Dieter Schäfer Unter den Felsen 9 - 76332 Bad Herrenalb Tel. 07083-2191 [email protected] Herrn Bürgermeister Mai Rathausplatz, 76332 Bad Herrenalb Per Mail: [email protected], [email protected] Betrifft: Ihre Informationen zum Bürgerentscheid und zur Wahl am 23.Oktober 2016 Sehr geehrter Herr Mai! Während der Gemeinderatssitzung am 21.9.2016 wurde von der Stadtverwaltung die Informationsbroschüre für den Bürgerentscheid und die dazu anstehende Wahl am 23.102016 vorgestellt. Sie werden dazu im Schwarzwälder Boten vom 24.9.2016 folgendermassen zitiert: „Bürgermeister Norbert Mai erklärte vorab, dass die Stadt neutral und objektiv die Bürger informieren müsse.“ Die von Ihnen bislang bekannten Informationen sind keineswegs objektiv und neutral. Die Qualität der von Ihnen wiedergegebenen Argumente ist Pro-Calw interessenorientiert — und dient mit Sicherheit auch nicht einer vom Landrat Riegger selbst bevorzugten offenen Debatte mit offenem Ausgang — nach allen Seiten. Ich bitte Sie deshalb, entsprechend nachzubessern und den Wahlbürger tatsächlich „neutral und objektiv“ zu informieren. Gerne können Sie sich hierzu im Herrenalbforum über einen Teil Ihrer nicht den Tatsachen entsprechenden Angaben sachkundig machen. Sie werden weiterhin mit dem Satz zitiert: „Hierbei gelte es zu beachten, dass Ihre Stimme nur beeinflusst, ob ein Antrag vonseiten der Stadt gestellt wird oder nicht". So äussern Sie sich bedauerlicherweise auch in Ihrem Vorwort zu der online erschienenen „Information zum Landkreiswechsel“. Dieser Satz implementiert die mögliche Falschauslegung beim Wahlbürger, die Stadtverwaltung würde über die Auslegung des Wahlergebnisses und/oder damit über einen entsprechenden Antrag selbst entscheiden. Damit schmälern Sie das Bewusstsein einer freien Wahl, mindern den Prozess der freien Meinungsbildung und nehmen Einfluss auf die Wahlbereitschaft. Im Sinne einer freien Wahl möchte ich Sie bitten, diesen Satz so nicht zu wiederholen, weder mündlich noch schriftlich bzw. da, wo vorhanden, zu korrigieren. Sie wissen, dass ausschliesslich eine notwendige Mehrheit der Ja- oder Nein-Stimmen entscheidet und im Falle eines gültigen Bürgerentscheides für den Landkreiswechsel die Stadtverwaltung – analog zu einer Gemeinderats-Entscheidung - gezwungen ist, einen entsprechenden Antrag an den Landtag zu stellen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüssen Dieter Schäfer, Herrenalb, den 27.9.2016
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