Aufnahme eines Studiums - Deutsche Botschaft Wien

– VISASTELLE –
Eingang:
Öffnungszeiten:
Homepage:
1030 Wien, Strohgasse 14 c
Telefon: 01- 711 54 -122 /159 ab 14.00 Uhr
Fax:
01- 711 54 - 272
Mo., Mi., Do., Fr.:
09.00 bis 12.00 Uhr
Di.:
13.00 bis 15.00 Uhr
www.wien.diplo.de
Stand: Juli 2016
Merkblatt zur Aufnahme eines Studiums
Visa für einen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland können in Österreich
ausschließlich bei der Deutschen Botschaft in Wien (nicht bei den Honorarkonsuln!)
beantragt werden. Persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung (online über oben
genannte Homepage) ist unbedingt erforderlich! Achten Sie auch auf die Vollständigkeit
der beizufügenden Unterlagen, damit der Visumsantrag angenommen werden kann. Ihr
Antrag wird i.d.R. sofort von der Botschaft an die für den geplanten Aufenthalt zuständige
Ausländerbehörde in Deutschland weitergeleitet.
Als Studenten gelten Antragsteller, die sich bei einer Hochschule oder
studienvorbereitenden Einrichtung (z.B. dem "Studienkolleg") beworben haben und bereits
eine Zulassung oder eine Bewerberbestätigung besitzen.
Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von 4 - 8 Wochen zu rechnen (ohne Gewähr).
Unmittelbar nach Eingang der Stellungnahme der Ausländerbehörde bei der Botschaft
werden Sie schriftlich über den Ausgang des Verfahrens unterrichtet. Das Visum wird
dann von der Botschaft für zunächst drei Monate erteilt. Sie kommen dann zur Abgabe
Ihres Passes an einem Termin Ihrer Wahl (Öffnungszeiten/ Feiertagsregelungen
beachten!) morgens bzw. dienstags nachmittags zur Botschaft und können am
Nachmittag (Mo., Mi. und Do. von 15.00 bis 16.00 Uhr) den Pass mit dem eingeklebten
Visum wieder abholen.
Als Student müssen Sie unmittelbar nach der Einreise Ihren Aufenthalt bei der
Ausländerbehörde anzeigen. Sie erhalten dort Ihre endgültige Aufenthaltserlaubnis.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Reisepass bei Antragstellung noch mindestens 6 Monate
lang gültig ist! Eine Visumserteilung ohne und bei abgelaufenem Reisepass ist nicht
möglich! Die Gültigkeit des österreichischen Aufenthaltstitels muss die voraussichtliche
Dauer des Visumsverfahrens noch abdecken.
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Folgende Unterlagen müssen bei der Visastelle vorgelegt werden:
Alle Urkunden und Bescheinigungen sind im Original und mit 2 Kopien vorzulegen!
• 2 ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Anträge auf Erteilung einer
Aufenthaltserlaubnis (Vordrucke auf www.wien.diplo.de oder in der Botschaft erhältlich)
• 2 eigenhändig unterschriebene Belehrungen gemäß § 55 AufenthG
(Vordrucke auf www.wien.diplo.de oder in der Botschaft erhältlich)
• 2 Passfotos (können in der Botschaft gemacht werden, Automat vorhanden)
• 60,- Euro (in bar) und evtl. zusätzliche Auslagen
• Reisepass nicht älter als 10 Jahre (Kopien der Seiten, die Angaben zur Person, zur Gültigkeit
und zum Ausstellungsort enthalten)
• Meldebestätigung der österreichischen Meldebehörde (Meldezettel)
• Österreichischer Aufenthaltstitel
• Als zugelassener Student Ihren Zulassungsbescheid oder die Einladung zum Studium
• Den Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts für
das erste Studienjahr im Voraus. Sie müssen nachweisen, dass Ihnen mindestens
659,- Euro für jeden Monat (also 8.640,- Euro für ein Jahr) zur Verfügung stehen.
Der Nachweis kann wie folgt geführt werden:
- Vorlage einer Verpflichtungserklärung (§§ 66-68 AufenthG),
- Einzahlung einer Sicherheitsleistung i.H.v. 8.640,- EUR auf ein Sperrkonto in Deutschland,
von
dem monatlich nur 1/12 des eingezahlten Betrages ausgezahlt werden darf,
- Hinterlegung einer jährlich zu erneuernden Bankbürgschaft bei einem Geldinstitut im
Bundesgebiet,
- Stipendien i.H.v. monatlich 720,- EUR aus deutschen öffentlichen Mitteln
oder Stipendien einer in Deutschland anerkannten Förderorganisation oder Stipendien
aus öffentlichen Mitteln des Herkunftslandes (falls das Stipendium niedriger ist,
ist die Differenz entsprechend den genannten Alternativen nachzuweisen)
• Lückenloser Lebenslauf und detailliertes Motivationsschreiben
• Bei Studienanfängern: Schulabschlusszeugnis (mit Übersetzung)
• Bei Wechsel des Studienfachs/Studienabbruch in Österreich: Nachweis über die bisher
erbrachten Studienleistungen
• Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse (mindestens auf dem Niveau „B1“
des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens GER)
• Bei Visumserteilung ist eine Reisekrankenversicherung, die bis zum Abschluss einer
studentischen Krankenversicherung in Deutschland (die Sie bei der Immatrikulation vorlegen
müssen) gültig ist, vorzulegen. Sie muss eine Mindestdeckung von 30.000 Euro aufweisen.
Je nach Lage des Einzelfalles kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.
Alle Angaben dieses Merkblattes beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung des
Merkblattes. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann keine
Gewähr übernommen werden.
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