BIV-Rundschreiben Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks Walter-Faber-Haus · Dottendorfer Straße 86 · 53129 Bonn Bundesvorstand Obermeister Direkte Landesverbände und Innungen Einzelmitglieder im BIV Ausschuss-Vorsitzende und -Mitglieder Bonn, 13. Oktober 2016 | [email protected] Aktuelle Informationen zum Rundfunkbeitrag | Nr. 42/2016 Sehr geehrte Damen und Herren, der 2015 beschlossene 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist nach finalisierter Ratifizierung am 1. Oktober 2016 in Kraft getreten. Er enthält vor allem kleinere Korrekturen am Modell der Beitragsfinanzierung. Das Gebäudereiniger-Handwerk hatte sich insbesondere für die Modifikation der Regelung zu Teilzeitbeschäftigten sehr erfolgreich eingesetzt, die nunmehr nicht mehr "pro Kopf", sondern (bei entsprechendem Wunsch des Beitragszahlers) anteilmäßig in die Berechnung der Beschäftigtenzahl eingehen. Die Änderung des § 6 Abs. 4 Rundfunkbeitragsstaatsvertrages tritt zum 1.1.2017 in Kraft. Der BIV wird über die konkreten Modalitäten der Anpassung der Beschäftigtenzahlen noch berichten. Mit dem Gesamthandwerk setzen wir uns für eine Weiterentwicklung des Rundfunkbeitragssystems ein, insbesondere um die Belastung gewerblicher Fahrzeuge zu reduzieren. Die Ministerpräsidenten hatten 2015 zugesagt, das Thema im Jahr 2016 wieder aufzugreifen. Für die Ministerpräsidentenkonferenz am 16. Juni 2016 wurde die Thematik der Frage der Veränderungen des Rundfunkbeitragssystems zeitweise auf die Tagesordnung gesetzt. Die Beratungen der Thematik Rundfunkbeitrag wurden jedoch kurz vor der Sitzung verschoben. Nach Angaben einiger Staatskanzleien soll das Thema nunmehr auf der Ministerpräsidentenkonferenz vom 26. bis 28. Oktober 2016 in Rostock behandelt werden. Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Finanzierung werden durch eine Arbeitsgruppe der Staatskanzleien erarbeitet. Nach unserer Ansicht sollten gezielte Korrekturen im Rundfunkbeitragssystem zur Entlastung von Gruppen, die besonders von der Systemumstellung im Jahr 2013 betroffen waren, Vorrang vor allgemeinen (und dabei pro Kopf lediglich minimalen) Beitragssenkungen und Fragen der Werbefreiheit haben. Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks Walter-Faber-Haus Dottendorfer Straße 86 53129 Bonn Telefon +49 · 228 · 9 17 75-0 Telefax +49 · 228 · 9 17 75-11 [email protected] Büro Berlin Jägerstraße 5 10117 Berlin Telefon +49 · 30 · 20 65 82 99 Telefax +49 · 30 · 20 67 08 79 [email protected] www.die-gebaeudedienstleister.de Mit freundlichen Grüßen Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks Anlage: 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag Seite 2 von 2
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