Allgemeine Informationen zum Datenaustausch nach § 105 SGB XI

AOK PLUS - Die Gesundheitskasse
für Sachsen und Thüringen.
Allgemeine Informationen zum Datenaustausch nach § 105 SGB XI (DTA Pflege)
1. Abrechenbare Leistungen
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Pflegesachleistungen nach §36 SGB XI
Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI
Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI (Pflegeeinsätze)
Jede Leistungsart ist gesondert anzuliefern (getrennte Gesamtrechnungen).
Alle oben genannten Leistungen sind in der Erprobungsphase über Datenträgeraustausch
abzurechnen.
2. Übermittlungswege
Ihre Daten können Sie mit folgenden Verfahren übermitteln:
-
Abrechnung über eine Abrechnungsstelle
mit dem schnellen und sicheren E-Mail-Verfahren oder
per Datenträger (CD)
Bitte beachten Sie, dass die Datenträger nicht zurückgesendet werden.
Für die Verschlüsselung der Daten per E-Mail ist die Beantragung eines Zertifikates beim
Trust Center der ITSG notwendig: http://www.itsg.de.
3. Annahmestellen
E-Mail-Verfahren
E-Mail: [email protected].
Datenträger (CD)
kubus IT
c/o AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen.
Postfach 367
98503 Suhl
4. Institutionskennzeichen
Datenannahmestelle der AOK PLUS (logischer und physischer Empfänger):
IK 107299005
Kostenträger AOK PLUS:
IK 187299005
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5. Bestandteile der Abrechnung
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Abrechnungsdaten (auf maschinell verwertbaren Datenträgern oder E-Mail)
Transportbegleitzettel für Datenträger (nur bei Verwendung von CD)
Gesamtaufstellung der Abrechnung (Sammelrechnung)
Unterschriebene Leistungsnachweise im Original (Urbelege)
6. Sortierung der Urbelege
Die Leistungsnachweise sind in der Reihenfolge der innerhalb einer Rechnung verwendeten
Belegnummern anzuliefern. Das heißt, die Sortierung der Leistungsnachweise ist identisch
mit der Sortierung der Datensätze innerhalb einer Datei.
7. Uhrzeiten
•
Es ist die tatsächliche Zeit der Leistungserbringung lt. Leistungsnachweis anzugeben.
•
Sollte die Angabe der tatsächlichen Zeiten aus technischen Gründen nicht möglich
sein, können Sie auch die folgenden Varianten anwenden:
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Angabe der pauschalisierten Zeiten
morgens
vormittags
mittags
nachmittags
abends
nachts
7:00
10:00
12:00
15:00
18:00
22:00
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
oder
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Angabe der Planzeiten (z. B. aus der Tourenplanung). Bei gravierenden Abweichungen der Einsatzzeiten zu den Planzeiten, sind diese entsprechend zu korrigieren.
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Leistungsbeginn und -ende sind immer anzugeben. Beide Angaben können dabei
identisch sein.
8. Gebührenpositionen
Das aktuell gültige Gebührenpositionsnummernverzeichnis ist als Anlage beigefügt.
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9. Abrechnungszyklus
Die erbrachten Leistungen sind einmal monatlich abzurechnen.
10. Fehlerverfahren
Nach dem Eingang Ihrer Daten erfolgt maschinell eine formelle Prüfung (Prüfstufe 1-3).
Enthält Ihre Datenlieferung Fehler, wird diese abgewiesen und Sie erhalten von der Datenannahmestelle eine schriftliche Information über die festgestellten Fehler. In diesem Fall
senden Sie uns die korrigierte DTA-Abrechnung erneut zu.
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