AOK PLUS Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thürungen Allgemeine Informationen zum Datenträgeraustausch Pflege 1. Abrechenbare Leistungen Ambulante Pflege nach SGB XI Verhinderungspflege Beratungsbesuche 2. Anmeldung zum Datenträgeraustausch Pflege Bitte senden Sie vor Ihrer ersten Datenlieferung den ausgefüllten Anmeldebogen an: Ansprechpartner: Romy Grieske Fax: 0800/1059002-557 3. Möglichkeiten zur Erstellung Ihrer Abrechnung - Abrechnung auf elektronischen Datenträgern (E-Mail, CD, Diskette) Abrechnung über eine Abrechnungsstelle Rechnen Sie über eine Abrechnungsstelle ab, so erledigt diese in der Regel alle notwendigen Aufgaben für Sie. Bitte informieren Sie jedoch Ihre Abrechnungsstelle darüber, dass für die AOK PLUS die Abrechnung nur noch gemäß Abrechnungsrichtlinie nach § 105 SGB XI und den dazugehörigen technischen Anlagen mit allen darin aufgeführten Anforderungen und Bedingungen möglich ist. 4. Übermittlungswege Ihre Daten können Sie mit folgenden Verfahren übermitteln: - mit dem schnellen und sicheren E-Mail-Verfahren oder per Datenträger (Diskette/CD) Bitte beachten Sie, dass die Datenträger nicht zurückgesendet werden können. Für die Verschlüsselung der Daten beim Versand per E-Mail ist die Beantragung eines Zertifikates beim Trust Center der ITSG notwendig: http://www.itsg.de Wir empfehlen Ihnen, auch bei der Übermittlung Ihrer Daten per Diskette oder CD, die Daten unbedingt zu verschlüsseln. 5. Annahmestellen E-Mail-Verfahren E-Mail: [email protected]. Internet Adresse: http://dta.aok.de Diskette/CD-Rom kubus IT c/o AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Beides sind zentrale, für alle AOKn gültige Datenannahmestellen. Seite 1 von 3 AOK PLUS Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thürungen Datenannahme- und Verteilerstelle (DAV) Postfach 367 98503 Suhl DFÜ: von 0:00 – 24: 00 Uhr ISDN-Nr. 01805007751 Ansprechpartner: Frau Monika Walther Telefon: 03681/450-87602 Fax: 0180/5026509-421 6. Kostenträger-Institutionskennzeichen Pflegekasse der AOK PLUS: Datenannahmestelle (DAV): 185998018 106198626 7. Bestandteile der Abrechnung Abrechnungsdaten (auf maschinell verwertbaren Datenträgern, E-Mail, etc.) Transportbegleitzettel für Datenträger (lt. Techn. Anlage 1, Anhang 3 gemäß §105 SGB XI) Gesamtaufstellung der Abrechnung (Gesamtrechnung ggf. zusätzlich Sammelrechnung) bzw. Datenübergabeprotokoll Unterschriebene Leistungsnachweise im Original (Urbelege) Begleitzettel für Urbelege Während der Test-/Erprobungsphase senden Sie Ihre Papierbelege weiterhin an die Ihnen bereits bekannte Postanschrift. 8. Kennzeichnung der Daten Die Daten müssen im Datenelement “Dateiindikator“, UNB-Segment, als Erprobungsdaten gekennzeichnet sein. Sobald Ihr Pflegedienst zum Datenträgeraustausch Pflege zugelassen ist, liefern Sie bitte Echtdaten. 9. Kennzeichnung und Sortierung der Belege Auch beim elektronischen Datenaustausch sind die Belege in ihrer Gesamtheit (Urbelege) wie bisher zur Rechnung einzureichen. Wenn die Zulassung zum Datenträgeraustausch erfolgte, sind weiterhin die Urbelege (Leistungsnachweise im Original) inkl. Papiersammelrechnung als Anlage zur elektronischen Rechnung einzureichen. Jeder Leistungsnachweis ist mit einer Belegnummer zu versehen, die identisch sein muss mit der Belegnummer im elektronischen Datensatz. Die Ablage erfolgt aufsteigend. Seite 2 von 3 AOK PLUS Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thürungen An die Kennzeichnung und Sortierung der Urbelege (Leistungsnachweise) werden zukünftig folgende Anforderungen gestellt: Die Urbelege (Leistungsnachweise) sind in der Reihenfolge der innerhalb einer Rechnung verwendeten Belegnummern anzuliefern. Die Belegnummer innerhalb einer Rechnung muss der laufenden Nummerierung im Rechnungs- oder Datensatz entsprechen. Für die Übermittlung der Urbelege ist ein Begleitzettel gemäß Anlage 4 der Einvernehmlichen Festlegung ausgefüllt mitzuschicken 10. Uhrzeiten Die erbrachten Leistungen sind einsatzbezogen mit der Angabe der Uhrzeit abzurechnen. Es gibt 4 Möglichkeiten für die Anlieferung der Uhrzeit: Anlieferung der tatsächlichen Uhrzeiten der Leistungserbringung laut Leistungsnachweis oder Anlieferung der Planzeit für Einsatzbeginn und –ende oder Anlieferung der Planzeit nur für den Einsatzbeginn oder Anlieferung eines Zeitkorridors beispielsweise wie im nachfolgenden Zeitschema: morgens vormittags mittags nachmittags abends nachts 05:00 08:00 12:00 14:00 18:00 22:00 Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr - 7:59 11:59 13:59 17:59 21:59 04:59 Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr 11. Abrechnungszyklus Soweit in einzelnen Verträgen zwischen den Leistungserbringern nach § 105 SGB XI und der Pflegekasse bei der AOK Sachsen keine anderen Festlegungen getroffen wurden, sind die Leistungen einmal monatlich abzurechnen. 12. Gebührenpositionen Das aktuell gültige Gebührenpositionsnummernverzeichnis ist als Anlage beigefügt. 13.Leistungserbringergruppenschlüssel Ihr Leistungserbringergruppenschlüssel, bestehend aus Abrechnungscode (AC) und Tarifkennzeichen (TK) lautet, können Sie beim zuständigen Ansprechpartner der AOK PLUS erfragen. Dieses ist bei jeder DTA-Pflege-Abrechnung anzugeben. Seite 3 von 3
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