Gros der Familienunternehmen bleibt befreit Bundesrat beschließt Änderung der Erbschaftsteuer Nach monatelangem Tauziehen hat die Reform der Erbschaftsteuer den Bundesrat passiert und damit die letzte politische Hürde genommen. Was künftig gilt. Nach monatelangem Tauziehen hat die Reform der Erbschaftsteuer den Bundesrat passiert und damit die letzte politische Hürde genommen. Alle Beteiligten wollten, dass die Familienunternehmen als "eine wichtige Struktur" unserer Wirtschaft, weder in "Bestand, Existenz noch Arbeitsplätzen" gefährdet werden, sagte Nordrhein-Westfalens Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) am Freitag in der Debatte zur Erbschaftsteuer im Bundesrat. Nach der nun verabschiedeten Reform bleibt weiterhin das Gros der Familienunternehmen hierzulande von der Erbschaftsteuer befreit. Auch künftig fällt keine Erbschaftsteuer an, wenn die nächste Generation das Unternehmen weiterführt und Arbeitsplätze erhält. Firmenerben können von der Erbschaftsteuer befreit werden, wenn sie Betrieb und Stellen über mehrere Jahre fortführen. Dieses Prinzip gilt weiterhin, die Voraussetzungen wurden jedoch verschärft. Wer mehr als 26 Millionen Euro Betriebsvermögen erbt, kann mit bis zu 50 Prozent seines Privatvermögens zur Zahlung der Steuerschuld herangezogen werden. Es gibt jedoch ein Wahlrecht: Entweder der Erbe greift notfalls auch auf sein Privatvermögen zur Begleichung der Steuerschuld zurück oder der Steuererlass wird abgeschmolzen, bis er bei 90 Millionen Euro komplett entfällt. Der Gesetzgeber reagiert damit auf ein Bundesverfassungsgerichtsurteil vom Dezember 2014. Die Karlsruher Richter hatten beschlossen, dass das geltende Erbschaftsteuerrecht zu großzügige Vergünstigung für große Erben vorsieht und geändert werden muss. Firmenerben mahnten, eine zu strenge Erbschaftsteuerregelung bedrohe die Existenz der mittelständischen Unternehmen. Nach langem Streit innerhalb der Koalition und Intervention von Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer wurde der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag einberufen, der sich im September auf einen Kompromiss verständigte. Die vom Bundestag verabschiedete Regelung wurde dabei auf Druck der Sozialdemokraten und Grünen in Teilen verschärft. Nach dem Kompromiss dürfen Erben, die finanziell nicht in der Lage sind, die Steuerschuld zu begleichen, diese für sieben Jahre stunden; ab dem zweiten Jahr fallen jedoch Zinszahlungen an. Ursprünglich war eine zinsfreie Stundung von zehn Jahren vorgesehen. Freizeit- und Luxusgegenstände wie Yachten, Oldtimer und Kunstwerke werden nicht begünstigt. Mehr zum Thema Nicht ohne VertragErben und Schenken: Worauf Sie achten sollten In den kommenden zehn Jahren wird in Deutschland mehr Vermögen vererbt als je zuvor. Immobilien spielen dabei eine immer größere Rolle. Was beim Vererben und Verschenken von Villa, Wohnung, Ein- oder Mehrfamilienhaus beachtet werden muss, das erklärt Erb- und Stiftungsmanager Jörg Plesse. Erben und SchenkenAb in den Familienpool Die Reform der Erbschaftssteuer zieht neue Grenzen für Erben, denen ein besonders großes Vermögen hinterlassen wird. Mit einem Familienpool können Immobilien frühzeitig und im Rahmen der persönlichen Freibeträge an die nächste Generation übertragen werden. Lesen Sie in Teil 1 der Reihe Erben und Schenken: Die Vor- und Nachteile der Familiengesellschaft. Erben und SchenkenFamilienpool: Rechtsformen und Ausgestaltung Mit einem Familienpool können Immobilien frühzeitig und im Rahmen der persönlichen Freibeträge an die nächste Generation übertragen werden. Lesen Sie in Teil 2 unserer Serie Erben und Schenken über Rechtsformen und Ausgestaltung der Familiengesellschaft. Dieser Artikel erschien am 14.10.2016 unter folgendem Link: http://www.dieimmobilie.de/gros-der-familienunternehmen-bleibt-befreit-bundesrat-beschliesst-nderung-der-erbsc haftsteuer-1476444766/ Powered by TCPDF (www.tcpdf.org)
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