– VISASTELLE – Eingang: Öffnungszeiten: Homepage: 1030 Wien, Strohgasse 14 c Telefon: 01- 711 54 -122 /159 ab 14.00 Uhr Fax: 01- 711 54 - 272 Mo., Mi., Do., Fr.: 09.00 bis 12.00 Uhr Di.: 13.00 bis 15.00 Uhr www.wien.diplo.de Stand: Juli 2016 Merkblatt zur Aufnahme eines Studiums Visa für einen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland können in Österreich ausschließlich bei der Deutschen Botschaft in Wien (nicht bei den Honorarkonsuln!) beantragt werden. Persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung (online über oben genannte Homepage) ist unbedingt erforderlich! Achten Sie auch auf die Vollständigkeit der beizufügenden Unterlagen, damit der Visumsantrag angenommen werden kann. Ihr Antrag wird i.d.R. sofort von der Botschaft an die für den geplanten Aufenthalt zuständige Ausländerbehörde in Deutschland weitergeleitet. Als Studenten gelten Antragsteller, die sich bei einer Hochschule oder studienvorbereitenden Einrichtung (z.B. dem "Studienkolleg") beworben haben und bereits eine Zulassung oder eine Bewerberbestätigung besitzen. Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von 4 - 8 Wochen zu rechnen (ohne Gewähr). Unmittelbar nach Eingang der Stellungnahme der Ausländerbehörde bei der Botschaft werden Sie schriftlich über den Ausgang des Verfahrens unterrichtet. Das Visum wird dann von der Botschaft für zunächst drei Monate erteilt. Sie kommen dann zur Abgabe Ihres Passes an einem Termin Ihrer Wahl (Öffnungszeiten/ Feiertagsregelungen beachten!) morgens bzw. dienstags nachmittags zur Botschaft und können am Nachmittag (Mo., Mi. und Do. von 15.00 bis 16.00 Uhr) den Pass mit dem eingeklebten Visum wieder abholen. Als Student müssen Sie unmittelbar nach der Einreise Ihren Aufenthalt bei der Ausländerbehörde anzeigen. Sie erhalten dort Ihre endgültige Aufenthaltserlaubnis. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Reisepass bei Antragstellung noch mindestens 6 Monate lang gültig ist! Eine Visumserteilung ohne und bei abgelaufenem Reisepass ist nicht möglich! Die Gültigkeit des österreichischen Aufenthaltstitels muss die voraussichtliche Dauer des Visumsverfahrens noch abdecken. 1 Folgende Unterlagen müssen bei der Visastelle vorgelegt werden: Alle Urkunden und Bescheinigungen sind im Original und mit 2 Kopien vorzulegen! • 2 ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (Vordrucke auf www.wien.diplo.de oder in der Botschaft erhältlich) • 2 eigenhändig unterschriebene Belehrungen gemäß § 55 AufenthG (Vordrucke auf www.wien.diplo.de oder in der Botschaft erhältlich) • 2 Passfotos (können in der Botschaft gemacht werden, Automat vorhanden) • 60,- Euro (in bar) und evtl. zusätzliche Auslagen • Reisepass nicht älter als 10 Jahre (Kopien der Seiten, die Angaben zur Person, zur Gültigkeit und zum Ausstellungsort enthalten) • Meldebestätigung der österreichischen Meldebehörde (Meldezettel) • Österreichischer Aufenthaltstitel • Als zugelassener Student Ihren Zulassungsbescheid oder die Einladung zum Studium • Den Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts für das erste Studienjahr im Voraus. Sie müssen nachweisen, dass Ihnen mindestens 659,- Euro für jeden Monat (also 8.640,- Euro für ein Jahr) zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann wie folgt geführt werden: - Vorlage einer Verpflichtungserklärung (§§ 66-68 AufenthG), - Einzahlung einer Sicherheitsleistung i.H.v. 8.640,- EUR auf ein Sperrkonto in Deutschland, von dem monatlich nur 1/12 des eingezahlten Betrages ausgezahlt werden darf, - Hinterlegung einer jährlich zu erneuernden Bankbürgschaft bei einem Geldinstitut im Bundesgebiet, - Stipendien i.H.v. monatlich 720,- EUR aus deutschen öffentlichen Mitteln oder Stipendien einer in Deutschland anerkannten Förderorganisation oder Stipendien aus öffentlichen Mitteln des Herkunftslandes (falls das Stipendium niedriger ist, ist die Differenz entsprechend den genannten Alternativen nachzuweisen) • Lückenloser Lebenslauf und detailliertes Motivationsschreiben • Bei Studienanfängern: Schulabschlusszeugnis (mit Übersetzung) • Bei Wechsel des Studienfachs/Studienabbruch in Österreich: Nachweis über die bisher erbrachten Studienleistungen • Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse (mindestens auf dem Niveau „B1“ des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens GER) • Bei Visumserteilung ist eine Reisekrankenversicherung, die bis zum Abschluss einer studentischen Krankenversicherung in Deutschland (die Sie bei der Immatrikulation vorlegen müssen) gültig ist, vorzulegen. Sie muss eine Mindestdeckung von 30.000 Euro aufweisen. Je nach Lage des Einzelfalles kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Alle Angaben dieses Merkblattes beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblattes. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann keine Gewähr übernommen werden. 2
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