Brexit: Die Zeit drängt Keyfacts - Der Austrittsantrag wird Anfang 2017 gestellt. - Die Verhandlungen dauern ohne Sonderbeschluss maximal zwei Jahre. - Nach dem Austritt sind Anpassungen für Unternehmen teurer und komplizierter. 07. Oktober 2016 Es war ein ordentlicher Knall an den Börsen: In den ersten Handelsminuten am Tag nach dem Brexit-Votum sanken die wichtigsten Aktienindizes in Europa um zehn Prozent und mehr. Denn sofort schien klar, die Entscheidung der britischen Wähler, aus der Europäischen Union auszutreten, ist eine historische. Doch gut drei Monate nach dem Referendum ist es, als wäre nie etwas passiert. So scheint es zumindest. Entgegen aller vorherigen Forderungen hat die britische Regierung den Austritt nicht direkt nach dem Referendum beantragt. Das führte zu einer trügerischen Ruhe. Jetzt aber ist klar: „Brexit means Brexit.“ Wie die britische Premierministerin Theresa May der BBC sagte, wird der Antrag zwischen Januar und Ende März kommenden Jahres eingereicht werden. 1/5 Für Unternehmen heißt das, die Zeit läuft. Denn ist der Austritt erst vollzogen, werden viele der nötigen Anpassungen deutlich komplizierter und vor allem teurer. Das hat auch die japanische Regierung zu einer außergewöhnlichen Mitteilung veranlasst. Sie warnte die britische Regierung davor, sich zu weit von der EU zu entfernen und drohte, andernfalls würden die zahlreichen japanischen Unternehmen ihre in London ansässigen Europa-Holdings und ihre britischen Niederlassungen nach Kontinental-Europa verlagern. Hard Brexit wahrscheinlich Natürlich ist noch unklar, wie genau die Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich aussehen werden. Denkbar ist vieles: - Die norwegische Option mit Großbritannien als Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), - Die Schweizer Option mit einer Mitgliedschaft in der Europäischen Freihandelsassoziation, aber nicht im EWR, - Die türkische Option als Teil der Zollunion mit der EU, sowie - Als Drittstaat gemäß den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO). In jedem Fall aber gilt, dass Unternehmen, die mit dem Vereinigten Königreich geschäftlich verbunden sind, vor Änderungen stehen. Wie stark diese ausfallen, hängt vom künftigen Abkommen zwischen der EU und Großbritannien ab. Da May auf dem Parteitag der Tories aber sagte, sie wolle die Freizügigkeit einschränken, dürfte ein Hard Brexit mit deutlichen Folgen für die Wirtschaftsbeziehungen wahrscheinlich sein. Was mir bei Gesprächen mit Geschäftsführern in Deutschland und in Großbritannien immer wieder klar wird: Sie unterschätzen die Auswirkungen und riskieren damit, ein zweites Mal vom gleichen Ereignis überrascht zu werden. Eine Umfrage von KPMG in UK unter 100 britischen CEOs liefert ein ähnliches Bild: 69 Prozent beurteilen die Aussichten für die britische Konjunktur positiv. Nur etwas mehr als die Hälfte rechnet mit Beeinträchtigungen durch den Brexit. Andererseits denken 76 Prozent der befragten Unternehmenslenker darüber nach, den Firmensitz oder Teile des Betriebes aus UK weg zu verlagern. Mit dem Austritt wird vieles schwerer Die Herausforderungen sind in der Tat vielfältig und lassen sich in sechs Themenfelder gliedern: strategisch, finanziell, bilanziell, steuerlich, rechtlich und transaktionsbezogen. Zudem lassen sich die Herausforderungen in zwei Zeitebenen unterscheiden mit dem akuten Handlungsbedarf noch bis zum Stellen des Austrittantrags voraussichtlich Anfang 2017 und dem mittel- und längerfristigen, der sich durch den Beginn und Fortgang der 2/5 Austrittsverhandlungen ergibt. Wichtig dabei ist: Viele Entscheidungen, wie eine Reorganisation oder Sitzverlagerung erfordern erheblichen zeitlichen Vorlauf. In einem guten Teil der Fälle droht erheblicher Schaden, wenn die Anpassungen nicht vor dem Austritt abgeschlossen sind, da die vorteilhaften EU-Vorschriften dann nicht mehr gelten. So ist es etwa sehr wahrscheinlich, dass die Sitzverlagerung sowohl rechtlich als auch steuerlich weit schwieriger durchzuführen ist, wenn Großbritannien nicht mehr zur EU gehört. Hinzu kommt, dass zum Beispiel die Preisentwicklungen bei Immobilien ungünstiger sein werden, je später ein Unternehmen handelt im Vergleich zu anderen Marktteilnehmern. Ich rate daher dringend dazu, eine Brexit-Arbeitsgruppe einzurichten mit Vertretern aller Fachabteilungen. Aufgrund des ohnehin langwierigen und sich weiter verzögernden Prozesses sollte diese für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren eingeplant werden. Diese sollte mindestens alle drei Monate die Verhandlungen zwischen der EU-Regierung und Großbritannien auswerten und die Folgen für ihr Unternehmen beurteilen. Damit grundlegende Anpassungen auch umgesetzt werden, sollte eine Steering Group einberufen werden, der wesentliche Entscheidungsträger des Unternehmens angehören. Das Brexit-Votum ist und bleibt ein einschneidendes Ereignis. Die unternehmerische Verantwortung gebietet es, nun die richtigen Schritte in die Wege zu leiten, damit das gleiche Ereignis nicht ein zweites Mal zu unliebsamen Überraschungen führt. Näher erläutert finden Sie die einzelnen Herausforderungen hier im Video. Zusammengefasst »Geschäftsführern in Deutschland und in Großbritannien unterschätzen die Auswirkungen und riskieren damit, ein zweites Mal vom gleichen Ereignis überrascht zu werden. « Der Brexit wird kommen. Zwischen Januar und Ende März will die britische Regierung den Austrittsantrag einreichen. Zugleich deutet sich an, dass es zu einem Hard Brexit kommt, der die Beziehungen zur EU besonders stark verändern wird. Für Unternehmen ist damit der Druck groß, auf die neuen Rahmenbedingungen zu reagieren. Wer wartet, bis der Austritt erfolgt ist, muss auf die günstigen Bedingungen für eine Restrukturierung verzichten, die noch während der EU-Mitgliedschaft gelten. 3/5 Andreas Glunz Bereichsvorstand International Business ÄHNLICHER ARTIKEL BLOG Immobilienmärkte nach der Brexit-Entscheidung Die Unsicherheit nach der Brexit-Entscheidung in Großbritannien führt zu einer gegenläufigen Entwicklung auf Europas Immobilienmärkten. Während die Angst vor Abwanderung von Unternehmen in London für... › MEHR 4/5 © KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KMPG International Cooperative ("KPMG International"), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Recht vorbehalten. 5/5
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