AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Allgemeine Informationen zum Datenaustausch nach § 302 SGB V (DTA HKP) 1. Übermittlungswege Ihre Daten können Sie mit folgenden Verfahren übermitteln: - Abrechnung über eine Abrechnungsstelle mit dem schnellen und sicheren E-Mail-Verfahren oder per Datenträger (CD) Bitte beachten Sie, dass die Datenträger nicht zurückgesendet werden. Für die Verschlüsselung der Daten per E-Mail ist die Beantragung eines Zertifikates beim Trust Center der ITSG notwendig: http://www.itsg.de. 2. Annahmestellen E-Mail-Verfahren E-Mail: [email protected]. Datenträger (CD) kubus IT c/o AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Postfach 367 98503 Suhl 3. Institutionskennzeichen Datenannahmestelle der AOK PLUS (logischer und physischer Empfänger): IK 107299005 Kostenträger AOK PLUS: IK 107299005 4. Bestandteile der Abrechnung - Abrechnungsdaten (auf maschinell verwertbaren Datenträgern oder E-Mail) Transportbegleitzettel für Datenträger (nur bei Verwendung von CD) Gesamtaufstellung der Abrechnung (Sammelrechnung) Unterschriebene Leistungsnachweise im Original (Urbelege) Seite 1 von 2 AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. 5. Sortierung der Urbelege Die Leistungsnachweise sind in der Reihenfolge der innerhalb einer Rechnung verwendeten Belegnummern anzuliefern. Das heißt, die Sortierung der Leistungsnachweise ist identisch mit der Sortierung der Datensätze innerhalb einer Datei. 6. Genehmigungskennzeichen Das Genehmigungskennzeichen wird jeweils auf der Kostenübernahmeerklärung angegeben. Es dürfen nur DTA-Abrechnungen mit einem gültigen Genehmigungskennzeichen angeliefert werden. 7. Uhrzeiten • • • • Es ist die tatsächliche Zeit der Leistungserbringung lt. Leistungsnachweis anzugeben. Abweichend davon werden auch die Zeiten aus der Tourenplanung akzeptiert. Diese dürfen nicht mehr als 1 Stunde von der tatsächlichen Leistungserbringung variieren. Bei gravierenden Abweichungen der Einsatzzeiten zu den Planzeiten sind diese entsprechend zu korrigieren. Pauschalisierte Tageszeiten dürfen bei der Abrechnung nach § 302 SGB V nicht verwendet werden. Leistungsbeginn und -ende sind immer anzugeben (ESK-Segment). Beide Angaben können dabei identisch sein. 8. Gebührenpositionen Das aktuell gültige Gebührenpositionsnummernverzeichnis ist als Anlage beigefügt. 9. Abrechnungszyklus Die erbrachten Leistungen sind einmal monatlich abzurechnen. 10. Fehlerverfahren Nach dem Eingang Ihrer Daten erfolgt maschinell eine formelle Prüfung (Prüfstufe 1-3). Enthält Ihre Datenlieferung Fehler, wird diese abgewiesen und Sie erhalten von der Datenannahmestelle eine schriftliche Information über die festgestellten Fehler. In diesem Fall senden Sie uns die korrigierte DTA-Abrechnung erneut zu. Seite 2 von 2
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