weiterlesen

BIV-Rundschreiben
Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks
Walter-Faber-Haus · Dottendorfer Straße 86 · 53129 Bonn
Bundesvorstand
Obermeister
Direkte Landesverbände und Innungen
Einzelmitglieder im BIV
Ausschuss-Vorsitzende und -Mitglieder
Bonn, 13. Oktober 2016 | [email protected]
Aktuelle Informationen zum Rundfunkbeitrag
| Nr. 42/2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
der 2015 beschlossene 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist nach finalisierter Ratifizierung am 1. Oktober 2016 in Kraft getreten. Er enthält vor allem
kleinere Korrekturen am Modell der Beitragsfinanzierung.
Das Gebäudereiniger-Handwerk hatte sich insbesondere für die Modifikation der
Regelung zu Teilzeitbeschäftigten sehr erfolgreich eingesetzt, die nunmehr nicht
mehr "pro Kopf", sondern (bei entsprechendem Wunsch des Beitragszahlers)
anteilmäßig in die Berechnung der Beschäftigtenzahl eingehen. Die Änderung
des § 6 Abs. 4 Rundfunkbeitragsstaatsvertrages tritt zum 1.1.2017 in Kraft. Der
BIV wird über die konkreten Modalitäten der Anpassung der Beschäftigtenzahlen noch berichten.
Mit dem Gesamthandwerk setzen wir uns für eine Weiterentwicklung des
Rundfunkbeitragssystems ein, insbesondere um die Belastung gewerblicher
Fahrzeuge zu reduzieren. Die Ministerpräsidenten hatten 2015 zugesagt, das
Thema im Jahr 2016 wieder aufzugreifen. Für die Ministerpräsidentenkonferenz
am 16. Juni 2016 wurde die Thematik der Frage der Veränderungen des Rundfunkbeitragssystems zeitweise auf die Tagesordnung gesetzt. Die Beratungen
der Thematik Rundfunkbeitrag wurden jedoch kurz vor der Sitzung verschoben.
Nach Angaben einiger Staatskanzleien soll das Thema nunmehr auf der
Ministerpräsidentenkonferenz vom 26. bis 28. Oktober 2016 in Rostock
behandelt werden. Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Finanzierung
werden durch eine Arbeitsgruppe der Staatskanzleien erarbeitet.
Nach unserer Ansicht sollten gezielte Korrekturen im Rundfunkbeitragssystem
zur Entlastung von Gruppen, die besonders von der Systemumstellung im Jahr
2013 betroffen waren, Vorrang vor allgemeinen (und dabei pro Kopf lediglich
minimalen) Beitragssenkungen und Fragen der Werbefreiheit haben.
Bundesinnungsverband des
Gebäudereiniger-Handwerks
Walter-Faber-Haus
Dottendorfer Straße 86
53129 Bonn
Telefon +49 · 228 · 9 17 75-0
Telefax +49 · 228 · 9 17 75-11
[email protected]
Büro Berlin
Jägerstraße 5
10117 Berlin
Telefon +49 · 30 · 20 65 82 99
Telefax +49 · 30 · 20 67 08 79
[email protected]
www.die-gebaeudedienstleister.de
Mit freundlichen Grüßen
Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks
Anlage:
19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Seite 2 von 2