AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Allgemeine Informationen zum Datenaustausch nach § 105 SGB XI (DTA Pflege) 1. Abrechenbare Leistungen • • • Pflegesachleistungen nach §36 SGB XI Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI (Pflegeeinsätze) Jede Leistungsart ist gesondert anzuliefern (getrennte Gesamtrechnungen). Alle oben genannten Leistungen sind in der Erprobungsphase über Datenträgeraustausch abzurechnen. 2. Übermittlungswege Ihre Daten können Sie mit folgenden Verfahren übermitteln: - Abrechnung über eine Abrechnungsstelle mit dem schnellen und sicheren E-Mail-Verfahren oder per Datenträger (CD) Bitte beachten Sie, dass die Datenträger nicht zurückgesendet werden. Für die Verschlüsselung der Daten per E-Mail ist die Beantragung eines Zertifikates beim Trust Center der ITSG notwendig: http://www.itsg.de. 3. Annahmestellen E-Mail-Verfahren E-Mail: [email protected]. Datenträger (CD) kubus IT c/o AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Postfach 367 98503 Suhl 4. Institutionskennzeichen Datenannahmestelle der AOK PLUS (logischer und physischer Empfänger): IK 107299005 Kostenträger AOK PLUS: IK 187299005 Seite 1 von 3 AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. 5. Bestandteile der Abrechnung - Abrechnungsdaten (auf maschinell verwertbaren Datenträgern oder E-Mail) Transportbegleitzettel für Datenträger (nur bei Verwendung von CD) Gesamtaufstellung der Abrechnung (Sammelrechnung) Unterschriebene Leistungsnachweise im Original (Urbelege) 6. Sortierung der Urbelege Die Leistungsnachweise sind in der Reihenfolge der innerhalb einer Rechnung verwendeten Belegnummern anzuliefern. Das heißt, die Sortierung der Leistungsnachweise ist identisch mit der Sortierung der Datensätze innerhalb einer Datei. 7. Uhrzeiten • Es ist die tatsächliche Zeit der Leistungserbringung lt. Leistungsnachweis anzugeben. • Sollte die Angabe der tatsächlichen Zeiten aus technischen Gründen nicht möglich sein, können Sie auch die folgenden Varianten anwenden: • Angabe der pauschalisierten Zeiten morgens vormittags mittags nachmittags abends nachts 7:00 10:00 12:00 15:00 18:00 22:00 Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr oder • Angabe der Planzeiten (z. B. aus der Tourenplanung). Bei gravierenden Abweichungen der Einsatzzeiten zu den Planzeiten, sind diese entsprechend zu korrigieren. • Leistungsbeginn und -ende sind immer anzugeben. Beide Angaben können dabei identisch sein. 8. Gebührenpositionen Das aktuell gültige Gebührenpositionsnummernverzeichnis ist als Anlage beigefügt. Seite 2 von 3 AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. 9. Abrechnungszyklus Die erbrachten Leistungen sind einmal monatlich abzurechnen. 10. Fehlerverfahren Nach dem Eingang Ihrer Daten erfolgt maschinell eine formelle Prüfung (Prüfstufe 1-3). Enthält Ihre Datenlieferung Fehler, wird diese abgewiesen und Sie erhalten von der Datenannahmestelle eine schriftliche Information über die festgestellten Fehler. In diesem Fall senden Sie uns die korrigierte DTA-Abrechnung erneut zu. Seite 3 von 3
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