Allgemeine Informationen zum Datenträgeraustausch Pflege

AOK PLUS
Die Gesundheitskasse
für Sachsen und Thürungen
Allgemeine Informationen zum Datenträgeraustausch Pflege
1. Abrechenbare Leistungen
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Ambulante Pflege nach SGB XI
Verhinderungspflege
Beratungsbesuche
2. Anmeldung zum Datenträgeraustausch Pflege
Bitte senden Sie vor Ihrer ersten Datenlieferung den ausgefüllten Anmeldebogen an:
Ansprechpartner: Romy Grieske
Fax: 0800/1059002-557
3. Möglichkeiten zur Erstellung Ihrer Abrechnung
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Abrechnung auf elektronischen Datenträgern (E-Mail, CD, Diskette)
Abrechnung über eine Abrechnungsstelle
Rechnen Sie über eine Abrechnungsstelle ab, so erledigt diese in der Regel alle notwendigen
Aufgaben für Sie. Bitte informieren Sie jedoch Ihre Abrechnungsstelle darüber, dass für die AOK
PLUS die Abrechnung nur noch gemäß Abrechnungsrichtlinie nach § 105 SGB XI und den dazugehörigen technischen Anlagen mit allen darin aufgeführten Anforderungen und Bedingungen
möglich ist.
4. Übermittlungswege
Ihre Daten können Sie mit folgenden Verfahren übermitteln:
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mit dem schnellen und sicheren E-Mail-Verfahren oder
per Datenträger (Diskette/CD)
Bitte beachten Sie, dass die Datenträger nicht zurückgesendet werden können.
Für die Verschlüsselung der Daten beim Versand per E-Mail ist die Beantragung eines Zertifikates beim Trust Center der ITSG notwendig: http://www.itsg.de
Wir empfehlen Ihnen, auch bei der Übermittlung Ihrer Daten per Diskette oder CD, die Daten
unbedingt zu verschlüsseln.
5. Annahmestellen
E-Mail-Verfahren
E-Mail: [email protected].
Internet
Adresse: http://dta.aok.de
Diskette/CD-Rom
kubus IT
c/o AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen.
Beides sind zentrale,
für alle AOKn gültige
Datenannahmestellen.
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AOK PLUS
Die Gesundheitskasse
für Sachsen und Thürungen
Datenannahme- und Verteilerstelle
(DAV)
Postfach 367
98503 Suhl
DFÜ: von 0:00 – 24: 00 Uhr
ISDN-Nr. 01805007751
Ansprechpartner: Frau Monika Walther
Telefon: 03681/450-87602
Fax:
0180/5026509-421
6. Kostenträger-Institutionskennzeichen
Pflegekasse der AOK PLUS:
Datenannahmestelle (DAV):
185998018
106198626
7. Bestandteile der Abrechnung
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Abrechnungsdaten (auf maschinell verwertbaren Datenträgern, E-Mail, etc.)
Transportbegleitzettel für Datenträger (lt. Techn. Anlage 1, Anhang 3 gemäß §105 SGB XI)
Gesamtaufstellung der Abrechnung (Gesamtrechnung ggf. zusätzlich Sammelrechnung)
bzw. Datenübergabeprotokoll
Unterschriebene Leistungsnachweise im Original (Urbelege)
Begleitzettel für Urbelege
Während der Test-/Erprobungsphase senden Sie Ihre Papierbelege weiterhin an die Ihnen
bereits bekannte Postanschrift.
8. Kennzeichnung der Daten
Die Daten müssen im Datenelement “Dateiindikator“, UNB-Segment, als Erprobungsdaten gekennzeichnet sein.
Sobald Ihr Pflegedienst zum Datenträgeraustausch Pflege zugelassen ist, liefern Sie bitte Echtdaten.
9. Kennzeichnung und Sortierung der Belege
Auch beim elektronischen Datenaustausch sind die Belege in ihrer Gesamtheit (Urbelege) wie
bisher zur Rechnung einzureichen. Wenn die Zulassung zum Datenträgeraustausch erfolgte,
sind weiterhin die Urbelege (Leistungsnachweise im Original) inkl. Papiersammelrechnung als
Anlage zur elektronischen Rechnung einzureichen.
Jeder Leistungsnachweis ist mit einer Belegnummer zu versehen, die identisch sein muss mit
der Belegnummer im elektronischen Datensatz. Die Ablage erfolgt aufsteigend.
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Die Gesundheitskasse
für Sachsen und Thürungen
An die Kennzeichnung und Sortierung der Urbelege (Leistungsnachweise) werden zukünftig
folgende Anforderungen gestellt:
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Die Urbelege (Leistungsnachweise) sind in der Reihenfolge der innerhalb einer Rechnung
verwendeten Belegnummern anzuliefern.
Die Belegnummer innerhalb einer Rechnung muss der laufenden Nummerierung im Rechnungs- oder Datensatz entsprechen.
Für die Übermittlung der Urbelege ist ein Begleitzettel gemäß Anlage 4 der Einvernehmlichen Festlegung ausgefüllt mitzuschicken
10. Uhrzeiten
Die erbrachten Leistungen sind einsatzbezogen mit der Angabe der Uhrzeit abzurechnen.
Es gibt 4 Möglichkeiten für die Anlieferung der Uhrzeit:
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Anlieferung der tatsächlichen Uhrzeiten der Leistungserbringung laut Leistungsnachweis oder
Anlieferung der Planzeit für Einsatzbeginn und –ende oder
Anlieferung der Planzeit nur für den Einsatzbeginn oder
Anlieferung eines Zeitkorridors beispielsweise wie im nachfolgenden Zeitschema:
morgens
vormittags
mittags
nachmittags
abends
nachts
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



05:00
08:00
12:00
14:00
18:00
22:00
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
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7:59
11:59
13:59
17:59
21:59
04:59
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11. Abrechnungszyklus
Soweit in einzelnen Verträgen zwischen den Leistungserbringern nach § 105 SGB XI und der
Pflegekasse bei der AOK Sachsen keine anderen Festlegungen getroffen wurden, sind die Leistungen einmal monatlich abzurechnen.
12. Gebührenpositionen
Das aktuell gültige Gebührenpositionsnummernverzeichnis ist als Anlage beigefügt.
13.Leistungserbringergruppenschlüssel
Ihr Leistungserbringergruppenschlüssel, bestehend aus Abrechnungscode (AC) und Tarifkennzeichen (TK) lautet, können Sie beim zuständigen Ansprechpartner der AOK PLUS erfragen.
Dieses ist bei jeder DTA-Pflege-Abrechnung anzugeben.
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