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Gros der Familienunternehmen bleibt befreit
Bundesrat beschließt Änderung der
Erbschaftsteuer
Nach monatelangem Tauziehen hat die Reform der Erbschaftsteuer den Bundesrat passiert
und damit die letzte politische Hürde genommen. Was künftig gilt.
Nach monatelangem Tauziehen hat die Reform der Erbschaftsteuer den Bundesrat passiert und
damit die letzte politische Hürde genommen. Alle Beteiligten wollten, dass die
Familienunternehmen als "eine wichtige Struktur" unserer Wirtschaft, weder in "Bestand, Existenz
noch Arbeitsplätzen" gefährdet werden, sagte Nordrhein-Westfalens Finanzminister Norbert
Walter-Borjans (SPD) am Freitag in der Debatte zur Erbschaftsteuer im Bundesrat.
Nach der nun verabschiedeten Reform bleibt weiterhin das Gros der Familienunternehmen
hierzulande von der Erbschaftsteuer befreit. Auch künftig fällt keine Erbschaftsteuer an, wenn die
nächste Generation das Unternehmen weiterführt und Arbeitsplätze erhält. Firmenerben können von
der Erbschaftsteuer befreit werden, wenn sie Betrieb und Stellen über mehrere Jahre fortführen.
Dieses Prinzip gilt weiterhin, die Voraussetzungen wurden jedoch verschärft. Wer mehr als 26
Millionen Euro Betriebsvermögen erbt, kann mit bis zu 50 Prozent seines Privatvermögens zur
Zahlung der Steuerschuld herangezogen werden. Es gibt jedoch ein Wahlrecht: Entweder der Erbe
greift notfalls auch auf sein Privatvermögen zur Begleichung der Steuerschuld zurück oder der
Steuererlass wird abgeschmolzen, bis er bei 90 Millionen Euro komplett entfällt.
Der Gesetzgeber reagiert damit auf ein Bundesverfassungsgerichtsurteil vom Dezember 2014. Die
Karlsruher Richter hatten beschlossen, dass das geltende Erbschaftsteuerrecht zu großzügige
Vergünstigung für große Erben vorsieht und geändert werden muss. Firmenerben mahnten, eine zu
strenge Erbschaftsteuerregelung bedrohe die Existenz der mittelständischen Unternehmen.
Nach langem Streit innerhalb der Koalition und Intervention von Bayerns Ministerpräsident Horst
Seehofer wurde der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag einberufen, der sich im
September auf einen Kompromiss verständigte. Die vom Bundestag verabschiedete Regelung wurde
dabei auf Druck der Sozialdemokraten und Grünen in Teilen verschärft.
Nach dem Kompromiss dürfen Erben, die finanziell nicht in der Lage sind, die Steuerschuld zu
begleichen, diese für sieben Jahre stunden; ab dem zweiten Jahr fallen jedoch Zinszahlungen an.
Ursprünglich war eine zinsfreie Stundung von zehn Jahren vorgesehen. Freizeit- und
Luxusgegenstände wie Yachten, Oldtimer und Kunstwerke werden nicht begünstigt.
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Mit einem Familienpool können Immobilien frühzeitig und im Rahmen der persönlichen Freibeträge
an die nächste Generation übertragen werden. Lesen Sie in Teil 2 unserer Serie Erben und Schenken
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Dieser Artikel erschien am 14.10.2016 unter folgendem Link:
http://www.dieimmobilie.de/gros-der-familienunternehmen-bleibt-befreit-bundesrat-beschliesst-nderung-der-erbsc
haftsteuer-1476444766/
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