,00%
0,00%
5,26%
0,00%
0,00%
0,00%
16,67%
0,00%
3,85%
0,00%
22,22%
0,00%
21,05%
0,00%
6,67%
0,00%
75,00%
50,00%
20,00%
0,00%
Maßnahmen (wer, bis wann, was)
- 37 Unternehmen / Institution
Bezeichnung des
Gremiums
Mittelständische Beteiligungsgesellschaft
S-H mbH
Aufsichtsrat
Mittelständische Beteiligungsgesellschaft
S-H mbH
Beteiligungsausschuss
Life Science Nord Management GmbH (LSN GmbH),
Hamburg ehemals Norgenta
Aufsichtsrat
PVA Patent- und Verwertungsagentur für wissenschaftliche Einrichtungen S-H GmbH, Kiel
Aufsichtsrat
Tourismusagentur Schleswig-Holstein (TASH)
Aufsichtsrat
Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein
erweiteter Vorstand
Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein
Beirat
Versorgungsbetriebe Helgoland GmbH
Aufsichtsrat
Wirtschaftsförderung und Technologietransfer
Schleswig-Holstein (WTSH), Kiel
Aufsichtsrat
ZIEL (angestrebte Frauenquote)
IST
Frauenquote Ende 2015 Ende 2017 Ende 2019 Ende 2021
Gesamt
Landes-MG
Gesamt
Landes-MG
Maßnahmen (wer, bis wann, was)
9,09%
0,00%
0,00%
0,00%
Gesamt
Landes-MG
Gesamt
Landes-MG
Gesamt
Landes-MG
Gesamt
Landes-MG
Gesamt
Landes-MG
Gesamt
Landes-MG
Gesamt
Landes-MG
0,00%
25,00%
50,00%
22,22%
100,00%
50,00%
100,00%
33,33%
0,00%
0,00%
0,00%
12,50%
33,33%
4.g.4 Zielplanungen zur paritätischen Besetzung im Bereich der öffentlich-rechtlichen Gremien im Zuständigkeitsbereich des MWAVT
Unternehmen / Institution
Bundesagentur für Arbeit (RD Nord)
Bezeichnung des
Gremiums
ZIEL (angestrebte Frauenquote)
IST
Frauenquote Ende 2015 Ende 2017 Ende 2019 Ende 2021
Beirat der Regionaldirekt. Gesamt
Nord für das Land S-H Landes-MG
Bundesministerium für Arbeit/Soziales (BMAS)
Kooperationsausschuss SGB II
Gesamt
Bundesministerium für Arbeit/Soziales (BMAS)
Bund-Länder-Ausschuss SGB II
Gesamt
Bund-Länder AG der Publizitätsbeauftragten
Netzwerk Inform
Landes-MG
Eichdirektion Nord AöR, Kiel
Landesausschuss für Berufsbildung (LABB)
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und
Technologie
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und
Technologie
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahn
Regionale Ausbildungsbetreuung in SchleswigHolstein
Verwaltungsrat
Ausschuss
50,00%
Gesamt
65,12%
Gesamt
Landes-MG
Gesamt
Landes-MG
Begleitausschuss für das Gesamt
OP EFRE S-H 2014-2020 Landes-MG
ESF-Begleitausschuss
Eisenbahninfrastrukturbeirat
Arbeitskreis
10,00%
0,00%
66,67%
33,33%
Landes-MG
Landes-MG
Gesamt
Landes-MG
Gesamt
Landes-MG
Gesamt
Landes-MG
Maßnahmen (wer, bis wann, was)
100,00%
57,14%
50,00%
11,11%
33,33%
34,48%
50,00%
25,00%
42,86%
12,50%
0,00%
52,63%
100,00%
kein Einfluss auf eine geschlechterparitätische Umsetzung - Zuständigkeit der
Bundesländer
- 38 4.h
Gremien im Zuständigkeitsbereich des MSGWG
4.h.1 Privatrechtliche Gremien im Zuständigkeitsbereich des MSGWG
Unternehmen / Institution
Bezeichnung des
Gremiums *
Besondere Rechtsgrundlage **
Anzahl der Mitglieder
Anzahl der vom Land
Ende der
Frauenquote
des Gesamtgremiums
entsendeten Mitglieder
Amtszeit bzw.
in Bezug auf
FrauenFrauen- des befristeten Gesamtgremium
gesamt männlich weiblich
gesamt männlich weiblich
Vertrages
erreicht
quote
quote
8
1
7
87,50%
2
0
2
100,00%
1
Frauenquote
in Bezug auf
entsandte MG
erreicht
Forschungszentrum Borstel
Kuratorium
Stiftung
Krankenhausgesellschaft SH
Vorstand
Satzung
16
14
2
12,50%
1
0
1
100,00%
0
1
InphA Institut für pharmazeutische
und angewandte Analytik GmbH
Aufsichtsrat
Länderabkommen,
Gesellschaftervertrag
6
4
2
33,33%
1
0
1
100,00%
0
1
Institut für Krebsepidemiologie
e.V.
Vorstand
Landeskrebsregistergesetz,
Vereinssatzung
9
7
2
22,22%
1
0
1
100,00%
0
1
KH-Planungs-Beteiligtenrunde
Beteiligtenrunde
Ausführungsgesetz,
Krankenhausgesetz
19
16
3
15,79%
2
1
1
50,00%
0
1
Gutachterausschuss nach § 4 der
DVO zum Heilpraktikergesetz
Ausschuss
DVO zum
Heilpraktikergesetz
5
2
3
60,00%
3
1
2
66,67%
1
1
Badewasserkommission des UBA
Kommission
10
5
5
50,00%
1
1
0
0,00%
1
0
EU-Ausschuss zur EG-Badegewässer-Richtlinie
Ausschuss
32
16
16
50,00%
1
1
0
0,00%
1
0
AG Profile und Berichterstattung
Arbeitsgemeinschaft
12
8
4
33,33%
3
1
2
66,67%
0
1
Landesstelle gegen die Suchtgefahren
beratendes Mitglied
des Vorstandes
Satzung
5
4
1
20,00%
1
0
1
100,00%
0
1
Verw. Ausschuss "Schiffahrtsmed.
Norddt. Koooperation"
Ausschuss
Länderabkommen
6
3
3
50,00%
1
0
1
100,00%
1
1
Arbeitskreis Küstenländer
"Schiffshygiene"
Arbeitskreis
Länderabkommen
10
6
4
40,00%
1
0
1
100,00%
0
1
7
2
5
71,43%
3
0
3
100,00%
1
1
Stiftung Familie in Not
Helmholtz-Zentrum Geesthacht
Zentrum für Material- und Küstenforschung gmbH
Stiftung Forschungszentrum
Borstel (ZFB)
Alfred-Wegener-Institut
Kuratorium
Infektionsschutzgesetz
Art. 16 EG-Bade
Gew-RL / BRBeschluss
Badegewässerverordnung
§ 6 der Satzung
(Fassung v.12.9.2007)
2: unbefristet;
1: 30.04.2015
Entsendende
Ressorts
(FF kennzeichnen)
1
Aufsichtsrat
Gesellschaftsvertrag
16
11
5
31,25%
1
0
1
100,00%
0
1
Kuratorium
Satzung
7
3
4
57,14%
2
1
1
50,00%
1
1
Kuratorium
Land Bremen
13
9
4
30,77%
1
0
1
100,00%
0
1
FM
- 39 Unternehmen / Institution
Bezeichnung des
Gremiums *
Besondere Rechtsgrundlage **
Anzahl der Mitglieder
Anzahl der vom Land
des Gesamtgremiums
entsendeten Mitglieder
FrauenFrauengesamt männlich weiblich
gesamt männlich weiblich
quote
quote
Ende der
Frauenquote
Amtszeit bzw.
in Bezug auf
des befristeten Gesamtgremium
Vertrages
erreicht
Frauenquote
in Bezug auf
entsandte MG
erreicht
PVA Patent- und Verwertungsagentur für die wissenschaftlichen
Einrichtungen SH
Aufsichtsrat
7
5
2
28,57%
2
2
0
0,00%
0
0
Zentrum für maritime Technologie
und Seefischmarkt ZTS Grundstücksverwaltung GmbH, Kiel
(ab 1.1.2015 im MWAVT)
Aufsichtsrat
6
4
2
33,33%
1
0
1
100,00%
0
1
194
120
74
38,14%
28
8
20
71,43%
7
15
Gesamt
Anzahl der Mitglieder gesamt:
194
Anzahl der vom Land entstendeten Mitglieder
davon männlich
120
davon weiblich
74
Frauenanteil am Gesamtgremium
Entsendende
Ressorts
(FF kennzeichnen)
28
Anzahl privat-rechtlicher Gremien
18
100,00%
davon männlich
8
davon Gremien mit erreichter Frauenquote
7
38,89%
davon weiblich
20
davon Gremien mit erreichter Frauenquote
bei den entstendeten Mitgliedern
15
83,33%
38,14% Frauenanteil an den entsendeten Mitgliedern
71,43%
* z.B. Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Beirat, Ausschuss, Kommission, Geschäftsleitung, Vorstand
** z.B. Satzungen, Gesellschaftverträge
4.h.2 Öffentlich-rechtliche Gremien im Zuständigkeitsbereich des MSGWG
Unternehmen / Institution
Gemeinsames Landesgremium
Arbeitstagung der Aufsichtsbehörden der Sozialversicherungsträger
IMPP (Institut für medizinische und
pharmazeutische Prüfungsfragen)
Anzahl der Mitglieder
des Gesamtgremiums
Frauengesamt
M
W
quote
Anzahl der vom Land
entsendeten Mitglieder
Frauenges
M
W
quote
Ende der
Frauenquote
Frauenquote
Amtszeit bzw.
in Bezug auf
in Bezug auf
des befristeten Gesamtgremium entsendete MG
Vertrages
erreicht
erreicht
Bezeichnung des
Gremiums *
Besondere Rechtsgrundlage **
Gremium
§ 90a SGB V i.V.m.
§ 3 Abs. 1 AGGKV-VStG
25
19
6
24,00%
3
1
2
66,67%
0
1
Arbeitstagung
§ 90 Abs. 4 SGB IV
30
20
10
33,33%
2
2
0
0,00%
0
0
16
10
6
37,50%
1
1
0
0,00%
2017
0
0
5
1
4
80,00%
1
1
0
0,00%
2017
1
0
4
2
2
50,00%
1
0
1
100,00%
2016
1
1
16
10
6
37,50%
1
0
1
100,00%
2022
0
1
Verwaltungsrat
NDZ (Norddeutsches Zentrum zur
Weiterentwicklung der Pflege)
Verwaltungsausschuss
GIZ-Nord (Giftinformationszentrum)
Verwaltungsausschuss
ZLG (Zentralstelle der Länder für
Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln & Medizinprodukten)
Beirat
Staatsvertrag über
das IMPP
Abkommen d. norddeutschen Länder
über das NDZ
Abkommen d. norddeutschen Länder
über das GIZ
Entsendende
Ressorts
(FF kennzeichnen)
- 40 Anzahl der Mitglieder
des Gesamtgremiums
Frauengesamt
M
W
quote
Anzahl der vom Land
entsendeten Mitglieder
Frauenges
M
W
quote
Ende der
Frauenquote
Frauenquote
Amtszeit bzw.
in Bezug auf
in Bezug auf
des befristeten Gesamtgremium entsendete MG
Vertrages
erreicht
erreicht
Bezeichnung des
Gremiums *
Besondere Rechtsgrundlage **
BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte)
Stufenplangremium f.
Arzneimittelvorfälle
§ 63 AMG
16
8
8
50,00%
1
0
1
100,00%
2016
1
1
BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte)
Sicherheitsplangremium f. Medizinprodukte
§ 29 MPG
16
8
8
50,00%
1
0
1
100,00%
2016
1
1
Landesjugendamt
Landesjugendhilfeausschuss
§ 70 ff. SGB VIII,
§ 51 ff JuFöG
42
23
19
45,24%
1
0
1
100,00%
30.06.2016
0
1
Landesverwaltung
IT Beauftragten
Konferenz (ITBK)
Erlass IM IV Z
0256.00.01.00 vom
11.12.2012
10
9
1
10,00%
1
1
0
0,00%
0
0
Landesverwaltung
Landes IT Rat (LITR)
Erlass IM IV Z
0256.00.01.00 vom
11.12.2012
14
12
2
14,29%
1
1
0
0,00%
0
0
MSGWG
Landespflegeausschuss
§ 92 SGB XI; Landespflegeausschussverordnung
26
15
11
42,31%
2
2
0
0,00%
0
0
MSGWG
Landespflegesatzkommission
§ 86 Abs. 1 SGB XI;
Geschäftsordnung
18
7
11
61,11%
1
1
0
0,00%
1
0
§ 76 SGB XI; Pflege-Schiedsstellenverordnung
13
8
5
38,46%
1
1
0
0,00%
0
0
§ 103 SGB IX
9
6
3
33,33%
2
1
1
50,00%
0
1
Unternehmen / Institution
MSGWG
MSGWG
Schiedsstelle für Angelegenheiten des
Pflege-Versicherungsgesetzes
Beratender
Ausschuss
31.12.2014
31.03.2014
MSGWG
Gemeinsamer Ausschuss nach § 4
AG-SGB XII
§ 4 AG-SGB XII
10
6
4
40,00%
4
2
2
50,00%
0
1
MSGWG
Teilhabebeirat nach
§ 4 AG-SGB XII
§ 4 AG-SGB XII
14
9
5
35,71%
3
2
1
33,33%
0
0
MSGWG
Widerspruchsausschuss bei dem Integrationsamt
§ 119 SGB IX
17
8
9
52,94%
2
1
1
50,00%
1
1
Bund
Beirat nach
§ 64 SGB IX
§ 64 SGB IX
48
28
20
41,67%
2
0
2
100,00%
0
1
Bund-Länder
Nationale Arbeitsschutzkonferenz
(NAK)
Arbeitsschutzgesetz
9
8
1
11,11%
1
1
0
0,00%
Juni 2014
0
0
Bund-Länder
AfAmed - Ausschuss
für Arbeitsmedizin
VO zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
(ArbMedVV)
12
6
6
50,00%
1
1
0
0,00%
2015
1
0
30.04.2014
Entsendende
Ressorts
(FF kennzeichnen)
1 JugendrichterIn (MJKE)
- 41 Anzahl der Mitglieder
des Gesamtgremiums
Frauengesamt
M
W
quote
Anzahl der vom Land
entsendeten Mitglieder
Frauenges
M
W
quote
Bezeichnung des
Gremiums *
Besondere Rechtsgrundlage **
Länder
Länderausschuss f.
Arbeitssicherheit u.
Sicherheitstechnik
(LASI)
Ländervereinbarung
16
11
5
31,25%
1
1
0
0,00%
Ländergremium
Beirat der Zentralstelle der Länder für
Sicherheitstechnik
Staatsvertrag
16
15
1
6,25%
1
0
1
Deutsche
Forschungsgemeinschaft (DFG)
Hauptausschuss
Satzung
61
36
25
40,98%
3
0
Deutsche
Forschungsgemeinschaft (DFG)
Bewilligungsausschuss GK
51
30
21
41,18%
1
Deutsche
Forschungsgemeinschaft (DFG)
Bewilligungsausschuss SFB
57
42
15
26,32%
Helmholtzzentrum für Ozeanforschung Kiel (GEOMAR)
Kuratorium
Errichtungsgesetz
9
7
2
IPN Leibniz-Institut für die Pädagogik der Naturwissenschaften
Stiftungsrat
Errichtungsgesetz
9
8
Max-Planck-Institut für Evolutionsbiologie Max-Planck-Gesellschaft
Kuratorium
Satzung
12
Stiftung Institut für Weltwirtschaft
(IfW)
Stiftungsrat
Errichtungsgesetz
Unternehmen / Institution
ZBW Deutsche Zentralbibiliothek
für WiWi (Stiftung)
Zentrum für Baltische und Skandinavische Archäologie
Universitätsklinikum SH AöR,
Campi Kiel und Lübeck
Anzahl der Mitglieder gesamt
davon männlich
davon weiblich
Frauenanteil am Gesamtgremium
0
0
100,00%
0
1
3
100,00%
0
1
0
1
100,00%
0
1
1
0
1
100,00%
0
1
22,22%
1
1
0
0,00%
0
0
1
11,11%
1
0
1
100,00%
0
1
10
2
16,67%
1
0
1
100,00%
0
1
8
7
1
12,50%
2
1
1
50,00%
0
1
10
9
1
10,00%
1
1
0
0,00%
0
0
0
0
0
1
7
18
Kuratorium
StiftungsG Gottorf
6
5
1
16,67%
1
1
0
0,00%
Aufsichtsrat
§§ 84 bis 86 HSG
9
6
3
33,33%
3
2
1
33,33%
634
409
225
35,49%
50
26
24
48,00%
634
409
225
35,49%
Ende der
Frauenquote
Frauenquote
Amtszeit bzw.
in Bezug auf
in Bezug auf
des befristeten Gesamtgremium entsendete MG
Vertrages
erreicht
erreicht
Anzahl der vom Land entsendeten Mitglieder
davon männlich
davon weiblich
Fraueanteil an den entsendeten Mitgliedern
* z.B. Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Beirat, Ausschuss, Kommission, Geschäftsleitung, Vorstand
** z.B. Satzungen, Gesellschaftverträge
50
26
24
48,00%
Juni 2014
vorauss. Juni
2017
Anzahl öffentl-rechtlichen Gremien
davon Gremien mit erreichter Frauenquote
davon Gremien mit erreichter Frauenquote
bei den entsendeten Mitgliedern
Entsendende
Ressorts
(FF kennzeichnen)
MWAVT
33
7
100,00%
21,21%
18
54,55%
- 42 4.h.3 Zielplanungen zur paritätischen Besetzung im Bereich der privatrechtlichen Gremien im Zuständigkeitsbereich des MSGWG
Unternehmen / Institution
Bezeichnung des
Gremiums
Forschungszentrum Borstel
Kuratorium
Krankenhausgesellschaft SH
Vorstand
InphA Institut für pharmazeutisch Analytik
GmbH
Aufsichtsrat
Institut für Krebsepidemiologie e.V.
Vorstand
KH-Planungs-Beteiligtenrunde
Beteiligtenrunde
Gutachterausschuss nach § 4 der DVO
zum Heilpraktikergesetz
ausschuss
Badewasserkommission des UBA
Kommission
EU-Ausschuss zur EG-Badegewässer
Richtlinie
Ausschuss
AG Profile und Berichterstattung
Arbeitsgemeinschaft
Landesstelle gegen die Suchtgefahren
beratendes Mitglied
des Vorstandes
Verw. Ausschuss "Schiffahrtsmed. Norddt.
Koooperation"
Ausschuss
Arbeitskreis Küstenländer "Schiffshygiene"
Arbeitskreis
Stiftung Familie in Not
Kuratorium
Helmholtz-Zentrum Geesthacht Zentrum für
Material- und Küstenforschung GmbH
Aufsichtsrat
Stiftung Forschungszentrum Borstel (ZFB)
Kuratorium
Alfred-Wegener-Institut
Kuratorium
PVA Patent- und Verwertungsagentur für die
wissenschaftlichen Einrichtg SH
Aufsichtsrat
Zentrum für maritime Technologie und Seefischmarkt ZTS Grundstückverwaltung GmbH,
Kiel (ab 01.01.2015 im MWAVT)
Aufsichtsrat
ZIEL (angestrebte Frauenquote)
IST
Frauenquote Ende 2015 Ende 2017 Ende 2019 Ende 2021
Gesamt
Landes-MG
Gesamt
Landes-MG
Gesamt
Landes-MG
Gesamt
Landes-MG
Gesamt
Landes-MG
Gesamt
Landes-MG
Gesamt
Landes-MG
Gesamt
Landes-MG
Gesamt
Landes-MG
Gesamt
Landes-MG
Gesamt
Landes-MG
Gesamt
Landes-MG
Gesamt
Landes-MG
Gesamt
Landes-MG
Gesamt
Landes-MG
Gesamt
Landes MG
Gesamt
Landes MG
Gesamt
Landes MG
87,50%
100,00%
12,50%
100,00%
33,33%
100,00%
22,22%
100,00%
15,79%
50,00%
60,00%
66,67%
50,00%
0,00%
50,00%
0,00%
33,33%
66,67%
20,00%
100,00%
50,00%
100,00%
40,00%
100,00%
71,43%
100,00%
31,25%
100,00%
57,14%
50,00%
30,77%
100,00%
28,57%
0,00%
33,33%
100,00%
Maßnahmen (wer, bis wann, was)
Einfluss nur auf eigene Benennungen
Ziel bereits erreicht
Einfluss nur auf eigene Benennungen
Ziel bereits erreicht
Einfluss nur auf eigene Benennungen
Ziel bereits erreicht
Einfluss nur auf eigene Benennungen
Ziel bereits erreicht
Einfluss nur auf eigene Benennungen
Ziel bereits erreicht
Einfluss nur auf eigene Benennungen
Ziel bereits erreicht
UBA-KOM wird alle 4 Jahre neu durch BMG bestimmt. Keine Entscheidungshoheit des Landes. Abhängig von der fachlichen
Qualifikation und persönlicher Expertise. Bei bestehender Wiederbesetzungssperre planerisch nicht änderbar; "klassische"
Maßnahmen insofern nicht sinnvoll.
Besetzung erfolgt im Einzelfall durch Bundesratsbeschluss.
Einfluss nur auf eigene Benennungen
Ziel bereits erreicht
Einfluss nur auf eigene Benennungen
Ziel bereits erreicht
Einfluss nur auf eigene Benennungen
Ziel bereits erreicht
Einfluss nur auf eigene Benennungen
Ziel bereits erreicht
Einfluss nur auf eigene Benennungen
Ziel bereits erreicht
Einfluss nur auf eigene Benennungen
Ziel bereits erreicht
Einfluss nur auf eigene Benennungen
Ziel bereits erreicht
- 43 4.h.4 Zielplanungen zur paritätischen Besetzung im Bereich der öffentlich-rechtlichen Gremien im Zuständigkeitsbereich des MSGWG
Unternehmen / Institution
Bezeichnung des
Gremiums
Gemeinsames Landesgremium
Gremium
Arbeitstagung der Aufsichtsbehörden der Sozialversicherungsträger
Verwaltungsrat
NDZ (Norddeutsches Zentrum zur
Weiterentwicklung der Pflege)
Verwaltungsausschuss
GIZ-Nord (Giftinformationszentrum)
Verwaltungsausschuss
ZLG (Zentralstelle der Länder für
Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln & Medizinprodukten)
Beirat
BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte)
Landesjugendamt
Gesamt
Landes-MG
24,00%
66,67%
Gesamt
33,33%
Arbeitstagung
IMPP (Institut für medizinische und
pharmazeutische Prüfungsfragen)
BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte)
IST
ZIEL (angestrebte Frauenquote)
Frauenquote Ende 2015 Ende 2017 Ende 2019 Ende 2021
Landes-MG
0,00%
Gesamt
Landes-MG
Gesamt
Landes-MG
Gesamt
Landes-MG
37,50%
0,00%
80,00%
0,00%
50,00%
100,00%
Gesamt
Landes-MG
Stufenplangremium
für Arzneitmitelvorfälle
BfArM
Sicherheitsplangremium für Medizinprodukte
Landesjugendhilfeausschuss
Gesamt
Landes-MG
Gesamt
Landes-MG
Gesamt
Landes-MG
Landesverwaltung
IT Beauftragten Konferenz (ITBK)
Gesamt
Landes-MG
Landesverwaltung
Landes IT Rat (LITR)
Gesamt
Landes-MG
37,50%
Maßnahmen (wer, bis wann, was)
Die Festlegung der Teilnehmerinnen und Teilnehmern erfolgt durch die
jeweiligen Ländern bzw. Bundesministerien. Das MSGWG hat dort keinen
Einfluss auf eine paritätische Besetzung.
Ein festes Mandat bzw. eine persönliche Mitgliedschaft einzelner Teilnehmerinnen und Teilnehmer bestehen nicht. Auch ist die Anzahl nicht geregelt. Die Festlegung der Teilnehmerinnen und Teilnehmern für SH erfolgt aufgrund der
Themen der Tagesordnung, also fachlich.
MSGWG hat keinen Einfluss auf die Benennungen der Mitglieder
Mitglied scheidet 2017 aus. Nachfolge wird dann neu geregelt
Kein Handlungsbedarf, Frauenanteil von mind. 50 % des Gesamtgremiums erreicht
Kein Handlungsbedarf, Frauenanteil von mind. 50 % des Gesamtgremiums erreicht
Ziel bereits erreicht
MSGWG hat keinen Einfluss auf die Benennungen der Mitglieder
100,00%
Ziel bereits erreicht
50,00%
Kein Handlungsbedarf, Frauenanteil von mind. 50 % des Gesamtgremiums erreicht
100,00%
Ziel bereits erreicht
50,00%
Kein Handlungsbedarf, Frauenanteil von mind. 50 % des Gesamtgremiums erreicht
100,00%
Ziel bereits erreicht
45,24%
Im Landesjugendhilfeausschuss ist eine paritätische Besetzung im Zeitverlauf
gesichert, da nach § 51 Absatz 4 JuFöG bei der Benennung der Mitglieder beide
Geschlechter zu berücksichtigen sind und von Amtsperiode zu Amtsperiode
das anteilige Verhältnis der Geschlechter umzukehren ist.
100,00%
10,00%
Die Zuständigkeit für die ITBK (IT Beauftragten Konferenz) liegt bei ZIT
(zentrales IT Management) und damit in der Staatskanzlei. Das MSGWG hat
hier keinen Einfluss auf die Zusam-mensetzung des Gremiums.
0,00%
14,29%
0,00%
Die Zuständigkeit füden LITR (Landes IT Rat) liegt bei ZIT (zentrales IT-Management) und damit in der Staatskanzlei. Das MSGWG hat hier keinen Einfluss auf
die Zusammensetzung des Gremiums.
- 44 Unternehmen / Institution
MSGWG
MSGWG
MSGWG
MSGWG
MSGWG
MSGWG
MSGWG
Bund
Bund-Länder
Bund-Länder
Länder
Ländergremium
Bezeichnung des
Gremiums
Landespflegeausschuss
Landespflegesetzkommission
Schiedsstelle für Angelegenheiten des
Pflege-VersicherungsG
IST
ZIEL (angestrebte Frauenquote)
Frauenquote Ende 2015 Ende 2017 Ende 2019 Ende 2021
Beirat nach
§ 64 SGB IX
Der Landespflegeausschuss wird sich bis Ende 2015 neu konstituieren. Das
MSGWG bittet die entsendenden Organisationen stets um besondere Beachtung einer paritätischen Gremienbesetzung, hat aber keinen Einfluss auf die Bestellung der Mitglieder.
Gesamt
42,31%
Landes-MG
Gesamt
Landes-MG
0,00%
61,11%
0,00%
Gesamt
38,46%
Das MSGWG hat keinen Einfluss auf die Benennung von Mitgliedern durch die
vertetenen Organisationen.
0,00%
33,33%
50,00%
MSGWG hat keinen Einfluss auf die Benennung der Mitglieder
Landes-MG
Gesamt
Beratender Ausschuss
Landes-MG
Gemeinsamer Aus- Gesamt
schuss nach § 4
Landes-MG
AG-SGB XII
Teilhabebeirat nach
§ 4 AG-SGB XII
Widerspruchsausschuss beim Integrationsamt
Maßnahmen (wer, bis wann, was)
40,00% k.A.
35,71% k.A.
33,33%
Gesamt
52,94%
Landes-MG
50,00%
Gesamt
41,67%
Beirat der Zentralstelle
Gesamt
der Länder für Sicherheitstechnik
Landes-MG
k.A.
k.A.
k.A.
MSGWG hat keinen Einfluss auf die Benennung der Mitglieder
k.A.
k.A.
k.A.
MSGWG hat keinen Einfluss auf die Benennung der Mitglieder
50,00%
Gesamt
Landes-MG
Landes-MG
Nationale ArbeitsGesamt
schutzkonferenz (NAK) Landes-MG
AfAmed - Ausschuss Gesamt
für Arbeitsmedizin
Landes-MG
Länderausschuss für
Gesamt
Arbeitssicherheit u.
Sicherheitstechnik
Landes-MG
(LASI)
Kein Handlungsbedarf
100,00%
11,11% k.A.
0,00%
50,00%
0,00%
31,25% k.A.
Kein Handlungsbedarf
Kein Handlungsbedarf
Es handelt sich um ein Bundesgremium. Das MSGWG hat auf die Besetzung
keinen Einfluss. Unabhängig davon sind die aus SH entsendeten zwei Mitglieder
Frauen.
k.A.
k.A.
k.A.
MSGWG hat keinen Einfluss auf die Benennungen der Mitglieder
Kein Handlungsbedarf
k.A.
k.A.
k.A.
Die Besetzung des LASI ist per Geschäftsordnung festgelegt. Danach entsenden die Länder die zuständigen Abteilungsleiter in das Gremium.
k.A.
Jedes Land benennt eine Person als Beiratsmitglied. Zurzeit ist das in SH das
LASI-Mitglied, weil die Beiratssitzung in unmittelbarem Anschluss an die LASISitzung stattfindet. Inhaltlich erscheint es sinnvoll, das Mitglied des Landes im
AAMÜ auch als ZLS-Beiratsmitglied zu benennen. Deshalb wird auf Länderebene derzeit diskutiert, die Beiratssitzung künftig im Anschluss an die Sitzung
des AAMÜ stattfinden zu lassen. Dann könnte SH die künftig für die Marktüberwachung vorgesehene Mitarbeiterin als ZLS-Beiratsmitglied benennen.
0,00%
6,25% k.A.
100,00%
k.A.
k.A.
- 45 Unternehmen / Institution
Bezeichnung des
Gremiums
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
Hauptausschuss
Deutsche Forschungsgemeinsch. (DFG)
Bewilligungsausschuss GK
Deutsche Forschungsgemeinsch. (DFG)
Bewilligungsausschuss SFB
Helmholtzzentrum für Ozeanforschung Kiel
(GEOMAR)
Kuratorium
IPN Leibniz-Institut für die Pädagogik der
Naturwissenschaften
Stiftungsrat
Max-Planck-Institut für Evolutions-biologieMax-Planck-Gesellschaft
Kuratorium
Stiftung Institut für Weltwirtschaft (IfW)
Stiftungsrat
ZBW Deutsche Zentralbibiliothek für WiWi
(Stiftung)
Stiftungsrat
Zentrum für Baltische und Skandinavische
Archäologie
Kuratorium
Universitätsklinikum SH AöR, Campi Kiel und
Lübeck
Aufsichtsrat
ZIEL (angestrebte Frauenquote)
IST
Frauenquote Ende 2015 Ende 2017 Ende 2019 Ende 2021
Gesamt
Landes-MG
Gesamt
Landes-MG
Gesamt
Landes-MG
Gesamt
Landes-MG
Gesamt
Landes-MG
Gesamt
Landes-MG
Gesamt
Landes-MG
Gesamt
Landes-MG
Gesamt
Landes-MG
Gesamt
Landes-MG
40,98%
100,00%
41,18%
100,00%
26,32%
100,00%
22,22%
0,00%
11,11%
100,00%
16,67%
100,00%
12,50%
50,00%
10,00%
0,00%
16,67%
0,00%
33,33%
33,33%
Maßnahmen (wer, bis wann, was)
Bund-Länder-Gremium, SH hat nur Einfluss auf eigene Benennung
Bund-Länder-Gremium, SH hat nur Einfluss auf eigene Benennung
Bund-Länder-Gremium, SH hat nur Einfluss auf eigene Benennung
Zuständigkeit MWAVT
Anregung im Stiftungsrat, bei Nachbesetzungen auf Ausgewogenheit zu achten
Anregung im Stiftungsrat, bei Nachbesetzungen auf Ausgewogenheit zu achten
An Funktion St Wissenschaft gebunden
Anregung im Stiftungsrat, bei Nachbesetzungen auf Ausgewogenheit zu achten
Anregung im Stiftungsrat, bei Nachbesetzungen auf Ausgewogenheit zu achten
44,44%
33,33%
44,44%
33,33%
44,44%
Vorsitz an Funktion St Wissenschaft gebunden
Anregung im Stiftungsrat, bei Nachbesetzungen auf Ausgewogenheit zu achten
Vorsitz an Funktion St Wissenschaft gebunden
gezielte Anspr. v. weibl. Sachverst.
gesetzliche Festlegung (HSG)