Erster Bericht über die geschlechterparitätische Besetzung von Gremien Dienstgebäude Adolf-Westphal-Str. 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-0 | Telefax 0431 988-5416 | [email protected] | www.sozialministerium.schleswig-holstein.de | Bushaltestelle Gablenzstraße | E-Mail-Adressen: Kein Zugang für elektronisch signierte oder verschlüsselte Dokumente -21. EINLEITUNG 3 2. UMSETZUNG DER BESCHLÜSSE 4 2.a Aufhebung der Koppelung von Gremienmandaten an bestimmte Hierarchiestufen und Änderung von entsprechenden rechtlichen Besetzungsgrundlagen bis zum 31. Dezember 2015 4 2.b Benennung von evaluierbaren Zielgrößen zur Sicherstellung der paritätischen Besetzung in Gremien im jeweiligen Geschäftsbereich 4 2.c Einführung des Erfordernisses der vorherigen Einholung einer Zustimmung des Gleichstellungsministeriums bei allen erstmaligen Berufungen in Aufsichtsorgane beziehungsweise erstmaligen Besetzungen von Geschäftsleitungen in Unternehmen mit Landesbeteiligung 5 2.d Datenerhebung zur Eignung von Beschäftigten für Aufsichtsmandate in öffentlichen Unternehmen 5 Durchführung von Genderschulungen für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger in öffentlichen Unternehmen 6 Aktive Förderung der Gleichstellung durch Mandatsträgerinnen und -träger in öffentlichen Unternehmen 7 Wirkungscontrolling in zweijährigen Abständen über die Umsetzung der geschlechterparitätischen Besetzung in sämtlichen Gremien 8 2.e 2.f 2.g 3. FAZIT UND EMPFEHLUNGEN 10 4. TABELLENANHANG 11 4.a Gremien im Zuständigkeitsbereich der StK 11 4.b Gremien im Zuständigkeitsbereich des MJKE 18 4.c Gremien im Zuständigkeitsbereich des MSB 21 4.d Gremien im Zuständigkeitsbereich des MIB 23 4.e Gremien im Zuständigkeitsbereich des MELUR 26 4.f Gremien im Zuständigkeitsbereich des FM 29 4.g Gremien im Zuständigkeitsbereich des MWAVT 32 4.h Gremien im Zuständigkeitsbereich des MSGWG 38 ANLAGEN Beschluss des Kabinetts Nr. 116/2014 vom 01.07.2014 Erlass des Finanzministeriums vom 15.07.2014 -31. Einleitung Die Mitwirkung in Gremien bedeutet die Möglichkeit, Entscheidungen zu beeinflussen und Politik- und/ oder Fachinhalte zu steuern. Häufig nutzen paritätisch besetzte Gremien vielfältigere Kompetenzen, da unterschiedliche soziale Rollen und andere Lebensweltperspektiven verschiedene Sichtweisen mit sich bringen. Fließen heterogene Kompetenzen in Entscheidungen von Gremien ein, führt dies häufig zu einer differenzierten Problembetrachtung und breiten Konsensfähigkeit. Die paritätische Einbindung von Frauen und Männern ist Ausdruck einer chancengerechten Beteiligung, bezieht den geschlechterspezifischen Blickwinkel mit ein und kann perspektivisch auch deren jeweiliges berufliches Fortkommen positiv beeinflussen. Gemäß Artikel 9 der Landesverfassung ist die Förderung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der anderen Träger der öffentlichen Verwaltung. Insbesondere ist darauf hinzuwirken, dass Frauen und Männer in kollegialen öffentlich-rechtlichen Beschluss- und Beratungsorganen zu gleichen Anteilen vertreten sind. Paragraf 15 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz - GstG) vom 13. Dezember 1994 konkretisiert diese Vorgabe: Bei Benennungen und Entsendungen von Vertreterinnen und Vertretern für Kommissionen, Beiräte, Ausschüsse, Vorstände, Verwaltungs- und Aufsichtsräte sowie für vergleichbare Gremien, deren Zusammensetzung nicht durch besondere gesetzliche Vorschriften geregelt ist, sollen Frauen und Männer jeweils hälftig berücksichtigt werden. Diese gesetzlichen Vorgaben sind bereits 20 Jahre in Kraft. Dennoch war deren Umsetzung in Schleswig-Holstein bis zum Zeitpunkt des von Finanz-, Gleichstellungsministerium und Staatskanzlei initiierten Kabinettsbeschlusses zur geschlechterparitätischen Gremienbesetzung nicht vollends gelungen. In seiner Befassung vom 1. Juli 2014 stellte das Kabinett unter anderem fest, dass die geschlechterparitätische Besetzung bisher nicht erreicht wurde. Exemplarisch betrug bei den diversen privatrechtlich und öffentlich-rechtlich verfassten Unternehmen mit wesentlicher Landesbeteiligung1 der durchschnittliche Frauenanteil an den Geschäftsführungen circa 10 Prozent, bei den Aufsichts- und Verwaltungsratsmitgliedern in etwa 20 Prozent und bei den dem Land zustehenden Aufsichts- beziehungsweise Landesmandaten ungefähr 30 Prozent. Es ist und war erklärter Wille der Landesregierung, in sämtlichen Gremien im Einflussbereich des Landes die Geschlechterparität zu verwirklichen. Deshalb beschloss das Kabinett am 01. Juli 20142 zur Unterstützung einer wirkungsvollen Umsetzung des in der Landesverfassung (Artikel 9) in Verbindung mit dem Gleichstellungsgesetz (Paragraf 15) vorgegebenen Ziels einen Maßnahmenkatalog: 1 2 Aufhebung der Koppelung von Gremienmandaten an bestimmte Hierarchiestufen und Änderung von entsprechenden rechtlichen Besetzungsgrundlagen bis zum 31. Dezember 2015; Benennung von evaluierbaren Zielgrößen zur Sicherstellung der paritätischen Besetzung in Gremien im jeweiligen Geschäftsbereich; Einführung des Erfordernisses der vorherigen Einholung einer Zustimmung des Gleichstellungsministeriums bei allen erstmaligen Berufungen in Aufsichtsorgane Wesentlich ist eine Beteiligung bei mehr als 10%. Der Beschluss des Kabinetts Nr. 116/2014 vom 01.07.2014 ist als Anlage 1 diesem Bericht beigefügt. -4- 2. beziehungsweise erstmaligen Besetzungen von Geschäftsleitungen in Unternehmen mit Landesbeteiligung; Datenerhebung zur Eignung von Beschäftigten für Aufsichtsmandate in öffentlichen Unternehmen; Benennung von evaluierbaren Zielgrößen; Durchführung von Genderschulungen für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger in öffentlichen Unternehmen, Aktive Förderung der Gleichstellung durch Mandatsträgerinnen und -träger in öffentlichen Unternehmen; Zusätzlich wurde ein Wirkungscontrolling festgelegt, dass das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung in zweijährigen Abständen über die Umsetzung der geschlechterparitätischen Besetzung in sämtlichen Gremien berichtet. Umsetzung der Beschlüsse Die sieben konkreten Beschlüsse des Kabinettsbeschlusses 116/2014 werden im Folgenden einzeln aufgelistet und ihr jeweiliger Umsetzungsstand analysiert. 2.a Aufhebung der Koppelung von Gremienmandaten an bestimmte Hierarchiestufen und Änderung von entsprechenden rechtlichen Besetzungsgrundlagen bis zum 31. Dezember 2015 Das Kabinett fasste zur Frage der Aufhebung der Koppelung von Mandaten an bestimmte Hierarchiestufen unter a) folgenden Beschluss: a) Die Landesregierung bittet die fachlich zuständigen Ressorts darauf hinzuwirken, dass Gesellschaftsverträge, Satzungen und etwaige gesetzliche Grundlagen so gefasst werden, dass die Übernahme von Mandaten nicht an bestimmte Hierarchiestufen der Verwaltung gebunden ist. Bereits bestehende Regularien sollen in diesem Sinne bis zum 31.12.2015 geändert werden. Die Umsetzung dieser Vorgabe befindet sich noch im Prozess. Im Rahmen der Bestandsaufnahme wurde zum Teil deutlich, dass sie noch nicht vollumfänglich gelungen ist. Beispielsweise haben einige Ressorts im Rahmen der Abfrage nach evaluierbaren Zielgrößen zur paritätischen Gremienbesetzung (vgl. Ziffer 2.d) von deren Festlegung mit Verweis auf „funktionsgebundene Gremien“ abgesehen. Eine Nachsteuerung erscheint hierzu notwendig. 2.b Benennung von evaluierbaren Zielgrößen zur Sicherstellung der paritätischen Besetzung in Gremien im jeweiligen Geschäftsbereich Bezogen auf die Benennung von evaluierbaren Zielgrößen zur paritätischen Gremienbesetzung hat sich das Kabinett unter d) wie folgt festgelegt: d) Die Landesregierung bittet die Ressorts, dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung erstmals bis zum 31.12.2014 Maßnahmen mit evaluierbaren Zielgrößen zu benennen, mit denen zukünftig die paritätische Besetzung in Gremien sichergestellt werden kann. -5Wie den Angaben im Tabellenanhang jeweils unter den Untergliederungsnummern 4.*.3 und 4.*.4 zu entnehmen ist, sollten für das jeweilige Gremium konkrete Maßnahmen und selbst zu bestimmende Geschlechterquoten entwickelt und aufgezeigt werden. Diese Anforderung wurde bisher für etwa 40 Prozent der Gremien erfüllt. Eine Nachsteuerung erscheint sinnvoll. 2.c Einführung des Erfordernisses der vorherigen Einholung einer Zustimmung des Gleichstellungsministeriums bei allen erstmaligen Berufungen in Aufsichtsorgane beziehungsweise erstmaligen Besetzungen von Geschäftsleitungen in Unternehmen mit Landesbeteiligung Hinsichtlich des Erlasses zur Berufung in die Geschäftsleitungen und Aufsichtsorgane von juristischen Personen und Gesellschaften des Finanzministeriums hat das Kabinett unter b) Folgendes beschlossen: b) Der Erlass zur Berufung in die Geschäftsleitungen und Aufsichtsorgane von juristischen Personen und Gesellschaften vom 10.12.2008 ist an die geltende Geschäftsordnung der Landesregierung anzupassen und das Berufungsverfahren zwischen den beteiligten Ressorts (Fachressort, MSGFG und FM) zu optimieren: Nach Abstimmung des Besetzungsvorschlags des vorschlagsberechtigten Ressorts mit der zuständigen Gleichstellungsbeauftragten ist der Vorgang dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung zur Zustimmung zuzuleiten. Erst wenn zwischen den Beteiligten Konsens besteht, ist durch das zuständige Ressort das Einvernehmen mit dem Finanzministerium herzustellen. Der Erlass des Finanzministeriums ist im Sinne des Beschlusses am 15.07.2014 geändert worden und wird seit diesem Zeitpunkt entsprechend umgesetzt. 2.d Datenerhebung zur Eignung von Beschäftigten für Aufsichtsmandate in öffentlichen Unternehmen Unter c) hat das Kabinett folgende Entscheidung zur Erhebung von Daten über die Eignung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Aufsichtsmandate getroffen: c) Die Landesregierung bittet die Ressorts, in Abstimmung mit dem Finanzministerium bis zum 31.12.2014 Daten zur Eignung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Aufsichtsmandate zu erheben. Zum Aktualisierungsmodus und dem Dokumentationsverfahren ist unter Federführung des Finanzministeriums i. R. der Personalreferentenkonferenz zu beraten und bis Ende des 1. Quartals 2015 eine Entscheidung herbeizuführen. Die Konferenz der Personalreferentinnen und -referenten der obersten Landesbehörden (PRK) hat sich am 13. Januar und am 01. April 2015 mit dem Thema befasst und hierzu folgenden Beschluss gefasst: Jedes Ressort führt entsprechende Listen in eigener Verantwortung. Die Ressorts erheben entsprechende Daten zum Stichtag 31.03.2015 und leiten diese an das MSGWG bis spätestens 30.04.2015 weiter. -6 Eine Aktualisierung erfolgt kontinuierlich: Beschäftigte sind nach Eintritt in den Ruhestand von der Liste zu streichen, Neueingestellte sind zur Aufnahme in die Liste zu befragen - gleichzeitig werden die Informationen ins jeweilige Intranet eingestellt und die Aktualisierungen gegenüber dem MSGWG erfolgen alle 2 Jahre, erstmals im Jahr 2017, da die meisten Gremien für einen mehrjährigen Zeitraum besetzt werden. Diesen Beschluss haben die Ressorts jeweils umgesetzt. Zum Stichtag Ende März 2016 haben sich 105 potenzielle Mandatsträgerinnen und 92 mögliche Mandatsträger in den Ressorts zur Übernahme von Mandaten bereit erklärt: Ressort StK MJKE MSB (inkl. Schulbereich) MIB MELUR FM MWAVT MSGWG Gesamt 2.e Potenzielle Mandatsträgerinnen 2 2 62 0 5 7 22 5 105 Potenzielle Mandatsträger 0 5 70 2 2 7 03 6 92 Durchführung von Genderschulungen für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger in öffentlichen Unternehmen Um Mandatsträgerinnen und -träger zum Thema Gleichstellung zu schulen, traf das Kabinett unter e) folgende Entscheidung: e) Die Landesregierung bittet das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung und das Finanzministerium, Informationsveranstaltungen zum Thema „Gleichstellung“ für Mandatsträgerinnen und -träger des Landes in Aufsichtsorganen durchzuführen. Dem Kabinettsauftrag entsprechend haben das Referat „Gleichstellung der Geschlechter, Schutz von Frauen vor häuslicher und sonstiger Gewalt“ des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung und das Referat „Beteiligungsverwaltung, Bürgschaften, Bank-, Kredit- und Wertpapierwesen“ des Finanzministeriums eine Informationsveranstaltung zum Thema „Gleichstellung“ für Mandatsträgerinnen und -träger des Landes durchgeführt. Diese fand am 23. November 2015 in der Zeit vom 12:30 Uhr bis 16:30 Uhr in den Räumen des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie statt. An dieser Veranstaltung nahmen - neben den Referentinnen - 13 Personen teil. Für die Veranstaltung konnten Frau Prof. Dr. Victoria Koch-Rust von der Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin, sowie Frau Dr. Sandra Lewalter aus dem Referat für Grundsatz- und Rechtsangelegenheiten der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen Berlins, zuvor wissenschaftliche Mitarbeiterin am Harriet Taylor Mill-Institut für Ökonomie und Geschlechterforschung der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR), Berlin, gewonnen werden. 3 Das MWAVT hat ausschließlich Mitarbeiterinnen befragt. Die Zahl der potenziellen Mandatsträger ist daher nicht bekannt. Ausschließlich aus mathematischen Gründen wurde der Wert auf Null gesetzt. -7Nach der Begrüßung und einer Vorstellungsrunde wurde die Relevanz des Themas durch einen Vortrag zum Stand der Gleichstellung in privaten und öffentlichen Unternehmen mit Landesbeteiligungen dargestellt und Informationen zu gleichstellungsrelevanten rechtlichen Vorgaben für Unternehmen des privaten und des öffentlichen Rechts mit Landesbeteiligung4 vermittelt. An Hand zweier Praxisbeispiele wurden darüber hinaus Möglichkeiten zur Förderung des im Unternehmen unterrepräsentierten Geschlechts in Gruppenarbeit vertiefend bearbeitet und im Anschluss allen Teilnehmenden vorgestellt und gemeinsam diskutiert. Die Veranstaltung stieß auf positive Resonanz. Eine weitere Schulung für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger ist für den 23.09.2016 im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein geplant. 2.f Aktive Förderung der Gleichstellung durch Mandatsträgerinnen und -träger in öffentlichen Unternehmen Die Landesregierung formulierte unter f) ihre Erwartung, dass Mandatsträgerinnen und -träger die Gleichstellung der Geschlechter aktiv im Rahmen der Ausübung ihres Mandates befördern: f) Die Landesregierung erwartet von Personen, die Landesmandate in Aufsichtsorganen wahrnehmen, dass sie sich dort für die Förderung des im jeweiligen Unternehmen unterrepräsentierten Geschlechts einsetzen, so dass nicht nur die zweite Führungsebene geschlechterparitätisch besetzt, sondern perspektivisch auch die Unterrepräsentanz von Frauen/ Männern in Geschäftsleitungen beseitigt wird. Hierzu dienen insbesondere entsprechende Zielvereinbarungen mit den Geschäftsleitungen sowie die gezielte Ansprache von Frauen/ Männern i. R. von Ausschreibungsverfahren. Ob Mandatsträgerinnen und Mandatsträger des Landes aktiv die Gleichstellung der Geschlechter im Rahmen der Ausübung ihres Mandates befördern, ist vor allem eine Frage deren Einstellung zu Gleichstellungspolitik, aber auch eine von Kenntnissen über entsprechende Techniken. Informationen über die innere Haltung der Trägerinnen und Träger von Landesmandaten sind nicht quantifizierbar und können daher in diesem Bericht nicht dargestellt werden. Ein Qualifizierungsangebot wurde unterbreitet: Im Rahmen der Informationsveranstaltung zum Thema „Gleichstellung“ für Mandatsträgerinnen und -träger des Landes am 23. November 2015 wurden unter anderem auch Möglichkeiten zur Förderung des im Unternehmen unterrepräsentierten Geschlechts vertiefend erörtert. Hierzu gehörte beispielsweise auch die Frage nach Ausschreibungen für vakante (Geschäftsführungs-) Stellen, die nicht unter Paragraf 7 des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz - GstG) vom 13. Dezember 1994 fallen. Thematisiert und praktisch erprobt wurde beispielsweise, inwieweit Ausschreibungen derart gestaltet werden können, dass Frauen zu einer Bewerbung motiviert werden, inwieweit die Erstellung eines Anforde4 Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz, Art. 9 Landesverfassung Schleswig-Holstein, Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (= “Quotengesetz“ des Bundes), Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Gesetz zur Gleichstellung von Frauen im öffentlichen Dienst des Landes Schleswig-Holstein (GStG), Corporate Governance Kodex Schleswig-Holstein (CGK S-H) sowie der Kabinettsbeschluss 116/2014 vom 01.07.2014 -8rungsprofils an eine Stelle die Eignung von Frauen verdeutlichen oder die Besetzung eines Auswahlgremiums Auswirkungen auf deren Entscheidung haben kann. Auch der Hinweis auf eine gezielte Suche nach geeigneten Bewerberinnen im Rahmen der Beauftragung von (vorzugsweise paritätisch besetzten) Personalagenturen wurde im Rahmen der Schulung als mögliches Instrument benannt. 2.g Wirkungscontrolling in zweijährigen Abständen über die Umsetzung der geschlechterparitätischen Besetzung in sämtlichen Gremien Zur Überprüfung der Fortschritte bei der paritätischen Gremienbesetzung legte das Kabinett zudem eine Berichtspflicht fest: g) Der Landesregierung ist alle zwei Jahre, erstmals Ende 2015, durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung über die Zielerreichung zu berichten. Hierzu meldet das Finanzministerium dem MSGFG die Geschlechterverteilung der Landesmandate in den von der Beteiligungsverwaltung betreuten Gremien. Die übrigen Ressorts melden dem MSGFG die Geschlechterverteilung in den öffentlich-rechtlichen Gremien und die Geschlechterverteilung der Landesmandate in privatrechtlichen Gremien. Mit dem vorliegenden Bericht kommt das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein dem Berichtsauftrag nach. Die qualifizierte Datenaufbereitung hat mehr Zeit erfordert als ursprünglich geplant war. Nach Darlegung der Gründe entschieden die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre am 18. Januar 2016 eine Berichtsvorlage vor der Sommerpause 2016. Bestandsaufnahme und Auswertung Im Rahmen einer Bestandsaufnahme führte das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein Anfang 2015 Erhebungen bei den Ministerien und der Staatskanzlei zum Stichtag 31.12.2014 durch. Neben Angaben zur Anzahl der privat-rechtlichen und öffentlich-rechtlichen Gremien5, in denen Frauen und Männer entsendet werden, wurden die Gesamtzahl der vom Land entsendeten Mitglieder und die des Gesamtgremiums - jeweils differenziert nach Geschlecht - erhoben. Darüber hinaus wurden die Ressorts gebeten, Maßnahmen und Zielquoten zur Erreichung einer paritätischen Besetzung bei diesen Entsendungen zu benennen. Die Ergebnisse dieser Abfrage sind - soweit erfolgt - diesem Bericht umfänglich angefügt (vgl. Tabellenanhang Ziffer 4). Bei der Auswertung der von den Ressorts übermittelten Zahlen der Besetzung von Gesamtgremien und der Entsendung in Gremien zum Stichtag 31.12.2014 wurde nicht ausschließlich auf eine Geschlechterparität6 abgehoben, sondern parallel auch die absoluten Frauenanteile7 betrachtet und ausgewertet. Die Auswertung ergibt insgesamt ein unterschiedliches Bild. So unterscheiden sich Anzahl der Gremien, die Erreichung einer Frauenquote von mindestens 50 Prozent beziehungsweise einer Parität und Anzahl der Gremien mit erreichter Frauenquote oder ausgegliche5 Öffentlich-rechtliche Gremien fallen in den Anwendbarkeitsbereich des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz - GstG) 6 Eine Parität liegt vor, wenn ein gleichmäßiges Verhältnis von Stimmen in einem Gremium besteht. Im Falle der Geschlechterparität muss das Gremium daher jeweils hälftig mit Frauen und Männern besetzt sein. 7 Auf Grund der Unterrepräsentanz von Frauen wurde die Auswertung im Hinblick auf Art. 3 Abs.2 GG auf die Darstellung deren Anteile begrenzt. -9nem Geschlechterverhältnis bei den vom Land entsendeten Mitgliedern pro Ressort zum Teil deutlich. Ergebnisse bei der Auswertung der Frauenanteile: Die meisten Gremien gibt es im Bereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein, die wenigsten im Bereich des Bildungsministeriums. Nur bei etwa einem Viertel der Gesamtgremien ist ein Frauenanteil in Höhe von mindestens 50 Prozent festzustellen. Da die Landesregierung häufig kaum oder allenfalls geringen Einfluss auf die Besetzung des Gesamtgremiums hat, wurden insbesondere die vom Land in diese Gremien entsendeten Personen betrachtet: Bei etwas mehr als der Hälfte aller Entsendungen in Gremien konnte ein Frauenanteil in Höhe von 50 Prozent erreicht werden. Insgesamt variiert der Anteil der Gremien, bei denen eine Frauenquote von 50 Prozent erreicht wurde, je nach Ressort: Die Bandbreite erstreckt sich von unter 30 Prozent bis zu über 90 Prozent. Es ist also kein einheitliches Ergebnis festzustellen, sondern die Ergebnisse der Ressorts unterscheiden sich zum Teil sehr deutlich. Ressort StK MJKE MSB MIB MELUR FM MWAVT MSGWG insgesamt Anzahl der Gremien davon mit einer Frauenquote von mind. 50% 32 24 2 15 11 7 40 51 182 4 8 0 6 1 2 7 14 42 Davon mit erreichter Frauenquote von 50% bei den vom Land entsendeten Mitgliedern 13 22 1 7 5 4 11 33 96 Anteil der Gremien mit erreichter Frauenquote von 50% bei den vom Land entsendeten Mitgliedern 40,63% 91,67% 50,00% 46,67% 45,45% 57,14% 27,50% 64,71% 52,75% Ergebnisse bei der Auswertung zur Parität: Insgesamt ist festzustellen, dass es in noch keinem Ressort gelungen ist, eine durchgängige geschlechterparitätische Besetzung von Gesamtgremien zu erreichen. Nicht mal jedes fünfte der 182 Gesamtgremien, in die das Land Personen entsendet, ist paritätisch oder annähernd paritätisch besetzt. Da die Landesregierung - wie oben ausgeführt - häufig kaum oder allenfalls geringen Einfluss auf die Besetzung des Gesamtgremiums hat, wurden auch unter dem Aspekt der Geschlechterparität die vom Land in diese Gremien entsendeten Personen betrachtet: Bei Entsendungen, bei denen auf Grund der Anzahl der zu entsendenden Personen eine paritätische Entsendung möglich gewesen wäre, ist dies in knapp jedem zweiten Fall8 gelungen. Vorbildliche Ergebnisse wurden hierzu im Ministerium für Justiz, Kultur und Europa erzielt. Dort wurde die verfassungsrechtliche Vorgabe der paritätischen Gremienbesetzung eingehalten und bei allen Entsendungen mit gerader Personenzahl ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis erzielt. 8 Bei 31 der 64 in Frage kommenden Entsendungen erfolgte diese paritätisch. - 10 Anzahl der Gremien Ressort StK MJKE MSB MIB MELUR FM MWAVT MSGWG insgesamt 3. Davon mit einer geraden Anzahl entsendeter Personen 32 24 2 15 11 7 40 51 182 14 6 0 7 7 5 10 11 60 Darunter paritätische Entsendungen Anteil paritätischer Entsendungen (im Verhältnis zu den Entsendungen mit gerader Anzahl) 1 6 0 4 4 3 5 6 29 7,14% 100,00% 0,00% 57,14% 57,14% 60,00% 50,00% 54,55% 48,33% Fazit und Empfehlungen Da es nach über 20 Jahren nicht gelungen ist, Artikel 9 der Landesverfassung SchleswigHolstein und Paragraf 15 des Gleichstellungsgesetzes Schleswig-Holstein zufriedenstellend umzusetzen, hat das Kabinett - auf Initiative des Finanz- und des Gleichstellungsministeriums zusammen mit der Staatskanzlei - im Sommer 2014 die jeweiligen Hürden der Realisierung geprüft und konkrete Einzelmaßnahmen ergriffen, um eine geschlechterparitätische Besetzung in einem länger andauernden Prozess zu erreichen. Zusammenfassend ist festzustellen, dass alle Ressorts mit der Umsetzung der vom Kabinett beschlossenen Maßnahmen begonnen haben. Der Berufungserlass für Geschäftsleitungen und Aufsichtsorgane in Unternehmen mit Landesbeteiligung wurde vom Finanzministerium aktualisiert, in allen Ressorts wurden potenziell geeignete Mandatsträgerinnen und -träger identifiziert, die ersten Mandatsträgerinnen und -träger für Aufsichtsorgane in Unternehmen wurden zum Thema Gleichstellung geschult und damit in die Lage versetzt, die Gleichstellung der Geschlechter im Rahmen ihrer Mandatsausübung aktiv zu befördern. Erste Erfolge gibt es bei der Entkoppelung von Mandaten an bestimmte Hierarchiestufen und der Festlegung selbst zu bestimmender Geschlechterquoten, intensivere Anstrengungen sind noch notwendig. Eine paritätische Gremienbesetzung konnte bislang noch nicht realisiert werden. Die vom Kabinett am 01.07.2014 beschlossenen Maßnahmen sind allerdings zum Zeitpunkt der Abfrage (Jahresende 2014) erst ein halbes Jahr in Umsetzung begriffen. Bei diesem ersten Bericht über die geschlechterparitätische Besetzung von Gremien kann es sich deshalb nur um eine mit Zahlen unterlegte Beschreibung der Ausgangslage handeln. Dies gilt umso mehr, als Gremien für mehrjährige Zeiträume besetzt werden. Die Ergebnisse untermauern das Erfordernis der von der Landesregierung beschlossenen Maßnahmen. Gleichwohl sind seit Sommer 2014 bei allen an den Prozessen der Gremienbesetzung maßgeblich beteiligten Personen in den Ressorts deutliche Anstrengungen zu erkennen, eine paritätische Besetzung zu erwirken. Ein Prozess des Umdenkens hat begonnen und trägt erste Früchte. Wenngleich bislang noch nicht alle Beschlüsse eins zu eins umgesetzt werden konnten, geht der Trend eindeutig in die richtige Richtung. Das gewählte Verfahren hat sich als praktikabel erwiesen, um eine paritätische Gremienbesetzung zu erreichen. Der begonnene Prozess ist fortzuführen. - 11 4. Tabellenanhang 4.a Gremien im Zuständigkeitsbereich der StK 4.a.1 Privatrechtliche Gremien im Zuständigkeitsbereich der StK Anzahl der Mitglieder des Gesamtgremiums Frauenges. M W quote Anzahl der vom Land entsendeten Mitglieder Frauenges. M W quote Ende der Frauenquote Amtszeit bzw. in Bezug auf des befristeten Gesamtgremium Vertrages erreicht Frauenquote in Bezug auf entsandte MG erreicht Bezeichnung des Gremiums * Besondere Rechtsgrundlage ** Vorstand Satzung 12 8 4 33,33% 2 0 2 100,00% 0 1 Förderkommission (nur SH-Mitglieder) Vereinbarung 14 10 4 28,57% 7 5 2 28,57% 0 0 Schleswig-Holstein Musik Festival Stiftungsrat (CdS Mitglied) Satzung SHMF Verein 9 6 3 33,33% 1 1 0 0,00% 0 0 Schleswig-Holstein Musik Festival Kuratorium (MP Vorsitzender) Satzung SHMF Verein 70 66 4 5,71% 2 1 1 50,00% 0 1 Schleswig-Holstein Musik Festival Vorstand Satzung SHMF Verein 9 7 2 22,22% 1 1 0 0,00% 0 0 114 97 17 14,91% 13 8 5 38,46% 0 2 Unternehmen / Institution European Centre for Minority Issues Förderkommission Schleswig-Holstein / Zhejiang Gesamt Anzahl der Mitglieder gesamt: Anzahl der vom Land entstendeten Mitglieder Diverse, StK (FF) Anzahl privat-rechtlicher Gremien 5 100,00% 97 davon männlich 8 davon Gremien mit erreichter Frauenquote 0 0,00% davon weiblich 17 davon weiblich 5 davon Gremien mit erreichter Frauenquote bei den entsendeten Mitgliedern 2 40,00% 14,91% Frauenanteil an den entsendeten Mitgliedern * z.B. Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Beirat, Ausschuss, Kommission, Geschäftsleitung, Vorstand ** z.B. Satzungen, Gesellschaftverträge 13 (FF kennzeichnen) davon männlich Frauenanteil am Gesamtgremium 114 Entsendende Ressorts 38,46% - 12 4.a.2 Öffentlich-rechtliche Gremien im Zuständigkeitsbereich der StK Unternehmen / Institution Ministerpräsident-Staatskanzlei Ministerpräsident-Staatskanzlei Ministerpräsident-Staatskanzlei Bundesministerium des Innern Bundesministerium des Innern Bundesministerium des Innern Bundesministerium des Innern Bundesministerium des Innern, alle Landesregierungen Staatskanzlei, ZIT; Zentrales IT Management & dezentrale IT Managements der obersten Landesbehörden Bezeichnung des Gremiums * Besondere Rechtsgrundlage ** Arb.schutz-A (ASA) § 11 ASiG Landesbeamtenausschuss Landesbeamtenausschuss in Angelegenheiten der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen u. Staatsanwälte Beratender Ausschuss für Fragen der friesischen Volksgruppe Beratender Ausschuss für Fragen der dänischen Minderheit Beratender Ausschuss für Fragen der niederdeutschen Sprachgruppe Implementierungskonferenzen f. Europäische Sprachencharta u. Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten Anzahl der vom Land entsendeten Mitglieder Frauenges. M W quote 10 4 6 60,00% Ende der Frauenquote Frauenquote Amtszeit bzw. in Bezug auf in Bezug auf des befristeten Gesamtgremium entsendete MG Vertrages erreicht erreicht 1 1 0 0 §§ 94 ff LBG 9 5 4 44,44% 4 3 1 unterschiedlich, 25,00% z.T. an Funktion gebunden § 6 Abs. 2 LRiG i. V. m. § 95 Abs. 3 LBG 10 4 6 60,00% 10 4 6 unterschiedlich, 60,00% z.T. an Funktion gebunden 1 1 13 7 6 46,15% 2 0 2 100,00% zum Ende der Legislaturperiode 0 1 15 11 4 26,67% 2 0 2 100,00% zum Ende der Legislaturperiode 0 1 20 14 6 30,00% 2 0 2 100,00% zum Ende der Legislaturperiode 0 1 2 0 2 100,00% 1 2 0 2 100,00% 1 2 Besetzung folgt dem Hauptamt. 16,67% StK CIO und ITBeauftragte der Häuser 2 Sitzungen jährlich unter Vorsitz BMI, Teilnahme MB und Minderheitenreferentin; Zusammensetzung jährlich wechselnd Besetzung u. Vorsitz wechseln jährlich, da Länder-Bund-Refe- Koordinierung alterrentenbesprechung nierend v. Ländern Niederdeutsch mit niederdeutscher Sprechergruppe übernommen wird IT-Beauftragten Konferenz Anzahl der Mitglieder des Gesamtgremiums Frauenges. M W quote 10 4 6 60,00% Einrichtung gemäß St-Vorlage vom 14.07.2010 20 12 10 2 16,67% 12 10 0 0 Entsendende Ressorts (FF kennzeichnen) - 13 - Unternehmen / Institution Staatskanzlei, ZIT; Zentrales IT Management & dezentrale IT Managements der obersten Landesbehörden & kommunale Spitzenverbände + Gäste Staatskanzlei, ZIT; Entsendung StK B als Vertreter des Landes SH Dataport Dataport Land SH - Mitglied (und Stellvertretung) im Verwaltungsrat Staatskanzlei, ZIT; Entsendungen als Vertretung des Landes SH Anzahl der Mitglieder des Gesamtgremiums Frauenges. M W quote Anzahl der vom Land entsendeten Mitglieder Frauenges. M W quote Bezeichnung des Gremiums * Besondere Rechtsgrundlage ** Landes-IT-Rat Einrichtung gemäß St-Vorlage vom 14.07.2011 24 21 3 12,50% 21 19 2 9,52% IT-Planungsrat als Bund-LänderGremium Art. 91 c GG, ITStaatsvertrag zwischen Bund und Ländern zur Ausführung von Artikel 91c GG und zur Errichtung des IT-Planungsrats 17 15 2 11,76% 1 1 0 0,00% Verwaltungsrat Laut DataportStaatsvertrag fachliche Unterstützung des Verwaltungsrats (s.o.). Trägerländer übergreifend (SH, HH, HB, Kooperationsvertrag MV, NI, ST) laut "Grundsätzen der Zusammenarbeit", davon durchschnittl. 3 Mitglieder aus SH Errichtungsgesetz Verwaltungsrat EAEinheitlicher SH Ansprechpartner § 10 S-IT-Har Unterausschuss Allgem. VerwaltungsStaatskanzlei, ZOD; Entsendung organisation des Arderzeit StK ZOD als Vertreter des beitskreises VI der Landes SH, da StK OE unbesetzt Innenministerkonfeist renz (UAAV des AK VI der IMK) Zielvereinbarung ITHarmonisierung vom 31.05.2012 Ende der Frauenquote Frauenquote Amtszeit bzw. in Bezug auf in Bezug auf des befristeten Gesamtgremium entsendete MG Vertrages erreicht erreicht Besetzung folgt dem Hauptamt. StK CIO und IT0 0 Beauftragte der Häuser Besetzung folgt dem Hauptamt. Gegenwärtige Vertretung von SH durch StK B und VI St Entsendende Ressorts (FF kennzeichnen) 0 0 0 0 StK (FF), MIB 0 0 StK ZIT SH 8 8 0 0,00% 1 1 0 0,00% 27 21 6 22,22% 5 4 1 20,00% 7 7 0 0,00% 2 2 0 0,00% Ernennung für 5 Jahre 0 0 10 7 3 30,00% 6 4 2 33,33% Besetzung folgt dem Hauptamt 0 0 20 13 7 35,00% 1 1 0 0,00% Besetzung folgt dem Hauptamt 0 0 StK ZIT SH - 14 - Unternehmen / Institution Bezeichnung des Gremiums * Besondere Rechtsgrundlage ** Anzahl der Mitglieder des Gesamtgremiums Frauenges. M W quote Anzahl der vom Land entsendeten Mitglieder Frauenges. M W quote Staatskanzlei, ZIT; Entsendungen als Vertretung des Landes SH IT-Planungsrat (ITPLR) - diverse Beschlüsse d. ITPLR Koordinierungs- und Arbeitsgruppen 15 15 0 0,00% 1 1 0 0,00% StK, ZIT; Informationssicherheitsmanagerin (CISO); IT-SIBE der Ressorts; Landtag, ULD, LRH, KomFIT Integriertes Sicherheitsmanagementsystem (ISMS) 30 27 3 10,00% 30 27 3 10,00% Sicherheitsverantwortliche der Dataport-Trägerländer (CISOs) Jour Fixe der ITSicherheitsverantwortlichen der DataportTrägerländer 8 6 2 25,00% 1 0 1 100,00% Staatskanzlei, ZIT;CISO; Entsendungen als Vertretung des Landes SH AG InfoSic des ITPLR; ständige Arbeitsgruppe des IT-PLR 25 21 4 16,00% 1 0 1 100,00% 21 16 5 23,81% 1 1 0 20 16 4 20,00% 1 1 7 4 3 42,86% 3 2 Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Kooperation Personaldienste (KoPers) Org-Erlass; KV "ITSicherheitsleitlinie" v. 07.09.2013; GO Beschluss d. IT-PLR § 62 des Landesgesetzes über die Deutsche Hochschule für VerwalVerwaltungsrat tungswissenschaften Speyer vom 2.3.2004 i.d.F.d.G. vom 20.12.2011 (DHVG) § 6 der Landesverordnung über das Deutsche ForInstitutsverwaltungs- schungsinstitut für rat öffentliche Verwaltung vom 15.6.2012 i.V.m. § 69 des DHVG Abkommen zwischen HH und SH über die Einsetzung eines gemeinsamen ProLenkungsgruppe jekts Kooperation zur KoPers Neuausrichtung der IT-Unterstützung von Personamanagementaufgaben in HH und SH Ende der Frauenquote Frauenquote Amtszeit bzw. in Bezug auf in Bezug auf des befristeten Gesamtgremium entsendete MG Vertrages erreicht erreicht für die Dauer des Bestehens der Gruppen; 0 0 Besetzung folgt dem Hauptamt 0 0 Besetzung folgt dem Hauptamt 0 1 Besetzung folgt dem Hauptamt 0 1 0,00% 0 0 0 0,00% 0 0 1 33,33% 0 0 Entsendende Ressorts (FF kennzeichnen) StK ZIT SH - 15 Bezeichnung des Gremiums * Unternehmen / Institution Kooperation Personaldienste (KoPers) Steuerungsgruppe KoPers Medienstiftung Hamburg/SH GbR (MSHSH) Offener Kanal Schleswig-Holstein Beirat Deutschlandradio Hörfunkrat GbR Besondere Rechtsgrundlage ** Abkommen zwischen HH und SH über die Einsetzung eines gemeinsamen Projekts Kooperation zur Neuausrichtung der IT-Unterstützung von Personamanagementaufgaben in HH und SH Medienstaatsvertrag 2007 Gesamt Anzahl der Mitglieder des Gesamtgremiums Frauenges. M W quote Anzahl der vom Land entsendeten Mitglieder Frauenges. M W quote Ende der Frauenquote Frauenquote Amtszeit bzw. in Bezug auf in Bezug auf des befristeten Gesamtgremium entsendete MG Vertrages erreicht erreicht 7 5 2 28,57% 3 3 0 0,00% 0 0 4 4 0 0,00% 1 1 0 0,00% 0 0 5 1 4 80,00% 1 0 1 100,00% Ende Okt. 2016 1 1 40 19 21 52,50% 1 0 1 100,00% 404 281 103 25,50% 127 89 38 29,92% 1 1 4 11 Anzahl öffentlich-rechtlicher Gremien (FF kennzeichnen) StK Anzahl der Mitglieder gesamt: 404 Anzahl der vom Land entsendeten Mitglieder 27 100,00% davon männlich 281 davon männlich 89 davon Gremien mit erreichter Frauenquote 4 14,81% davon weiblich 103 davon weiblich 38 davon Gremien mit erreichter Frauenquote bei den entsendeten Mitgliedern 11 40,74% Frauenanteil am Gesamtgremium 25,50% Frauenanteil an den entsendeten Mitgliedern 127 27.03.2018 Entsendende Ressorts 29,92% * z.B. Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Beirat, Ausschuss, Kommission, Geschäftsleitung, Vorstand ** z.B. Satzungen, Gesellschaftverträge 4.a.3 Zielplanungen zur paritätischen Besetzung im Bereich der privatrechtlichen Gremien im Zuständigkeitsbereich der StK Unternehmen / Institution Bezeichnung des Gremiums European Centre for Minority Issues Vorstand Förderkommission Schleswig-Holstein/Zhejiang Förderkommission (nur SH-Mitglieder) Schleswig-Holstein Musik Festival Schleswig-Holstein Musik Festival Schleswig-Holstein Musik Festival ZIEL (angestrebte Frauenquote) IST Frauenquote Ende 2015 Ende 2017 Ende 2019 Ende 2021 Gesamt Landes-MG Gesamt Landes MG Stiftungsrat (CdS Mit- Gesamt glied) Landes-MG Kuratorium (MP Vor- Gesamt sitzender Landes-MG Gesamt Vorstand Landes-MG 33,33% 100,00% 28,57% 28,57% 33,33% 0,00% 5,71% 50,00% 22,22% 0,00% Maßnahmen (wer, bis wann, was) - 16 4.a.4 Zielplanungen zur paritätischen Besetzung im Bereich der öffentlich-rechtlichen Gremien im Zuständigkeitsbereich der StK Unternehmen / Institution Bezeichnung des Gremiums Ministerpräsident-Staatskanzlei Arb.schutz-A (ASA) Ministerpräsident-Staatskanzlei Landesbeamtenausschuss Ministerpräsident-Staatskanzlei Bundesministerium des Innern Bundesministerium des Innern Bundesministerium des Innern Bundesministerium des Innern Bundesministerium des Innern, alle Landesregierungen StK ZIT; Zentrales IT Management & dez. ITManagements der ob. Landesbeh. Staatskanzlei, ZIT; Zentrales IT Management & dezentrale IT Managements der obersten Landesbehörden & kommunale Spitzenverbände + Gäste Staatskanzlei, ZIT; Entsendung StK B als Vertreter des Landes SH Dataport Dataport Land SH - Mitglied und (Stellvertretung) im Verwaltungsrat ZIEL (angestrebte Frauenquote) IST Frauenquote Ende 2015 Ende 2017 Ende 2019 Ende 2021 Gesamt Landes-MG 60,00% 60,00% Gesamt 44,44% 44,00% 25,00% 25,00% 60,00% 60,00% 60,00% 60,00% Landes-MG Landesbeamtenausschuss in Angelegen- Gesamt heiten der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältin- Landes-MG nen u. Staatsanwälte Beratender Ausschuss für Fragen der friesischen Volksgruppe Beratender Ausschuss für Fragen der dänischen Minderheit Beratender Ausschuss für Fragen der niederdt. Sprachgruppe Implementierungskonferenzen für EU Sprachencharta und Rahmenübereink. zum Schutz nat. Minderh. Länder-Bund-Referentenbesprechung Niederdeutsch IT-Beauftragten Konferenz Gesamt Landes-MG Gesamt Landes-MG Gesamt Landes-MG 46,15% 100,00% 26,67% 100,00% 30,00% 100,00% Gesamt Landes-MG 100,00% Gesamt Landes-MG 100,00% Gesamt Landes-MG 16,67% 16,67% Gesamt 12,50% Landes-IT-Rat Landes-MG 9,52% IT-Planungsrat als Gesamt Bund-Länder-Gremium Landes-MG Gesamt Verwaltungsrat Landes-MG Gesamt Kooperationsvertrag Landes-MG Gesamt Verwaltungsrat EA-SH Landes-MG 11,76% 0,00% 0,00% 0,00% 22,22% 20,00% 0,00% 0,00% Maßnahmen (wer, bis wann, was) StK, Herbst 2015, Änderung § 95 LGB; Amtszeit der Mitglieder des LBA: 17.02.2013 bis 16.02.2017 für Änderungen des § 6 LRiG ist das MJKE zuständig - 17 - Unternehmen / Institution Bezeichnung des Gremiums Staatskanzlei, ZIT; Entsendungen als Vertretung des Landes SH S-IT-Har ZIEL (angestrebte Frauenquote) IST Frauenquote Ende 2015 Ende 2017 Ende 2019 Ende 2021 Gesamt Landes-MG Staatskanzlei, ZOD; Entsendung derzeit StK ZOD als Vertreter des Landes SH, da StK OE unbesetzt ist Unterausschuss Allg. Verwaltungsorganisa- Gesamt tion des Arbeitskreises VI der InnenministerKonferenz (UAAV des Landes-MG AK VI der IMK) Staatskanzlei, ZIT; Entsendungen als Vertretung des Landes SH IT-Planungsrat (ITPLR) Gesamt - div. Koordinierungsund Arbeitsgruppen Landes-MG StK, ZIT; Informationssicherheitsmanagerin (CISO); IT-SIBE der Ressorts; Landtag, ULD, LRH, KomFIT Integriertes Sicherheitsmanagementsystem (ISMS) 30,00% 33,33% 35,00% 0,00% 0,00% 0,00% Gesamt 10,00% Landes-MG 10,00% Sicherheitsverantwortliche der DataportTrägerländer (CISOs) Jour Fixe der IT-Sicher- Gesamt heitsverantwortl. der Dataport-Trägerländer Landes-MG 25,00% Staatskanzlei, ZIT;CISO; Entsendungen als Vertretung des Landes SH AG InfoSic des IT-PLR; Gesamt ständige Arbeitsgruppe Landes-MG des IT-PLR Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Kooperation Personaldienste (KoPers) Kooperation Personaldienste (KoPers) Medienstiftung Hamburg/SH GbR (MSHSH) Offener Kanal Schleswig-Holstein Deutschlandradio Gesamt Landes-MG Gesamt Institutsverwaltungsrat Landes-MG Gesamt Lenkungsgruppe Landes-MG KoPers Steuerungsgruppe Gesamt Landes-MG KoPers Gesamt GbR Landes-MG Gesamt Beirat Landes-MG Gesamt Hörfunkrat Landes-MG Verwaltungsrat Maßnahmen (wer, bis wann, was) 100,00% 16,00% 100,00% 23,81% 0,00% 20,00% 0,00% 42,86% 33,33% 28,57% 0,00% 0,00% 0,00% 80,00% 100,00% 52,50% 100,00% Keine Änderung geplant, da an Besetzung Hauptamt gebunden und i.d.R. nur eine Vertretung je Land. Für SH abhängig von der Besetzung StK OE - 18 4.b Gremien im Zuständigkeitsbereich des MJKE 4.b.1 Privatrechtliche Gremien im Zuständigkeitsbereich des MJKE Bezeichnung des Gremiums * Besondere Rechtsgrundlage** Bürgerstiftung SH Gedenkstätten Stiftungsrat § 6 Satzung Bürgerstiftung SH Gedenkstätten Bürgerstiftung SH Gedenkstätten Vorstand Kulturstiftung der Länder Stiftungsrat Kunststiftung HSH Nordbank Kuratorium Satzung Landesstiftung Opferschutz SH Unternehmen / Institution Anzahl der Mitglieder des Gesamtgremiums Frauenges. männl. weibl. quote Anzahl der vom Land entsendeten Mitglieder Frauenges. männl. weibl. quote Ende der Amtszeit bzw. des befristeten Vertrages Frauenquote erfüllt in Bezug auf Gesamtgremium Frauenquote in Bezug auf entsendete MG erreicht 13 9 4 30,77% 1 0 1 100,00% 0 1 5 4 1 20,00% 1 0 1 100,00% 0 1 18 8 10 55,56% 1 0 1 100,00% 1 1 7 5 2 28,57% 1 1 0 0,00% 0 0 Kuratorium Satzung vom 09.03.2009 9 5 4 44,44% 3 2 1 33,33% § 6 Satzung 0 0 Stiftung Straffälligenhilfe SH Kuratorium Stiftung nach BGB 6 3 3 50,00% 3 1 2 66,67% 1 1 Filmförderung HH/ SH GmbH Aufsichtsrat MStV HSH 2007/11 Gesamt: 9 5 4 44,44% 1 0 1 100,00% unbefristet 0 1 67 39 28 41,79% 11 4 7 63,64% 2 5 Anzahl der Mitglieder gesamt 67 Anzahl der vom Land entsendeten Mitglieder davon männlich 39 davon männlich 28 davon weiblich davon weiblich Frauenanteil am Gesamtgremium 3 Jahre indiv. Fristablauf 41,79% Frauenanteil an den entsendeten Mitgliedern * z.B. Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Beirat, Ausschuss, Kommission, Geschäftsleitung, Vorstand ** z.B. Satzungen, Gesellschaftverträge 11 entsendende Ressorts (FF kennzeichnen) Anzahl privat-rechtlicher Gremien 7 100,00% 4 davon Gremien mit erreichter Frauenquote 2 28,57% 7 davon Gremien mit erreichter Frauenquote bei den entsendeten Mitgliedern 5 71,43% 63,64% - 19 4.b.2 Öffentlich-rechtliche Gremien im Zuständigkeitsbereich des MJKE Unternehmen / Institution Deutsches Museum München Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz (DNK) Bezeichnung des Gremiums * Besondere Rechtsgrundlage ** Kuratorium Satzung § 3 Geschäftsordnung Errichtungsgesetz v. 30.05.1995 und Satzung vom 22.12.1998 (zuletzt geändert 01.02.2013) Komitee Kulturstiftung des Landes Stiftungsrat Kulturstiftung des Landes Stipendienkommission Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloss Gottorf Stiftung Schleswig-Holsteinisches Musikfestival (SHMF) Stiftung Schleswig-Holsteinisches Musikfestival (SHMF) Stiftungsrat Vorstand Stiftungsrat Stiftung Schloss Glücksburg Stiftungsrat Stiftung Preußischer Kulturbesitz Stiftungsrat § 6 Errichtungsgesetz v. 03.05.2012 § 10 Satzung der Stiftung SHMF § 8 Satzung der Stiftung SHMF Eutiner Landesbibliothek Beirat Satzung § 6 Errichtungsgesetz "Stiftung Preussischer Kulturbesitz" Satzung Hans-Kock-Stiftung Vorstand Satzung Kunstpreis des Landes Schleswig-Holstein Arbeitsgruppe "Bestandserhaltung in Archiven und Bibliotheken" Kulturkommission (Fachgruppe Bildende Kunst, Kunsthandwerk u. Kunst im öffentl. Raum) Büchereiverein SH Beratender Ausschuss für die Bestellung der Vorsitzenden der Arbeitsgerichte Beratender Ausschuss für die Ernennung von Berufsrichtern in der Sozialgerichtsbarkeit Anzahl der Mitglieder des Gesamtgremiums Frauengesamt männl. weibl. quote 211 175 36 17,06% 45 35 10 22,22% Anzahl der vom Land entsendeten Mitglieder Frauenges. m w quote 2 1 1 50,00% 1 0 Ende der Amtszeit bzw. des befr. Vertrages Frauenquote Frauenquote in Bezug auf in Bezug auf Gesamtgremium entsendete MG erreicht erreicht 0 1 1 100,00% 0 1 1 1 7 3 4 57,14% 4 2 2 MG 4 Jahre (Ende 2015) 50,00% Vorsitz Ende Legislatur 10 6 4 40,00% 1 0 1 100,00% 0 1 7 4 3 42,86% 4 2 2 50,00% 0 1 3 2 1 33,33% 2 1 1 50,00% 0 1 9 6 3 33,33% 2 1 1 50,00% 0 1 6 4 2 33,33% 1 0 1 100,00% 0 1 18 12 6 33,33% 1 0 1 100,00% alle 3 Jahre 0 1 6 3 3 50,00% 1 0 1 100,00% 1 1 5 2 3 60,00% 1 0 1 100,00% 1 1 1 1 1 1 1 1 Beirat Richtlinie 7 2 5 71,43% 1 0 1 auf 5 Jahre 100,00% berufen AG Richtlinie 11 3 8 72,73% 1 0 1 100,00% 8 2 6 75,00% 1 0 1 100,00% 12 8 4 33,33% 1 0 1 100,00% 0 1 9 6 3 33,33% 3 1 2 66,67% 31.12.2013 0 1 8 5 3 37,50% 2 1 1 50,00% 31.05.2014 0 1 382 278 104 27,23% 29 9 20 68,97% 6 17 Anzahl öffentlich-rechtlicher Gremien Fachgruppe Vorstand Ausschuss Ausschuss § 18 ArbGG i.V.m. AV d MJKE vom 23.10.2013 § 11 SGG i.V.m. Bek d JM vom 20.06.1957 Gesamt: (FF. kennzeichnen) Anzahl der Mitglieder gesamt 382 Anzahl der vom Land entsendete Mitglieder 17 100,00% davon männlich 278 davon männlich 9 davon Gremien mit erreichter Frauenquote 6 35,29% davon weiblich 104 davon weiblich 20 davon Gremien mit erreichter Frauenquote bei den entsendeten Mitgliedern 17 100,00% Frauenanteil am Gesamtgremium 27,23% Frauenanteil an den entsendeten Mitgliedern * z.B. Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Beirat, Ausschuss, Kommission, Geschäftsleitung, Vorstand ** z.B. Satzungen, Gesellschaftverträge 29 auf 5 Jahre berufen entsendende Ressorts 68,97% - 20 4.b.3 Zielplanungen zur paritätischen Besetzung im Bereich der privatrechtlichen Gremien im Zuständigkeitsbereich des MJKE Unternehmen / Institution Bezeichnung des Gremiums Bürgerstiftung S-H Gedenkstätten Stiftungsrat Bürgerstiftung S-H Gedenkstätten Vorstand Kulturstiftung der Länder Stiftungsrat Kunsstiftung HSH Nordbank Kuratorium Landesstiftung Opferschutz SH Kuratorium Stiftung Straffälligenhilfe SH Kuratorium Filmförderung HH/ SH GmbH Aufsichtsrat IST ZIEL (angestrebte Frauenquote) Frauenquote Ende 2015 Ende 2017 Ende 2019 Ende 2021 Gesamt Landes MG Gesamt Landes MG Gesamt Landes MG Gesamt Landes MG Gesamt Landes MG Gesamt Landes MG Gesamt Landes MG Maßnahmen (wer, bis wann, was) 30,77% 100,00% 20,00% 100,00% 55,56% 100,00% 28,57% 0,00% 44,44% 33,33% 50,00% 66,67% 44,44% 100,00% 4.b.4 Zielplanungen zur paritätischen Besetzung im Bereich der öffentlich-rechtlichen Gremien im Zuständigkeitsbereich des MJKE Unternehmen / Institution Bezeichnung des Gremiums Deutsches Museum München Kuratorium Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz (DNK) Komitee Kulturstiftung des Landes Stiftungsrat Kulturstiftung des Landes Stipendienkommission Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloss Gottorf Stiftungsrat Stiftung Schleswig-Holsteinisches Musikfestival (SHMF) Vorstand Stiftung Schleswig-Holsteinisches Musikfestival (SHMF) Stiftung Schloss Glücksburg Stiftungsrat Stiftungsrat IST ZIEL (angestrebte Frauenquote) Frauenquote Ende 2015 Ende 2017 Ende 2019 Ende 2021 Gesamt 17,06% Landes MG 50,00% Gesamt Landes MG 22,22% 100,00% Gesamt 57,14% Landes MG 50,00% Gesamt Landes MG 40,00% 100,00% Gesamt 42,86% Landes MG 50,00% Gesamt 33,33% Landes MG 50,00% gesamt 33,33% Landes MG 50,00% Gesamt Landes MG 33,33% 100,00% Maßnahmen (wer, bis wann, was) - 21 Unternehmen / Institution Bezeichnung des Gremiums Stiftung Preußischer Kulturbesitz Stiftungsrat Eutiner Landesbibliothek Beirat Hans-Kock-Stiftung Vorstand Kunstpreis des Landes Schleswig-Holstein Beirat Arbeitsgruppe "Bestandserhaltung in Archiven und Bibliotheken" AG Kulturkommission (Fachgruppe Bildende Kunst, Kunsthandwerk u. Kunst im öffentl. Raum) Fachgruppe Büchereiverein SH Vorstand Beratender Ausschuss für die Bestellung der Vorsitzenden der Arbeitsgerichte Ausschuss Beratender Ausschuss für die Ernennung von Berufsrichtern in der Sozialgerichtsbarkeit 4.c IST ZIEL (angestrebte Frauenquote) Frauenquote Ende 2015 Ende 2017 Ende 2019 Ende 2021 Gesamt 33,33% Landes MG Gesamt 100,00% 50,00% Landes MG Gesamt 100,00% 60,00% Landes MG Gesamt 100,00% 71,43% Landes MG Gesamt 100,00% 72,73% Landes MG Ausschuss Maßnahmen (wer, bis wann, was) Gesamt 100,00% 75,00% Landes MG Gesamt 100,00% 33,33% Landes MG 100,00% Gesamt 33,33% Landes MG 66,67% Gesamt 37,50% Landes MG 50,00% Gremien im Zuständigkeitsbereich des MSB 4.c.1 Privatrechtliche Gremien im Zuständigkeitsbereich des MSB Bezeichnung des Gremiums * Besondere Rechtsgrundlage ** Bündnis für Bildung Beirat Vereinssatzung Deutsche Schulsportstiftung Kuratorium Satzung Unternehmen / Institution Gesamt Anzahl der Mitglieder des Gesamtgremiums Frauenges. M W quote 5 5 0 0,00% Anzahl der vom Land Ende der Frauenquote Frauenquote entsendende entsendeten Mitglieder Amtszeit bzw. in Bezug auf in Bezug auf Ressorts des befr. Gesamtgremium entsendete MG Frauen(FF. kennzeichnen) ges. M W Vertrages erreicht erreicht quote 1 1 0 0,00% 0 0 48 34 14 29,17% 1 0 1 100,00% 0 1 53 39 14 26,42% 2 1 1 50,00% 0 1 Anzahl der Mitglieder gesamt 53 Anzahl der vom Land entsendeten Mitglieder 2 Anzahl privat-rechtlicher Gremien 2 100,00% davon männlich 39 davon männlich 1 davon Gremien mit erreichter Frauenquote 0 0,00% davon weiblich 14 davon weiblich 1 davon Gremien mit erreichter Frauenquote bei den entsendeten Mitgliedern 1 50,00% Frauenanteil am Gesamtgremium 26,42% Frauenanteil an den entsendeten Mitgliedern * z.B. Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Beirat, Ausschuss, Kommission, Geschäftsleitung, Vorstand ** z.B. Satzungen, Gesellschaftverträge 50,00% - 22 4.b.2 Öffentlich-rechtliche Gremien im Zuständigkeitsbereich des MSB Unternehmen / Institution Bezeichnung des Gremiums * Besondere Rechtsgrundlage ** Gesamt Anzahl der Mitglieder des Gesamtgremiums Frauenges. M W quote 0 0 0 0,00% Anzahl der vom Land entsendeten Mitglieder Frauenges. M W quote 0 0 0 0,00% Ende der Frauenquote Frauenquote Amtszeit bzw. in Bezug auf in Bezug auf des befr. Gesamtgremium entsendete MG Vertrages erreicht erreicht 0 entsendende Ressorts (FF. kennzeichnen) 0 Anzahl der Mitglieder gesamt 0 Anzahl der vom Land entsendeten Mitglieder 0 Anzahl öffentlich-rechtlicher Gremien 0 0,00% davon männlich 0 davon männlich 0 davon Gremien mit erreichter Frauenquote 0 0,00% davon weiblich 0 davon weiblich 0 davon Gremien mit erreichter Frauenquote bei den entsendeten Mitgliedern 0 0,00% Frauenanteil am Gesamtgremium * 0,00% Frauenanteil an den entsendeten Mitgliedern 0,00% z.B. Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Beirat, Ausschuss, Kommission, Geschäftsleitung, Vorstand ** z.B. Satzungen, Gesellschaftverträge 4.c.3 Zielplanungen zur paritätischen Besetzung im Bereich der privatrechtlichen Gremien im Zuständigkeitsbereich des MSB Unternehmen / Institution Bezeichnung des Gremiums Bündnis für Bildung Beirat Deutsche Schulsportstiftung Kuratorium ZIEL (angestrebte Frauenquote) IST Frauenquote Ende 2015 Ende 2017 Ende 2019 Ende 2021 Gesamt Landes MG Gesamt Landes MG Maßnahmen (wer, bis wann, was) 0,00% 0,00% 29,17% 100,00% 4.c.4 Zielplanungen zur paritätischen Besetzung im Bereich der öffentlich-rechtlichen Gremien im Zuständigkeitsbereich des MSB - entfällt - - 23 4.d Gremien im Zuständigkeitsbereich des MIB 4.d.1 Privatrechtliche Gremien im Zuständigkeitsbereich des MIB Unternehmen / Institution Kommission des Rates für Kriminalitätsverhütung Begleitausschuss Aktionsplan Integration Bezeichnung des Gremium * Besondere Rechtsgrundlage ** Beirat Gesamt Anzahl der Mitglieder des Gesamtgremiums Frauenges. M W quote 4 1 3 75,00% 4 1 3 24 11 13 54,17% 10 5 5 28 12 16 57,14% 14 6 8 Anzahl der Mitglieder gesamt 28 Anzahl der vom Land entsendeten Mitglieder davon männlich 12 davon männlich 16 davon weiblich davon weiblich Frauenanteil am Gesamtgremium Anzahl der vom Land entsendeten Mitglieder Frauenges. M W quote 14 57,14% Frauenanteil an den entstendeten Mitgliedern Ende der Frauenquote Frauenquote entsendende Amtszeit bzw. in Bezug auf in Bezug auf Ressorts des befr. Gesamtgremium entsendete MG (FF. kennzeichnen) Vertrages erreicht erreicht Legislatur75,00% 1 1 periode Überarbeitung 50,00% 1 1 Aktionsplan 57,14% 2 2 Anzahl privat-rechtlicher Gremien 2 100,00% 6 davon Gremien mit erreichter Frauenquote 2 100,00% 8 davon Gremien mit erreichter Frauenquote bei den entsendeten Mitgliedern 2 100,00% 57,14% * z.B. Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Beirat, Ausschuss, Kommission, Geschäftsleitung, Vorstand ** z.B. Satzungen, Gesellschaftverträge 4.d.2 Öffentlich-rechtliche Gremien im Zuständigkeitsbereich des MIB Unternehmen / Institution Bezeichnung des Gremium * Ausbildungszentrum für Verwaltung Kuratorium Fachbereichsrat Ausbildungszentrum für Verwaltung Allgem. Verwaltung Ausbildungszentrum für Verwaltung Fachbereichsrat Polizei Ausbildungszentrum für Verwaltung Fachbereichsrat Steuer Besondere Rechtsgrundlage ** § 12 Abs. 1 AZG (keine Quotenvorgabe) § 14 AZG, § 11 Abs 3 Satzung AZ: Quote: 1/4 (Mussquote) § 14 AZG, § 11 Abs 3 S. 3 Satzung AZ: Quote: 1/4 (Mussquote) § 14 AZG, § 11 Abs 3 S. 3 Satzung AZ: Quote: 1/4 (Mussquote) Anzahl der Mitglieder des Gesamtgremiums Frauenges. M W quote Anzahl der vom Land entsendeten Mitglieder Frauenges. M W quote Ende der Frauenquote Frauenquote entsendende Amtszeit bzw. in Bezug auf in Bezug auf Ressorts des befr. Gesamtgremium entsendete MG (FF. kennzeichnen) Vertrages erreicht erreicht 12 7 5 41,67% 5 3 2 40,00% 31.07.2017 0 0 8 6 2 25,00% 2 2 0 0,00% 31.03.2019 0 0 6 3 3 50,00% 3 2 1 33,33% 31.03.2019 1 0 6 3 3 50,00% 3 1 2 66,67% 31.03.2019 1 1 - 24 - Unternehmen / Institution Ausbildungszentrum für Verwaltung Anzahl der Mitglieder des Gesamtgremiums Frauenges. M W quote Anzahl der vom Land entsendeten Mitglieder Frauenges. M W quote Ende der Amtszeit bzw. des befr. Vertrages Frauenquote Frauenquote in Bezug auf in Bezug auf Gesamtgremium entsendete MG erreicht erreicht Bezeichnung des Gremium * Besondere Rechtsgrundlage ** Ausbildungsausschuss § 15 i.V.m. 14 AZG, § 14 Abs. 3 S. 3 Satzung AZ: Quote: 1/4 4 2 2 50,00% 2 1 1 50,00% 30.11.2018 1 1 § 32 Satz 3 AZG 4 3 1 25,00% 1 1 0 0,00% 31.12.2014 0 0 0 1 Prüfungsausschuss/ Ausbildunszentrum für Verwaltung Abnahme von Ab- Verwaltungsakademie schlussprüfungen für StandesbeamtInnen Stat. Amt für HH und SH AöR, HH Verwaltungsrat Staatsvertrag, Besetzungsrecht SH: 2 Mitglieder 5 4 1 20,00% 2 1 1 50,00% Härtefallkommission beim Innenministerium SH Kommission auf Grundlage des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) § 23a AufenthG; §§ 10 - 17 der Schleswig-Holsteinischen Ausländer- und Aufnahmeverordnung 20 10 10 50,00% 10 5 5 50,00% 31.12.2014 1 1 Beirat für schießsportliche Fragen beim BMI Fachbeirat § 15 b WaffG 27 25 2 7,41% 1 1 0 0,00% 31.10.2016 0 0 Landesfeuerwehrschule SH Kuratorium Schulordnung für die Landesfeuerwehrschule i.V.m. § 36 Abs. 5 BrSchG 13 10 3 23,08% 3 3 0 0 0 Landesfeuerwehrschule SH Ausbildungsausschuss Freiwillige Feuerwehr Schulordnung für die Landesfeuerwehrschule i.V.m. § 36 Abs. 5 BrSchG 14 13 1 7,14% 3 3 0 0 0 Landesfeuerwehrschule SH Ausbildungsausschuss Berufsfeuerwehr Schulordnung für die Landesfeuerwehrschule i.V.m. § 36 Abs. 5 BrSchG 9 9 0 0,00% 2 2 0 0 0 Beirat zum kommunalen Investitionsfonds Fachbeirat § 22 FAG 8 6 2 25,00% 2 0 2 100,00% 0 1 136 101 35 25,74% 39 25 14 35,90% 4 5 Gesamt 2019 Vorsitzender männlich; 0,00% alle Mitgl. sind in ihrem Bereich Führungskräfte 2019 Vorsitzender männlich; 0,00% alle Mitgl. sind in ihrem Bereich Führungskräfte 2019 Vorsitzender männlich; 0,00% 7 Mitglieder sind in ihrem Bereich Führungskräfte entsendende Ressorts (FF. kennzeichnen) FM Anzahl der Mitglieder gesamt 136 Anzahl der vom Land entsendeten Mitglieder 39 Anzahl öffentlich-rechtlicher Gremien 13 100,00% davon männlich 101 davon männlich 25 davon Gremien mit erreichter Frauenquote 4 30,77% 35 davon weiblich 14 davon Gremien mit erreichter Frauenquote bei den entsendeten Mitgliedern 5 38,46% davon weiblich Frauenanteil am Gesamtgremium 25,74% Frauenanteil an den entsendeten Mitgliedern * z.B. Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Beirat, Ausschuss, Kommission, Geschäftsleitung, Vorstand ** z.B. Satzungen, Gesellschaftverträge 35,90% - 25 4.d.3 Zielplanungen zur paritätischen Besetzung im Bereich der privatrechtlichen Gremien im Zuständigkeitsbereich des MIB Unternehmen / Institution Bezeichnung des Gremiums Kommission des Rates für Kriminalitätsverhütung Begleitausschuss Aktionsplan Integration Beirat ZIEL (angestrebte Frauenquote) IST Frauenquote Ende 2015 Ende 2017 Ende 2019 Ende 2021 gesamt Landes MG gesamt Landes MG Maßnahmen (wer, bis wann, was) 75,00% 75,00% 54,17% 50,00% 4.d.4 Zielplanungen zur paritätischen Besetzung im Bereich der öffentlich-rechtlichen Gremien im Zuständigkeitsbereich des MIB Unternehmen / Institution Ausbildungszentrum für Verwaltung Ausbildungszentrum für Verwaltung Ausbildungszentrum für Verwaltung Ausbildungszentrum für Verwaltung Ausbildungszentrum für Verwaltung Ausbildungszentrum für Verwaltung - Verwaltungsakademie Stat. Amt für HH und SH AöR, HH Härtefallkommission beim Innenministerium SH Beirat für schießsportlichen Fragen beim BMI Landesfeuerwehrschule SH Landesfeuerwehrschule SH Landesfeuerwehrschule SH Beirat zum kommunalen Investitionsfonds Bezeichnung des Gremiums ZIEL (angestrebte Frauenquote) IST Frauenquote Ende 2015 Ende 2017 Ende 2019 Ende 2021 gesamt Landes-MG Fachbereichsrat gesamt Allgem. Verwaltung Landes-MG Fachbereichsrat gesamt Polizei Landes-MG Fachbereichsrat gesamt Steuer Landes-MG gesamt Ausbildungsausschuss Landes-MG Prüfungsausschuss/ gesamt Abnahme von Abschlussprüfungen für Landes-MG StandesbeamtInnen gesamt Verwaltungsrat Landes-MG Kuratorium Kommission auf Grundlage des Aufenthaltsgesetzes 41,67% 40,00% 25,00% 0,00% 50,00% 33,33% 50,00% 66,67% 50,00% 50,00% noch keine konkreten Absichten noch keine konkreten Absichten noch keine konkreten Absichten noch keine konkreten Absichten noch keine konkreten Absichten 25,00% 0,00% noch keine konkreten Absichten 20,00% 50,00% gesamt 50,00% Landes-MG 50,00% gesamt 7,41% Landes-MG 0,00% gesamt Landes-MG Ausbildungsausschuss gesamt Freiw. Feuerwehr Landes-MG Ausbildungsausschuss gesamt Berufsfeuerwehr Landes-MG gesamt Fachbeirat Landes-MG 23,08% 0,00% 7,14% 0,00% 0,00% 0,00% 25,00% 100,00% Fachbeirat Kuratorium Maßnahmen (wer, bis wann, was) Keine Änderungen vorgesehen. Wie bereits mehrfach hingewiesen: Das Amt unterliegt Hamburger Recht. Berufung der Mitglieder erfolgt auf Vorschlag der Länder und der Verbände durch das BMI. Da SH nur ein Mitglied entsendet, ist eine paritätische Besetzung der Vertretung des Landes nicht möglich. Hinweis: Besetzung erfolgt kraft Amtes. - 26 4.e Gremien im Zuständigkeitsbereich des MELUR 4.e.1 Privatrechtliche Gremien im Zuständigkeitsbereich des MELUR Anzahl der Mitglieder des Gesamtgremiums Frauengesamt M W quote Anzahl der vom Land entsendeten Mitglieder Frauenges M W quote Ende der Frauenquote Frauenquote Amtszeit bzw. in Bezug auf in Bezug auf des befristeten Gesamtgremium entsendete MG Vertrages erreicht erreicht Entsendende Ressorts Bezeichnung des Gremiums * Besondere Rechtsgrundlage ** Gesellschaft zur Beseitigung von Sonderabfällen mbH, KI Aufsichtsrat Gesellschaftsvertrag 6 5 1 16,67% 3 3 0 0,00% 2015 0 0 FM, MELUR (FF) GOES Gesellschaft für die Organisation der Entsorgung von Sonderabfällen mbH, NMS Aufsichtsrat Gesellschaftsvertrag 8 5 3 37,50% 2 1 1 50,00% 2017 0 1 FM, MELUR (FF) Stiftung Küstenschutz Sylt Aufsichtsrat Gründungssatzung vom 16.08.2007 10 7 3 30,00% 2 2 0 0,00% gem. Kabinettsbeschluss kraft Amtes 0 0 20 19 1 5,00% 3 2 1 33,33% 0 0 44 36 8 18,18% 10 8 2 20,00% 0 1 Unternehmen / Institution HK Hamburg für Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und SchleswigHolstein Fachgremium "Bodenschutz und AltLandesverordnung lasten zur Überprüzur Anerkennung von fung der erforderl. Sachverst. Für BoSachkunde nach denschutz und Alt§ 18 BBodSchG lasten nach § 18 und der besonderen BBodSchG Sachkunde nach § 36 GewO" Gesamt Anzahl der Mitglieder gesamt: 44 Anzahl der vom Land entsendeten Mitglieder davon männlich 36 davon männlich davon weiblich 8 Frauenanteil am Gesamtgremium davon weiblich 18,18% Frauenanteil an den entsendeten Mitgliedern * z.B. Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Beirat, Ausschuss, Kommission, Geschäftsleitung, Vorstand ** z.B. Satzungen, Gesellschaftverträge 10 (FF kennzeichnen) Anzahl privat-rechtlicher Gremien 4 100,00% 8 davon Gremien mit erreichter Frauenquote 0 0,00% 2 davon Gremien mit erreichter Frauenquote bei den entsendeten Mitgliedern 1 25,00% 20,00% - 27 4.e.2 Öffentlich-rechtliche Gremien im Zuständigkeitsbereich des MELUR Unternehmen / Institution Bezeichnung des Gremiums * Bildungszentrum für Natur, Umwelt und ländliche Räume Vorstand Bingo! Die Umweltlotterie Vergaberat Naturschutz Schleswig-Holstein (Stiftung) Schleswig-Holsteinische Landesdesforsten AöR, Neumünster Fischereiabgabeausschuss Bund und Küstenländer Bundesnetzagentur Besondere Rechtsgrundlage ** Organisationserlass des Ministeriums vom 06.12.2010 Geschäftsordnung § 47 Abs. 8 LNatSchG i.V.m. § 6 Satzung der Stiftung Naturschutz Stiftungsrat Verwaltungsrat Ausschuss § 29 LFischG Koordinierungsaus- Havariekommandoschuss Schadstoff- Vereinbarung (HKV, unfallbekämpfung Anlage 2) vom (KOA-SUB) 12.12.2002 Beirat für Elektrizität, § 3 Abs. 3 Gesetz Gas, Telekommuni- Bundesnetzagentur, kation, Post und § 120 TKG und § 60 Eisenbahnen EnWG Gesamt Anzahl der Mitglieder des Gesamtgremiums Frauengesamt M W quote 6 3 3 50,00% 2 1 1 50,00% 17 9 8 47,06% 2 2 0 0,00% 15 12 3 20,00% 2 1 1 7 4 3 42,86% 3 1 11 8 3 27,27% 2 7 7 0 0,00% 16 79 43 Anzahl der Mitglieder gesamt: 79 Anzahl der vom Land entsendeten Mitglieder davon männlich 43 davon männlich 20 davon weiblich davon weiblich Frauenanteil am Gesamtgremium Anzahl der vom Land entsendeten Mitglieder Frauenges M W quote 31,75% Frauenanteil an den entsendeten Mitgliedern * z.B. Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Beirat, Ausschuss, Kommission, Geschäftsleitung, Vorstand ** z.B. Satzungen, Gesellschaftverträge 20 31,75% 14 Ende der Frauenquote Frauenquote Entsendende Amtszeit bzw. in Bezug auf in Bezug auf Ressorts des befristeten Gesamtgremium entsendete MG (FF kennzeichnen) Vertrages erreicht erreicht 1 1 2014 0 0 50,00% 01.04.2019 0 1 FM, MELUR (FF) 2 66,67% 2017 0 1 FM, MELUR (FF) 2 0 0,00% Mitte 2017 0 0 1 1 0 0,00% 0 0 2 1 1 50,00% 14 9 5 35,71% 4 Jahre 1 1 4 Anzahl öffentlich-rechtlicher Gremien 7 100,00% 9 davon Gremien mit erreichter Frauenquote 1 14,29% 5 davon Gremien mit erreichter Frauenquote bei den entsendeten Mitgliedern 4 57,14% 35,71% - 28 4.e.3 Zielplanungen zur paritätischen Besetzung im Bereich der privatrechtlichen Gremien im Zuständigkeitsbereich des MELUR Unternehmen / Institution Bezeichnung des Gremiums Gesellschaft zur Beseitigung von Sonderabfällen mbH, KI Aufsichtsrat GOES Gesellschaft für die Organisation der Entsorgung von Sonderabfällen mbH, NMS Aufsichtsrat Stiftung Küstenschutz Sylt Aufsichtsrat HK Hamburg für Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein ZIEL (angestrebte Frauenquote) IST Frauenquote Ende 2015 Ende 2017 Ende 2019 Ende 2021 Gesamt 16,67% 33,33% 0,00% 50,00% Gesamt 37,50% 37,50% Landes-MG Gesamt 50,00% 30,00% Landes-MG 0,00% Landes-MG Fachgremium "Bodenschutz und Altlasten Gesamt zur Überprüfung der erforderl. Sachkunde nach § 18 BBodSchG und der besonderen Landes-MG Sachkunde nach § 36 GewO" 50,00% Empfehlung durch AR-Vorsitzenden Empfehlung durch AR-Vorsitzenden 50,00% entfällt Empfehlung durch AR-Vorsitzenden keine Maßnahmen erforderlich 50,00% Empfehlung durch AR-Mitglieder 2 Landesmitglieder; gem. Kabinettsbeschluss (168/2012) kraft Amtes bestellt: V M sowie Direktor des LKN, keine Änderung beabsichtigt. 5,00% 33,33% Maßnahmen (wer, bis wann, was) 50,00% Empfehlung durch Fachgremiumsmitglieder 33,33% 33,33% 33,33% 50,00% 3 Landesmitglieder. Aus heutiger Sicht könnte ab 2021 eine Änderung erfolgen. 4.e.4 Zielplanungen zur paritätischen Besetzung im Bereich der öffentlich-rechtlichen Gremien im Zuständigkeitsbereich des MELUR Unternehmen / Institution Bezeichnung des Gremiums Bildungszentr. für Natur, Umwelt und ländliche Räume Vorstand Bingo! Die Umweltlotterie Vergaberat Naturschutz Schleswig-Holstein (Stiftung) Stiftungsrat Schleswig-Holsteinische Landesforsten AöR, Neumünster Maßnahmen (wer, bis wann, was) Gesamt 50,00% entfällt Landes-MG Gesamt Landes-MG 50,00% 47,06% 0,00% entfällt entfällt entfällt Gesamt 20,00% Landes-MG 50,00% entfällt Die Satzung des BNUR wurde im Dezember 2014 geändert. Die paritätische Besetzung des Vorstandes ist nun verbindlich vorgegeben. keine Maßnahmen erforderlich keine Maßnahmen erforderlich keine Maßnahmen erforderlich Die Amtszeit der Mitglieder des Stiftungsrates endet in 2019. Es wird geprüft, ob die paritätische Besetzung des Rates mit einer Satzungsänderung verbindlich vorgegeben werden sollte. keine Maßnahmen erforderlich Gesamt 42,86% entfällt keine Maßnahmen erforderlich Landes-MG 66,67% entfällt keine Maßnahmen erforderlich Gesamt 27,27% 20,00% 20,00% 50,00% 50,00% Verwaltungsrat Fischereiabgabeausschuss Ausschuss Bund und Küstenländer Koordinierungsausschuss Schadstoffunfallbekämpfung (KOA-SUB) Bundesnetzagentur ZIEL (angestrebte Frauenquote) IST Frauenquote Ende 2015 Ende 2017 Ende 2019 Ende 2021 Beirat für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen keine Maßnahmen möglich, da Mitglieder durch Verbände bestimmt werden. keine Maßnahmen möglich, da alle Fischereimitarbeiter Männer sind und die Landesmitglieder bis Ende 2021 im Dienst sein werden. Landes-MG 0,00% Gesamt 0,00% entfällt, da vom Bund und den Ländern jeweils nur eine Person bestellt wird Landes-MG 0,00% entfällt, da nur eine Person Gesamt 0,00% entfällt Die Gremien der BNetzA werden, wie bei allen Bundesbehörden, durch Bundesrecht geregelt, so dass eine Parität durch Änd. der Satzung oder des Gesellschaftervertrages o.ä. oder auf der Basis von Landesrecht nicht möglich ist. 50,00% entfällt keine Maßnahmen erforderlich Landes-MG keine Maßnahmen möglich - 29 4.f Gremien im Zuständigkeitsbereich des FM 4.f.1 Privatrechtliche Gremien im Zuständigkeitsbereich des FM Unternehmen / Institution Bezeichnung des Gremiums * Besondere Rechtsgrundlage ** Gesellschaft zur Verwaltung und Finanzierung von Beteiligungen des Landes mbH (GVB) HSH Nordbank AG, Hamburg Aufsichtsrat*** Satzung der HSH Nordbank AG vom 08.02.2012 Gesamt: Anzahl der Mitglieder gesamt: davon männlich davon weiblich Frauenanteil am Gesamtgremium Anzahl der Mitglieder Anzahl der vom Land des Gesamtgremiums entsendeten Mitglieder FrauenFrauengesamt M W ges M W quote quote Die Landesrechte in der Gesellschaftsversammlung werden durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beteiligungsverwaltung, die paritätisch besetzt ist, per Einzelvollmacht wahrgenommen. Demnach erfolgt die Rechtewahrnehmung ebenfalls paritätisch. 20 15 5 25,00% 1 1 0 0,00% 20 15 5 25,00% 1 1 0 0,00% Ende der Frauenquote Frauenquote Amtszeit bzw. in Bezug auf in Bezug auf des befristeten Gesamtgremium entsendete MG Vertrages erreicht erreicht Voraussichtlich Mai 2014 (Termin Hauptversammlung) 1 1 0 0 1 1 Entsendende Ressorts (FF kennzeichnen) 20 Anzahl der vom Land entsendeten Mitglieder 1 Anzahl privat-rechtlicher Gremien 2 100,00% 15 davon männlich 1 davon Gremien mit erreichter Frauenquote 1 50,00% 5 davon weiblich 0 davon Gremien mit erreichter Frauenquote bei den entsendeten Mitgliedern 1 50,00% 25,00% Frauenanteil an den entsendeten Mitgliedern * z.B. Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Beirat, Ausschuss, Kommission, Geschäftsleitung, Vorstand ** z.B. Satzungen, Gesellschaftverträge *** Alle Angaben beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2012 (Stand: 31.12.2012) 0,00% - 30 4.f.2 Öffentlich-rechtliche Gremien im Zuständigkeitsbereich des FM Anzahl der Mitglieder des Gesamtgremiums Frauengesamt M W quote Anzahl der vom Land entsendeten Mitglieder Frauenges M W quote Bezeichnung des Gremiums * Besondere Rechtsgrundlage ** Verwaltungsrat §10 Abs. 1 GMSHG HSH Finanzfonds AöR Anstaltsträgerversammlung*** Staatsvertrag zw. HH und SH über die Errichtung der "HSH Finanzfonds AöR" als rechtsf. Anstalt des öffentl. Rechts Deutsche Bundesbank Beirat Hauptverwaltung § 9 BundesbankG 14 8 6 42,86% 4 2 2 Beirat § 11 Landesversorgungsrücklagegesetz 6 3 3 50,00% 3 1 Verwaltungsrat § 11 Abs. 3 IBG 12 9 3 25,00% 12 41 26 15 36,59% 25 Unternehmen / Institution GMSH Sondervermögen „Versorgungsrücklage des Landes SchleswigHolstein“ Investitionsbank Schleswig-Holstein AöR (IB) Gesamt 5 4 3 3 2 1 40,00% 25,00% 4 2 3 Ende der Frauenquote Frauenquote Amtszeit bzw. in Bezug auf in Bezug auf des befristeten Gesamtgremium entsendete MG Vertrages erreicht erreicht 1 25,00% GMSH-Gremium 0 0 1 Aufhebung der Anstalt durch 50,00% Kündigung des Staatsvertrages 0 1 50,00% 28.20.2017, 31.07.2016, 31.12.2015, 31.01.2017 0 1 2 66,67% 15.07.2019 1 1 9 3 25,00% 30.06.2015 0 0 16 9 36,00% 1 3 1 Entsendende Ressorts (FF kennzeichnen) FM FM (FF), MIB, MSGWG Anzahl der Mitglieder gesamt: 41 Anzahl der vom Land entsendeten Mitglieder 25 Anzahl öffentlich-rechtlicher Gremien 5 100,00% davon männlich 26 davon männlich 16 davon Gremien mit erreichter Frauenquote 1 20,00% davon weiblich 15 davon weiblich 9 davon Gremien mit erreichter Frauenquote bei den entsendeten Mitgliedern 3 60,00% Frauenanteil am Gesamtgremium 36,59% Frauenanteil an den entsendeten Mitgliedern * z.B. Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Beirat, Ausschuss, Kommission, Geschäftsleitung, Vorstand ** z.B. Satzungen, Gesellschaftverträge *** Alle Angaben beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2012 (Stand: 31.12.2012) 36,00% - 31 4.f.3 Zielplanungen zur paritätischen Besetzung im Bereich der privatrechtlichen Gremien im Zuständigkeitsbereich des FM Unternehmen / Institution Bezeichnung des Gremiums Gesellschaft zur Verwaltung und Finanzierung von Beteiligungen des Landes mbH (GVB) HSH Nordbank AG, Hamburg* Aufsichtsrat ZIEL (angestrebte Frauenquote) IST Frauenquote Ende 2015 Ende 2017 Ende 2019 Ende 2021 Gesamt Landes-MG Gesamt Landes-MG 50,00% 50,00% 25,00% 0,00% Maßnahmen (wer, bis wann, was) keine Maßnahmen erforderlich keine Maßnahmen erforderlich * Alle Angaben beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2012 (Stand: 31.12.2012) 4.f.4 Zielplanungen zur paritätischen Besetzung im Bereich der öffentlich-rechtlichen Gremien im Zuständigkeitsbereich des FM Unternehmen / Institution Bezeichnung des Gremiums GMSH Verwaltungsrat HSH Finanzfonds AöR Anstaltsträgerversammlung Deutsche Bundesbank Beirat Hauptverwaltung Sondervermögen „Versorgungsrücklage des Landes Schleswig-Holstein“ Beirat Investitionsbank Schleswig-Holstein AöR (IB) Verwaltungsrat ZIEL (angestrebte Frauenquote) IST Frauenquote Ende 2015 Ende 2017 Ende 2019 Ende 2021 gesamt 40,00% Landes-MG Gesamt Landes-MG 25,00% 25,00% 50,00% Gesamt 42,86% Landes-MG Gesamt Landes-MG Gesamt Landes-MG 50,00% 50,00% 66,67% 25,00% 25,00% Das MJKE plant im 1. HJ 2015 das männl. Erw.-R-Mitglied durch eine weibliche Person zu ersetzen 60,00% 50,00% 50,00% 66,67% 50,00% Maßnahmen (wer, bis wann, was) 50,00% 50,00% 50,00% 50,00% 66,67% 50,00% 50,00% 50,00% 66,67% 50,00% Hinwirken auf BB und andere Länder bei Nachbesetzungen geeignete Frauen zu benennen, um gesamtparitätische Besetzung zu erreichen. 50,00% paritätische Besetzung der Landesmandate erhalten. 50,00% Aufgrund bestehender paritätischer Besetzung keine Maßnahmen erforderlich. 66,67% 50,00% 50,00% - 32 4.g Gremien im Zuständigkeitsbereich des MWAVT 4.g.1 Privatrechtliche Gremien im Zuständigkeitsbereich des MWAVT Anzahl der Mitglieder des Gesamtgremiums Frauengesamt M W quote Anzahl der vom Land entsendeten Mitglieder Frauenges M W quote Ende der Frauenquote Frauenquote Amtszeit bzw. in Bezug auf in Bezug auf des befristeten Gesamtgremium entsendete MG Vertrages erreicht erreicht Bezeichnung des Gremiums * Besondere Rechtsgrundlage ** AKN Eisenbahn AG, Kaltenkirchen Aufsichtsrat AG bzw. Satzung der AKN 9 6 3 33,33% 3 1 2 66,67% Fristvertrag 0 1 Bürgschaftsbank SchleswigHolstein GmbH, Kiel Aufsichtsrat Satzung 14 13 1 7,14% 3 2 1 33,33% Mai 2018 0 0 Bürgschaftsbank SchleswigHolstein GmbH, Kiel Kreditausschuss Satzung 7 7 0 0,00% 3 3 0 0,00% Mai 2018 0 0 Bürgschaftsbank SchleswigHolstein GmbH, Kiel Treuhandausschuss Satzung 3 3 0 0,00% 3 3 0 0,00% Mai 2016 0 0 14 0 0,00% 1 1 0 Amtszeit an MGschaft in BT/BR 0,00% geknüpft, Bestellung durch BReg erforderlich 0 0 24 8 25,00% 1 0 1 je nach Hauptamt 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 Unternehmen / Institution Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn Eisenbahninfrastrukturbeirat § 4 BEVVG 18, zzt. sind nicht alle Plätze besetzt Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn Beirat § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Bundesnetzagentur 32 DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und bau GmbH, Berlin Aufsichtsrat Konsortialvertrag 07.10.1991 Gesellschaftsvertrag i.d.F. vom 29.04.2014 17 17 0 0,00% 1 1 0 Deutsche Zentrale für Tourismus Verwaltungsrat Satzung 20 17 3 15,00% 0 0 0 Entwicklungsgesellschaft Brunsbüttel (egeb) Aufsichtsrat § 11 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages 12 11 1 8,33% 3 2 1 Aufsichtsrat VII M sitzt auf "Hamburger Ticket“ im AR, d.h. HH gewährt SH freiwillig einen seiner Sitze im AR. 15 12 3 20,00% 1 1 0 Flughafen Hamburg GmbH 100,00% Vertretung im AR ist die jewei0,00% lige für Straßenbau zuständige Abteilungsleitung bis Nov. 2014 0,00% gewählt Jew. 2 Jahre, 33,33% bzw. Amtsverlust 0,00% Das AR-Mandat ist an den Ministerposten geknüpft Entsendende Ressorts (FF kennzeichnen) FM (Vorsitz), MWAVT, MELUR MWAVT (Vorsitz), FM, MELUR MWAVT (Vorsitz), FM, MELUR FM (Vorsitz), MWAVT, MELUR MELUR, MWAVT MELUR, MWAVT (FF) - 33 - Unternehmen / Institution Fraunhofer Gesellschaft Fraunhofer Institut für Siliziumtechnologie (ISIT) Fraunhofer Institut MEVIS Fraunhofereinrichtung für Marine Biotechnologie (EMB) Gesellschaft für Marine Aquakultur mbH (GMA) Gesellschaft für Maritime Technik (GMT) Anzahl der Mitglieder des Gesamtgremiums Frauengesamt M W quote Anzahl der vom Land entsendeten Mitglieder Frauenges M W quote Bezeichnung des Gremiums * Besondere Rechtsgrundlage ** Ausschuss Ausführungsvereinb. zum GWK-Abkommen über die gem. Förderung der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. §5 31 22 9 29,03% 1 1 0 0,00% Kuratorium FhG-Satzung § 23 12 12 0 0,00% 1 1 0 0,00% Kuratorium FhG-Satzung § 23 19 18 1 5,26% 1 1 0 0,00% Beirat analog Kuratorium gem. §23 FhGSatzung 6 6 0 0,00% 1 1 0 0,00% 6 5 1 16,67% 2 2 0 0,00% 26 25 1 3,85% 1 1 0 0,00% Aufsichtsrat Beirat Gesellschaftsvertrag GMA Satzung der GMT §9 Ende der Frauenquote Frauenquote Amtszeit bzw. in Bezug auf in Bezug auf des befristeten Gesamtgremium entsendete MG Vertrages erreicht erreicht funktionsgeb., ohne Befristung funktionsgeb., ohne Befristung 30.06.2015 Beirat wird derzeit von einem Beirat in ein Kuratorium umgewandelt, zukünftige Struktur und Zusammensetzung noch offen, Berufung erfolgt über FhG funktionsgeb., ohne Befristung Berufung erfolgt durch GMT Hamburgische Wirtschaftsförderungsgesellschaft (HWF) Aufsichtsrat Satzung der HWF 9 7 2 22,22% 1 1 0 Entsendung durch HH gem. Abstimmung zw. 0,00% HH und SH, 2 weibl. AR-Mitglieder ab 1.1.15 HVV Hamburger Verkehrsverbund GmbH, Hamburg Aufsichtsrat § 15 Gesellschaftsvertrag 19 15 4 21,05% 1 1 0 0,00% im Jahr 2016 Landesverkehrswacht SchleswigHolstein e.V. Beirat Satzung 15 zzgl. 1 (unbesetzt) 14 1 6,67% 1 zzgl. 1 (unbesetzt) 1 0 im Jahr 2017 0,00% (Amtsperiode: 4 Jahre) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Entsendende Ressorts (FF kennzeichnen) FM MELUR Neben dem MWAVT (FF) ist auch das MBW im LVW-Beirat vertreten. Im MBW ist die Position derzeit jedoch vakant. - 34 Anzahl der Mitglieder des Gesamtgremiums Frauengesamt M W quote Anzahl der vom Land entsendeten Mitglieder Frauenges M W quote Ende der Frauenquote Frauenquote Amtszeit bzw. in Bezug auf in Bezug auf des befristeten Gesamtgremium entsendete MG Vertrages erreicht erreicht Bezeichnung des Gremiums * Besondere Rechtsgrundlage ** Nahverkehrsbund SchleswigHolstein GmbH (NAH-SH) Aufsichtsrat § 8 Gesellschaftsvertrag 4 1 3 75,00% 2 1 1 50,00% im Jahr 2015 1 1 Maritimes Cluster Norddeutschland (MCN) Lenkungskreis § 4 Verwaltungsvereinbarung 5 4 1 20,00% 1 1 0 funktionsgebun0,00% den durch AL 3, 31.12.2016 0 0 Mittelständische Beteiligungsgesellschaft S-H mbH Aufsichtsrat Gesellschaftsvertrag 11 10 1 9,09% 1 1 0 0,00% Juni 2018 0 0 Mittelständische Beteiligungsgesellschaft S-H mbH Beteiligungsausschuss Gesellschaftsvertrag 12 12 0 0,00% 3 3 0 0,00% Juni 2018 0 0 Unternehmen / Institution Life Science Nord Management GmbH (LSN GmbH), Hamburg ehemals Norgenta PVA Patent- und Verwertungsagentur für wissenschaftliche Einrichtungen Schleswig-Holstein GmbH, Kiel Tourismusagentur SchleswigHolstein (TASH) Verbraucherzentrale SchleswigHolstein Verbraucherzentrale SchleswigHolstein Versorgungsbetriebe Helgoland GmbH Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein (WTSH), Kiel Anzahl der Mitglieder gesamt *** davon männlich davon weiblich Frauenanteil am Gesamtgremium 2 2 0 01.04.2017 AR soll neu definiert werden, Landesvertretung durch 0,00% GmbH-Vertrag funktionsgebunden über III StW und VII StA 25,00% 2 1 1 50,00% ohne Befristung 2 22,22% 1 0 1 100,00% 6 6 50,00% 1 0 1 15 10 5 33,33% 3 3 0 5 5 0 0,00% Aufsichtsrat Gesellschaftsvertrag 6 Aufsichtsrat § 8 Gesellschaftsvertrag 8 6 2 Aufsichtsrat Satzung 9 7 erweiterter Vorstand Satzung 12 Beirat Satzung Aufsichtsrat Gesellschaftsvertrag Aufsichtsrat Berufung der ARMitglieder gem. Satzung WTSH 374 305 58 15,98% Frühjahr 2016 8 7 1 12,50% 3 2 1 374 305 58 15,98% 49 38 10 Anzahl der vom Land entsendeten Mitglieder davon männlich davon weiblich Frauenanteil an den entsendeten Migtliedern * z.B. Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Beirat, Ausschuss, Kommission, Geschäftsleitung, Vorstand ** z.B. Satzungen, Gesellschaftverträge *** Hinzu kommen unbesetzte Plätze und solche in denen noch Angaben zum Geschlecht fehlen 49 38 10 20,83% bis Ende Mai 2014 gewählt Amtsperiode 100,00% 4 Jahre Amtsperiode 0,00% 4 Jahre AR-Mitglieder werden vom 33,33% Land bestimmt; GF: Vertrag bis Ende 2017 20,83% Entsendende Ressorts (FF kennzeichnen) nur MWAVT (Vorsitz) MWAVT (Vorsitz), FM, MELUR 0 MBW 0 1 MSGWG (FF) 0 1 1 1 0 0 MWAVT (FF), MJKE 0 0 FM, Wirtschaftsbehörde HH 2 6 0 Anzahl privat-rechtlicher Gremien davon Gremien mit erreichter Frauenquote 30 2 100,00% 6,67% davon Gremien mit erreichter Frauenquote bei den entsendeten Mitgliedern 6 20,00% - 35 4.g.2 Öffentlich-rechtliche Gremien im Zuständigkeitsbereich des MWAVT Unternehmen / Institution Bundesagentur für Arbeit (Regionaldirektion Nord) Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Bezeichnung des Gremiums * Besondere Rechtsgrundlage ** Beirat der Regionaldirektion Nord für das Beschluss BA-VWR Land SchleswigHolstein Kooperationsaus§ 18b SGB II schuss SGB II Bund-Länder-Aus§ 18c SGB II schuss SGB II Anzahl der Mitglieder des Gesamtgremiums Frauengesamt M W quote Anzahl der vom Land entsendeten Mitglieder Frauenges M W quote Ende der Frauenquote Frauenquote Amtszeit bzw. in Bezug auf in Bezug auf des befristeten Gesamtgremium entsendete MG Vertrages erreicht erreicht 1 10,00% 3 3 0 0,00% 0 0 6 2 4 66,67% 3 2 1 33,33% 1 0 2 1 1 50,00% 1 1 1 1 1 1 0 0 MSGWG, MSB, MELUR, StK 0 1 MWAVT (FF), alle anderen Ressorts sind Mitglieder 0 0 MJKE. MBW, MSGWG. MWAVT (FF) 0 0 1 1 5 5 Bleibt auch für Förderperiode 2014 - 2020 bestehen Amtszeit 4 Jahre, rotierender Vorsitz aktuelle Amtszeit: 2010-14 Die Tätigkeit des BGA endet mit der Schlusszahlung durch die EU-Kommission voraussichtlich 3./4. Quartal 2024 Art. 10 VO (EG) Nr. 1828/2006 46*** 18*** 28*** 65,12% 2 0 2 100,00% Eichdirektion Nord AöR, Kiel Verwaltungsrat Staatsvertrag 7 3 4 57,14% 2 1 1 50,00% Landesausschuss für Berufsbildung (LABB) Ausschuss § 82 Abs. 1 BBiG 18 16 2 11,11% 6 4 2 33,33% Ministerium für Wirtschaft, Arbeit Verkehr und Technologie Begleitausschuss für das OP EFRE Schleswig-Holstein 2014-2020 Art. 47 VO (EU) Nr. 1303/2013 des Rates 58 38 20 34,48% 10 5 5 50,00% Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie ESF-Begleitausschuss Art. 63 VO (EG) Nr. 1083/2006 20 15 5 25,00% 7 4 3 42,86% 31.12.2015 § 4 BEVVG 16 zzgl. 2 unbesetzt 14 2 12,50% 1 1 0 19 9 10 52,63% 2 0 2 204 125 77 38,12% 38 21 17 Regionale Ausbildungsbetreuung in Schleswig-Holstein Arbeitskreis Anzahl der Mitglieder gesamt davon männlich davon weiblich Frauenanteil am Gesamtgremium 204 125 77 38,12% ergänzende Förderkriterien v. 19.10.10 Gesamt: MELUR, MBW (FF) 9 Netzwerk Inform Eisenbahninfrastrukturbeirat (FF kennzeichnen) 10 Bund-Länder AG der Publizitätsbeauftragten Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn Entsendende Ressorts Anzahl der vom Land entsendeten Mitglieder davon männlich davon weiblich Fraueanteil an den entsendeten Mitgliedern * z.B. Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Beirat, Ausschuss, Kommission, Geschäftsleitung, Vorstand ** z.B. Satzungen, Gesellschaftverträge *** Exakte Mitgliederzahlen liegen nicht vor (ca.-Angaben) 38 21 17 44,74% Amtszeit an MGschaft in BT/ 0,00% BR geknüpft, Bestellung durch BReg erforderl. aktuelle Amts100,00% zeit: 2011-13 44,74% BMWI Anzahl öffentl-rechtlichen Gremien davon Gremien mit erreichter Frauenquote 10 5 100,00% 50,00% davon Gremien mit erreichter Frauenquote bei den entsendeten Mitgliedern 5 50,00% - 36 4.g.3 Zielplanungen zur paritätischen Besetzung im Bereich der privatrechtlichen Gremien im Zuständigkeitsbereich des MWAVT Unternehmen / Institution Bezeichnung des Gremiums AKN Eisenbahn AG, Kaltenkirchen Aufsichtsrat Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH, Kiel Aufsichtsrat Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH, Kiel Kreditausschuss Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH, Kiel Treuhandausschuss Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn Eisenbahninfrastrukturbeirat Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn Beirat DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und bau GmbH, Berlin Aufsichtsrat Deutsche Zentrale für Tourismus Verwaltungsrat Entwicklungsgesellschaft Brunsbüttel (egeb) Aufsichtsrat Flughafen Hamburg GmbH Aufsichtsrat Fraunhofer Gesellschaft Ausschuss Fraunhofer Institut für Siliziumtechnologie (ISIT) Kuratorium Fraunhofer Institut MEVIS Kuratorium Fraunhofereinrichtung für Marine Biotechnologier (EMB) Beirat Gesellschaft für Marine Aquakultur mbH (GMA) Aufsichtsrat Gesellschaft für Maritime Technik (GMT) Beirat Hamburgische Wirtschaftsförderungsgesellschaft (HWF) Aufsichtsrat HVV Hamburger Verkehrsverbund GmbH, Hamburg Aufsichtsrat Landesverkehrswacht Schleswig-Holstein e.V. Beirat Nahverkehrsbund Schleswig-Holstein GmbH (NAH-SH) Aufsichtsrat Maritimes Cluster Norddeutschland (MCN) Lenkungskreis ZIEL (angestrebte Frauenquote) IST Frauenquote Ende 2015 Ende 2017 Ende 2019 Ende 2021 Gesamt Landes-MG Gesamt Landes-MG Gesamt Landes-MG Gesamt Landes-MG Gesamt Landes-MG Gesamt Landes-MG Gesamt Landes-MG Gesamt Landes-MG Gesamt Landes-MG Gesamt Landes-MG Gesamt Landes-MG Gesamt Landes-MG Gesamt Landes-MG Gesamt Landes-MG Gesamt Landes-MG Gesamt Landes-MG Gesamt Landes-MG Gesamt Landes-MG Gesamt Landes-MG Gesamt Landes-MG Gesamt Landes-MG 33,33% 66,67% 7,14% 33,33% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 25,00% 100,00% 0,00% 0,00% 15,00% 0,00% 8,33% 33,33% 20,00% 0,00% 29,03% 0,00% 0,00% 0,00% 5,26% 0,00% 0,00% 0,00% 16,67% 0,00% 3,85% 0,00% 22,22% 0,00% 21,05% 0,00% 6,67% 0,00% 75,00% 50,00% 20,00% 0,00% Maßnahmen (wer, bis wann, was) - 37 Unternehmen / Institution Bezeichnung des Gremiums Mittelständische Beteiligungsgesellschaft S-H mbH Aufsichtsrat Mittelständische Beteiligungsgesellschaft S-H mbH Beteiligungsausschuss Life Science Nord Management GmbH (LSN GmbH), Hamburg ehemals Norgenta Aufsichtsrat PVA Patent- und Verwertungsagentur für wissenschaftliche Einrichtungen S-H GmbH, Kiel Aufsichtsrat Tourismusagentur Schleswig-Holstein (TASH) Aufsichtsrat Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein erweiteter Vorstand Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein Beirat Versorgungsbetriebe Helgoland GmbH Aufsichtsrat Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein (WTSH), Kiel Aufsichtsrat ZIEL (angestrebte Frauenquote) IST Frauenquote Ende 2015 Ende 2017 Ende 2019 Ende 2021 Gesamt Landes-MG Gesamt Landes-MG Maßnahmen (wer, bis wann, was) 9,09% 0,00% 0,00% 0,00% Gesamt Landes-MG Gesamt Landes-MG Gesamt Landes-MG Gesamt Landes-MG Gesamt Landes-MG Gesamt Landes-MG Gesamt Landes-MG 0,00% 25,00% 50,00% 22,22% 100,00% 50,00% 100,00% 33,33% 0,00% 0,00% 0,00% 12,50% 33,33% 4.g.4 Zielplanungen zur paritätischen Besetzung im Bereich der öffentlich-rechtlichen Gremien im Zuständigkeitsbereich des MWAVT Unternehmen / Institution Bundesagentur für Arbeit (RD Nord) Bezeichnung des Gremiums ZIEL (angestrebte Frauenquote) IST Frauenquote Ende 2015 Ende 2017 Ende 2019 Ende 2021 Beirat der Regionaldirekt. Gesamt Nord für das Land S-H Landes-MG Bundesministerium für Arbeit/Soziales (BMAS) Kooperationsausschuss SGB II Gesamt Bundesministerium für Arbeit/Soziales (BMAS) Bund-Länder-Ausschuss SGB II Gesamt Bund-Länder AG der Publizitätsbeauftragten Netzwerk Inform Landes-MG Eichdirektion Nord AöR, Kiel Landesausschuss für Berufsbildung (LABB) Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn Regionale Ausbildungsbetreuung in SchleswigHolstein Verwaltungsrat Ausschuss 50,00% Gesamt 65,12% Gesamt Landes-MG Gesamt Landes-MG Begleitausschuss für das Gesamt OP EFRE S-H 2014-2020 Landes-MG ESF-Begleitausschuss Eisenbahninfrastrukturbeirat Arbeitskreis 10,00% 0,00% 66,67% 33,33% Landes-MG Landes-MG Gesamt Landes-MG Gesamt Landes-MG Gesamt Landes-MG Maßnahmen (wer, bis wann, was) 100,00% 57,14% 50,00% 11,11% 33,33% 34,48% 50,00% 25,00% 42,86% 12,50% 0,00% 52,63% 100,00% kein Einfluss auf eine geschlechterparitätische Umsetzung - Zuständigkeit der Bundesländer - 38 4.h Gremien im Zuständigkeitsbereich des MSGWG 4.h.1 Privatrechtliche Gremien im Zuständigkeitsbereich des MSGWG Unternehmen / Institution Bezeichnung des Gremiums * Besondere Rechtsgrundlage ** Anzahl der Mitglieder Anzahl der vom Land Ende der Frauenquote des Gesamtgremiums entsendeten Mitglieder Amtszeit bzw. in Bezug auf FrauenFrauen- des befristeten Gesamtgremium gesamt männlich weiblich gesamt männlich weiblich Vertrages erreicht quote quote 8 1 7 87,50% 2 0 2 100,00% 1 Frauenquote in Bezug auf entsandte MG erreicht Forschungszentrum Borstel Kuratorium Stiftung Krankenhausgesellschaft SH Vorstand Satzung 16 14 2 12,50% 1 0 1 100,00% 0 1 InphA Institut für pharmazeutische und angewandte Analytik GmbH Aufsichtsrat Länderabkommen, Gesellschaftervertrag 6 4 2 33,33% 1 0 1 100,00% 0 1 Institut für Krebsepidemiologie e.V. Vorstand Landeskrebsregistergesetz, Vereinssatzung 9 7 2 22,22% 1 0 1 100,00% 0 1 KH-Planungs-Beteiligtenrunde Beteiligtenrunde Ausführungsgesetz, Krankenhausgesetz 19 16 3 15,79% 2 1 1 50,00% 0 1 Gutachterausschuss nach § 4 der DVO zum Heilpraktikergesetz Ausschuss DVO zum Heilpraktikergesetz 5 2 3 60,00% 3 1 2 66,67% 1 1 Badewasserkommission des UBA Kommission 10 5 5 50,00% 1 1 0 0,00% 1 0 EU-Ausschuss zur EG-Badegewässer-Richtlinie Ausschuss 32 16 16 50,00% 1 1 0 0,00% 1 0 AG Profile und Berichterstattung Arbeitsgemeinschaft 12 8 4 33,33% 3 1 2 66,67% 0 1 Landesstelle gegen die Suchtgefahren beratendes Mitglied des Vorstandes Satzung 5 4 1 20,00% 1 0 1 100,00% 0 1 Verw. Ausschuss "Schiffahrtsmed. Norddt. Koooperation" Ausschuss Länderabkommen 6 3 3 50,00% 1 0 1 100,00% 1 1 Arbeitskreis Küstenländer "Schiffshygiene" Arbeitskreis Länderabkommen 10 6 4 40,00% 1 0 1 100,00% 0 1 7 2 5 71,43% 3 0 3 100,00% 1 1 Stiftung Familie in Not Helmholtz-Zentrum Geesthacht Zentrum für Material- und Küstenforschung gmbH Stiftung Forschungszentrum Borstel (ZFB) Alfred-Wegener-Institut Kuratorium Infektionsschutzgesetz Art. 16 EG-Bade Gew-RL / BRBeschluss Badegewässerverordnung § 6 der Satzung (Fassung v.12.9.2007) 2: unbefristet; 1: 30.04.2015 Entsendende Ressorts (FF kennzeichnen) 1 Aufsichtsrat Gesellschaftsvertrag 16 11 5 31,25% 1 0 1 100,00% 0 1 Kuratorium Satzung 7 3 4 57,14% 2 1 1 50,00% 1 1 Kuratorium Land Bremen 13 9 4 30,77% 1 0 1 100,00% 0 1 FM - 39 Unternehmen / Institution Bezeichnung des Gremiums * Besondere Rechtsgrundlage ** Anzahl der Mitglieder Anzahl der vom Land des Gesamtgremiums entsendeten Mitglieder FrauenFrauengesamt männlich weiblich gesamt männlich weiblich quote quote Ende der Frauenquote Amtszeit bzw. in Bezug auf des befristeten Gesamtgremium Vertrages erreicht Frauenquote in Bezug auf entsandte MG erreicht PVA Patent- und Verwertungsagentur für die wissenschaftlichen Einrichtungen SH Aufsichtsrat 7 5 2 28,57% 2 2 0 0,00% 0 0 Zentrum für maritime Technologie und Seefischmarkt ZTS Grundstücksverwaltung GmbH, Kiel (ab 1.1.2015 im MWAVT) Aufsichtsrat 6 4 2 33,33% 1 0 1 100,00% 0 1 194 120 74 38,14% 28 8 20 71,43% 7 15 Gesamt Anzahl der Mitglieder gesamt: 194 Anzahl der vom Land entstendeten Mitglieder davon männlich 120 davon weiblich 74 Frauenanteil am Gesamtgremium Entsendende Ressorts (FF kennzeichnen) 28 Anzahl privat-rechtlicher Gremien 18 100,00% davon männlich 8 davon Gremien mit erreichter Frauenquote 7 38,89% davon weiblich 20 davon Gremien mit erreichter Frauenquote bei den entstendeten Mitgliedern 15 83,33% 38,14% Frauenanteil an den entsendeten Mitgliedern 71,43% * z.B. Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Beirat, Ausschuss, Kommission, Geschäftsleitung, Vorstand ** z.B. Satzungen, Gesellschaftverträge 4.h.2 Öffentlich-rechtliche Gremien im Zuständigkeitsbereich des MSGWG Unternehmen / Institution Gemeinsames Landesgremium Arbeitstagung der Aufsichtsbehörden der Sozialversicherungsträger IMPP (Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen) Anzahl der Mitglieder des Gesamtgremiums Frauengesamt M W quote Anzahl der vom Land entsendeten Mitglieder Frauenges M W quote Ende der Frauenquote Frauenquote Amtszeit bzw. in Bezug auf in Bezug auf des befristeten Gesamtgremium entsendete MG Vertrages erreicht erreicht Bezeichnung des Gremiums * Besondere Rechtsgrundlage ** Gremium § 90a SGB V i.V.m. § 3 Abs. 1 AGGKV-VStG 25 19 6 24,00% 3 1 2 66,67% 0 1 Arbeitstagung § 90 Abs. 4 SGB IV 30 20 10 33,33% 2 2 0 0,00% 0 0 16 10 6 37,50% 1 1 0 0,00% 2017 0 0 5 1 4 80,00% 1 1 0 0,00% 2017 1 0 4 2 2 50,00% 1 0 1 100,00% 2016 1 1 16 10 6 37,50% 1 0 1 100,00% 2022 0 1 Verwaltungsrat NDZ (Norddeutsches Zentrum zur Weiterentwicklung der Pflege) Verwaltungsausschuss GIZ-Nord (Giftinformationszentrum) Verwaltungsausschuss ZLG (Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln & Medizinprodukten) Beirat Staatsvertrag über das IMPP Abkommen d. norddeutschen Länder über das NDZ Abkommen d. norddeutschen Länder über das GIZ Entsendende Ressorts (FF kennzeichnen) - 40 Anzahl der Mitglieder des Gesamtgremiums Frauengesamt M W quote Anzahl der vom Land entsendeten Mitglieder Frauenges M W quote Ende der Frauenquote Frauenquote Amtszeit bzw. in Bezug auf in Bezug auf des befristeten Gesamtgremium entsendete MG Vertrages erreicht erreicht Bezeichnung des Gremiums * Besondere Rechtsgrundlage ** BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) Stufenplangremium f. Arzneimittelvorfälle § 63 AMG 16 8 8 50,00% 1 0 1 100,00% 2016 1 1 BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) Sicherheitsplangremium f. Medizinprodukte § 29 MPG 16 8 8 50,00% 1 0 1 100,00% 2016 1 1 Landesjugendamt Landesjugendhilfeausschuss § 70 ff. SGB VIII, § 51 ff JuFöG 42 23 19 45,24% 1 0 1 100,00% 30.06.2016 0 1 Landesverwaltung IT Beauftragten Konferenz (ITBK) Erlass IM IV Z 0256.00.01.00 vom 11.12.2012 10 9 1 10,00% 1 1 0 0,00% 0 0 Landesverwaltung Landes IT Rat (LITR) Erlass IM IV Z 0256.00.01.00 vom 11.12.2012 14 12 2 14,29% 1 1 0 0,00% 0 0 MSGWG Landespflegeausschuss § 92 SGB XI; Landespflegeausschussverordnung 26 15 11 42,31% 2 2 0 0,00% 0 0 MSGWG Landespflegesatzkommission § 86 Abs. 1 SGB XI; Geschäftsordnung 18 7 11 61,11% 1 1 0 0,00% 1 0 § 76 SGB XI; Pflege-Schiedsstellenverordnung 13 8 5 38,46% 1 1 0 0,00% 0 0 § 103 SGB IX 9 6 3 33,33% 2 1 1 50,00% 0 1 Unternehmen / Institution MSGWG MSGWG Schiedsstelle für Angelegenheiten des Pflege-Versicherungsgesetzes Beratender Ausschuss 31.12.2014 31.03.2014 MSGWG Gemeinsamer Ausschuss nach § 4 AG-SGB XII § 4 AG-SGB XII 10 6 4 40,00% 4 2 2 50,00% 0 1 MSGWG Teilhabebeirat nach § 4 AG-SGB XII § 4 AG-SGB XII 14 9 5 35,71% 3 2 1 33,33% 0 0 MSGWG Widerspruchsausschuss bei dem Integrationsamt § 119 SGB IX 17 8 9 52,94% 2 1 1 50,00% 1 1 Bund Beirat nach § 64 SGB IX § 64 SGB IX 48 28 20 41,67% 2 0 2 100,00% 0 1 Bund-Länder Nationale Arbeitsschutzkonferenz (NAK) Arbeitsschutzgesetz 9 8 1 11,11% 1 1 0 0,00% Juni 2014 0 0 Bund-Länder AfAmed - Ausschuss für Arbeitsmedizin VO zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) 12 6 6 50,00% 1 1 0 0,00% 2015 1 0 30.04.2014 Entsendende Ressorts (FF kennzeichnen) 1 JugendrichterIn (MJKE) - 41 Anzahl der Mitglieder des Gesamtgremiums Frauengesamt M W quote Anzahl der vom Land entsendeten Mitglieder Frauenges M W quote Bezeichnung des Gremiums * Besondere Rechtsgrundlage ** Länder Länderausschuss f. Arbeitssicherheit u. Sicherheitstechnik (LASI) Ländervereinbarung 16 11 5 31,25% 1 1 0 0,00% Ländergremium Beirat der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik Staatsvertrag 16 15 1 6,25% 1 0 1 Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) Hauptausschuss Satzung 61 36 25 40,98% 3 0 Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) Bewilligungsausschuss GK 51 30 21 41,18% 1 Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) Bewilligungsausschuss SFB 57 42 15 26,32% Helmholtzzentrum für Ozeanforschung Kiel (GEOMAR) Kuratorium Errichtungsgesetz 9 7 2 IPN Leibniz-Institut für die Pädagogik der Naturwissenschaften Stiftungsrat Errichtungsgesetz 9 8 Max-Planck-Institut für Evolutionsbiologie Max-Planck-Gesellschaft Kuratorium Satzung 12 Stiftung Institut für Weltwirtschaft (IfW) Stiftungsrat Errichtungsgesetz Unternehmen / Institution ZBW Deutsche Zentralbibiliothek für WiWi (Stiftung) Zentrum für Baltische und Skandinavische Archäologie Universitätsklinikum SH AöR, Campi Kiel und Lübeck Anzahl der Mitglieder gesamt davon männlich davon weiblich Frauenanteil am Gesamtgremium 0 0 100,00% 0 1 3 100,00% 0 1 0 1 100,00% 0 1 1 0 1 100,00% 0 1 22,22% 1 1 0 0,00% 0 0 1 11,11% 1 0 1 100,00% 0 1 10 2 16,67% 1 0 1 100,00% 0 1 8 7 1 12,50% 2 1 1 50,00% 0 1 10 9 1 10,00% 1 1 0 0,00% 0 0 0 0 0 1 7 18 Kuratorium StiftungsG Gottorf 6 5 1 16,67% 1 1 0 0,00% Aufsichtsrat §§ 84 bis 86 HSG 9 6 3 33,33% 3 2 1 33,33% 634 409 225 35,49% 50 26 24 48,00% 634 409 225 35,49% Ende der Frauenquote Frauenquote Amtszeit bzw. in Bezug auf in Bezug auf des befristeten Gesamtgremium entsendete MG Vertrages erreicht erreicht Anzahl der vom Land entsendeten Mitglieder davon männlich davon weiblich Fraueanteil an den entsendeten Mitgliedern * z.B. Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Beirat, Ausschuss, Kommission, Geschäftsleitung, Vorstand ** z.B. Satzungen, Gesellschaftverträge 50 26 24 48,00% Juni 2014 vorauss. Juni 2017 Anzahl öffentl-rechtlichen Gremien davon Gremien mit erreichter Frauenquote davon Gremien mit erreichter Frauenquote bei den entsendeten Mitgliedern Entsendende Ressorts (FF kennzeichnen) MWAVT 33 7 100,00% 21,21% 18 54,55% - 42 4.h.3 Zielplanungen zur paritätischen Besetzung im Bereich der privatrechtlichen Gremien im Zuständigkeitsbereich des MSGWG Unternehmen / Institution Bezeichnung des Gremiums Forschungszentrum Borstel Kuratorium Krankenhausgesellschaft SH Vorstand InphA Institut für pharmazeutisch Analytik GmbH Aufsichtsrat Institut für Krebsepidemiologie e.V. Vorstand KH-Planungs-Beteiligtenrunde Beteiligtenrunde Gutachterausschuss nach § 4 der DVO zum Heilpraktikergesetz ausschuss Badewasserkommission des UBA Kommission EU-Ausschuss zur EG-Badegewässer Richtlinie Ausschuss AG Profile und Berichterstattung Arbeitsgemeinschaft Landesstelle gegen die Suchtgefahren beratendes Mitglied des Vorstandes Verw. Ausschuss "Schiffahrtsmed. Norddt. Koooperation" Ausschuss Arbeitskreis Küstenländer "Schiffshygiene" Arbeitskreis Stiftung Familie in Not Kuratorium Helmholtz-Zentrum Geesthacht Zentrum für Material- und Küstenforschung GmbH Aufsichtsrat Stiftung Forschungszentrum Borstel (ZFB) Kuratorium Alfred-Wegener-Institut Kuratorium PVA Patent- und Verwertungsagentur für die wissenschaftlichen Einrichtg SH Aufsichtsrat Zentrum für maritime Technologie und Seefischmarkt ZTS Grundstückverwaltung GmbH, Kiel (ab 01.01.2015 im MWAVT) Aufsichtsrat ZIEL (angestrebte Frauenquote) IST Frauenquote Ende 2015 Ende 2017 Ende 2019 Ende 2021 Gesamt Landes-MG Gesamt Landes-MG Gesamt Landes-MG Gesamt Landes-MG Gesamt Landes-MG Gesamt Landes-MG Gesamt Landes-MG Gesamt Landes-MG Gesamt Landes-MG Gesamt Landes-MG Gesamt Landes-MG Gesamt Landes-MG Gesamt Landes-MG Gesamt Landes-MG Gesamt Landes-MG Gesamt Landes MG Gesamt Landes MG Gesamt Landes MG 87,50% 100,00% 12,50% 100,00% 33,33% 100,00% 22,22% 100,00% 15,79% 50,00% 60,00% 66,67% 50,00% 0,00% 50,00% 0,00% 33,33% 66,67% 20,00% 100,00% 50,00% 100,00% 40,00% 100,00% 71,43% 100,00% 31,25% 100,00% 57,14% 50,00% 30,77% 100,00% 28,57% 0,00% 33,33% 100,00% Maßnahmen (wer, bis wann, was) Einfluss nur auf eigene Benennungen Ziel bereits erreicht Einfluss nur auf eigene Benennungen Ziel bereits erreicht Einfluss nur auf eigene Benennungen Ziel bereits erreicht Einfluss nur auf eigene Benennungen Ziel bereits erreicht Einfluss nur auf eigene Benennungen Ziel bereits erreicht Einfluss nur auf eigene Benennungen Ziel bereits erreicht UBA-KOM wird alle 4 Jahre neu durch BMG bestimmt. Keine Entscheidungshoheit des Landes. Abhängig von der fachlichen Qualifikation und persönlicher Expertise. Bei bestehender Wiederbesetzungssperre planerisch nicht änderbar; "klassische" Maßnahmen insofern nicht sinnvoll. Besetzung erfolgt im Einzelfall durch Bundesratsbeschluss. Einfluss nur auf eigene Benennungen Ziel bereits erreicht Einfluss nur auf eigene Benennungen Ziel bereits erreicht Einfluss nur auf eigene Benennungen Ziel bereits erreicht Einfluss nur auf eigene Benennungen Ziel bereits erreicht Einfluss nur auf eigene Benennungen Ziel bereits erreicht Einfluss nur auf eigene Benennungen Ziel bereits erreicht Einfluss nur auf eigene Benennungen Ziel bereits erreicht - 43 4.h.4 Zielplanungen zur paritätischen Besetzung im Bereich der öffentlich-rechtlichen Gremien im Zuständigkeitsbereich des MSGWG Unternehmen / Institution Bezeichnung des Gremiums Gemeinsames Landesgremium Gremium Arbeitstagung der Aufsichtsbehörden der Sozialversicherungsträger Verwaltungsrat NDZ (Norddeutsches Zentrum zur Weiterentwicklung der Pflege) Verwaltungsausschuss GIZ-Nord (Giftinformationszentrum) Verwaltungsausschuss ZLG (Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln & Medizinprodukten) Beirat BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) Landesjugendamt Gesamt Landes-MG 24,00% 66,67% Gesamt 33,33% Arbeitstagung IMPP (Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen) BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) IST ZIEL (angestrebte Frauenquote) Frauenquote Ende 2015 Ende 2017 Ende 2019 Ende 2021 Landes-MG 0,00% Gesamt Landes-MG Gesamt Landes-MG Gesamt Landes-MG 37,50% 0,00% 80,00% 0,00% 50,00% 100,00% Gesamt Landes-MG Stufenplangremium für Arzneitmitelvorfälle BfArM Sicherheitsplangremium für Medizinprodukte Landesjugendhilfeausschuss Gesamt Landes-MG Gesamt Landes-MG Gesamt Landes-MG Landesverwaltung IT Beauftragten Konferenz (ITBK) Gesamt Landes-MG Landesverwaltung Landes IT Rat (LITR) Gesamt Landes-MG 37,50% Maßnahmen (wer, bis wann, was) Die Festlegung der Teilnehmerinnen und Teilnehmern erfolgt durch die jeweiligen Ländern bzw. Bundesministerien. Das MSGWG hat dort keinen Einfluss auf eine paritätische Besetzung. Ein festes Mandat bzw. eine persönliche Mitgliedschaft einzelner Teilnehmerinnen und Teilnehmer bestehen nicht. Auch ist die Anzahl nicht geregelt. Die Festlegung der Teilnehmerinnen und Teilnehmern für SH erfolgt aufgrund der Themen der Tagesordnung, also fachlich. MSGWG hat keinen Einfluss auf die Benennungen der Mitglieder Mitglied scheidet 2017 aus. Nachfolge wird dann neu geregelt Kein Handlungsbedarf, Frauenanteil von mind. 50 % des Gesamtgremiums erreicht Kein Handlungsbedarf, Frauenanteil von mind. 50 % des Gesamtgremiums erreicht Ziel bereits erreicht MSGWG hat keinen Einfluss auf die Benennungen der Mitglieder 100,00% Ziel bereits erreicht 50,00% Kein Handlungsbedarf, Frauenanteil von mind. 50 % des Gesamtgremiums erreicht 100,00% Ziel bereits erreicht 50,00% Kein Handlungsbedarf, Frauenanteil von mind. 50 % des Gesamtgremiums erreicht 100,00% Ziel bereits erreicht 45,24% Im Landesjugendhilfeausschuss ist eine paritätische Besetzung im Zeitverlauf gesichert, da nach § 51 Absatz 4 JuFöG bei der Benennung der Mitglieder beide Geschlechter zu berücksichtigen sind und von Amtsperiode zu Amtsperiode das anteilige Verhältnis der Geschlechter umzukehren ist. 100,00% 10,00% Die Zuständigkeit für die ITBK (IT Beauftragten Konferenz) liegt bei ZIT (zentrales IT Management) und damit in der Staatskanzlei. Das MSGWG hat hier keinen Einfluss auf die Zusam-mensetzung des Gremiums. 0,00% 14,29% 0,00% Die Zuständigkeit füden LITR (Landes IT Rat) liegt bei ZIT (zentrales IT-Management) und damit in der Staatskanzlei. Das MSGWG hat hier keinen Einfluss auf die Zusammensetzung des Gremiums. - 44 Unternehmen / Institution MSGWG MSGWG MSGWG MSGWG MSGWG MSGWG MSGWG Bund Bund-Länder Bund-Länder Länder Ländergremium Bezeichnung des Gremiums Landespflegeausschuss Landespflegesetzkommission Schiedsstelle für Angelegenheiten des Pflege-VersicherungsG IST ZIEL (angestrebte Frauenquote) Frauenquote Ende 2015 Ende 2017 Ende 2019 Ende 2021 Beirat nach § 64 SGB IX Der Landespflegeausschuss wird sich bis Ende 2015 neu konstituieren. Das MSGWG bittet die entsendenden Organisationen stets um besondere Beachtung einer paritätischen Gremienbesetzung, hat aber keinen Einfluss auf die Bestellung der Mitglieder. Gesamt 42,31% Landes-MG Gesamt Landes-MG 0,00% 61,11% 0,00% Gesamt 38,46% Das MSGWG hat keinen Einfluss auf die Benennung von Mitgliedern durch die vertetenen Organisationen. 0,00% 33,33% 50,00% MSGWG hat keinen Einfluss auf die Benennung der Mitglieder Landes-MG Gesamt Beratender Ausschuss Landes-MG Gemeinsamer Aus- Gesamt schuss nach § 4 Landes-MG AG-SGB XII Teilhabebeirat nach § 4 AG-SGB XII Widerspruchsausschuss beim Integrationsamt Maßnahmen (wer, bis wann, was) 40,00% k.A. 35,71% k.A. 33,33% Gesamt 52,94% Landes-MG 50,00% Gesamt 41,67% Beirat der Zentralstelle Gesamt der Länder für Sicherheitstechnik Landes-MG k.A. k.A. k.A. MSGWG hat keinen Einfluss auf die Benennung der Mitglieder k.A. k.A. k.A. MSGWG hat keinen Einfluss auf die Benennung der Mitglieder 50,00% Gesamt Landes-MG Landes-MG Nationale ArbeitsGesamt schutzkonferenz (NAK) Landes-MG AfAmed - Ausschuss Gesamt für Arbeitsmedizin Landes-MG Länderausschuss für Gesamt Arbeitssicherheit u. Sicherheitstechnik Landes-MG (LASI) Kein Handlungsbedarf 100,00% 11,11% k.A. 0,00% 50,00% 0,00% 31,25% k.A. Kein Handlungsbedarf Kein Handlungsbedarf Es handelt sich um ein Bundesgremium. Das MSGWG hat auf die Besetzung keinen Einfluss. Unabhängig davon sind die aus SH entsendeten zwei Mitglieder Frauen. k.A. k.A. k.A. MSGWG hat keinen Einfluss auf die Benennungen der Mitglieder Kein Handlungsbedarf k.A. k.A. k.A. Die Besetzung des LASI ist per Geschäftsordnung festgelegt. Danach entsenden die Länder die zuständigen Abteilungsleiter in das Gremium. k.A. Jedes Land benennt eine Person als Beiratsmitglied. Zurzeit ist das in SH das LASI-Mitglied, weil die Beiratssitzung in unmittelbarem Anschluss an die LASISitzung stattfindet. Inhaltlich erscheint es sinnvoll, das Mitglied des Landes im AAMÜ auch als ZLS-Beiratsmitglied zu benennen. Deshalb wird auf Länderebene derzeit diskutiert, die Beiratssitzung künftig im Anschluss an die Sitzung des AAMÜ stattfinden zu lassen. Dann könnte SH die künftig für die Marktüberwachung vorgesehene Mitarbeiterin als ZLS-Beiratsmitglied benennen. 0,00% 6,25% k.A. 100,00% k.A. k.A. - 45 Unternehmen / Institution Bezeichnung des Gremiums Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) Hauptausschuss Deutsche Forschungsgemeinsch. (DFG) Bewilligungsausschuss GK Deutsche Forschungsgemeinsch. (DFG) Bewilligungsausschuss SFB Helmholtzzentrum für Ozeanforschung Kiel (GEOMAR) Kuratorium IPN Leibniz-Institut für die Pädagogik der Naturwissenschaften Stiftungsrat Max-Planck-Institut für Evolutions-biologieMax-Planck-Gesellschaft Kuratorium Stiftung Institut für Weltwirtschaft (IfW) Stiftungsrat ZBW Deutsche Zentralbibiliothek für WiWi (Stiftung) Stiftungsrat Zentrum für Baltische und Skandinavische Archäologie Kuratorium Universitätsklinikum SH AöR, Campi Kiel und Lübeck Aufsichtsrat ZIEL (angestrebte Frauenquote) IST Frauenquote Ende 2015 Ende 2017 Ende 2019 Ende 2021 Gesamt Landes-MG Gesamt Landes-MG Gesamt Landes-MG Gesamt Landes-MG Gesamt Landes-MG Gesamt Landes-MG Gesamt Landes-MG Gesamt Landes-MG Gesamt Landes-MG Gesamt Landes-MG 40,98% 100,00% 41,18% 100,00% 26,32% 100,00% 22,22% 0,00% 11,11% 100,00% 16,67% 100,00% 12,50% 50,00% 10,00% 0,00% 16,67% 0,00% 33,33% 33,33% Maßnahmen (wer, bis wann, was) Bund-Länder-Gremium, SH hat nur Einfluss auf eigene Benennung Bund-Länder-Gremium, SH hat nur Einfluss auf eigene Benennung Bund-Länder-Gremium, SH hat nur Einfluss auf eigene Benennung Zuständigkeit MWAVT Anregung im Stiftungsrat, bei Nachbesetzungen auf Ausgewogenheit zu achten Anregung im Stiftungsrat, bei Nachbesetzungen auf Ausgewogenheit zu achten An Funktion St Wissenschaft gebunden Anregung im Stiftungsrat, bei Nachbesetzungen auf Ausgewogenheit zu achten Anregung im Stiftungsrat, bei Nachbesetzungen auf Ausgewogenheit zu achten 44,44% 33,33% 44,44% 33,33% 44,44% Vorsitz an Funktion St Wissenschaft gebunden Anregung im Stiftungsrat, bei Nachbesetzungen auf Ausgewogenheit zu achten Vorsitz an Funktion St Wissenschaft gebunden gezielte Anspr. v. weibl. Sachverst. gesetzliche Festlegung (HSG)
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