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30. September 2016
Stellungnahme „Klimaschutzplan 2050“.
Seit mehr als 15 Jahren treibt die Deutsche Energie-Agentur (dena) mit ihren Projekten in allen relevanten Sektoren die Energiewende sowohl in Deutschland als auch international voran. Basierend auf dieser Erfahrung
an der Schnittstelle zwischen Wirtschaft und Politik begreifen wir die Energiewende- und Klimapolitik als
Chance, die es aktiv und strategisch zu gestalten gilt. Nur so wird es möglich sein, die damit verbundene Modernisierungs- und Innovationskraft tatsächlich zur Geltung zu bringen.
Die aktuelle Situation weist eine große Diskrepanz auf, zwischen dem, was Bundesregierung, Bundestag und
Bundesrat mehrfach als klimapolitische Ziele für Deutschland festgelegt haben und dem, was durch bisherige
Maßnahmen – trotz erheblicher Anstrengungen und Investitionen – erreicht wurde. Es ist daher richtig und
begrüßenswert, dass die Bundesregierung sich vorgenommen hat, im Rahmen eines Klimaschutzplans
Grundsätze und Ziele zu beschreiben, von denen sich entsprechende Pfade für eben diese Zielerreichung ableiten. Am 6. September 2016 hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
(BMUB) nun einen „Entwurf des Klimaschutzplans 2050“ (im Folgenden als Klimaschutzplan bezeichnet) in die
Ressortabstimmung gegeben und gleichzeitig um Stellungnahmen gebeten. Die dena will sich aktiv an diesem Prozess beteiligen und geht daher im Folgenden auf ausgewählte Punkte des Klimaschutzplans ein, um
damit Impulse für eine Weiterentwicklung des bislang vorliegenden Entwurfs zu geben.
1
Zum Instrument des Klimaschutzplans.
Vor dem Hintergrund u.a. der Beschlüsse des Weltklimagipfels in Paris begrüßt die dena ausdrücklich das Bemühen der Bundesregierung um die Entwicklung eines strategischen Maßnahmenplans zur Erreichung der
Klimaschutzziele in Deutschland und Europa. Die Schaffung eines zukunftssicheren, integrierten Energiesystems auf Basis a) erneuerbarer Energien und b) einer effizienten Erzeugung, Verteilung und Nutzung von
Energie in allen Sektoren bildet die Grundlage der Energie- und der Klimaschutzpolitik.
Die für die Zielerreichung notwendigen Veränderungen haben enorme Auswirkungen auf unser gesellschaftliches Leben, auf Energieerzeugung -und verbrauch in den verschiedensten Wirtschaftsbereichen und damit
auch auf unsere Wertschöpfung.
Es besteht durchaus die Chance, Klimaschutz als Modernisierungs- und Innovationsmotor unserer Volkswirtschaft zu nutzen. Bereits heute verfügen wir über einen erheblichen Teil der Technologien, die sowohl für ein
neues Energiesystem auf Basis von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien als auch für einen intensiven
Klimaschutz notwendig sind. Technologien, die nicht zuletzt auf Grund der Beschlüsse des Weltklimagipfels
von Paris, bereits jetzt und vor allem in Zukunft auch in vielen anderen Ländern der Welt nachgefragt werden.
Dennoch: Allein auf Basis der heute schon bekannten Technologien wäre eine Erreichung der Klimaziele nur
mit extremen Aufwendungen verbunden, die angesichts der damit verbundenen Zielkonflikte mit anderen
bedeutenden gesellschaftspolitischen Projekten kaum realisierbar sind. Wir stellen aber fest, dass das Innova-
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tionspotential der Klimaschutzpolitik und der Realisierung der Energiewende insgesamt beträchtlich ist. Ein
wichtiges Anliegen jeglicher Klimaschutzpolitik muss es sein, den legislativen und regulatorischen Rahmen so
zu gestalten, dass er die für dieses Projekt erforderlichen Innovationen ermöglicht und die daran arbeitenden
Unternehmen und Akteure ermutigt, diese auch weiterhin mit realisierbaren Geschäftsmodellen zu entwickeln.
Grundlage dieser mit Energiewende und Klimaschutz verbundenen umfassenden Modernisierungsstrategie
ist eine breite gesellschaftliche Akzeptanz, getragen durch Beteiligungsmöglichkeiten, Bezahlbarkeit und
soziale Gerechtigkeit.
Aus den erheblichen Anstrengungen und der Notwendigkeit zur Veränderung resultiert der Bedarf nach einer
strategischen Annäherung an die Ziele und damit verbundenen grundsätzlich möglichen Pfade für einen
wirksamen Klimaschutz. In diesem Sinne begrüßen wir den Klimaschutzplan als Grundlage für einen nun folgenden Prozess eines breiten gesellschaftlichen Diskurses über die Veränderungspfade, die zu einem neuen,
zukunftsfähigen Energiesystem führen. Diese umfassenden Prozesse sind nur dann realisierbar, wenn sowohl
die Wirtschaft als auch die Bürgerinnen und Bürger die ökologischen und ökonomischen Chancen und Nutzen erkennen und der Klimaschutz so eine breite Akzeptanz erfährt.
2
Grundsätzliche Bewertung des „Klimaschutzplan 2050“:
Leitlinien, neuralgische Punkte und bisheriger Diskussionsprozess.
Die in der Überschrift dargelegte Ausrichtung des Klimaschutzplans auf „Klimaschutzpolitische Grundsätze
und Ziele der Bundesregierung“ erachten wir als richtig. Vor dem Hintergrund der ambitionierten Ziele ist es
erforderlich, zunächst eine Verständigung aller gesellschaftlichen Gruppen über die Frage herzustellen, welche Leitplanken wir uns für die erheblichen Herausforderungen setzen wollen.
Der bisherige Diskussionsprozess der zur Erstellung des nun vorliegenden Entwurfs führte, hat bereits beträchtliche Kontroversen ausgelöst. Dabei ist es aus unserer Sicht durchaus positiv, dass dieser Prozess geholfen
hat darzulegen, dass Klimaschutz die verschiedensten Sektoren betrifft und längst nicht mehr allein eine Angelegenheit der Energiewirtschaft ist.
Die dena versteht den Klimaschutzplan allerdings lediglich als Einstieg in eine Diskussion der grundsätzlichen
Strategien und Leitlinien, nicht als deren Abschluss. Wir teilen die Einschätzung der Bundesregierung, dass
dieser Klimaschutzplan kein abschließender Masterplan sein kann, sondern den Ausgangspunkt eines Prozesses des Überprüfens, Lernens und Verbesserns unter Beteiligung der Wirtschaft und der zivilgesellschaftlichen
Akteure bilden muss.
Vor diesem Hintergrund begrüßen wir die Anregung im Klimaschutzplan, eine Kommission „Klimaschutz,
Wachstum, Strukturwandel und Vollendung der Energiewende“ einzusetzen. Unserer Auffassung nach kann
eine derartige Kommission aufgrund der Tragweite und der Komplexität der in diesem Kontext zu analysierenden Fragestellungen eine sehr konstruktive Rolle übernehmen. Die Deutsche Energie-Agentur bietet gerne
an, bei der Konzeption dieser Kommission aktiv mitzuwirken.
dena-Stellungnahme zum BMUB-Hausentwurf „Klimaschutzplan 2050“
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Die im Klimaschutzplan enthaltenen Leitlinien bewerten wir wie folgt:
2.1
Ziel: Treibhausgasneutralität.
Die dena unterstützt das Ziel der Herstellung einer weitgehenden Treibhausgasneutralität des Wirtschaftens
und der gesamten Gesellschaft bis zum Jahr 2050.
2.2
Technologieneutralität und Innovationsoffenheit.
Wir begrüßen, dass der Klimaschutzplan – insbesondere in seiner Präambel - betont, wie wichtig die Erreichung der Ziele durch ein größtmögliches Maß an Technologieneutralität und Innovationsoffenheit ist. Auch
die dena spricht sich klar für eine möglichst technologieneutrale Ausgestaltung aus, da dies eine wesentliche
Grundlage für die Nutzung der Innovationspotenziale des Technologiestandorts Deutschland bildet.
Die Beschreibung eines Zustandes im Jahr 2050, basierend allein auf den heute vorhanden Technologien, kann
nicht die Grundlage eines über Jahrzehnte dauernden Prozesses sein. Vorfestlegungen auf einzelne Technologien oder gar frühzeitige Technologieverbote würden einen effizienten Pfad konterkarieren. Allerdings stellen
wir fest, dass die Ausgestaltung des Klimaschutzplans den eingangs formulierten Grundsätzen der Technologieneutralität und Innovationsoffenheit längst nicht an allen Stellen gerecht wird.
2.3
Elektrifizierung, Energieeffizienz und Ressourcenpotenziale.
Der Klimaschutzplan geht von einer sehr weitreichenden Elektrifizierung der Mobilität wie auch des Gebäudesektors aus: „Wir werden in Zukunft voraussichtlich sowohl mit Strom Auto fahren als auch den geringen Restwärmebedarf von hocheffizienten Gebäuden decken.“ (Hausentwurf, S. 8 f.)
Auch die dena geht davon aus, dass Strom aus erneuerbaren Energien künftig auch in anderen Sektoren eine
zunehmende Rolle spielen wird, um erneuerbare Energien stärker als bisher nutzbar zu machen. Eine allerdings bereits jetzt allein auf Elektrifizierung ausgelegte Klimaschutzstrategie würde das Erreichen der Klimaschutzziele bis zum Jahr 2050 unmöglich machen. Sie würde einerseits andere Innovationspfade einschränken
und andererseits an den infrastrukturellen Herausforderungen scheitern. Im Klimaschutzplan angelegte
Überlegungen, die auf ausgeprägte Elektrifizierungsstrategien ausgerichtet sind, sollten daher kritisch überprüft werden und mit belastbaren Analysen bezüglich der damit verbundenen Auswirkungen auf Infrastruktur, Ausbaupfade und systemischen Belastungen unterlegt werden.
Bemerkenswert ist: Während offizielles Regierungsziel nach wie vor eine beträchtliche Absenkung des Stromverbrauchs in Deutschland ist, wird im Klimaschutzplan davon ausgegangen, dass der zukünftige Stromverbrauch um rund 200 bis 250 TWh größer sein wird als heute. Auch die dena geht von einem bis 2050 eher steigenden Stromverbrauch in Deutschland aus. Diese beachtliche Abweichung von bisherigen Planungen hat
allerdings enorme Konsequenzen für Infrastruktur und Ausbaupfade, die in dem Klimaschutzplan genauso
wenig erläutert werden wie die Herleitung der oben erwähnten 200 bis 250 TWh.
dena-Stellungnahme zum BMUB-Hausentwurf „Klimaschutzplan 2050“
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Für eine zielgerichtete und umfassende Sektorkopplung sind zunächst zahlreiche Strategie-, Technologie- und
Systemfragen zu lösen. In der Bundesrepublik verbrauchen wir derzeit jährlich rund 1.150 Terrawattstunden
(TWh) Wärme und 750 TWh Kraftstoffe. Demgegenüber steht eine Bruttostromerzeugung von ca. 645 TWh –
davon rund 29 Prozent aus erneuerbaren Energien (Quelle: AG Energiebilanzen und eigene Berechnungen der
dena für 2015). Selbst unter Berücksichtigung der in den kommenden Jahrzehnten zu erzielenden Effizienzgewinne, der möglichen Wirkungsgrade/Leistungszahlen bei der Wandlung und des weiteren Ausbaus der Erneuerbaren wirft die Perspektive, alle Sektoren weitgehend aus erneuerbarem Strom zu versorgen, erhebliche
Fragen auf. Die gilt es zunächst systematisch und mit Blick auf Verfügbarkeiten (Flächen), Kosten und Marktfolgen sowie die Akzeptanz zu beantworten.
Fragen ergeben sich auch bezüglich der zukünftigen Nutzung von Biomasse: Die im Klimaschutzplan weitestgehend kritische Haltung bezüglich der Nutzung von Biomasse teilen wir nicht. Potenziale für eine Nutzung
für Fahrzeugtreibstoffe – inklusive der Luft- und Schifffahrt – und für Brennstoffe im Wärme- oder Industriebereich sollten in Form von Analysen und Szenarien beantwortet werden.
Die dena ist der Auffassung, dass ein Klimaschutzplan derartige Fragen intensiver behandeln muss. Ein Klimaschutzplan kann nur dann Orientierung geben, wenn er die jeweils unterschiedlichen Kernanforderungen der
möglichen Pfade ausreichend präzise analysiert und die damit verbundenen Herausforderungen ausreichend
beschreibt.
Die Minimierung der Energiebedarfe aller Sektoren ist keine triviale Aufgabe. Die bisher erzielten Energieeffizienzgewinne sind in nicht geringem Maße auf Nachwendeeffekte, Rezessionsphasen oder Witterungseffekte
zurückzuführen. Die Herausforderung, eine echte „Energieeffizienzwelle“ anzuschieben, ist in allen Sektoren
erheblich und setzt eine Vervielfachung der bisher geleisteten Investitionen, Forschung, Entwicklung, Marktgestaltung, Information, Evaluation etc. voraus. Die aktuelle Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode
erfreulicherweise eine Reihe wichtiger Akzente zur Bedeutung und Steigerung der Energieeffizienz gesetzt.
Dennoch sollten diese Herausforderungen auch im Klimaschutzplan intensiver analysiert und idealerweise
mit konkreteren Handlungsoptionen unterlegt werden.
2.4
Fehlinvestitionen und „Stranded Assets“ vermeiden.
Der Klimaschutzplan betont die Notwendigkeit, Investitionen in fossile Verbrennungstechniken von dem
Moment zu vermeiden, wo die Lebensdauer der Investitionsgüter und damit die CO2-Emmissionen bis über das
Jahr 2050 hinaus fortdauern würden. Die dena schließt sich dieser Perspektive grundsätzlich an. Gleichzeitig
erachten wir es als notwendig, die Breite der heute vorhandenen Technologien nicht regulativ einzuschränken, um einer breiten innovativen Weiterentwicklung in Richtung klimafreundlicher Produkte nicht den Boden zu entziehen. Dies betrifft insbesondere die Technologien, bei denen perspektivisch heute fossile Brennstoffe ganz oder weitgehend durch Erneuerbare ersetzt werden können.
2.5
Kosteneffizienz, Bezahlbarkeit und soziale Ausgewogenheit.
Der Klimaschutzplan betont an mehreren Stellen die Notwendigkeit, die Investitionen in den Klimaschutz auf
für die Bürger bezahlbare und sozial verträgliche Art und Weise zu realisieren. Klimapolitische und sozialpoli-
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tische Ziele seien gleichwertig. Die dena sieht dies wie auch den Erhalt der weitestgehenden Entscheidungsfreiheit der Bürger als eine Grundvoraussetzung für die Akzeptanz einer ambitionierten Klimaschutzpolitik.
Gleichwohl wird hier eine Vielzahl heute noch offener Fragen zu beantworten sein – beispielweise, wie wir es
ermöglichen wollen, den Gebäudebestand in Deutschland flächendeckend auf ein nahezu klimaneutrales
Niveau zu bringen und die dafür anfallenden Kosten sozial gerecht zu verteilen. Auf eine nähere Analyse dieses Zielkonfliktes verzichtet der aktuelle Entwurf des Klimaschutzplans.
2.6
Wettbewerbsfähigkeit und Wertschöpfung.
Der Entwurf des Klimaschutzplans 2050 stellt völlig zu Recht die Notwendigkeit heraus, den Klimaschutz im
Einklang mit ökonomischer Sicherheit für den Wirtschaftsstandort Deutschland voranzubringen. Investitionssicherheit und inländische Wertschöpfung müssen erhalten bleiben, ein „carbon leakage“ muss vermieden werden. Die dena begrüßt diese Perspektive und betont – ebenso wie der Klimaschutzplan – die Chance für
Deutschland, eine führende Position im anstehenden Prozess der Realisierung einer weitgehend klimaneutralen Wirtschaft einzunehmen.
Gleichzeitig müssen wir – auch dies betont der Klimaschutzplan – darauf achten, dass die deutsche Wirtschaft
in diesem Prozess keine Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen Ländern erfährt. Ein ambitionierter Klimaschutz wird dann am Besten funktionieren, wenn die internationale Staatengemeinschaft die anstehenden
Aufgaben gemeinsam schultert. Dass Deutschland als wirtschaftlich stärkstes Land Europas dabei eine besondere Rolle zukommt, ist selbstverständlich. Um dies sicherzustellen, ist ein intensiver Diskurs zwischen Industrie und Politik erforderlich, der unter Berücksichtigung branchenspezifischer Innovationsphasen einen breiten Konsens zwischen Politik und Wirtschaft ausarbeitet. Nur so kann ein Grundkonsens über den Beitrag der
Industrie zur Erreichung der Klimaschutzziele erreicht werden, der unternehmerisches Handeln stützt und
nicht konterkariert.
2.7
Neues Politikinstrument zur Bepreisung von Treibhausgasen.
Der Klimaschutzplan benennt Umweltsteuern und Gebühren als mögliche Instrumente zur Schaffung von
Anreizen für ein klimafreundliches Wirtschaften. Grundsätzlich ist die dena der Ansicht, dass das Instrumentarium so weiterentwickelt werden sollte, dass die Verursachung von Treibhausgasen (THG) so bepreist wird,
dass eine tatsächliche Lenkungswirkung hin zu THG-Vermeidung entfacht wird. Ökonomische Inzentivierung
als klimapolitisches Instrument, das Freiräume für unternehmerisches Handeln lässt, wird in aller Regel effizienter und innovationsfreundlicher sein, als ein Technologien einschränkendes Ordnungsrecht.
Ein derartiges Instrument müsste so ausgestaltet werden, dass es mit einem einfachen, unbürokratischen Ansatz alle Emissionsverursacher in allen Sektoren erfasst, ohne dabei einen signifikanten Wettbewerbsnachteil
für die deutsche Wirtschaft zu schaffen. Mögliche staatliche Einnahmen aus einem solchen Instrument sollten
der Realisierung von Klimaschutzvorhaben zugeführt werden.
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3
Neuralgische Punkte der Sektoren.
3.1
Klimaschutz in der Energiewirtschaft
3.1.1 Versorgungssicherheit.
Der Klimaschutzplan skizziert ein Leitbild und einen Transformationspfad, wie die Energieverbräuche und die
damit verbundenen CO2-Emmissionen in der Stromversorgung gesenkt werden könnten und damit gleichzeitig auch Energieverbräuche der Sektoren Verkehr und Wärme abgedeckt werden könnten. Die dena weist
darauf hin, dass die Gewährleistung der Versorgungssicherheit mit Strom dabei auch zukünftig eine grundlegende Anforderung an das Stromsystem - und damit auch an die Ausgestaltung des Erzeugungsparks als wesentlich prägendes Element - sein muss.
Ein ausreichendes Maß an gesicherter Leistung und die Bereitstellung der benötigten Systemdienstleistungen
müssen im Zentrum jeglicher Betrachtung bezüglich der Fortentwicklung des Stromversorgungssystems stehen. Hier gilt es, zukünftig die Ergebnisse aus dem Diskussionsprozess „Strom 2030“ aufzugreifen und in die
weitere Ausgestaltung des Klimaschutzplans einfließen zu lassen. Diese Frage tangiert kostenseitig aber auch
die Nachfrageseite, wenn zur Vermeidung eines Anstiegs der Jahreshöchstlast z. B. bivalente Systeme zum Einsatz kommen werden.
3.1.2 Technologieneutralität und Innovation.
Mit gestärktem EU-Emissionshandelssystem (ETS), dem Ausbauregime für erneuerbare Energien und den eingeleiteten Veränderungen am Strommarkt wird sich – wie der Klimaschutzplan richtig darlegt – der Marktanteil und damit die Bedeutung von fossilen Kraftwerken am Strommarkt weiter reduzieren. Es ist wichtig, die
damit einhergehenden struktur- und gesellschaftlichen Fragestellungen aktiv zu begleiten. Gleichzeitig gilt es
aber auch, eine systemdienliche Fahrweise von konventionellen Kraftwerken anzureizen, da diese im Übergang für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit relevant sind.
Die Bedeutung der Kraftwärmekopplung (KWK) ist eng mit der weiteren Entwicklung des Wärmebedarfs in
Kommunen und der Industrie verbunden. Die weitere übergeordnete KWK-Strategie und die entsprechenden
Rahmenbedingungen müssen ausreichend Spielräume für die Ausgestaltung kommunaler Wärmeversorgungsstrategien bieten, aber auch auf die strukturellen Veränderungen in den Kommunen und der Industrie
angepasst werden.
Erfreulicherweise unterstreicht der Klimaschutzplan die Bedeutung der Digitalisierung für die Energiewirtschaft. Die Digitalisierung ermöglicht nicht allein die Hebung bisher nicht rentabler Energieeffizienz- und
Ressourcenpotenziale. Auch bietet die Digitalisierung überhaupt erst die Voraussetzung, die wachsende
Komplexität und Abhängigkeiten (z. B. Sektorkopplung) im Bereich Energie zu beherrschen, die kontinuierlich
steigenden Anforderungen zu erreichen (z. B. Hocheffizienztechnologien) und gleichzeitig durch weitergehende (system-) technische und betriebswirtschaftliche Optimierungen Kosten zu begrenzen.
Dabei bietet die Digitalisierung die Chance, die klimapolitischen Anstrengungen auch zu einem wirtschaftspolitischen Erfolg zu führen und damit wichtige Grundlagen für erfolgreiche Klimaschutzstrategien in ande-
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ren Ländern zu liefern. Deutsches Know-how in Systemtechnik sowie die Anforderungen und die gesellschaftlichen Impulse, die sich aus der Energiewende und den Klimazielen ergeben, sind in Verbindung mit dem angestrebten Ausbau der Kompetenzen im Bereich Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) sehr gute
Voraussetzungen.
Unter Technologieneutralität verstehen wir den Einsatz der volkswirtschaftlich günstigsten Technologien
unter den für die u. a. klimapolitischen Zielsetzungen erforderlichen Rahmenbedingungen. Dies erfordert
eine Harmonisierung der regulatorischen Rahmenbedingungen und Anreizwirkungen über die verschiedenen Sektorengrenzen hinweg, aber auch dringend die Herstellung eines geeigneten Regimes zur Abwägung
des markt- bzw. netzorientierten Einsatzes von Flexibilitäten im Vergleich zu Netzausbaumaßnahmen.
3.2
Strategie klimafreundliches Bauen und Wohnen.
3.2.1 Energieeffizienz, Technologieneutralität und Innovationsoffenheit versus Elektrifizierung.
Der Gebäudesektor offenbart die umfassenden Herausforderungen der im Klimaschutzplan sehr weitgehenden Sektorkopplungsstrategie. So stehen heute einem Jahresenergiebedarf des Gebäudesektors von ca. 950
Terrawattstunden (TWh) ca. 592 TWh Brutto-Inlandsstromverbrauch in Deutschland gegenüber, von denen
ca. 29 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen (Quelle: AG Energiebilanzen und eigene Berechnungen
der dena für 2015). An einem Tag der sogenannten kalten Dunkelflaute kann von den 80 Gigawatt (GW) Spitzenlast beim Strombedarf meist nur ein Bruchteil aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Gleichzeitig ist
eine Spitzenleistung von 290 GW Wärme für Gebäude erforderlich, heute zu ca. 50 % gedeckt über Erdgas und
ca. 25 % über Heizöl (Quelle: BMWi Energiedaten, Fraunhofer ISE und eigene Berechnungen der dena). Der
Klimaschutzplan zielt darauf ab, den Durchschnittsverbrauch von Gebäuden auf 40 kWh pro m²/Jahr zu senken. Die Frage, inwieweit es möglich ist, die Spitzennachfrage an kalten, dunklen Flautetagen selbst unter
Annahme eines so geringen Durchschnittsenergiebedarfes weitgehend über Strom aus erneuerbaren Energien zu decken, wird im Klimaschutzplan nicht beantwortet. Der aktuell laufende „Grün- und Weißbuchprozess Energieeffizienz“ wie auch der gestartete Diskussionsprozess „Strom 2030“ haben das Ziel, sich einer solchen Strategie zu nähern. Die Ergebnisse müssen perspektivisch in die Ausgestaltung des Klimaschutzplans
einfließen.
Hinzu kommt: Weder ein Sektorkopplungsszenario, noch eines, das von einer stärkeren Nutzung von Erneuerbaren innerhalb des Gebäudesektors ausgeht, kann die Ziele ohne maximale Energieeffizienzgewinne im
Gebäudebereich erreichen. Der Klimaschutzplan erklärt aus Sicht der dena noch nicht plausibel, wie dieses
Effizienzziel erreicht werden kann. Die aufgeführten ordnungsrechtlichen Maßnahmen – energetisch ambitionierte Anforderungen an Neubauten und Sanierungen sowie Verpflichtungen zur Nutzung von Erneuerbaren im Bestand – sind wenig geeignet, die Investitionen in energieeffiziente Gebäude signifikant zu erhöhen.
Im Gegenteil: Zu hohe Anforderungen und Technikvorschriften fördern Vermeidung und Attentismus. Die
Herausforderung, neue Strategien und Instrumente für einen nahezu klimaneutralen Gebäudesektor zu entwickeln, adressiert derzeit der „Grün- und Weißbuchprozess Energieeffizienz“. Auch diese Ergebnisse müssen
in Zukunft im Klimaschutzplan integriert werden.
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3.2.2 Kosteneffizienz und Bezahlbarkeit.
Für viele Gebäudebestände – zu denen beispielsweise Mietwohnungsbestände im unteren Preissegment oder
Einfamilienhäuser mit älteren, finanziell eingeschränkten Eigentümern zählen – kommt aus wirtschaftlichen
Gründen noch auf Jahre nur der Ersatz einer veralteten Öl- oder Gasheizung durch eine neue in Frage. Schon
diese vergleichsweise kleine Maßnahme kann allerdings große Energieeffizienzpotenziale erschließen. Da
perspektivisch Öl- und Gasbrennwertheizungen mit erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden können,
empfiehlt die dena, von Pfaden und Regelungen für deren Aus abzusehen.
Die Erhöhung der Attraktivität von Heizungen auf Basis von Erneuerbaren durch Förderung erachten wir hingegen als richtig und erforderlich.
3.2.3 Anreizwirkung: Klimaschutz vs. Energieeffizienz.
Der Klimaschutzplan stellt zur Diskussion, Klimaschutzklassen für Gebäude und eine an diesen Klassen orientierte Förderung einzuführen. Motivationsstudien legen jedoch nahe, dass der Klimaschutz nur eine begrenzte Relevanz für die Investitionsentscheidung von Eigentümern hat (siehe bspw. Gossen/Nischan (2014): Regionale Differenzen in der Wahrnehmung von energetischen Sanierungen. Oder: Projektverbund ENEF Haus
(2010): Zum Sanieren motivieren). Informationen über die Klimaschutzrelevanz von Gebäuden oder Sanierungsmaßnahmen können ergänzend sinnvoll sein, sollten sich aber in das bestehende System (Energieausweis, Energieberatung, Energieeffizienzklassen etc.) einfügen und dürfen es nicht ablösen.
Vor allem müssen die Fördermittel grundsätzlich für jeden Sanierer zu jedem Zeitpunkt verfügbar sein. Eine
Förderlogik, die sich an einem Zeitziel orientiert, verhindert die Förderung für genau die Marktsegmente, die
sie am meisten brauchen: die mit Instandhaltungsrückstau.
3.2.4 Vorbildfunktion des Bundes
Die dena begrüßt ausdrücklich, die im Klimaschutzplan angestrebte treibhausgasfreie Bundesverwaltung bis
zum Jahr 2030. Ein solches Vorhaben würde die dringend benötigte Vorbildfunktion des Bundes unterstreichen und in vielfacher Weise Anschauungsobjekte für das Gelingen der Energiewende schaffen.
3.3
Klimaschutz und Mobilität.
3.3.1 Widersprüchliche Aussagen zur Dekarbonisierung des Straßenverkehrs.
Der Klimaschutzplan geht von deutlich strengeren CO 2-Flottengrenzwerten für Pkws aus. Dies ist hinsichtlich
einer Zielerreichung positiv zu bewerten. Allerdings wird ausgeführt, dass diese Grenzwerte nur noch mit
elektrisch angetrieben Fahrzeugen erreicht werden sollen. Diese Aussage steht im Widerspruch zu der Erklärung, dass bei der Umstellung zu alternativen Antrieben und Energieträgern der Verbrennungsmotor „unverzichtbar“ sei. Bemerkenswert ist die Aussage im Klimaschutzplan, dass auch der „Dieselantrieb“ weiterhin ein
Instrument „zur Erreichung der CO2-Ziele“ sei. Dass Pkws und Lkws effizienter werden müssen, ist eine Voraussetzung für den Klimaschutz im Verkehr. Jedoch können auch zukünftig effiziente Verbrenner, unter Einsatz
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von erneuerbaren Energien, einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Erdgasfahrzeuge unter Nutzung erneuerbaren Methans haben bereits heute eine ähnliche und bessere THG-Bilanz als Elektrofahrzeuge. Die Aussage,
dass der Dieselantrieb ein Instrument zur Erreichung der CO2-Ziele darstellt, ist für die zeitliche Perspektive,
die der Klimaschutzplan in den Blick nimmt, kritisch zu betrachten.
Im Klimaschutzplan spielt Biomethan als THG-Vermeidungsinstrument im Verkehr keine Rolle. Stattdessen
wird vielfach das Potenzial von Hybridfahrzeugen hervorgehoben, wobei diese im Praxisbetrieb kaum einen
THG-Minderungsbeitrag leisten. Hybridfahrzeuge bieten daher vorwiegend für die Hersteller einen Vorteil,
indem sie das Erreichen der Flottenziele ermöglichen. Den schweren Nutzfahrzeugen wird im Klimaschutzplan bis 2030 durch Optimierungen bestehender Fahrzeuge + Hybridisierung ein fahrzeugspezifisches Emissionsminderungspotenzial von bis zu 30 Prozent zugerechnet. Dies erscheint aus heutiger Sicht sehr optimistisch. Die weiteren Reduktionen sollen durch den Einsatz von elektrischen Antrieben erreicht werden. Angesicht geringer Transportkosten und des hohen Kostendrucks im Transportsektor werden Effizienzmaßnahmen
an den bestehenden Lkw-Fahrzeugtypen zunehmen. Eine zunehmende Elektrifizierung der Antriebe oder der
Einsatz von alternativen Kraftstoffen wird aber weiterer regulatorischer und finanzieller Maßnahmen bedürfen, die im Klimaschutzplan nicht definiert sind. Als notwendiger Meilenstein für eine Dekarbonisierung bis
2030 ist die Umgestaltung der Abgaben und Umlagen zu bewerten. Diese Maßnahme wird bei richtiger Ausgestaltung ein wesentlicher Anreiz zur Nutzung emissionsarmer Verkehrsmittel sein.
3.3.2 Fehlen konkreter Hebel und Instrumente zum Erreichen der Ziele in Schifffahrt und Luftverkehr.
Grundsätzlich ist es richtig, den Verkehr stärker zu elektrifizieren, wenn ein hohes Potenzial an EE-Strom bereitsteht. Gleichwohl sind die Energiebedarfsmengen insbesondere in Schifffahrt und Luftverkehr sehr hoch.
Zudem gibt es für die Bundesregierung fast ausschließlich international anzuwendende Instrumente, den
Luftverkehr und die Schifffahrt zu dekarbonisieren. Daher ist es richtig und notwendig, Maßnahmen und Prozesse auf internationaler Ebene zu treiben (International Maritime Organization (IMO), International Civil
Aviation Organization (ICAO)). Allerdings zeigt sich auf Basis der Ergebnisse aktueller Verhandlungen nur ein
bedingter Erfolg. Dies wird maßgeblich die Ziele der Bundesregierung für 2050 beeinflussen.
3.3.3 Optimistische Annahmen hinsichtlich der Rolle von IKT zur THG-Reduzierung.
Das Leitbild Mobilität 2050 im Klimaschutzplan spiegelt ein idealisiertes Verkehrssystem mit einer nahezu
THG-freien Energieträgerbasis wider. Wesentliche Voraussetzung des Leitbilds ist ein hoher Grad an Vernetzung zwischen den Verkehrsträgern/mitteln. IKT spielen dabei eine wesentliche Rolle. Die Vorteile der Technologien werden in direkten Zusammenhang mit einer Steigerung der Attraktivität umweltfreundlicher Verkehrsmittel gebracht, ohne potenzielle Negativauswirkungen hinreichend zu betrachten. So wird insbesondere auf die Potenziale der Digitalisierung für Logistik und Personenverkehr als Option zur Reduzierung des Verkehrs eingegangen, ohne jedoch Rahmenbedingungen zu nennen, welche parallel gesetzt werden müssen,
um nicht nur eine Kostenoptimierung sondern auch eine THG-Reduzierung zu ermöglichen. In der Vergangenheit hat die zunehmende IKT- Nutzung nicht eine Reduzierung der Verkehre zur Folge gehabt. Im Gegenteil: Die Senkung der Transaktionskosten des Verkehrs durch verbesserte Information hat zu einem weiteren
Anstieg der Verkehrsleistung des Straßenverkehrs geführt. Positiv zu bewerten ist der Ansatz, einen Bundes-
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mobilitätsplan zu entwickeln, der die Anforderungen der verschiedenen Verkehrsträger miteinander verbindet. Dieser könnte auch eine Schnittstelle zur Integration von Digitalisierung in den Verkehr bieten.
Stärker in den Blick genommen werden sollten auch sich verändernde Mobilitätswünsche und in diesem Zusammenhang angebotene Mobilitätskonzepte. Viele dieser Konzepte beruhen ebenfalls auf einer verstärkten
Nutzung von IKT. Bei entsprechend innovativer Ausgestaltung sind hier durchaus Einsparpotentiale vorhanden, die es zu heben gilt.
3.4
Klimaschutz in Industrie und Wirtschaft.
3.4.1 Ausgestaltung der Gesamtstrategie.
Der Klimaschutzplan betont den Dreiklang aus klima-, wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Zielen. Mit
Blick auf die Auswirkungen in wirtschaftlicher Hinsicht gilt es, für das Gelingen des Transformationsprozesses
eine besondere Aufmerksamkeit auf folgende Punkte zu legen:

Kontinuierlich eine Einbettung der nationalen Anstrengungen in die Weiterentwicklung der internationalen Systeme und Vereinbarungen anstreben.

In der Umsetzung ungewollte Tendenzen oder Anreizwirkungen für Carbon-Leakage genau beobachten
und dem begegnen. Eine stärkere Berücksichtigung und Anrechnung von Lieferketten kann hier ein wichtiger Baustein sein.

Bei der weiteren Konzeption und Ausgestaltung die Abhängigkeiten zwischen einer stärkeren Nachhaltigkeitsstrategie (z. B. längerer Einsatz von Produkten), der erforderlichen Diffusion von Technologien in der
Transformationsphase aber auch den Verbindungen mit dem Bruttosozialprodukt beachten.
3.4.2 Kosteneffizienz und Bezahlbarkeit.
Der Klimaschutzplan setzt als Leitbild, dass der Klimaschutz Treiber für Effizienz und Innovation und damit
insgesamt eine Modernisierungsstrategie ist. Die dena teilt die Einschätzung, dass Klimaschutz „ein wichtiger
Innovationsmotor“ für die nächsten Jahrzehnte werden kann. Gleichzeitig muss bei der Ausgestaltung von
Instrumenten ausreichend berücksichtigt werden, dass die entstehenden Chancen und Innovationen und die
gleichzeitig erforderlichen Anstrengungen und Belastungen grundsätzlich sehr ungleich die verschiedenen
Branchen betreffen werden und damit auch Einfluss auf deren Wettbewerbsfähigkeit haben. Es ist daher von
besonderer Bedeutung, den ETS als zentrales Instrument deutlich zu stärken, um zumindest im europäischen
Binnenmarkt für möglichst einheitliche Marktbedingungen zu sorgen.
3.4.3 Akzeptanz und Motivation.
Akzeptanz und Motivation für die klimapolitischen Bestrebungen sind nicht nur für die Zivilgesellschaft entscheidend, auch die Unternehmen müssen mitgenommen werden und bereit sein. Dafür ist es erforderlich,
dass die Chancen und Möglichkeiten auch für das einzelne Unternehmen sinnvoll, attraktiv und wirtschaftlich
möglich sein müssen. U. a. sollte die Hocheffizienzstrategie zur Minderung von Ressourcen- und Energiebedarf in der Produktion intensiviert und für eine Vorbildfunktion mit großen Leuchtturmprojekten unterfüttert
werden.
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Robert Schachtschneider
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E-Mail:
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