Erbschaftsteuer kommt erneut vor Bundesverfassungsgericht

Frist versäumt
Erbschaftsteuer kommt erneut vor Bundesverfassungsgericht
Die Bundesregierung hat es nicht geschafft, die Erbschaftsteuer wie vom Bundesverfassungsgericht
gefordert bis zum 30. Juni neu zu regeln. Jetzt müssen sich die Richter erneut damit befassen.
Das Bundesverfassungsgericht muss sich erneut mit der Erbschaftsteuer befassen. Nachdem es die
Bundesregierung versäumt hat, eine Neuregelung der bemängelten Steuerregelung bis 30. Juni 2016
zu beschließen, wird sich der Erste Senat die Steuer erneut vornehmen.
Die Novelle der Regierung war an der Zustimmung im Bundesrat gescheitert und liegt im
Vermittlungsausschuss. Das Verfassungsgericht kann nun eine Übergangsregelung für die Steuer
bestimmen.
Im Dezember 2014 hatten die Richter wesentliche Teile der bislang gültigen Steuervergünstigungen für
Firmenerben gekippt und eine Frist für die Neuregelung gesetzt.
Dieser Artikel erschien am 14.07.2016 unter folgendem Link:
https://www.private-banking-magazin.de/frist-versaeumt-erbschaftsteuer-kommt-erneut-vor-bundesverfassungsgericht-1468486810/
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